nehmen. Herr Innenminister Dr. Beckstein ist heute Abend extra wegen dieses Themas gekommen, er hat extra eine Veranstaltung wegen der Anträge abgesagt.
Es liegt aber nicht nur an der CSU und an unserem Innenminister, es liegt daran, dass in der Konferenz das Einstimmigkeitsprinzip herrscht und alle Innenminister auf einen Nenner kommen müssen. Diese Maximalforderungen sind für uns – und deshalb haben Sie auch Ihre Maximalforderungen gestellt – nicht zustimmungsfähig.
In Ihrem Antrag Nummer zwei fordern Sie, grundsätzlich keine „Flüchtlinge“ – so wie Sie sie nennen – nach Afghanistan oder in den Irak zurückzuführen. Sie wissen, dass wir rund 3000 Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Afghanistan derzeit in Bayern haben. Sie wissen, dass hier rund 20 000 Iraker leben. Sie fordern aber allen Ernstes, Abschiebestopp für all diese Menschen. Sie fordern dies, obwohl Sie wissen, dass es derzeit faktisch gar nicht möglich ist, in den Irak abzuschieben. Diese 20 000 Menschen werden derzeit auch gar nicht abgeschoben, denn es gibt keine Möglichkeit dafür, keine Flüge. Es ist faktisch nicht möglich. Sie wissen auch, dass nur eine verschwindende Minderheit der 3000 in Bayern lebenden Afghanen abgeschoben werden kann. Sie wissen, derzeit beschränkt man sich, wenn überhaupt jemand abgeschoben wird, auf allein stehende männliche Personen. Trotzdem stellen Sie Ihre Maximalforderungen. Auch das ist für mich ein Zeichen dafür, dass es sich um einen Show-Antrag handelt, den Sie einbringen, um gewisse Gruppen zufrieden zu stellen.
„Keine Zwangsrückführungen in den Kosovo“, so fordern Sie, und das überrascht schon. Dabei führt diese Forderung im Ergebnis doch dazu, dass die ethnischen Säuberungen, die dort leider Gottes passiert sind, zementiert werden. Wenn Sie dagegen sind, dass ethnische Minderheiten in den Kosovo zurückkehren oder dorthin zurückgeführt werden, wenn Sie nicht wollen, dass diese Menschen in ihre Heimat zurückgehen, dann bedeutet das, dass Sie die derzeit leider bestehende Lage für dauerhaft richtig halten. Wir erachten das für falsch und werden deshalb Minderheiten, natürlich nur, wenn das möglich ist, in ihre Heimat zurückführen, um den Prozess rückgängig zu machen. Auch diese Forderung entspricht also nicht unseren Vorstellungen und ist für uns deshalb nicht tragbar.
Togo: Hierzu hat Frau Kollegin Ackermann die Behauptungen verschiedener Organisationen dargelegt. Sie wissen, die bayerischen Behörden sind an die Entscheidungen des einschlägigen Bundesamtes gebunden. Sie wissen auch, dass die bayerischen Behörden an die Beurteilungen gebunden sind, die von Seiten des Auswärtigen Amtes in das Bundesamt eingespeist werden. Mit dem früheren Außenminister Fischer hat Ihre Partei jahrelang die Verantwortung für die Politik des Auswärtigen Amtes getragen. Das ist noch gar nicht lange her. Sie wissen weiter, dass die bayerischen Vollzugsbehörden an die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gebunden sind. Es besteht deshalb gar keine andere Möglichkeit, als nach diesen Entscheidungen zu handeln. Gegebenenfalls müssen auch Togolesen in ihre Heimat zurückgeführt werden. Ich darf an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, wie viele Togolesen bei uns überhaupt als Asylbe
rechtigte anerkannt werden. Im Jahr 2005 waren es 0,68 Prozent der Antragsteller. Werden die hinzugerechnet, für die Abschiebeverbote erlassen wurden, waren es wenig mehr als 8 Prozent.
Nun zum letzten Antrag: „Sofortiger Abschiebestopp für Altfälle“. Das ist die Abrundung des ersten Teils des Antragspakets. In einer der nächsten Plenarsitzungen werden wir uns dann mit den nächsten Anträgen zu diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen, die von Ihrer Fraktion gestellt wurden. In diesem Antrag fordern Sie ganz banal, dass für alle ausreisepfl ichtigen geduldeten Ausländer ein Abschiebestopp erlassen wird. Sie begründen dies damit, dass seitens der Innenministerkonferenz eine Bleiberechtsregelung zu erwarten ist. Niemand weiß, nach den bisherigen Erfahrungen, ob tatsächlich mit einer Bleiberechtsregelung zu rechnen ist, und zwar aufgrund des in der Innenministerkonferenz bestehenden Einstimmigkeitsprinzips.
Eine bloße Erwartungshaltung, also ohne eine konkrete Erwartung, dass es zu Regelungen kommt, reicht nicht aus, um diesen Personenkreis von vornherein von jeder Abschiebung auszuschließen.
Nach alledem, verehrte Kolleginnen und Kollegen, überrascht es Sie sicher nicht, dass wir keine Möglichkeit sehen, diesen Anträgen zuzustimmen, sondern diese leider ablehnen müssen.
