Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Doppelbödigkeit in Ihrer Politik, hier wohlfeile Appelle an die Bahn zu richten, die im Bundeseigentum ist, und ansonsten gegenüber Ihrem eigenen Bundesminister nichts zu tun, macht es sehr schwierig, Ihrem Antrag zuzustimmen. Die Region hat es aber verdient, eine Fernverkehrsverbindung zu haben und auch beizubehalten. Deswegen werden wir zustimmen. Wir wünschen uns von Ihnen, dass Sie den richtigen Adressaten in Ihre Anträge schreiben.
Wir stimmen auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu, weil auch dieser sagt, wo die Verantwortung liegt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für das breite Engagement aus dem Hause und für die Unterstützung unserer Bemühungen für den Erhalt des Zugangebots auf der FrankenSachsen-Magistrale in seiner gegenwärtigen Form.
Unter dem Begriff "Franken-Sachsen-Express" verstehen wir - Kollege König hat das ausführlich dargestellt - das Gesamtangebot der schnellen und umsteigefreien Eisenbahnverkehre zwischen Nürnberg und Dresden. Dabei handelt es sich um ein je zur Hälfte von der DB AG und vom Freistaat finanziertes Ersatzangebot für die Einstellung der ursprünglich zweistündlichen Fernverkehrslinie Nürnberg - Bayreuth - Hof Chemnitz - Dresden im Jahr 2006. Als InterregioExpress verkehrt die von der DB AG finanzierte Linie alle zwei Stunden über Bayreuth, also etwa auf dem Niveau des Jahres 2000.
Im Jahr 2006 hat sich die DB AG damit zu ihrer fortwährenden Verantwortung für den Fernverkehr zwischen den Metropolregionen Nürnberg und Mitteldeutschland mit Zwickau, Chemnitz und Dresden als Endpunkt bekannt. Die Stadt Bayreuth erhielt dadurch eine Einbindung in das überregionale Eisenbahnnetz, die ihrer Bedeutung als regionalem Zentrum und Regierungssitz von Oberfranken entspricht. Ich betone und unterstreiche: Diese Verantwortung von Bundesregierung und Deutscher Bahn AG besteht nach wie vor. Der Bund hat dem Wohl der Allgemeinheit bei der Ausgestaltung der Angebote des Fernverkehrs Rechnung zu tragen. Das ist in der Tat nicht nur eine politische Forderung, Kollege Mütze, sondern es steht so auch in Artikel 87 e unseres Grundgesetzes.
Da der Bund die Ausgestaltung des Schienenfernverkehrs der DB AG überlässt, trifft auch die DB diese Gemeinwohlverpflichtung. Aber leider deuten Aussagen der DB AG in jüngster Zeit in eine andere Richtung. Ich versichere Ihnen: Das werden wir als Bayerische Staatsregierung - und, wie ich heute sehe, auch mit Ihrer Rückendeckung - nicht akzeptieren.
Es dürfte unbestritten sein, dass eine leistungsfähige, attraktive schnelle Verbindung der Städte an der Franken-Sachsen-Magistrale unbedingt erforderlich ist.
Diesem Umstand darf sich die DB nicht verschließen. Noch vor wenigen Jahren hat sie zu Recht die beachtlichen Fahrgastzuwächse kommuniziert. Die Staatsregierung ist daher nach wie vor der Ansicht, dass die DB angesichts ihrer Verpflichtung für ein angemesse
nes Fernverkehrsangebot zumindest das Fernverkehrsangebot auf der Franken-Sachsen-Magistrale im gegenwärtigen Umfang eigenwirtschaftlich zu betreiben hat. Diese Position vertritt die Staatsregierung schon seit Längerem mit größtmöglichem Nachdruck gegenüber der DB und der Bundesregierung. Dies wurde im Übrigen jüngst auch auf meinen Vorschlag hin in einer gemeinsamen sächsisch-bayerischen Kabinettssitzung am 13.03.2012 in Dresden bekräftigt. So ziehen die beiden Freistaaten an einem gemeinsamen Strang und werden alle Möglichkeiten nutzen, das gegenwärtige Angebot mit der gegenwärtigen Aufteilung der Verantwortung zu erhalten.
Die beiden Bundesländer sind allerdings nicht in der Lage, alle Reduzierungen des Fernverkehrsangebotes durch neue Bestellungen von Regionalzügen zu kompensieren. Hier ist eine faire Lastenverteilung unumgänglich. Kollege König und Kollege Hacker haben es angesprochen. Dazu gehört ein verantwortungsvoller Umgang mit der Gemeinwohlverpflichtung des Fernverkehrs der DB, die letztlich die Bundesregierung trifft und der sie sich stellen muss.
