Protocol of the Session on January 29, 2013

Herr Kollege Unterländer, ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und die Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben das Recht auf transparente Pflegequalität. Darauf haben auch Angehörige, die selbst pflegen, Anspruch. Diese Transparenz ist im besten Sinne des Wortes Teil des Verbraucherschutzes. Deshalb halte ich es nicht für eine Marginalie, wenn wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen.

Die Regelung, die Frau Staatsministerin Haderthauer angeführt hat, ist auch von einem Träger angegriffen worden, der in der Öffentlichkeit schwer mit Vorwürfen von Pflegemängeln zu kämpfen hatte. Die Kritik, die häufig an Einrichtungen geübt wird, bedarf − Herr Kollege Pfaffmann, da gebe ich Ihnen recht − eines möglichst objektivierbaren Maßstabes. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Heimaufsichten, also die FQA − die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht −, die Prüfberichte nicht zu veröffentlichen haben, und hat stattdessen eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht der Träger festgestellt. Aufgrund der Regelungen des Pflegeund Wohnqualitätsgesetzes sei diese Verpflichtung aber nicht vollziehbar. Bereits im Vorfeld fand ein umfassender Beratungsprozess zwischen Staatsregierung, Parlament und den Verbänden und Organisationen statt, damit eine rechtlich tragfähige Lösung zustande kommt, die nun − das wurde bereits angesprochen − in Artikel 17 a bis 17 d des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes definiert ist.

Frau Staatsministerin, das Sozialministerium hat sich auch bereit erklärt, die Ergebnisse der jeweils aktuellen Pflegeprüfberichte in die zentrale Internetseite aufzunehmen. Das ist eine Objektivierung des gesamten Prozesses, die wir ausdrücklich begrüßen.

Die Fraktion der GRÜNEN hat thematisiert, dass es Unterschiede zwischen Pflege- und Behinderteneinrichtungen gibt. Es gibt sehr wohl gute Gründe dafür, hier zu differenzieren. Es versteht sich aber von selbst, dass in beiden Arten der Einrichtung die gleichen Ansprüche und Rechte vorhanden sein müssen. Wir werden die Details in diesem Zusammenhang sicher noch im Ausschuss zu beraten haben. Frau Kollegin Meyer, das gilt auch für das, was der Datenschutzbeauftragte thematisiert hat. Wir müssen darauf achten, dass das Miteinander von Heimaufsicht, also den FQA, und dem Medizinischen Dienst der Kassen wirklich verbessert wird; denn doppelte Prüfungen innerhalb einer Woche machen wirklich keinen Sinn, sondern binden Kräfte in der Pflege, die ohnehin knapp und überlastet sind und mit großen Herausforderungen zu kämpfen haben.

An dieser Stelle darf ich auch im Namen meiner Fraktion den Pflegekräften im stationären und im ambulanten Bereich im Freistaat Bayern ein ausdrückliches Dankeschön aussprechen. Es ist unsere edelste Verpflichtung, deren Rahmenbedingungen in der Arbeit zu verbessern und den pflegebedürftigen Menschen zu helfen.

(Beifall bei der CSU, der FDP und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Transparenz ist ein Ziel, die Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie schon angesprochen, ein zweites. Es ist eine Aufgabe, mit der sich nicht nur der sozialpolitische Ausschuss des Bayerischen Landtags, sondern das Hohe Haus insgesamt sehr stark befassen soll und befassen muss. Wir werden in diesem Teilbereich die notwendigen Ergänzungen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes im Ausschuss vornehmen. In diesem Sinne gilt es, den Aufbruch in der Pflege weiter fortzuführen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank. Jetzt hat Frau Kollegin Jung das Wort, bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann sehr wohl sagen: Pflege geht uns alle an. Jeder von uns wird über kurz oder lang in die Situation kommen, dass er altersbedingt Hilfe benötigt, in welcher Form und welcher Intensität auch immer. Schon jetzt werden die meisten von uns praktische Erfahrungen mit der Pflege von Angehörigen oder ihnen nahestehenden Personen gemacht haben. Bei dem einen mögen es die Eltern gewesen sein, die Unterstützung gebraucht haben, bei dem anderen vielleicht die Schwiegereltern oder Großeltern. Dieses Problem wird sich zukünftig noch verschärfen, weil es aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr ältere und damit auch pflegebedürftige Menschen geben wird. Uns von der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER ist es deshalb eine Herzensangelegenheit und hat für uns höchste Priorität, dass die Pflege qualitativ hochwertig ausgestattet wird, und zwar so, wie jeder von uns selbst gepflegt werden möchte, wenn er denn einmal in diese Situation kommen würde.

