Protocol of the Session on April 11, 2013

Ich kann nur sagen: Bayern hat reagiert. Herr Kollege Schneider, Sie haben gesagt, endlich werde das Internet richtig wahrgenommen. Ich frage mich schon: Wo leben Sie? Wo haben Sie die letzten Jahre verbracht? Offensichtlich nicht in Bayern; denn Bayern ist das erste Bundesland gewesen, das gegen diese Entwicklung mit der Einrichtung eigener Schwerpunktkommissariate und spezieller Netzwerkfahnder vorgegangen ist. Beim Landeskriminalamt wurde bereits im Jahre 1995 ein Sachgebiet "Netzwerkfahndung" eingerichtet, in dem dreizehn Polizeibeamte das Internet anlassunabhängig durchforsten.

In den Ballungsräumen München und Nürnberg gibt es Schwerpunktkommissariate. Bayern hat als erstes Bundesland auf Cyber-Cops gesetzt. Man kann natürlich über die Ausgestaltung reden. Das muss man auch tun. Wir haben eine Sonderlaufbahn für Computerspezialisten geschaffen. Wir haben Spezialisten, denen die mehrjährige polizeiliche Ausbildung erspart bleibt und die in einem Intensivkurs zum Polizeibeamten ausgebildet werden.

(Harald Schneider (SPD): Und für Almosen arbeiten sollen, Herr Fischer!)

Diese Beamten können sich sofort der Bekämpfung dieser Straftaten widmen. Wir können natürlich auch über die Zahlen reden. Das ist aber in gewisser Weise Erbsenzählerei. Wir haben 25 zum Polizisten ausgebildete Informatiker. Natürlich könnte man auch 35, 45 oder 55 einstellen. Ich halte jedoch etwas anderes für entscheidend, nämlich die Nachhaltigkeit. Wir müssen diesen eingeschlagenen Weg, Fachleute zu Polizeibeamten zu machen, fortsetzen. Dieser Weg hat sich bewährt.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Bayern hat eine hervorragende Sicherheitsbilanz, auch was die Sicherheit im virtuellen Raum angeht, vorzuweisen. Hier belegt Bayern immer noch eine Spitzenposition. Dies verdanken wir der hervorragenden Arbeit unserer Polizei. Ich möchte all den Beamten, die in diesem Bereich tätig sind, meinen herzlichen Dank aussprechen. Dank ihnen ist Bayern im Kampf gegen Cyber-Crime gut ausgerüstet. Sie verfügen über das notwendige Know-how.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Deswegen freut es mich besonders, dass wir diese Arbeit intensivieren und im Doppelhaushalt 2013/2014

100 weitere Planstellen für den Kampf gegen die Cyber-Kriminalität vorsehen.

Um den Kampf gegen Internet-Kriminelle erfolgreich aufnehmen zu können, müssen wir die Polizeibeamten auch mit der notwendigen rechtlichen Ausstattung versorgen. Neue technische Ermittlungsmethoden dürfen nicht dazu führen, dass sich Fahnder bei anlassunabhängigen Recherchen im Internet im rechtsfreien Raum bewegen. Die Frage des Datenschutzes der Nutzer darf kein Tabu und keine Grauzone sein.

Herr Kollege Schneider, Sie haben die Vorratsdatenspeicherung angesprochen. Nein, ich halte sie nicht für ein Allheilmittel. Sie haben ein Beispiel bemüht; niemand würde auf die Idee kommen, Autos ohne Kennzeichen fahren zu lassen. Ich halte Ihnen entgegen: Niemand kommt auf die Idee, dass alle Bürger nur noch mit Namensschild in die Öffentlichkeit gehen.

(Beifall bei der FDP - Harald Schneider (SPD): Sie vergleichen doch Äpfel mit Birnen, Menschenskinder!)

