Zwei Dinge sind entscheidend. Das erste: Die Lage ist besser als irgendwo anders. Um das noch zu präzisieren: Sie ist in allen anderen Bundesländern schlechter, und zwar vor allem dort, wo SPD und GRÜNE regieren.
Das Zweite. Die Lage hat sich in den letzten vier Jahren entscheidend und konsequent verbessert. Das sind die vier Jahre, für die auch die FDP mit Regierungsverantwortung trägt.
Wir Liberale haben bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für eine bessere Personalausstattung in der Justiz gekämpft. Wir haben im Koalitionsvertrag 400 neue Stellen bei der Justiz festgeschrieben. Wir sind stolz darauf, dass wir dieses Ziel dank der gemeinsamen Anstrengungen von Justizministerin und Regierungsfraktionen nicht nur erreichen, sondern übertreffen konnten. 460 Stellen werden es am Ende sein. Damit haben wir mehr geschafft, als wir uns vorgenommen haben. Von den 400 Stellen haben wir 234 geschaffen; die restlichen 166 Stellen werden wir jetzt schaffen. Uns ist bewusst, dass weiterhin Personalbedarf besteht. Aber wir sind auf einem sehr guten Weg, um die nötige Entlastung zu schaffen. Ich versichere Ihnen: Die Beschäftigten in der Justiz und die Bürgerinnen und Bürger in Bayern können sich darauf verlassen: Wir werden den eingeschlagenen Weg fortsetzen;
denn gerade wir Liberale nehmen als Rechtsstaatspartei den verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein schnelles Verfahren ernst. Mehr Personal bereitzuhalten, ist zum Erhalt und zur Verbesserung des Rechtsund Justizstandorts eine wichtige Zukunftsaufgabe.
Dazu gehört aber nicht nur das Personal. Wir fragen uns auch, wie man die Rahmenbedingungen verbessern kann. Zu den Rahmenbedingungen gehört ohne jede Frage die Sicherheit in bayerischen Gerichtsgebäuden. Der gewaltsame Tod des jungen Staatsanwalts Tilman Turck am Dachauer Amtsgericht Anfang des Jahres hat nicht nur die bayerische Justiz, sondern uns alle zutiefst erschüttert. Wir müssen ehrlich sein und zugeben: Lückenlose Sicherheit kann es nicht geben; dazu ist der bedrohte Bereich viel zu groß. Das liegt auch daran, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz gerade bei Gerichtsverhandlungen ein Wesensmerkmal einer freiheitlichen Gesellschafts- und Gerichtsordnung ist. Offene Gerichte und eine offene Justiz sind tragende Elemente unseres Rechtsstaats.
Das wird auch so bleiben. Aber ein Arbeiten im angstfreien Raum für alle Beteiligten ist ebenso eine Voraussetzung. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht zum einen gegenüber allen, die in der Justiz tätig sind, zum anderen aber auch denen gegenüber, die diesem Staat dienen. Denn wer dem Staat dient, egal in welcher Funktion, der hat auch ein Anrecht auf Schutz. Wer als Rechtsuchender ein Gericht aufsucht, muss sich dabei sicher fühlen können. Deshalb haben wir reagiert und zusätzliche Mittel bereitgestellt. In den letzten drei Jahren haben wir bereits 3,6 Millionen Euro in bauliche Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsschleusen und Videosysteme investiert. Damit haben wir schrittweise ein Gericht nach dem anderen sicher gemacht. Der beschlossene Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2013/2014 setzt im Bereich der Justiz einen weiteren Schwerpunkt bei der Verbesserung der Sicherheit in Justizgebäuden.
In den nächsten beiden Jahren stehen zusätzlich 31 Millionen Euro für bauliche und technische Maßnahmen sowie für privates Kontrollpersonal zur Verfügung. Ich teile hier die Einschätzung: Privates Kontrollpersonal ist für mich nur die zweitbeste Möglichkeit. Deshalb ist es umso wichtiger, dass bis 2014 schrittweise 140 neue Justizwachtmeister eingestellt werden. Im Zusammenhang mit all diesen Maßnahmen bin ich auf eines stolz, nämlich dass es die FDP-Fraktion war, die sich nachdrücklich dafür eingesetzt hat, dass diese Stellen nicht auf die 400 zusätzlichen Stellen für die Justiz angerechnet wurden, sondern obendrauf gekommen sind. Das ist der richtige Weg für Bayern.
