In unserem zweiten Spiegelstrich fordern wir, über das Bienenmonitoring zu berichten, wie das schon gemacht wurde. Darüber gab es auch keinen Dissens im Ausschuss. Bis auf die FDP haben alle Parteien zugestimmt. Deshalb gehe ich jetzt nicht weiter darauf ein.
Im dritten Spiegelstrich fordern wir ein Ausbringungskataster für die Jahre 2011 und 2012, weil Clothianidin im Boden besonders langsam abgebaut wird. Daher ist es wichtig zu wissen, wo es ausgebracht wurde, zumal die Landwirte nur bis zu einem Abstand von 60 Metern informiert wurden. Wir alle wissen, dass Bienen etwas weiter fliegen als 60 Meter.
Wir gehen davon aus, dass sich die EU-Mitgliedstaaten für ein zeitnahes Verbot der bienenschädlichen Pflanzenschutzmittel entscheiden werden. Deshalb appelliere ich an die Staatsregierung, sich dort auch im Rahmen der anstehenden Diskussionen für einen Bienenschutz einzusetzen, der diesen Namen auch verdient, und ich appelliere an Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag unter diesen neuen, veränderten Bedingungen nun endlich zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Franke. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Brendel-Fischer. Ihr folgt Frau Dittmar. Bitte schön, Frau Kollegin Brendel-Fischer.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auch wir wollen natürlich die Bienenbestände in Bayern sichern. Wir haben 250.000 Völker. Das ist ein Drittel aller Bienen in Deutschland. Wir wissen natürlich auch um die wertvolle Bestäubungsleistung für viele unserer Kulturpflanzen. Dass das Produkt Santana mit dem Wirkstoff Clothianidin in dem Verdacht der Bienengefährlichkeit steht, ist nichts Neues.
Nachdem es im Jahr 2009 am Oberrhein aufgeschlagen war und man vermutet hat, dass dieser Wirkstoff Ursache für ein gehäuftes Bienensterben sein könnte, wurde dieses Produkt im Jahr 2009 verboten. Wie eben ausgeführt wurde, gibt es Sondergenehmigungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Ich kenne die Veröffentlichung von EFSA, also dieser zuständigen europäischen Sicherheitsinstitution, die darauf bereits hingewiesen hat. Allerdings gibt es diese Untersuchungen noch nicht in aller Gänze. Die Endergebnisse liegen noch nicht vor. Hier ist maßgeblich die Europäische Union gefragt. Die Kommission hat diese Untersuchungen bereits zum Thema gemacht und wird sich umgehend damit befassen. Fakt ist, dass diese befristeten Zulassungen immer nur bei einer ganz besonderen Bedrohungslage für einen sehr begrenzten Zeitraum gelten. Kein Landwirt kann sich irgendwo dieses Pflanzenschutzmittel besorgen, sondern er muss da ganz besondere Bescheinigungen vorlegen. Es ist also nicht so leicht, wie Sie das gerade abgetan haben.
Wir haben in Bayern 500.000 Hektar Maisanbaufläche. Im Jahr 2012 sind knapp 2.900 Hektar mit diesem Mittel behandelt worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im letzten Jahr nicht die Einzigen waren, sondern dass sich auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein dieses Wirkstoffes bedient haben, weil das ein systemisch wirkendes Mittel ist, das gegen den Drahtwurm gut wirkt. Es gibt eben Kompromisslagen, die ernst zu nehmen sind. Es geht doch immer auch ein bisschen um ökonomische Anliegen.