Viel wichtiger ist, moderne Ermittlungsmethoden zu ergänzen und sich mit neuen Dingen zu befassen. Deswegen hat die FDP-Fraktion vor Kurzem im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage die technische und rechtliche Möglichkeit einer polizeilichen Fahndung in sozialen Netzwerken abgefragt. Derzeit legen die RiStBV, die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, fest, dass private Internet-Anbieter für staatliche Fahndungsaufrufe grundsätzlich nicht eingeschaltet werden sollen. Aber eine solche neue Fahndungsmethode hätte durchaus auch Vorteile. Man kann nämlich innerhalb kürzester Zeit eine große Anzahl von Menschen erreichen. Millionen Nutzer von sozialen Netzwerken könnten den staatlichen Behörden bei der Ermittlung durch sachdienliche Hinweise oder schnelle Weiterverbreitung von Informationen helfen.

Auch eine Arbeitsgruppe der bayerischen Polizei hat die Nutzung sozialer Netzwerke zur Fahndung unter Berücksichtigung fachlicher, rechtlicher, organisatorischer, technischer und finanzieller Aspekte untersucht und Interesse bekundet. Natürlich gibt es auch Vorbehalte beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, und diese müssen wir auch ernst nehmen; denn durch die weltweit recherchierbare Veröffentlichung von Fahndungsdaten wird ganz massiv in Grundrechte eingegriffen. Aber all das ist abzuwägen, und es ist wichtig, dass wir uns mit diesen modernen Möglichkeiten auseinandersetzen.

Prävention ist demgegenüber aber viel wichtiger. Internet ist nämlich vor allem dann gefährlich, wenn man seine Risiken nicht kennt.

(Beifall bei der FDP)

Hinter Begriffen wie "Trojaner", "Spyware", "Scareware" oder "Phishing" stecken konkrete Gefahren für Geld, Daten, ja sogar für die körperliche Integrität der Bürgerinnen und Bürger. Sicherheit im Internet ist nicht nur für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung; sie ist vielmehr auch wesentliche Voraussetzung dafür, dass Online-Angebote überhaupt erst genutzt werden. 63 % der Internetnutzer haben noch immer Informationsbedarf beim Umgang mit den neuen Medien. Um sich wirksam schützen zu können, muss man wissen, wo Gefahren lauern. Deswegen unterstützt die bayerische Polizei die Bürgerinnen und Bürger mit wertvollen Tipps, zum Beispiel unter www.polizei-beratung.de. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik klärt detailliert über Risiken auf und gibt wichtige Hinweise, wie man Fehler im Umgang mit dem Internet vermeiden kann.

Besonders wichtig ist der Schutz der jungen Menschen. Das Cyber-Grooming ist zu Recht angesprochen worden. Tatsache ist, dass gerade viele Jugendliche leichtfertig Bilder oder Informationen ins Netz stellen, ohne an die Folgen zu denken. Kriminellen Machenschaften wie Cyber-Grooming kann man am besten den Boden entziehen, indem man auf die Medienbildung junger Menschen setzt. Das haben wir Liberale immer mit Nachdruck betrieben. Die Fähigkeit der Bürger, Informationen richtig einzuordnen und zu bewerten, ist eine Voraussetzung für die Demokratiefähigkeit einer Gesellschaft. Medien ermöglichen den Bürgern, mündig in der Informationsgesellschaft zu leben, aktiv an ihr teilzuhaben und sie mitzugestalten. Wir setzen uns dafür ein, Bayerns Bürger auf die digitale Gegenwart und Zukunft vorzubereiten.

Medienbildung erfolgt am besten mit Medien. Deshalb hat sich die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag erfolgreich dafür eingesetzt, dass digitales Lernen im Rahmen des bayerischen Schulunterrichts in einem schlüssigen Gesamtkonzept aus Didaktik, Technik und Infrastruktur umgesetzt wird. Seit 2011 fordern wir, dass Schüler und Lehrer an allen bayerischen Schulen über ein Schulnetz auf zertifizierte, pädagogisch fundierte Lernprogramme zugreifen können.

