Protocol of the Session on November 14, 2012

(Beifall bei der SPD)

auch im Interesse derjenigen, die im Tierschutz engagiert sind. In vielen Vereinen, Verbänden, sonstigen Organisationen und Institutionen sind Bürgerinnen und Bürger in Bayern für den Tierschutz engagiert. In deren Interesse werden wir hartnäckig dranbleiben. Wenn es vielleicht auch zu Umformulierungen kommt, wird die Zielsetzung die gleiche bleiben. Deswegen gibt es auch immer wiederkehrend Vorlagen für Gesetzentwürfe. Wir werden jedenfalls nicht nachlassen.

Dass Politiker oder Behörden etwas nicht wollen, gibt es zwar selten, aber das gibt es; das kann man nicht bestreiten. Es hängt oft von einzelnen Personen in den Ämtern ab. Manchmal sind Politiker und Behörden nicht in der Lage, gegen Tierquälerei vorzugehen. Deshalb muss es anerkannte Tierschutzverbände geben, die das Recht haben, den Schutz, der den Tieren zusteht, vor Gericht einzuklagen.

Nach langer Zeit haben wir eine Verankerung des Naturschutzes geschafft. Dafür sind viele Jahre lang Diskussionen geführt worden. Wir sind da vorangekommen. Der Natur gestehen wir also das Schutzrecht zu. Aber den Tieren, die wie wir Menschen leiden und Schmerzen empfinden, sich aber nicht äußern können, wollen manche das Schutzrecht nicht zugestehen. Es handelt sich um unsere Mitgeschöpfe. Ich

habe in vielen Diskussionen von Ihnen keine wirklich plausible Erklärung dafür gehört, dass Sie unser Anliegen immer wieder ablehnen.

Schleswig-Holstein hat 2004 einen Vorstoß gemacht. Er wurde abgelehnt. Vorstöße wird es auch in dem einen oder anderen Bundesland geben; da bin ich mir ganz sicher. Bremen hat den Auftakt gemacht, weil es auf Bundesebene nicht funktioniert hat, ein einheitliches Verbandsklagerecht zu schaffen.

Weitere Bundesländer werden folgen. Ich würde mich freuen, wenn sich Bayern dabei an die Spitze bewegen würde. Aber anscheinend wird es so nicht kommen. Vielleicht wird sich in der Diskussion in den Ausschüssen noch etwas bewegen; ich hoffe es. Wir könnten uns an die Spitze der Bewegung setzen.

Frau Kollegin, ich bitte Sie, auf die Uhr zu schauen.

Wir werden an dem Thema also dranbleiben. Zunächst denke ich da an die Ausschussberatungen. Der Tierschutz ist aus unserer Sicht viel zu wichtig, als dass er in die Mühlen des parteipolitischen Geplänkels geraten dürfte. Ich bitte um eine positive Diskussion in den Ausschüssen.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Müller.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich natürlich mit dem Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände bzw., wie hier jetzt gesagt wird, für anerkannte Tierschutzvereine befasst. Ich habe die Protokolle der letzten Sitzungen intensiv nachgelesen. Außerdem haben wir FREIE WÄHLER intern darüber diskutiert. Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir uns nach ausführlichem Austausch der Argumente dafür und dagegen weiterhin gegen ein Verbandsklagerecht aussprechen.

Damals habe ich gesagt, dass es eine Milchkuh, die in einem Laufstall gehalten wird, hundertprozentig wesentlich besser hat als manches Haustier in einer Großstadtwohnung. Dieses Argument galt damals genauso wie heute. Bezüglich der Nutztiere schreiben wir Haltungsbedingungen vor.

Ich möchte einmal darüber berichten, welche Aktivitäten wir im letzten Jahr im Landtag entwickelt haben. Wir hatten eine Anhörung zum Thema "Tierwohl". Es scheint uns sehr notwendig, darüber mit allen Beteiligten zu diskutieren, um den Tierschutz noch besser in

den Köpfen der Menschen zu verankern, damit sie verantwortungsbewusst mit ihren Nutztieren umgehen. Ständig ist auch eine Weiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse über Stallhaltungsformen zu verzeichnen.