An dieser Stelle kann ich erfreulicherweise feststellen, dass es in Bayern bereits viele Pflegeeinrichtungen gibt, die ihre Aufgabe wirklich sehr gut erfüllen. Wir müssen uns davor hüten, alle Pflegeeinrichtungen gleichsam unter Generalverdacht zu stellen. Trotzdem dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass es natürlich auch in der Pflege, wie eben überall,

schwarze Schafe gibt. Um diesen schwarzen Schafen entgegenzuwirken, helfen Informationen, Transparenz und Vergleichbarkeit der Einrichtungen in allgemein verständlicher Art und Weise. Die Angehörigen stehen vor der schwierigen Aufgabe, für Mutter oder Großvater die passenden Pflegeeinrichtungen zu finden, die eine qualitativ hochwertige Pflege anbieten.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung; denn dieser ermöglicht wieder die verpflichtende Veröffentlichung der Prüfberichte, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat, dass dafür gegenwärtig eine Rechtsgrundlage fehlt und eine Veröffentlichung nur mit der Zustimmung des Trägers zulässig ist. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft genau diese wichtige Grundlage, um für alle Beteiligten Transparenz zu schaffen, indem er die Veröffentlichung verpflichtend für alle Pflegeheime fordert. Die Informationen werden im Internetangebot des Sozialministeriums zusammengefasst und dadurch für jedermann zugänglich sein. Die angekündigte Darstellungsform durch eine bayernweite Landkarte, bei der die Betroffenen in den Regionen lediglich ihren Bereich anklicken müssen, um zu den gewünschten Informationen zu gelangen, scheint einfach zu handhaben und nutzerfreundlich zu sein.

Explizit betonen möchte ich aber, dass durch die Pflicht zur Veröffentlichung der Prüfberichte auf keinen Fall mehr Bürokratie verursacht werden darf, weder bei den Trägern noch bei den Einrichtungen selbst; denn die vorhandenen Ressourcen müssen unmittelbar für die Pflegebedürftigen eingesetzt werden und nicht für Verwaltungsaufgaben. Da zur beabsichtigten Veröffentlichung lediglich die Freischaltung der aktuellen Prüfberichte erforderlich ist, dürfte das wahrscheinlich kein großes Problem darstellen.

Die weiteren Änderungen bezüglich heimvertraglicher und infektionshygienischer Regelungen sind wohl unproblematisch. Deshalb fasse ich kurz zusammen: Wir FREIE WÄHLER wünschen uns eine bestmögliche Versorgung der Pflegebedürftigen. Dazu bedarf es der Informationen, der Transparenz und einer Vergleichbarkeit für Angehörige und Betroffene. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Jetzt hat Frau Kollegin Scharfenberg das Wort, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Unterländer sagte soeben ganz richtig, dass es unsere erste Verpflichtung

ist, die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern. Ich frage Sie: Warum machen Sie dann so ein mangelhaftes Gesetz? Herr Unterländer, das könnte man wirklich besser machen, nicht nur Sie, sondern auch Frau Ministerin.

Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz muss ganz klare und einheitliche Standards festschreiben − so hat es das Bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg gesagt −, und zwar deswegen, weil es da Irritationen gab. Die Träger von Pflegeheimen müssen eine Vergleichbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen können. Darum geht es in diesem Gesetz. Im Interesse einer Vergleichbarkeit müssen die Informationen transparenter und besser sein, als das bisher der Fall war. Deshalb unterstützen wir auch die gesetzliche Verpflichtung der Pflegeheimträger − das sind zum Beispiel die Städte und Landkreise −, die Prüfberichte zu veröffentlichen.

In einigen Punkten geht dieser Gesetzentwurf nicht weit genug, und die will ich Ihnen nennen. Der Gesetzentwurf gilt nur für Einrichtungen der Pflege. Das ist unserer Meinung nach nicht tragbar. Warum wollen Sie eine Ungleichbehandlung von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege? Dafür gibt es unserer Meinung nach keine Begründung. Warum sollen Behinderten im Vergleich zu pflegebedürftigen Menschen weniger Rechte gewährt werden? Warum sollen nicht auch Behinderte oder ihre Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuer eine Transparenz bei der Pflege- und Wohnqualität haben? Gerade in der heutigen Zeit unter dem Aspekt der Inklusion und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe ist ihre Ausklammerung aus diesem Gesetz überhaupt nicht zu verstehen.