(Beifall bei der FDP)

Im Sinne der Inklusion ist auch wichtig, dass wir das barrierefrei tun, dass es eine barrierefreie Ausgestaltung des Bildungsnetzes und eine altersgerechte Einbindung in den Unterricht gibt. Da das computerge

stützte Lernen nicht nur technische Fertigkeiten voraussetzt, sondern auch eine hohe Methodenkompetenz der Lehrenden, setzen wir Liberale uns dafür ein, dass alle drei Phasen der Lehrerausbildung auf ein zeitgemäßes Mediennutzungsverhalten ausgerichtet werden.

(Beifall bei der FDP)

Ebenso wie der sichere, flexible Umgang mit den neuen Medien gehören für uns Liberale die Sensibilisierung für Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie der Schutz der Privatsphäre zum Bildungsziel Medienkompetenz.

Zur Prävention gehört nicht nur die Bildung, sondern auch die technische Weiterentwicklung. Ich bin Herrn Staatsminister Herrmann außerordentlich dankbar dafür, dass er darauf hingewiesen hat, wie gut Innenministerium und Wirtschaftsministerium hier Hand in Hand arbeiten. Er hat das Projekt der Fraunhofer-Einrichtung für Angewandte und Integrierte Sicherheit angesprochen, das vom Wirtschaftsministerium gefördert wird. Ich darf ein konkretes Beispiel dessen geben, was da entwickelt wird: Im März wurde bekannt gegeben, dass es eine neue Sicherheitslösung für mobile Endgeräte gibt, die eine sichere Nutzung von mobilen Geräten in Firmennetzen ermöglicht. Sie sorgt dafür, dass vertrauliche Unternehmensdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt bleiben. Einen Monat später gibt es die Meldung, dass es erstmals gelungen ist, eine Schutzfolie zu entwickeln, mit der sich elektronische Steuerungskomponenten gegen Angriffe von außen schützen lassen. Eine solche elektronische Membran bietet aufgrund ihrer Eigenschaften größtmöglichen Schutz für eingebettete Systeme gegen Produktpiraterie und Manipulationen jeder Art. Diese technischen Entwicklungen brauchen wir, um mit dem Schritt halten zu können, was Cyber-Kriminelle tun.

(Beifall bei der FDP)

Die Cyber-Kriminalität ist ein Milliardengeschäft. Hinter diesen Machenschaften stecken keine unbedarften Amateure, sondern Organisationen, die äußerst raffiniert vorgehen. Sie stellen die Ermittlungsbehörden vor große Herausforderungen. Die Täter sind flexibel, und ihre Vorgehensweise passt sich permanent neu entwickelten Sicherheitsstandards an. Deswegen müssen die Ermittlungsbehörden gut aufgestellt sein. Da das Internet keine Grenzen kennt, muss man grenzüberschreitend arbeiten. Kollege Hanisch hat darauf hingewiesen, dass das notwendig ist. Aber all das geschieht schon längst, und ich möchte unserem Innenminister ausdrücklich dafür danken. Er hat bei einem dreitägigen Besuch zusammen mit den US-Si

cherheitsbehörden beschlossen, die gegenseitige Zusammenarbeit über Strukturen und Arbeitsweisen in der Internet-Kriminalität zu verbessern und bestehende Kontakte zu intensivieren. Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist der richtige Weg, Kolleginnen und Kollegen.

Ziel muss aber auch sein, unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser vor Gefährdungen zu schützen, die durch die kriminelle Nutzung des Internets durch immer professionellere und zunehmend international agierende Täter entstehen. Das Internet eröffnet Möglichkeiten zur freien Entfaltung. Damit geht jedoch auch die Preisgabe persönlicher Daten einher. Teilweise sind unbewusst auch andere Menschen betroffen; denn wer in sozialen Netzwerken private Fotos teilt, sollte immer vor Augen haben, dass diese nicht leicht gelöscht werden können. Mit nur wenigen Klicks können private Details in Hände geraten, für die sie nicht bestimmt sind. Deshalb ist es wichtig, dass die Nutzer in sozialen Netzwerken ihre Privatsphäreneinstellungen gezielt vornehmen.