Eine Entlastung der Justiz kann auf vielfältige Weise erreicht werden. Ein Beitrag dazu ist die Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Entwicklung und Förderung alternativer Streitschlichtungsmodelle war und ist für uns ein wesentliches Anliegen. Dazu gehört die Mediation. Wir sind der Auffassung, dass die Durchführung von Mediationsverfahren keine orginäre Aufgabe der Gerichte ist, auch wenn dort das entsprechende Sachwissen vorhanden ist. Im Gegenteil: Ein rein staatliches Angebot einer gerichtlichen Mediation hätte zur Folge, dass den vielfältigen, sich im außerstaatlichen Bereich entwickelnden Angeboten der Boden entzogen würde. Das ist nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Sie können erwarten, dass eine sich auf ihre Kernaufgaben konzentrierende Justiz effizient tätig ist.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das Bayerische Schlichtungsgesetz unbefristet verlängert wird. Den Beteiligten wird dadurch die Möglichkeit gegeben, sich freiwillig und eigenverantwortlich auf eine Lösung
ihres Konflikts zu einigen. Schlichtungsverfahren sparen Zeit und Geld. Die überlastete Justiz wird entlastet. Für den Rechtsfrieden wird ein Beitrag geleistet.
Mediation und Schlichtungsverfahren sind aber etwas anderes als die Schattenjustiz. Diese Schattenjustiz wurde zu Recht angesprochen. In einem Staat, der das staatliche Gewaltmonopol als oberste Maxime hat, darf es keine Paralleljustiz geben. Islamische Friedensrichter, die keine Roben tragen und keine juristische Ausbildung haben, aber dennoch in deutschen Großstädten wie Berlin, Bremen oder Essen zu Schlüsselfiguren einer Paralleljustiz werden, dürfen bei uns keinen Platz haben. Mit Hilfe von deutschen Strafverteidigern gelingt es manchen Friedensrichtern, die deutsche Strafjustiz auszuhebeln. Polizei und Justiz können dem nur ohnmächtig zuschauen. Eine solche Kapitulation des Rechtsstaats vor einer anderen Rechtskultur darf und wird es in Bayern nicht geben.
Die Regierungsfraktionen und die Staatsregierung haben in dieser Legislaturperiode mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Ich möchte besonders das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz nennen. Es enthält zahlreiche Verbesserungen gegenüber der alten Rechtslage. Für uns Liberale steht der Mensch im Vordergrund. Deshalb hat die auf den französischen Kardinal Lemoine zurückgehende Unschuldsvermutung, die auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert ist, allergrößte Bedeutung. Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle zu seiner Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Deshalb kann es nicht angemessen sein, Untersuchungsgefangene genauso wie Strafgefangene oder gar schlechter zu behandeln. Mich freut, dass die Vorschläge der FDP-Fraktion zur Verbesserung der Rechte der Untersuchungsgefangenen in diesem Hause über alle Fraktionsgrenzen hinweg einhellige Zustimmung gefunden haben. Ich möchte nur einige der wichtigen Verbesserungen ansprechen: Wir haben das Trennungsprinzip nicht nur erhalten, sondern haben es erweitert. Untersuchungshäftlinge dürfen nicht mit verurteilten Straftätern zusammen inhaftiert werden. Untersuchungsgefangene erhalten künftig für ihre freiwillige Arbeit dieselbe Entlohnung, die bislang schon den Strafgefangenen bezahlt wurde, und nicht mehr - wie bisher - weniger. Wir haben diese Ungerechtigkeit endlich beseitigt und da
Wir haben die Aufenthaltszeit im Freien für nicht arbeitende Gefangene verdoppelt. Wir haben die Rechte der Untersuchungsgefangenen bezüglich ihres persönlichen Besitzes gestärkt und dafür gesorgt, dass Untersuchungsgefangenen vier Stunden Mindestbesuchszeit im Monat zustehen. Bei den Bereichen Arbeit und Bildung haben wir das Recht zur Selbstbeschäftigung erhalten und das Recht auf Bildung für Jugendliche konkretisiert.