Wir haben - das gilt für beide Freistaaten - einfach nicht die finanziellen Mittel, um jegliche Reduzierung im Fernverkehrsangebot zu kompensieren. Es gab schon einige derartige Fälle, die Bayern einige Millionen pro Jahr kosten.
Da appelliere ich an die Mitglieder dieses Hohen Hauses, dieses Thema auch gegenüber der Bundesregierung gemeinsam mit uns mit allem Nachdruck zu vertreten und die Kollegen im Bundestag - gerade auch aus dieser Region, die ja nicht unbedingt darüber klagen müssten, nicht prominent im Deutschen Bundestag oder in der Bundesregierung vertreten zu sein mit einzubeziehen.
So ist es gut, meine Damen und Herren, dass die Zukunft der Franken-Sachsen-Magistrale den Landtag beschäftigt. Ein positiver Beschluss über den Dringlichkeitsantrag der Koalitionsfraktionen wäre ein wichtiges Statement für die verkehrliche Erschließung bedeutender Städte und Regionen in Bayern und Sachsen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dafür trennen wir beide Anträge wieder. Ich lasse zunächst abstimmen über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/12321. Das ist der Antrag der Koalitionsfraktionen. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Antragsteller folgende Änderung im Antragstext vornehmen: In der 5. Zeile wird das Wort
"möglichst" gestrichen, sodass es jetzt heißt: " … dass … die Strecke Nürnberg - Dresden (Franken- Sachsen-Magistrale) im bisherigen Umfang bedienen."
Ebenso sollen in der vorletzten Zeile die Wörter "soweit möglich" gestrichen werden. Es heißt dann: " … dass … weiterhin Neigetechnikzüge eingesetzt werden."
Damit ist der Antragstext soweit erläutert und bekanntgegeben. Ich lasse abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das gesamte Hohe Haus.
Gegenstimmen bitte? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch niemand. Damit ist dieser Antrag in der veränderten Form einstimmig angenommen.
Jetzt lasse ich noch abstimmen über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/12359 zum gleichen Thema. Das ist der Antrag der FREIEN WÄHLER. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das scheint mir erneut das gesamte Hohe Haus zu sein. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Niemand. Damit ist auch dieser Antrag einstimmig so beschlossen.
Bevor ich den nächsten Dringlichkeitsantrag aufrufe, darf ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/12320, betreffend "Keine Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich bei Missachtung von Schuldenbremse und Sparsamkeitsgrundsätzen" bekanntgeben. Mit Ja haben gestimmt 87 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 44 Abgeordnete. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Harald Güller u. a. und Fraktion (SPD) Verbot der neonazistischen Organisation Freies Netz Süd (FNS) (Drs. 16/12322)
Georg Schmid, Alexander König, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU), Dr. Andreas Fischer, Renate Will und Fraktion (FDP) Neonazistische Organisation Freies Netz Süd (FNS) verbieten (Drs. 16/12360)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es, "Vereinigungen …, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten." Es heißt dort nicht etwa, sie können verboten werden, sondern es heißt, sie sind verboten.
Es ist Aufgabe der Innenminister in den jeweiligen Ländern und des Bundes festzustellen, inwieweit eine Organisation gegen diese verfassungsmäßige Ordnung verstößt und wenn sie es tut, dann hat der Minister sie zu verbieten. Im Jahre 2004 hat die Bayerische Staatsregierung mit dem damaligen Innenminister Beckstein die Fränkische Aktionsfront verboten. Maßgeblich dieselben Personen, die Verantwortung in dieser Fränkischen Aktionsfront getragen haben, sind zunächst bei der NPD untergeschlüpft und haben dann im Jahre 2009 das Freie Netz Süd gegründet.
Wir könnten eine Debatte darüber führen, inwieweit das Freie Netz Süd tatsächlich eine Nachfolgeorganisation dieser Fränkischen Aktionsfront ist. Ich denke, es gibt einige Anhaltspunkte, die deutlich darauf hinweisen. Das fängt an bei den verantwortlichen Personen im Freien Netz Süd. Es geht weiter mit diversen Transparenten der Fränkischen Aktionsfront, die vom Freien Netz Süd nach wie vor mitgeführt werden und auf denen Positionen vertreten werden, die auch die Fränkische Aktionsfront vertreten hat.