Der zweite Punkt unseres Mängelkataloges ist, dass die Prüfberichte nur mit Zustimmung der Betreiber veröffentlicht werden sollen. Ja geht’s noch, meine Damen und Herren? Das muss durch eine zentrale Veröffentlichung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden wohnortnah geregelt werden. Da sind wir uns einig mit dem Städtetag und dem Landkreistag, die das auch fordern. Wenn der Verbraucher oder zuständige Stellen keine gute Pflege nachweisen, dann kann es nicht sein, dass der Betreiber zustimmen muss, ob der Prüfbericht veröffentlicht werden soll. Wir sagen dazu: Nein, das müssen unabhängige Aufsichtsbehörden machen, wie es auch auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit ist. Da ist die Gewerbeaufsicht zuständig, und das sind auch staatliche Stellen.

Dritter Punkt. In Ihrem Gesetz ist nur von der pflegerischen Versorgung die Rede. Es braucht aber wesentlich mehr Feststellungen in dem Kriterienkatalog, zum

Beispiel auch Hygieneschutz, zum Beispiel sozialund heilpädagogische Betreuung etc. All das, meine Damen und Herren, werden wir benennen. Diese Mängel werden wir in der Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen benennen und hoffentlich mehrheitlich in Ihrem mangelhaften Gesetzentwurf verankern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich erteile nun Frau Kollegin Meyer das Wort. Bitte schön.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Pflege ist in der Tat sehr sensibel. Denn Menschen, welche pflegebedürftig werden oder pflegebedürftig sind, sind voll und ganz auf behütende, pflegende Hände angewiesen. Diesen Händen und den Menschen, die sich ihnen zuwenden, müssen sie unbedingt vertrauen können. Die Veröffentlichung der durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtung erstellten Prüfberichte ist daher ein ganz wesentlicher Baustein für mehr Transparenz und Wahlmöglichkeit. In Verbindung damit stellen sich aber einige Fragen.

Welche Kriterien sollen wir für einen möglichst objektiven Prüfmodus heranziehen, der dennoch die Qualität der Pflege in all ihren Facetten beschreibt? Zum anderen: Wie kann die Prüfung durchgeführt werden, ohne dass die Heimbewohner ungewollt in ihrem persönlichen Bereich und Tagesablauf gestört werden und ohne dass die Pflegeheime erneut einen extrem bestimmten Prüfungsmodus aufgedrückt bekommen, einen Prüfungsmodus, welcher möglicherweise an den tatsächlichen Pflegequalitätskriterien vorbei misst und den Heimen nicht einmal die Möglichkeit einer Gegendarstellung gibt?

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legt die Bayerische Staatsregierung erneut einen Regelungsvorschlag für die Veröffentlichung der Prüfberichte vor. Laut Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sind die Prüfberichte der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA, als der für den Vollzug des Gesetzes zuständigen Behörden in geeigneter Form zu veröffentlichen. Wie man auch weiß, haben die jeweiligen Verwaltungsgerichte die Veröffentlichung der Prüfberichte einstweilen vollumfänglich untersagt, nachdem drei private Einrichtungsträger gegen die bevorstehende Veröffentlichung einstweiligen Rechtsschutz beantragt haben. In seiner Entscheidung vom 09.01.2012 hat der VGH festgestellt, dass das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz lediglich eine Verpflichtung der Träger der jeweiligen Einrichtung zur Veröffentlichung der erstell

ten Prüfberichte begründet, nicht aber eine entsprechende Befugnis der für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Behörden. Künftig werden daher die Träger verpflichtet, die Prüfberichte der FQA auf einer zentralen Internetseite zu veröffentlichen. Das ist in Ordnung.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Wie kommen die Prüfberichte zustande? Das ist entscheidend!)

- Wie sie zustande kommen, werden wir dann diskutieren.

Inhalt, Art und Umfang der Veröffentlichung werden auch geregelt. Im Vordergrund der Prüfungen durch die FQA sollen künftig die Ergebnisqualität und − das scheint mir das bedeutendste Kriterium zu sein − das Wohl der Bewohner, der Betroffenen stehen. Eine qualitativ hochwertige Pflege hat sich, das ist unbestritten, an dem allgemein anerkannten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse zu orientieren. Die aktivierende, humane Pflege soll durch ausreichendes fachliches Personal erbracht werden.

Ein ebenfalls sehr wichtiger Punkt ist die ärztliche Versorgung, welche für jeden einzelnen Patienten gesichert sein muss. Hierzu sollen laut Gesetzentwurf die einzelnen Pflegeheime ein Konzept entwickeln. Auch das ist in dem neuen Vorschlag geregelt. Neben der gesundheitlichen Versorgung soll auch ein Hygienekonzept zum Schutz vor Infektionen enthalten sein.