Sehr geehrte Frau Franke, die Beratung in Bayern setzt seit langer Zeit nicht mehr auf Chemie nach dem Motto "Viel hilft viel." - das kennen alle in diesem Hohen Hause, die etwas mit Landwirtschaft am Hut
haben -, sondern die Beratung erfolgt zugunsten günstiger Fruchtfolgesysteme, die zu einer gewissen Schädlingsfeindlichkeit führen. Wir sind auch dabei, mehr Wissen über die Bedeutung der Bienen in die landwirtschaftliche Ausbildung und Fortbildung zu bringen, und wir stärken die Imker insgesamt durch entsprechende Maßnahmen. Aber wir gehen natürlich auch auf die Agrochemie zu. Wir möchten hier noch mehr Innovationen erreichen, deshalb sind wir mit dieser Sparte im Kontakt. Uns ist dieses Thema sehr wichtig. Ich bin keine Repräsentantin der Pflanzenschutzindustrie; nicht, dass ich missverstanden werde. Wir mischen uns dann ein, wenn wir gefragt sind. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch lange nicht der Fall. Die EU ist jetzt gefordert, und dann geht es darum, dass die Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weiterhin gegeben werden muss. Die EU wird hier ihr Veto rechtzeitig einlegen, weil diese neue Gefährdungssituation von der Wissenschaft benannt worden ist. Wir sind nicht Antragsteller und müssen dieses Produkt nicht in Verkehr bringen; deshalb sind wir hier auch nicht die gefragten Institutionen.
Das rückwirkend geforderte Aufbringungskataster, Frau Franke, halten wir für sehr wenig sinnvoll. Es wird zu Verunsicherungen führen und letztendlich Spekulationen nach sich ziehen, die der Bienengesundheit wenig zuträglich sind. Aus diesem Grund lehnen wir auch heute den Antrag ab, werden diese Problematik aber weiterhin im Auge behalten. Bis jetzt hat noch niemand in Bayern einen Antrag auf Sonderzulassung gestellt. Wir haben die aktuellen Ergebnisse ganz genau im Blick.
Vielen Dank, Frau Kollegin. − Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dittmar. Ihr folgt Frau Müller. Bitte schön, Frau Kollegin Dittmar.
Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr.
Dieses Zitat wird Albert Einstein zugeschrieben. Es ist nicht so ganz klar, was er wirklich gesagt hat; aber das Hohe Haus weiß, dass Bienen einen existenziellen Beitrag zur Nahrungsversorgung leisten und aus unserem Ökosystem nicht wegzudenken sind. Deshalb sollten wir alles dafür tun, dass Bienenvölker
Aber genau das passiert beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen, wie uns 2008 ganz eindrucksvoll bewiesen worden ist, als über 11.500 Bienenvölker zugrunde gingen. Mir ist auch klar, dass das damals gebeiztes Saatgut war, dass Santana auf Granulatbasis arbeitet; aber, meine Vorrednerin Frau Brendel-Fischer hat es ebenfalls gesagt, Clothianidin wirkt systemisch. Das ist das Problem, das auch Santana zu einer Gefahr macht. Deshalb wird die SPD-Fraktion den Antrag der GRÜNEN unterstützen − schon aus dem Grund, weil wir ein halbes Jahr vorher, im April 2012, einen inhaltsgleichen Antrag gestellt haben, der leider ebenfalls abgelehnt worden ist.
Dass wir mit unserer Einschätzung aber gar nicht so verkehrt liegen, sieht man auch, wenn wir den Blick nach Brüssel richten. Denn dort hat inzwischen auch die EU-Kommission erkannt, nachdem die ESFA die Datenlage eruiert und dargelegt hat, dass diese neonicotinoiden Wirkstoffe bzw. Pestizide sehr gefährlich für die Bienenvölker sind. Sie hat deshalb ihren Mitgliedstaaten ein zweijähriges Moratorium vorgeschlagen. Auch wir werden die Staatsregierung in einem separatem Antrag nochmals explizit auffordern, dies zu tun, und ich muss Ihnen sagen: Ich erkenne in dem Berichtsantrag, den die Regierungskoalition in Drucksache 16/15452 vom 28. Januar 2013 vorgelegt hat, schon kleine Trippelschritte in Richtung einer erneuten Wende in der Einschätzung dieser Positionierung. Deshalb appelliere ich heute hier an Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition: Drehen und wenden Sie sich diesmal ein wenig schneller! Denn wir möchten, dass der Vorstoß der EU-Kommission, der erst zum 1. Juli umgesetzt werden kann, wesentlich früher umgesetzt wird.