Kolleginnen und Kollegen, die Untersuchungshaft ist ein einschneidendes Erlebnis. Gerade zu Beginn des Antritts besteht die Gefahr, dass diese Krise zu einem Selbsttötungsversuch führt. Erschreckend viele Suizide finden im Vollzug der Untersuchungshaft statt. Seit Januar 1999 waren es nach einer parlamentarischen Anfrage 95, inzwischen sind es mehr. Dem Erkennen von Suizidabsichten und dem Verhüten von Selbsttötungen haben wir daher eine besondere Bedeutung zugemessen und die Inanspruchnahme von sozialen Diensten sowie die Möglichkeit zu einem schnellen Telefonat mit einer Bezugsperson nach der Inhaftierung geschaffen.
Wir haben ein weiteres Gesetzesvorhaben in Angriff genommen und werden darüber heute noch diskutieren, nämlich das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 hat uns vor eine große Aufgabe gestellt. Mit dem vom Justizministerium vorgelegten Entwurf zum Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz wird diese Aufgabe nicht nur gut, sondern auch schnell umgesetzt. Dieser Entwurf entspricht unserem liberalen Verständnis und bewältigt den schwierigen Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit hervorragend. Frau Staatsministerin, ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen für die gute und erfolgreiche Abstimmung bedanken.
Grund der Unterbringung ist allein das Schutzbedürfnis der Bevölkerung aufgrund der Gefährlichkeit des Täters, einer Gefährlichkeit, die sich in der Vergangenheit bereits in gravierenden Verstößen gegen die Rechtsordnung gezeigt haben muss. Deshalb muss sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung deutlich vom Strafvollzug unterscheiden. Durch die vorgeschlagene Anpassung wird die Behandlung Strafgefangener mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung therapieorientiert ausgerichtet, um die Gefährlichkeit der Gefangenen für die Allgemeinheit schon während des Strafvollzugs so zu mindern, dass eine Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe möglichst nicht mehr erforderlich ist.
Ziel muss der bestmögliche Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern sein. Dieses Ziel kann nur in einer geschlossenen, besonders gesicherten Einrichtung erreicht werden. Das muss eine größtmögliche Sicherheit nach außen bei größtmöglicher Freiheit der aus Sicherheitsgründen Untergebrachten nach innen bedeuten. Deshalb ist der Entwurf an manchen Stellen großzügiger als der Text der Länderarbeitsgruppe. Wo es aber darum geht, dass die Sicherheit der Bevölkerung bedroht ist, ist er strenger. Während der Länder-Entwurf eine Arbeitspflicht ausdrücklich ausschließt, halten wir an der Pflicht zur Arbeit aus behandlerischen Gründen fest. Eine direkte Sanktion ist nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich, aber ein Therapieerfolg ist im Interesse der Betroffenen und der Öffentlichkeit.
Dieses Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz ist eine Aufgabe, die wir in Bayern haben. Die Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung stellt sich auf Bundesebene. Dabei ist es keine Frage, ob man sie will oder ob man sie nicht will. Die Frage lautet, ob sie rechtlich zulässig ist. Herr Kollege Schindler, deshalb sind Ihre Krokodilstränen mehr als unangebracht.
Als Liberale sehen wir nicht nur die Täter, wir sehen auch die Opfer von Straftaten. Sie leiden an körperlichen, seelischen, aber auch an den wirtschaftlichen Folgen der Tat. Sie erhalten diese Folgen entweder überhaupt nicht oder nur teilweise ausgeglichen. Ja, es gibt ein Opferentschädigungsgesetz. Dessen Leistungen decken aber nicht alles ab. Über die gesundheitlichen Folgen der Tat hinaus sind hohe Sach- und Vermögensschäden der Tat überhaupt nicht erfasst. Es gibt dafür auch keine Versicherung. Wir haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass die Stiftung "Opferhilfe" ins Leben gerufen wird. Es ist wichtig, einen Stein des Anstoßes ins Wasser zu werfen.
Mit der Einrichtung einer "Opferhilfe Bayern" schaffen wir die Voraussetzung für eine schnelle, unbürokratische finanzielle Hilfe für die Betroffenen.
Ich komme zum Verbraucherschutz. Ob der Verkauf von Lebensmitteln, das Surfen und der Vertragsabschluss im Internet, im Personenverkehr oder bei Finanzdienstleistungen: Verbraucherschutz ist eine wichtige Aufgabe mit vielen Facetten. Angesichts glo
baler Märkte, einer zunehmenden Bedeutung des Internethandels und eines wachsenden Produktangebots wird all das zusehends schwieriger.
Dabei ist unser Leitbild geprägt vom Gedanken an den mündigen und eigenverantwortlichen Marktteilnehmer. Wir Liberale trauen den Bürgern und Verbrauchern etwas zu. Mündige Verbraucher wollen vom Staat nicht bevormundet werden; sie wünschen sich die notwendigen Informationen, um selbst entscheiden zu können.