Die Mitwirkung der Bewohner ist freiwillig, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die Bewohner hinreichend darüber aufgeklärt sein müssen, dass sie sich der Untersuchung und Befragung durch das FQA-Team verweigern dürfen. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Das muss aus unserer Sicht ausdrücklich sichergestellt sein. Darauf legen wir großen Wert. Die Träger erhalten die Möglichkeit einer Gegendarstellung zu den Prüfberichten. Prüfberichte und Gegendarstellung werden sowohl in den Einrichtungen an gut sichtbarer Stelle als auch auf einer vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung extra geschaffenen Internetseite veröffentlicht. Neben den Regelungen zur Veröffentlichung der Prüfberichte enthält der vorliegende Gesetzentwurf auch die Ermächtigungsgrundlage zur Sicherstellung eines umfassenden Infektionsschutzes sowie den Wegfall der heimvertraglichen Regelungen.

Wie man sieht, sind das eine ganze Reihe nicht unerheblicher Punkte. Ich bin gespannt auf die Diskussionen über diesen Gesetzentwurf, die wir in den entsprechenden Ausschüssen intensiv führen werden.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Richtergesetzes (Drs. 16/15329) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich darf Herrn Kollegen Arnold das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine starke Justiz war Gegenstand der Regierungserklärung der Frau Justizministerin vor einigen Monaten. Eine starke Justiz ist nach unserem Verständnis auch eine unabhängige Justiz im Rahmen unserer Gesetzesordnung. Wir sind der Ansicht, dass dazu Lippenbekenntnisse alleine nicht taugen, sondern hier müssen Taten folgen.

Eine starke Justiz bedeutet auch ein geordnetes Personalwesen, ein Personalwesen, das dem Verfassungsrang der Justiz als dritte Gewalt entspricht. Wie sieht es in diesem Bereich aus? Es werden freie Beförderungsstellen ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist ein wichtiges Instrument, um Chancengleichheit bei den Kolleginnen und Kollegen in der Justiz obwalten zu lassen. Sie stellt eine Plattform dar, um zu präsentieren, wie breit die Leistungs- und die Personalpalette an möglichen Bewerberinnen und Bewerbern für die bestmögliche Ausübung dieses Amtes insgesamt ist. Sie ermöglicht eine Entscheidung nach diesen Auswahlkriterien unter Beteiligung der demokratisch gewählten Vertretungsgremien der Richter und Staatsanwälte.

Darüber hinaus ist es auch möglich, diese Entscheidungen gerichtlich zu überprüfen. Dazu gibt es Konkurrentenklagen und damit ein Stück weit Herstellung der Transparenz unseres Systems, was notwendig ist, um den Herausforderungen unseres modernen Rechtsstaates gerecht zu werden.

Diese Regierung möchte nichts unter den Tisch kehren und nichts vertuschen; so hat es der Ministerpräsident anlässlich des Falles Mollath hier dargestellt. Es steht die Frage im Mittelpunkt, wie man mit den

höchsten Richterämtern und den höchsten Ämtern bei der Staatsanwaltschaft in diesem Lande umgeht. Was ich im Hinblick auf die Ausschreibung, die Beteiligung und die Chancengleichheit geschildert habe, ist hier nicht gegeben. Die Personen für diese Posten werden stattdessen von der Staatsregierung ernannt. In Zeiten der absoluten Mehrheit wurden diese Stellen sozusagen vom Ministerrat absolut besetzt. Die absolute Mehrheit ist aber 2008 verloren gegangen. Spitzenämter in verfassungsrechtlich garantierten Institutionen werden mittlerweile von den Regierungsfraktionen dieses Hauses − man höre und staune − im Koalitionsvertrag geregelt. Dort ist nachzulesen, dass derartige Stellen nur im Einvernehmen besetzt werden. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg bestand eine Vakanz seit neun Monaten, ebenso derzeit beim Landesarbeitsgericht in München. Andernorts wird über Wiederbesetzungssperren gesprochen, hier aber scheint es dem Ministerrat nicht darum zu gehen, Kosten zu sparen. Hier geht es vielmehr um parteipolitische, kleinkarierte Fechtereien, und die werden in diese wichtigen Gremien und Institute hineingetragen. Das ist aber der Justiz, ihrer Funktion und dieser Ämter nicht würdig.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb legen wir unseren Gesetzentwurf vor, wonach diese Posten künftig einer geregelten Ausschreibung unterliegen.

(Beifall bei der SPD)