Datenschutz im Internet ist ein großes Thema. Die FDP hat sich auf Bundesebene in der Koalition erfolgreich für eine Stiftung Datenschutz eingesetzt, die im Januar dieses Jahres gestartet ist und Strategien zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit eigenen, persönlichen Daten entwickelt.

Durch Produktpiraterie entsteht der deutschen Wirtschaft jedes Jahr ein Schaden in Milliardenhöhe. Laut EU macht die Piraterie mittlerweile zehn Prozent des gesamten Welthandels aus, 300 Milliarden Euro pro Jahr. Als einer, der für das Eigentumsrecht und für das Recht am geistigen Eigentum einsteht,

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

betone ich, dass jemand, der eine kreative Leistung vollbringt, auch das Recht an seiner Leistung behalten können muss. Die Verhandlungen über das Abkommen Acta sind bürgerfern und wenig transparent geführt worden. Wir wollen transparente Gesetzgebungsverfahren, wir wollen keine Zensur im Netz, wir wollen nicht, dass Internetnutzer mit ihren Bürgerrechten für den Schutz der Anbieter bezahlt werden. Wir wollen aber auch den Schutz des geistigen Eigentums.

(Beifall bei der FDP)

Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir Liberale setzen uns dafür ein, die Freiheit des Internets zu erhalten und sicherzustellen. Diese Freiheit darf aber nicht dazu führen, dass das Internet ein rechtsfreier Raum wird, ganz im Gegenteil. Wir brauchen klare und verbindliche recht

liche Regelungen, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Moderne Kommunikationsmittel stellen die Welt und unseren Freistaat vor ernorme Hersausforderungen. Wir nehmen diese Herausforderungen an. Ja, es gibt noch viel zu tun, und das schon deshalb, weil die Entwicklung täglich mit unglaublicher Geschwindigkeit voranschreitet. Wir nehmen diese Herausforderung aber an. Bayern ist für die Auseinandersetzung mit der Cyber-Kriminalität ausgezeichnet gerüstet.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Jetzt hat Herr Kollege Pohl das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist ein begrüßenswerter, erfreulicher technischer Fortschritt für die Menschen, für die Wirtschaft. Es bietet vielfältige Chancen für die Wirtschaft und, wie wir in den letzten Monaten und Jahren gesehen haben, auch für die Demokratie. Das Internet birgt aber auch Gefahren.

Straftaten im Internet sind ein bedauerlicher Wachstumsmarkt. Herr Kollege Dr. Fischer, dieser Wachstumsmarkt steht aber nicht neben der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus, sondern gerade die organisierte Kriminalität und der Terrorismus bedienen sich des Internets, um noch besser zu werden, zu unser aller Schaden.

Ich halte mich nicht damit auf, ob die Regierungserklärung ein kleiner oder ein großer Wurf war, Herr Staatsminister. Wenn sie ein großer Wurf war, dann frage ich mich allerdings: Warum erst jetzt? – Wenn sie aber ein kleiner Wurf war, dann frage ich mich: Warum überhaupt?

Um der Internetkriminalität Herr zu werden – und wir stehen hier international am Anfang der Bekämpfung -, brauchen wir auch nicht international Schuldzuweisungen oder Lobhudeleien verteilen, sondern wir müssen einfach feststellen: Diese große Herausforderung ist international zu meistern. Herr Kollege Hanisch hat es bereits gesagt: Das geht durch stärkere internationale Vernetzung, denn was uns die einen auf der einen Seite vormachen, das müssen wir durch geeignete Maßnahmen auf der anderen Seite bekämpfen. Das geht aber nicht national, das geht nur länderübergreifend.

