Ich darf das erläutern: Sie wissen, dass jemand, der auf der Warteliste steht, jedes Jahr eine entsprechende Bereitschaftserklärung abgeben muss. Er hat ja vielleicht eine anderweitige Tätigkeit gefunden oder geht ein Jahr ins Ausland. Er fällt dann innerhalb der 5-Jahres-Frist nicht von der Warteliste, sondern bleibt drauf. Er wird aber nur genommen, wenn er seine Bereitschaft erklärt hat, im kommenden Schuljahr anfangen zu wollen. Wenn man die Zahl der Bewerber errechnen will, die im Herbst tatsächlich eine Anstellung haben wollen, muss man diese Bewerber natürlich abziehen. Die Wartelistenbewerber befi nden sich in der Mehrzahl mit befristeten Arbeitsverträgen im staatlichen Schuldienst oder mit
Arbeitsverträgen im privaten Schuldienst. In den letzten Jahren wurden fünf österreichische Sonderschullehrkräfte in den staatlichen Förderschulen in Bayern übernommen. Nach Ziffer 3.1 der sogenannten WartelistenRichtlinien – ich hätte sie dabei, falls Sie dazu konkrete Auskünfte brauchen – darf der Abstand zwischen den zu einem bestimmten Termin einzustellenden Bewerbern des letzten Prüfungsjahrgangs einerseits und den aus den Wartelisten auszuwählenden Bewerbern andererseits nicht mehr als eine ganze Note betragen. In wie vielen Fällen diese Regelung bei der Einstellungsplanung in den letzten Jahren gegriffen hat, lässt sich nicht mehr mit vernünftigem Aufwand rekonstruieren. Die Einstellungsmöglichkeiten blieben jedenfalls anderen Wartelistenbewerbern erhalten.
Herr Staatssekretär, erscheint es Ihnen nicht verwunderlich, dass wir fünf österreichische Sonderschullehrkräfte beschäftigen angesichts einer Warteliste von – sage und schreibe: – fast 500 bayerischen Lehrern, die zur Verfügung stehen?
Herr Abgeordneter, man muss sich letztlich immer die Frage stellen, wie es im Einzelfall aussieht, wo möglicherweise trotz Wartelistenbewerbern für eine bestimmte Schule niemand da war, der die entsprechenden Vorbedingungen erfüllt hat. Ich meine: Außerdem ist der Abstand zu den Wartelistenbewerbern, wie ich es gerade beschrieben habe, entscheidend. Wenn sich also jemand mit entsprechend besserer Qualifi kation bewirbt, wird sich der Wartelistenbewerber aufgrund dieser sogenannten Wartelistenrichtlinien möglicherweise auf ein weiteres Jahr auf der Warteliste einrichten müssen. Allerdings ist die Zahl von fünf minimal. Wir können die Einzelfälle gerne im Detail nachprüfen lassen. Es hat sich in diesen Fällen sicherlich um eine sehr konkrete Maßnahme zur Abhilfe an bestimmten Schulen gehandelt.
Herr Abgeordneter Sprinkart, sie gilt für alle Schularten. Das ist der sogenannte Gruppenerlass. Ich habe ihn hier und zitiere gern daraus. Das ist der sogenannte Gruppenerlass über Wartelisten für Lehramtsbewerber vom 11. November 1998. Dort heißt es konkret:
1. Der Abstand zwischen den zu einem bestimmten Termin einzustellenden Bewerbern des letzten Prüfungsjahrgangs einerseits und den aus den Wartelisten auszuwählenden Bewerbern andererseits darf nicht mehr als eine ganze Note betragen.
… Wartelistenbewerber haben Vorrang vor Bewerbern aus dem laufenden Jahrgang, wenn sie eine bessere Gesamtprüfungsnote besitzen. Die Einstellungsquote der Bewerber aus dem laufenden Jahrgang verringert sich entsprechend.
Die Regelung ist insgesamt etwas komplex, weil man möglichst gerechte Lösungen schaffen wollte. Diese Richtlinien haben sich zum einen aus der Praxis der Jahre entwickelt; sie haben sich zum anderen bewährt.