Inzwischen war ich in der Schweiz und habe die gängige Praxis angeschaut. Dort ist man im Tierschutz wesentlich weiter als bei uns. Eine Datenbank über die Prüfung von Stallhaltungssystemen gibt Auskunft darüber, ob die Systeme zum Tierwohl geeignet sind. Wenn derartige Stallhaltungssysteme verwendet werden, kann der Landwirt in der Schweiz Subventionen oder Ausgleichszahlungen für besonders artgerechte Tierhaltung bekommen.

Solche Wege sollten auch wir gemeinsam gehen. Schon jetzt hat jede einzelne Person, die eine Nichtbeachtung des Tierschutzes feststellt, die Möglichkeit, den Verursacher anzuzeigen. Unsere Gesetzgebung reicht aus unserer Sicht hierzu völlig aus.

Ihr Gesetzentwurf hat die Absicht, das Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Nutztieren und Nutztierhaltern abzubauen. Aber da müssen wir doch gleich darüber diskutieren, ob das denn nicht ein Angriff auf den Nutztierhalter ist. Wir müssen uns fragen: Wollen wir in Bayern noch die kleinstrukturierte Nutztierhaltung, oder werden wir alle gleich zu Veganern?

Wenn wir noch einmal darüber diskutieren, ob wir Mitwirkungs- und Informationsrechte wollen, dann geht das zu weit. Wie wollen Sie einen solchen bürokratischen Aufwand stemmen? Wie wollen Sie die Tierschutzvereine anerkennen und die Regelungen in der Praxis umsetzen? Wir haben da unsere Bedenken.

Wir wollen den Gesetzentwurf in den Ausschüssen ausführlich diskutieren. Wir bleiben bei unserer Haltung und werden Ihrem Entwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Dr. Fischer.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst mit dem Vorurteil aufräumen, hier gehe es um zu viel oder zu wenig Tierschutz, um mehr oder weniger Schutz für unsere Mitgeschöpfe. Aber es geht nicht um zu viel oder zu wenig, sondern um den richtigen Tierschutz. Dass wir den Tierschutz ernst nehmen und der Verantwortung für die Tiere einen hohen Stellenwert beimessen, sehen Sie daran, dass die FDP im Deutschen Bundestag eine Initiative gestartet hat, den Tierschutz im Grundgesetz zu veran

kern, was ja geschehen ist. Der Tierschutz ist nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in der Bayerischen Verfassung niedergelegt. Das ist gut so.

Es geht nicht darum, die hervorragende Arbeit der Tierschutzverbände schlechtzureden. Im Gegenteil, diese Arbeit verdient unseren höchsten Respekt und unsere Anerkennung. Daran, ob ein Verbandklagerecht für Tierschutzverbände sinnvoll oder gar notwendig ist, habe ich erhebliche Zweifel, und das sage ich auch hier in der Ersten Lesung. Zunächst einmal baut das deutsche Verwaltungsprozessrecht grundsätzlich auf dem Individualrechtsschutz auf. Ein Verbandsklagerecht ist bis auf wenige Ausnahmen systemfremd. Klagebefugt soll grundsätzlich nur der sein, der in seinen eigenen Rechten verletzt ist.

(Susann Biedefeld (SPD): Wie soll denn ein Tier klagen?)

Das hat gute Gründe; denn damit wird verhindert, dass die Zahl der Verwaltungsprozessverfahren zu stark zunimmt.

Sie sagen, dass es im Umwelt- und im Naturschutzrecht auch ein Verbandsklagerecht gibt. Dieser Vergleich hinkt aber. Anders als im Tierschutz werden im Naturschutz Konflikte sehr oft auch ohne Verbandsbeteiligung anhängig, weil es Grundstückseigentümer oder Nachbarn gibt, die unmittelbar betroffen sind. Im Tierschutz sollen zusätzliche Prozesse geführt werden. Deshalb stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Prozesse notwendig sind.