Wie sehen diese Maßnamen nun aus? – Erstens. Materielles Strafrecht. Darüber hat hier noch kein Mensch gesprochen. Wir haben im deutschen Strafgesetzbuch die Ubiquitätsregel. Das bedeutet, dass das deutsche Strafrecht eingreift, wenn die Tathand

lung in Deutschland begangen wurde oder der Taterfolg in Deutschland eingetreten ist. Hier gibt es im deutschen Strafrecht aber noch Lücken, die geschlossen werden müssen. Das ist jedoch nicht die originäre Aufgabe des Bayerischen Landtags, deshalb belasse ich es dabei und verweise auf die Zuständigkeit im Deutschen Bundestag. Zweitens. Strafverfolgung. Auch hier gibt es noch Lücken, beispielsweise bei der Auslieferung von Straftätern. Es ist völlig unbefriedigend, dass sich kriminelle Organisationen und Straftäter in scheinbar rechtsfreie Räume zurückziehen können. Da müssen wir nicht nur den Bereich der Steuerund der sonstigen CDs bemühen. Die Presse hat diesbezüglich in den letzten Wochen große Aufklärungsarbeit geleistet. Das ist aber ein Paradebeispiel dafür, dass wir auch in diesem Bereich eine deutlich bessere internationale Vernetzung brauchen. Wir brauchen sie nicht nur für den Bereich der Steuerkriminalität oder der Rauschgiftkriminalität, sondern wir brauchen diese Vernetzung insgesamt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir müssen uns über das Instrumentarium unterhalten. Dazu ist heute schon vieles gesagt worden. Wir brauchen - und darauf hat unsere Fraktion sehr viel Wert gelegt - mehr Spezialisten, weil wir Waffengleichheit zwischen den Sicherheitsorganen und denjenigen brauchen, die unsere Sicherheit bedrohen und beeinträchtigen. Wir brauchen eine bessere und intensivere Ausbildung unserer Beamten. Wir brauchen mehr Prävention, mehr Aufklärung potenzieller Opfer. Wir brauchen auch eine bessere Sachausstattung mit Hochleistungsrechnern und der entsprechenden Software. Die Software und die Hochleistungsrechner sind quasi die Dienstwaffen unserer Beamten in diesem Bereich.

Eines kann ich Ihnen allerdings nicht ersparen: Ich habe mich schon sehr gewundert, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung hier so außerordentlich kurz behandelt wurde. Vielleicht sagen Sie nachher noch etwas dazu. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur dringend erforderlich, sie wird auch von der Europäischen Union gefordert, meine Damen und Herren. Eine kleine Koalition aus FDP und GRÜNEN scheint diese in Deutschland aber erfolgreich zu verhindern. Angesichts dessen frage ich Sie schon, meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion und Frau Staatsministerin Dr. Merk - Sie, Frau Dr. Merk, haben, gemeinsam mit Hans-Peter Uhl sogar sehr deutlich eine Regelung der Vorratsdatenspeicherung gefordert –: Was tun Sie? - Sie sind in Bayern an der Regierung, Sie sind in Berlin an der Regierung, doch was passiert? – Nichts. Es passiert nichts! Der Koalitionsvertrag, die Koalitionstreue gehen über die politische Überzeugung und über wirtschaftliche und finanzielle Interes

sen der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind nämlich im Mai 2012 vor dem EuGH verklagt worden, und inzwischen müssen wir, wenn das angedrohte Zwangsgeld verhängt wird, täglich 315.036,54 Euro bezahlen. Das sind über 10 Millionen Euro im Jahr! So viel ist Koalitionstreue wert? – Das kann doch wirklich nicht sein.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf: Setzen Sie in den letzten Monaten dieser Regierung in Berlin wenigstens ein vernünftiges Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung um. Sie wissen nicht, ob Sie im Herbst noch an der Regierung sind, ob Sie das dann noch leisten können. Wer weiß, welche Koalition dann in Berlin regiert. Ich denke, diese Hausaufgabe muss diese Regierung, an der Sie beteiligt sind, noch leisten. Das fordern wir ein.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)