Unser Ziel sollte es sein, dass bei der kommenden Aussaat schon keine neonicotinoiden Pflanzenschutzmittel mehr zum Einsatz kommen. Was in Italien, Frankreich und den Niederlanden möglich ist − diese Staaten streben ein nationales Verbot an −, das sollte auch in Bayern und in Deutschland möglich sein. Stimmen Sie deshalb heute dem Antrag zu − für die Bienenvölker und für unsere Zukunft.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dittmar. − Frau Kollegin Müller, darf ich Sie um einen kurzen Moment bitten? − Okay, danke. Ich bin nur gebeten worden, das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag 16/15547
Mit Ja haben 72 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 97, Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt worden.
Nun kommen wir zu unserem Antragsthema zurück. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Müller. Ihr folgt Herr Kollege Dechant.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung der Bienen als Lieferanten hochwertiger Lebensmittel ist unbestritten. Ebenso unstrittig ist auch die ungeheuer wichtige Rolle der fleißigen Bienenvölker im Bereich der Bestäubung unserer Pflanzen. Ich möchte hierzu eine Zahl nennen: 20 % des Honigs, den wir verzehren, werden in Bayern erzeugt. Wir haben leider 80 % zu wenig. Die Frage nach der Ursache des immensen, immer wieder zu beobachtenden Bienensterbens steht zu Recht, und sie steht zu Recht auch im Interesse der Allgemeinheit. Auch dem schließe ich mich sehr gern an.
Der vorliegende Antrag wurde im Landwirtschaftsund im Umweltausschuss behandelt. Die Frage nach der Zulassung des Wirkstoffes Clothianidin in Bezug auf das Bodengranulat Santana wird im Einzelfall im Moment zu Recht kontrovers diskutiert. Auch die kürzlichen Veröffentlichungen der EFSA sind natürlich genau zu prüfen und haben die Diskussion verstärkt, wie wir hier handeln.
In Deutschland kam es 2008 zu einem erheblichen Bienensterben, hauptsächlich wegen der Neonicotinoide, Sie haben es alle gehört. Aber damals ging es um ein Beizmittel, Poncho. Damals war der Mais falsch oder schlecht gebeizt. Darauf wurde reagiert. Dessen Ausbringung ist jetzt in der Bundesverordnung verboten worden.
Bei dem nun vorliegenden Antrag ist es aber etwas anders. Hier geht es aus meiner Sicht schon darum, dass im ersten Spiegelstrich gravierende Fehler gemacht wurden. Bayern liefert mit der Landesanstalt für Landwirtschaft wichtige Daten. Es liefert Daten zum Gefährdungspotenzial des Drahtwurmes und dem Befallsgrad. Danach wird die Entscheidung der Zulassung für Clothianidin oder Santana im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit getroffen. Im zweiten Spiegelstrich sind aus unserer Sicht ebenfalls Fehler in dem Antrag. Bayern kann das gar nicht beantragen, und deshalb lehnen wir auch diesen Spiegelstrich ab. Dem dritten Spiegelstrich könnten
wir zustimmen. Allerdings ist eine Ausweitung des Berichts dringend erforderlich, denn wir dürfen nicht nur diesen einen Bereich des Bienensterbens anschauen, sondern müssen uns auch noch die anderen Komponenten ansehen.
Liebe Kollegin Kohnen, liebe Anne Franke, wir waren gemeinsam bei dem Starnberger Imkergespräch. Wir haben dort sachlich und inhaltlich diskutiert.
Mir ist es enorm wichtig, dass wir die Ergebnisse auf eine breitere Basis stellen. Bayernweite Ergebnisse müssen in Bayern mit zugrunde gelegt werden. Ob ein Aufbringungskataster tatsächlich zielführend ist, erscheint mir ein wenig fraglich. Mir persönlich wäre es wesentlich wichtiger, die Imker vor Ort besser einzubeziehen, genauer zu informieren und die Informationen in dieses Bienenmonitoring umfassend einfließen zu lassen. Dann können wir tatsächlich etwas bewegen.
(Natascha Kohnen (SPD): Ach nein! Enthaltung würde gehen, aber nicht ablehnen! - Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. − Der nächste Redner ist Herr Kollege Dechant. Das ist der vorläufig letzte Redner zum diesem Tagesordnungspunkt. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten über ein Thema, das essenziell wichtig ist. Es geht um die Bienen, es geht um eine unserer Lebensgrundlagen. Deswegen müssen wir dieses Thema ernst nehmen und uns Gedanken darüber machen, wie wir Gefährdungen vermeiden bzw. auf ein absolut niedriges Maß zurückfahren können, was uns aufgrund der rechtlichen Gestaltung möglich ist.