Die Frage, welchen Tierschutzverbänden das Verbandsklagerecht eingeräumt werden soll, ist schon angesprochen worden. Darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Diese Frage lässt sich vielleicht lösen. Bedenklich stimmt mich aber, dass Sie, Frau Kollegin Biedefeld, von der Agrarindustrie sprechen. Damit erwecken Sie den Eindruck, als gehe es hier in erster Linie um industriell betriebene Landwirtschaft. Es geht aber auch um die kleinen landwirtschaftlichen Unternehmen. In der Tierhaltung gibt es eben nicht nur ein Richtig und ein Falsch, es gibt nicht nur den bösen Tierhalter und den guten Tierschützer, sondern es gibt zwischen Schwarz und Weiß verschiedene Grauzonen. Ich habe erhebliche Zweifel, ob sich zur Aufhellung dieser Grauzonen ein Verbandsklagerecht eignet. Diese Zweifel werden auch dadurch nicht geringer, dass es bereits ein funktionierendes Regelwerk gibt. Es gibt ein Regelwerk mit klar austarierten Möglichkeiten, nach dem die Tierschutzverbände bereits jetzt aktiv werden können. Sie können mit der Anzeige von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aktiv zur Durchsetzung des Rechts beitragen.

Das setzt natürlich voraus, dass die Behörden ihre Aufgaben im System wahrnehmen, dass sie Verstöße gegen das Tierschutzrecht und gegen den Tierschutz konsequent ahnden. Wer ein Verbandsklagerecht fordert, sagt implizit, dass unsere Behörden den Tierschutz nicht ernst genug nehmen und nachlässig sind. Diesen Vorwurf weise ich zurück.

Kollege Magerl, Sie haben gesagt, Sie unterstellten nicht, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt werde, aber es passierten Fehler. Das ist unbestritten. Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Die Fehler einer Behörde zu korrigieren, ist im Behördenaufbau die Aufgabe der nächsthöheren Behörde, aber nicht die eines Verbandes.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Das geschieht aber nicht!)

Wenn man das anders sieht, muss man offen sagen, dass die Behörden in Bayern ihre Aufgaben nicht erfüllen und deshalb an den Pranger gestellt werden müssen. Dem schließe ich mich ausdrücklich nicht an.

(Susann Biedefeld (SPD): Es geht doch nicht darum, die Behörden an den Pranger zu stellen!)

Ich bin davon überzeugt, dass die Behörden in Bayern Verstöße gegen den Tierschutz konsequent ahnden. Deswegen ist nach unserer Auffassung ein Verbandsklagerecht der falsche Ansatz, um etwas für den Tierschutz zu tun. Es gibt viele andere Ansatzpunkte, die wesentlich sinnvoller sind. Ich denke nur an die Tierversuche oder die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Lassen Sie uns da ansetzen. Das Verbandsklagerecht ist nicht der richtige Weg.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und der

Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung (Drs. 16/13011) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Christa Steiger, Hans-Ulrich Pfaffmann, Angelika Weikert u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 16/13246)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13011, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/13246 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/14673 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf Drucksache 16/13246 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/14246 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Die CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Frau Dr. Pauli ist nicht da. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2013" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Stimmenthaltungen? − Dann bestand Einstimmigkeit. Damit ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Stimmenthaltungen? − Keine. Damit wurde das Gesetz einstimmig angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung".

Ich bitte darum, dass sich bei Abstimmungen hier im Hause alle Kolleginnen und Kollegen, wenn sie hier sind, beteiligen. Es gibt hier keine Sprechstunden. Herr Kollege, wir haben zwischenzeitlich ein Gesetz beschlossen.

(Dr. Otto Bertermann (FDP): Ich habe auch mitgestimmt!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/13457) - Zweite Lesung