Deshalb setzen wir beim effizienten Verbraucherschutz auf mehr Transparenz, bessere Informationen und eine effizientere Rechtsdurchsetzung, aber nicht auf Bevormundung.
Die Forderung nach mehr Transparenz gilt nicht zuletzt beim grauen Kapitalmarkt. Beim Thema Verbraucherfinanzen brauchen wir verständliche Informationen und klare Regeln. Aufgrund einer Initiative der FDP, der alle Fraktionen in diesem Haus zugestimmt haben, wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Anlegerschutzes auf dem grauen Kapitalmarkt getan. Damit Verbraucher die Vor- und Nachteile von Finanzprodukten effektiv vergleichen können, braucht man einheitliche Standards. Die verbraucherschutzpolitischen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes sollen daher auch für Finanzvermittler am grauen Kapitalmarkt gelten.
Mangelhafte hygienische Zustände in einer Großbäckerei haben Anfang des Jahres gezeigt, dass die Gesundheit der Verbraucher jederzeit oberste Priorität haben muss. Auch hier sage ich sehr deutlich: Wir brauchen Transparenz. Wenn amtlicherseits ekelerregende Zustände in einem Betrieb festgestellt werden, müssen die Verbraucher dies wissen.
Seit 1. August gilt auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz bei Vertragsabschlüssen im Internet die sogenannte Button-Lösung. Ich bedanke mich für die Initiative im Bayerischen Landtag. Ich bedanke mich aber auch ausdrücklich beim Bundesministerium der Justiz, das diese Initiative umgesetzt hat und damit einen weit besseren Schutz der Verbraucher auf den Weg gebracht hat, durch den die Freiheit der Internetnutzer nicht eingeschränkt wird. Künftig kann diese Button-Lösung Millionen Internetnutzer besser vor Kostenfallen schützen. Das ist ein großer Schritt im Hinblick auf mehr Rechtssicherheit.
Aber im Zusammenhang mit dem Internet wird künftig auch zu klären sein, wie wir mit geistigem Eigentum im Netz umgehen. Die massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern wegen Urheberrechtsverletzungen und die zunehmende Kriminalisierung von Verbrauchern müssen ein Ende haben. Nein, es darf keine Online-gratis-Kultur entstehen, die die Existenz der Urheber bedroht. Das kostenlose Downloaden darf nicht als legal angesehen werden, wenn es das nicht ist. Viele Menschen müssen sich erst klar darüber werden, dass man fremde Bilder, Texte, Film- und Musikdateien nicht beliebig kopieren und online stellen darf.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, müssen alte Rechtsgrundsätze in die digitale Welt übertragen werden. Dabei darf der liberale Eigentumsbegriff nicht an Bedeutung verlieren.
Wir sehen Kreativität immer als Ursprung von Individualität an und setzen uns dafür ein, dass ein akzeptabler Interessenausgleich geschaffen wird.
Aber wichtig ist auch, dass die neu zu entwickelnden Rechtsgrundsätze von den Bürgern akzeptiert werden. Wenn Recht von den Gerichten gegen das allgemeine Bewusstsein durchgesetzt wird, ist niemandem geholfen.
Uns geht es nicht um die Bagatellisierung von Urheberrechtsverletzungen. Es muss aber den Anwälten und Rechteinhabern, die Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell und Einnahmequelle entdeckt haben und zulasten der Verbraucher betreiben, Einhalt geboten werden.
Kolleginnen und Kollegen! Was die Opposition kritisiert hat, waren entweder Fehler in der Vergangenheit oder dass etwas noch schneller, noch besser hätte gehen sollen. Das kann man leicht tun, wenn man keine Verantwortung für den Haushalt hat.
Wir haben Versäumnisse der Vergangenheit abgebaut und dafür gesorgt, dass die Personalsituation im Bereich der Justiz entschieden verbessert wurde. Deswegen kann ich zum Schluss meiner Rede betonen: Bayern ist stark beim Verbraucherschutz und stark in der Justiz. Ein Blick auf die bayerische Justiz zeigt deutlich: Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze. Freiheit kann sich nur in einem sicheren Land entfalten; aber Sicherheit ohne Freiheit wäre wertlos. Wir sind dankbar und stolz auf unsere Justiz,