Protocol of the Session on November 9, 2006

Damit rufe ich die nächste Frage auf. Fragestellerin ist Frau Kollegin Gote. – Frau Gote ist nicht im Raum. Dann gehen wir weiter.

(Christine Stahl (GRÜNE): Darf ich die Frage übernehmen?)

Nur, wenn Sie eine Vertretungsvollmacht haben. So steht es in der Geschäftsordnung. Frau Kollegin, hinter

Ihnen sitzen noch zwei Kollegen, die die nächsten Fragesteller wären. Dass Sie die Frage von Frau Gote übernehmen, halte ich nicht für fair den Kollegen gegenüber, die hier persönlich anwesend sind.

(Adi Sprinkart (GRÜNE): Ist genehmigt!)

Wenn Sie es genehmigen, bitte.

(Christine Stahl (GRÜNE): Frau Kollegin musste aus familiären Gründen heimfahren! Das ist mit ihr abgesprochen!)

Dann hätten Sie es vielleicht vorher schon hier beim Präsidium einbringen können, dann hätten wir diesen Diskurs nicht gehabt. In der Regel ist es so, dass es angemeldet wird, wenn jemand eine Frage übernimmt. – Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Freller, an welchen Schulen in Bayern sind russischsprachige Lehrkräfte zur Sprachförderung eingesetzt, wurden bei Ihnen Lehramtsabschlüsse aus dem Heimatland anerkannt, und sind sie als Beamte/Beamtinnen oder Angestellte beschäftigt?

Frau Abgeordnete, an Volksschulen in Bayern gibt es keinen muttersprachlichen Ergänzungsunterricht in russischer Sprache. Es existieren lediglich vereinzelt Förderangebote für Russisch von Lehrkräften, die über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Diese Lehrkräfte besitzen als Aussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit und werden somit bei statistischen Angaben nicht extra erfasst. Eine Erhebung, an welchen Volksschulen Lehrkräfte mit russischen Sprachkenntnissen derzeit im Einsatz sind, gibt es nicht.

Am Christoph-Scheiner-Gymnasium, Ingolstadt, und am Willstädter Gymnasium, Nürnberg, wird Russisch als dritte Fremdsprache angeboten. Am Max-Planck-Gymnasium, München, sind Sammelkurse Russisch, die von Schülerinnen und Schülern aus mehreren Gymnasien besucht werden, eingerichtet. An welchen Gymnasien Wahlkurse Russisch abgehalten werden, wird nicht erhoben.

Alle Bewerber, die Spätaussiedler im Sinne des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge – BVFG – sind, haben neben der formalen Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung Anspruch auf ein inhaltliches Anerkennungsverfahren, das Voraussetzung für eine Verwendung im staatlichen Schuldienst ist. Dieses Verfahren hat das Ziel, über Nachqualifi kationen zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für Grundschulen bzw. Hauptschulen zu führen.

Voraussetzung für das Durchlaufen des inhaltlichen Anerkennungsverfahrens zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen ist nach erfolgter formaler Anerkennung, dass ein ganztägiger Sprachtest sowie ein achtwöchiger Vorbereitungskurs erfolgreich absolviert werden. Nach dem erfolgreich beendeten Sprachtest und Vorbereitungskurs stehen den russlanddeutschen Lehrkräften Nachqualifi kationsverfahren zur Verfügung, die auf die im Herkunfts

land absolvierte Ausbildung und den dortigen schulischen Einsatz abstellen.

Da russlanddeutsche Lehrkräfte über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, können sie je nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Angestellten- bzw. im Beamtenverhältnis beschäftigt werden.

Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?

(Christine Stahl (GRÜNE): Keine!)

Danke, Herr Staatssekretär.

Damit ist die vorgesehene Dreiviertelstunde abgelaufen. Noch eine Anmerkung zum Protokoll. Ich gebe noch das Abstimmungsergebnis zum Tagesordnungspunkt 8, dem Antrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Scharfenberg und andere und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Weisung an die BLM zurücknehmen auf Drs. 15/5770, bekannt. Mit Ja haben 16, mit Nein 117 Abgeordnete gestimmt; es gab 2 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Tag.