Ich glaube, wir sind hier in Bayern auf einem sehr guten Kurs. Die Regelung wurde auch von andern Bundesländern zumindest in ähnlicher Form schon übernommen, weil man sagt: Das ist immerhin eine Hoffnung für diejenigen, die nicht gleich in den Schuldienst kommen, weil in einem bestimmten Jahr vielleicht die Einstellungszahlen niedriger sind. Vor zwei Jahren hatten wir das Problem aufgrund der Erhöhung der Arbeitszeit, wodurch im betreffenden Jahr weniger Einstellungen möglich waren. Man muss natürlich zusehen, dass die jungen Leute auch in den Folgejahren noch eine konkurrierende Chance zu denen haben, die als laufender Jahrgang eingestellt werden. Ich glaube, dieses Verfahren ist in der Summe ein sehr gutes, vor allem eines, das denen, die nicht gleich zum Zug kommen, eine gewisse Hoffnung gibt. Erfreulicherweise hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass aufgrund der Einstellungszahlen, die wir im bayerischen Schuldienst generell haben, sehr viele von denen, die nicht sofort im Jahr ihrer Lehramtsprüfung eingestellt werden konnten, im Laufe von fünf Jahren zum Zuge kommen, wenn jemand nicht erheblich schlechter ist oder sich die Situation grundlegend verändert.
Vielen Dank. Dann rufe ich noch eine Frage auf, und zwar die von Frau Kollegin Sonnenholzner, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Wartezeit für den Schulbustransport für G 8Schülerinnen und –schüler nach Beendigung des Nachmittagspfl ichtunterrichts und welche Gesamtfahrzeit für eine Entfernung von 15 km im Bereich des Münchner Verkehrsverbundes hält die Staatsregierung für zumutbar?
Frau Abgeordnete Sonnenholzner, Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist im Bereich der Gymnasien die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungspfl icht besteht zum Pfl icht- und Wahlpfl ichtunterricht der nächstgelegenen Schule.
Bei der Schülerbeförderung sind die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger angemessen zu berücksichtigen. Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspfl icht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs.
Nicht geregelt ist, welche Wartezeit für den Schulbustransport und welche Gesamtfahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar sind. Spezialregelungen für Schülerinnen und Schüler des G 8 bestehen nicht.
Eine im Zuge der Verwaltungsvereinfachung aufgehobene Richtlinie, die gelegentlich in der Praxis noch Anwendung fi ndet, sah beispielsweise vor, dass die Wartezeiten nach Ende des Pfl ichtunterrichts regelmäßig 60 Minuten nicht übersteigen sollen. Dies verdeutlicht, dass eine starre Zumutbarkeitsgrenze nicht existiert. Sie würde der Vielzahl denkbarer Sachverhalte und der Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen auch nicht gerecht werden. Letztlich handelt es sich um eine Frage des Einzelfalls, auf die eine allgemeingültige Antwort nicht möglich ist.
Halten Sie nach Ihren Ausführungen eine Wartezeit von zweieinviertel Stunden für Schüler der fünften Klasse vom Schulschluss bis zur Ankunft zu Hause – von der nächstgelegenen Schule aus gesehen – für angemessen?
Dabei würde mich interessieren, wie lange die reine Wartezeit ist. Wenn man die Fahrzeit mit einrechnet, tut man sich schwer, eine Antwort zu geben, da man nicht weiß, wie lange die Fahrzeit ist. Wenn es sich um ein Spezialgymnasium handelt, das vom Wohnort aus eine Fahrzeit von beispielsweise 45 Minuten erfordert, dann wäre die Wartezeit eigens zu werten. Ich gebe vielleicht auf Ihre Frage – ich verstehe sie im Wesentlichen – eine allgemeine Antwort: Eine Wartezeit von mehr als zwei Stunden wäre mir zu lange. Das ist meine Auffassung von einem effi zient organisierten Schulbetrieb. Dabei ist jedoch abzuwägen, ob das mehrfach in der Woche der Fall ist oder ob es sich um einen einzigen Wochentag handelt, wenn zum Beispiel ein seltenes Wahlfach gewählt wird. Man muss den Einzelfall betrachten. Man kann keine starren Regelungen vorgeben. In diesen Tagen werden bei der Anordnung von Hitzefrei-Regelungen da und dort Probleme auf
treten, wo sich Wartezeiten unter Umständen verlängern, aber insgesamt würde ich eine reine Wartezeit von zweieinhalb Stunden für zu lange halten.