Dieser Antrag hingegen führt vollkommen am Ziel vorbei. Im Spiegelstrich 1 wird beantragt, dass Bayern keinen Antrag stellen soll. Bayern plant nicht, einen Antrag zu stellen. Die Landesregierung plant nicht, einen Antrag zu stellen, und sie kann auch keinen Antrag stellen. Deswegen geht Spiegelstrich 1 vollkommen ins Leere und wir können dem Antrag nicht zustimmen. Das ist auch in der Ausschussberatung schon dargestellt worden und war allen Beteiligten bewusst.
Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass man den Antrag umformuliert bzw. neu schreibt, wenn man sich wirklich einsetzen will, damit die Bienen in unserem Land effektiv geschützt werden. Dann hätte er auch Gehalt. Dieser Antrag hat wegen des Spiegelstrichs 1 keinen Gehalt und geht vollkommen am Ziel vorbei. Deswegen muss ich unterstellen, dass man diesen Antrag nur hochgezogen hat, damit wieder eine Diskussion darüber hochkocht, von der man politisch profitieren will. Aber rein sachlich und inhaltlich bringt der Antrag nichts.
Dem Bericht, den Sie in Spiegelstrich 2 fordern, würden wir uns nicht verschließen, wenn man das Ganze effektiv forschend begleiten würde. Kollegin Müller hat es bereits gesagt, dass das, was als Beispiel herangezogen wird, ganz schlimm ist, aber durch etwas anderes entstanden ist: Es ist durch Poncho Pro entstanden, das eine wesentlich höhere Konzentration und auch eine andere Ausbringungsart dieses Wirkstoffes hat. Deshalb kann man es nicht heranziehen. Um zu sehen, ob es tatsächlich gefährlich ist oder nicht, wäre es sinnvoll, ein Monitoring zu machen. Dazu müsste man aber theoretisch die Stoffe wieder ausbringen, was wiederum dem Antrag widerspräche. Deswegen ist der Spiegelstrich 2 in sich unschlüssig.
Um das Anliegen des dritten Spiegelstrichs für die Jahre 2011 und 2012 umzusetzen, müsste man eine riesige Datenerhebung durchführen. Wir wissen zwar unter Umständen, wer eine Sondergenehmigung beantragt hat, aber wir wissen nicht, auf welchem Grundstück er es ausgebracht hat.
Dem müssten wir also entsprechend nachgehen. Das ist eine rückwärts gerichtete Betrachtungsweise, die uns herzlich wenig bringt. Viel Bürokratie und ein riesiger Aufwand wären damit verbunden und würden uns überhaupt nichts bringen. Hätte ein Antrag vorgelegen, in dem steht: Wir wollen die Gefährdung erforschen und wir wollen im Zuge dessen gegebenenfalls auch für 2013, wenn Anträge kommen, was derzeit überhaupt nicht der Fall ist, wie Kollegin Brendel-Fischer richtig gesagt hat, ein solches Kataster erstellen, dann hätten wir darüber reden können. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht der Antrag vollkommen am Ziel vorbei. Ich möchte aber noch einmal betonen: Der FDP ist es sehr wichtig, das weiterhin zu verfolgen. Wir werden das sehr genau im Blick behalten, damit wir alles tun können, was in unserer Macht steht, um Schaden von unseren Bienen abzuwenden.
Aber bei diesem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Liebe und bei aller Sympathie, die ich bei Abstimmungen oft für die Opposition hege, was
mir keiner absprechen kann, muss ich sagen: Njet, diesen Antrag lehnen wir ab, und ich lehne ihn auch aus Überzeugung ab.
Herr Dechant, ich muss sagen, Sie liegen völlig daneben. Unser Spiegelstrich 1 ist völlig korrekt. Frau Brendel-Fischer hat das bestätigt. Sie selbst hat gesagt: Mehrere Bundesländer haben die Sonderzulassung beantragt − so auch Bayern. Es waren das Saarland, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein. Rheinland-Pfalz ist schon ausgetreten. Auch andere Länder werden die Sonderzulassung nicht beantragen.