Mittlerweile muss man auch feststellen, dass das Freie Netz Süd die Organisation, die Gruppierung ist, in der sich die militantesten und aggressivsten Nazis Bayerns gesammelt haben und dort eine Informations-, eine Organisations- und Aktionsstruktur gefunden haben. Meines Erachtens muss man nicht extra prüfen, welchen Charakter das Freie Netz Süd hat. Es sind die Gruppen, die nach den Enthüllungen über die Terrorgruppe NSU zunehmend militanter und aggressiver auftreten. Es sind diejenigen Gruppen, die sich auf Kundgebungen und Demonstrationen positiv auf die Terrormorde der NSU beziehen, beispielsweise durch Abspielen der Melodie der Pink-Panther-Serie. Wir müssen auch keine Diskussion führen, ob es sich
bei diesen Gruppen jetzt um Rechtsradikale, Rechtsextremisten oder irgendwelche Neonazis handelt. Das sind Leute, die nicht im Geringsten differenzieren; sie setzen sich nicht, auch nicht im Ansatz, von der NSIdeologie ab. Die Leute, mit denen wir es hier zu tun haben, sind Nationalsozialisten reinsten Wassers, und ich glaube, das muss man dann auch einmal offen sagen, wenn man diese Gruppe bewertet.
Sie identifizieren sich mit dem NS-Terrorregime. Sie versuchen auch nicht im Ansatz, sich mit Relativierungen herauszudrehen. Sie beziehen sich positiv auf das NS-Regime. Sie verfolgen nationalsozialistische Inhalte und nationalsozialistische Ziele. Sie propagieren offen die Abschaffung der Demokratie. Für wen, Kolleginnen und Kollegen, ist denn der Artikel 9 des Grundgesetzes geschaffen, wenn nicht für solche Leute?
Wir halten es für dringend notwendig, dass das Innenministerium aus diesen Entwicklungen und aus dieser Einschätzung die Konsequenz zieht und ein Verbot des Freien Netzes Süd umsetzt, und nicht nur ein Verbot des Freien Netzes Süd, sondern auch der Tarnorganisationen, und darüber hinaus auch noch einmal prüft, wie es denn mit den einzelnen Organisationen ausschaut, die dem Freien Netz Süd angegliedert sind.
Es sind nämlich eine ganze Reihe, und da ist dann tatsächlich auch ein eklatantes Problem, das wir mit dem Antrag der CSU haben. Der Antrag der CSU bleibt beim Freien Netz Süd und bei einer Tarnorganisation, der "Bürgerinitiative Soziales Fürth", stehen und bezieht die dahinter stehenden Gruppierungen nicht mehr mit ein.
Deshalb würde ich Sie bitten, dass Sie unserem Antrag zustimmen. Die SPD wird den Prüfungsantrag der CSU, der uns nicht weit genug geht, nicht ablehnen, aber wir werden uns enthalten.
Vielen Dank, Herr Kollege. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Weiß. Ihm folgt dann Herr Dr. Fischer. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Weiß.
Herr Präsident, Hohes Haus! Der Kampf gegen Extremismus sollte das gemeinsame Anliegen aller Parteien sein.
Ich möchte die Wertungen, die Kollege Ritter jetzt schon vorgenommen hat, nicht wiederholen oder überprüfen. Die Überprüfung wird dann vom zuständigen Ministerium zu machen sein. Aber im Grundsatz möchte ich deutlich sagen: Das Freie Netz Süd wird vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht 2011 sind ihm nicht weniger als fünf Seiten gewidmet. Man nimmt das Problem also sehr ernst.
Mit dem Verbot könnte es ein Problem geben, was auch im Verfassungsschutzbericht sogar ausdrücklich angesprochen ist, wo es zu diesen politischen Gruppierungen heißt - ich zitiere:
Deren Ziel ist die Vernetzung der gesamten bayerischen Neonazi-Szene. Um dabei keine Ansatzpunkte für Verbote zu bieten, werden feste Strukturen bewusst vermieden.
Das könnte eine Problematik sein. Aber ich bin der Meinung, gerade im Hinblick auf die schlimmen Morde, die ja inzwischen aufgeklärt worden sind, kann man sicher einmal darüber nachdenken, ob hier doch einiges für feste Strukturen spricht. Ich möchte aber das Ergebnis nicht vorwegnehmen.
Darum haben wir unseren Antrag auch so formuliert. Wenn Sie ein Problem damit haben, dass wir jetzt nur die "Bürgerinitiative Soziales Fürth" hier aufgeführt haben und deswegen nicht zustimmen können - wir können den Antrag jederzeit erweitern, indem wir sagen, dass das "Freie Netz Süd" mit seinen Untergruppierungen wie beispielsweise die "Bürgerinitiative Soziales Fürth" gemeint ist -, dann haben wir den ganzen Bereich. Im Verfassungsschutzbericht werden ohnehin die Gruppen erwähnt, ob das der Kreis um Matthias Fischer ist, ob das die Freien Nationalisten in Hof sind, das Aktionsbündnis Nordoberpfalz, Widerstand Regensburg-Cham usw. Also, wenn das Ihr Problem ist, dann, glaube ich, können wir Ihnen helfen.