Präzisierte Nachfrage, Herr Staatssekretär: Es handelt sich um das ViscardiGymnasium, Fürstenfeldbruck, nachmittags Pfl ichtunterricht, also kein Wahlunterricht, 15 Kilometer Entfernung, reine Fahrzeit circa 20 Minuten. Die zweieinviertel Stunden resultieren aus Wartezeit nach Unterricht und dem Zeitbedarf für zwei- bis dreimaliges Umsteigen, weil eine normale Busanbindung nicht gewährleistet ist. Halten Sie diese zweieinviertel Stunden vor diesem Hintergrund für angemessen?
In diesem Fall wird Ihnen meine persönliche Meinung nur bedingt weiterhelfen. Ich gebe die Empfehlung, dieses Problem vor Ort mit allen Beteiligten zu besprechen. Ich meine, hier sind all diejenigen, die zur Schülerbeförderung bzw. zur Stundenplanterminierung ihren Beitrag leisten, gefordert, sich zu überlegen, ob die Abläufe nicht optimierbar sind. Meines Erachtens kommt hier viel zusammen, wenn wiederholte Wartezeiten beim Umsteigen hinzukommen. Die Umstände wären sicherlich in einem Gespräch zu berücksichtigen. Vielleicht ist das auch schon geschehen. Ich tue mich schwer und bitte entsprechend um Nachsicht, weil ich den Einzelfall nicht kennen kann, da erst jetzt nach diesem Einzelfall gezielt gefragt worden ist.
Man müsste klar analysieren, warum es so weit gekommen ist. Vielleicht hat man die Regelung so vorgesehen, weil in anderen Fällen bessere Lösungen als Kompromiss gefunden worden sind. Oft handelt es sich um ein Geben und Nehmen bezüglich der Abfahrtszeiten mit den Schulen. Man müsste die örtlichen Verhältnisse kennen, um zu wissen, ob die Wartezeiten zu lange sind. Ich empfehle Ihnen ein persönliches Gespräch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Beteiligten einem konstruktiven Gespräch verweigerten. Vielleicht ist auch die Kommunalpolitik vor Ort gefragt.
Keine weitere Zusatzfrage. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Dann beende ich die Fragestunde. Es waren 45 Minuten vorgesehen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes zu dem Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) (Drucksache 15/4835)
Mit aufgerufen werden die in der Anlage 2 zur Tagesordnung aufgeführten weiteren hierzu einschlägigen Anträge:
(Redaktionelle Anmerkung: Die folgende Nummerierung entspricht den Listennummern der Anlage 12 zur Tages- ordnung.)
1. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zivile Luftfahrt im Landesentwicklungsprogramm – Neuorientierung (Drs. 15/2548)
2. Antrag der Abg. Dr. Hildegard Kronawitter, Kathrin Sonnenholzner, Johanna Werner-Muggendorfer u. a. (SPD) Entwurf des Landesentwicklungsprogramms – keine Ausweitung bisheriger Nutzungen bei den Flughäfen Fürstenfeldbruck, Jesenwang und Oberpfaffenhofen (Drs. 15/4316)
3. Antrag der Abg. Gudrun Peters, Dr. Hildegard Kronawitter, Dr. Thomas Beyer u. a. (SPD) Aufnahme der Donau in die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Drs. 15/4596)
4. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landesentwicklungsprogramm Vorrang für nachhaltige Siedlungsentwicklung (Drs. 15/5265)
5. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landesentwicklungsprogramm Vorrang für Eltern und Kinder (Drs. 15/5266)
6. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landesentwicklungsprogramm Verzicht auf fl iegerische Nutzung durch die Allgemeine Luftfahrt und auf Ausbauoption am Fliegerhorst Fürstenfeldbruck (Drs. 15/5267)
7. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landesentwicklungsprogramm Verzicht auf B 15neu Regensburg – Rosenheim und B 303neu Verbindung A 9 – A 93 – Grenzübergang Schirnding und A 94 auf der Trasse Haag (Drs. 15/5268)
8. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landesentwicklungsprogramm Verkehrszuwachs auf öffentliche Verkehrsmittel verlagern (Drs. 15/5269)
9. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landesentwicklungsprogramm Streckenstilllegung und Rückbau bestehender Schieneninfrastruktur verhindern (Drs. 15/5270)
10. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landesentwicklungsprogramm Straßeninfrastruktur weitgehend abgeschlossen (Drs. 15/5271)
11. Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Landesentwicklungsprogramm Stopp dem Flächenverbrauch (Drs. 15/5272)