Sehr verehrte liebe Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in der gebotenen Knappheit und Kürze zu den Anträgen einige Bemerkungen machen.
Der erste Antrag, der ja wohl insgesamt der wichtigste ist, enthält die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung. Ursprünglich zielte er wohl auf die Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen ab. Wir, die Innenminister, hatten uns bereits im Vorfeld darauf verständigt, diese Frage in der Frühjahrskonferenz nur aufzurufen und ohne eine Detaildiskussion sofort als erörtert zu behandeln. Wir hatten uns nämlich bereits im Vorfeld darauf verständigt, das Zuwanderungsgesetz mit Begleitgesetzen zu evaluieren. Dazu hat der Bundesinnenminister einen umfangreichen Fragenkatalog an alle Länder versandt. Ende April hat eine so genannte Praktikerkonferenz stattgefunden, um das zu erörtern. Einige Länder, nicht Bayern, haben den Fragebogen noch nicht vollständig beantwortet. Der Bundesinnenminister hat angekündigt, dass er bis Mitte des Jahres, das heißt Ende Juni, Anfang Juli seinen Bericht vorlegen werde. Nach der Vorlage dieses Berichtes wird unter meiner Leitung eine länderoffene Arbeitsgruppe tagen und die Ergebnisse diskutieren. Ich hoffe sehr, dass wir bis dahin auch Vorschläge des Bundesministers des Innern haben, die auch die Anhebung des Familiennachzugsalters betreffen.
Wolfgang Schäuble hat angekündigt, dass er im Rahmen der Europäischen Richtlinie die Anhebung des Alters bei Familiennachzug zum Zwecke der Eheschließung oder Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft auf das 21. Lebensjahr wie in manchen der Nachbarländer auf den Weg bringen wolle. Er hat auch angekündigt, dass er voraussichtlich weitere Vorschriften auf den Weg bringt, um eine Erleichterung der Ausweisung und Abschiebung solcher Ausländer herbeizuführen, die die Sicherheit gefährden.
Wir werden uns mit diesen Fragen beschäftigen. Ich gestehe, dass ich es im Moment für sehr unwahrscheinlich halte, dass sich die Innenministerkonferenz einstimmig auf irgendetwas einigen wird. Ich kann dazu nur sagen: Es ist ungewöhnlich, dass eine solch wichtige Rechtsfrage durch einen Beschluss der Exekutive wie mit einem Gesetz geregelt wird. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, das auf dem parlamentarischen Wege zu regeln und darüber dann auch in einer transparenten demokratischen Weise zu diskutieren.
Dieser Weg ist ausdrücklich offen gehalten. Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich darauf verständigt, das bis auf weiteres nicht zu machen. Ich wiederhole: Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich darauf verständigt, das bis auf weiteres nicht zu machen. Wir werden sehen, ob wir uns in der Innenministerkonferenz auf irgendetwas einigen können.
Ich sage in jedem Falle: Eine sehr weitreichende Einigung in der Richtung, die von den GRÜNEN vorgesehen ist, wird es schon deswegen nicht geben, weil ich als bayerischer Innenminister dem nicht zustimmen werde und nicht zustimmen kann.
Wir müssen dazu Folgendes sehen: Bei denjenigen, die ohne ihr Verschulden langfristig hier sind, ist durch die jetzige Rechtslage der Aufenthaltsstatus verbessert worden, indem sie einen qualifi zierten Aufenthaltsstatus erhalten, während die Problematik der so genannten Kettenduldung nur diejenigen betrifft, die deswegen hier sind, weil sie aufgrund ihrer eigenen Verhaltensweise nicht abgeschoben werden können, beispielsweise, weil sie in strafrechtlich relevanter Weise ihren Mitwirkungspfl ichten bei der Passbeschaffung nicht nachkommen. Ich meine, dass man diejenigen, die uns auf der Nase herumtanzen, nicht in breiter Weise begünstigen kann. Vielmehr muss man bestimmte Bereiche beachten, zum Beispiel Kinder, denen man das Verschulden der Eltern nicht zurechnen kann. Deshalb sage auch ich nicht, dass überhaupt nichts geht. Eine so breit gefächerte Maßnahme aber wäre mit meinem Gerechtigkeitsgefühl nicht zu vereinbaren und wäre aus meiner Sicht auch politisch falsch.
Die Länder, die Legalisierungsaktionen in großem Stil durchgeführt haben, sind in Europa jetzt diejenigen, die furchtbar darüber klagen, dass die Menschen unter unwürdigsten Umständen kommen. Ich meine zum Beispiel Spanien. Die Legalisierung in den vergangenen Jahren hat Hoffnungen geweckt, weswegen sich die Men
schen unter Lebensgefahr von Schleusern nach Teneriffa oder auf andere Inseln bringen lassen. Ähnliches ist in England der Fall. Kollege Clarke hat sich sogar selbst zu den Fußballspielen in Bayern eingeladen; ich habe mit ihm verabredet, um mich mit ihm auch über diese Fragen im Detail zu unterhalten. Bei der Kabinettsumbildung Blairs ist er aber nicht mehr ernannt worden, da ihm anzurechnen war, dass eine erhebliche Anzahl von Personen, die ausgewiesen hätten werden müssen, nicht abgeschoben worden sind. Im Moment ist England eines der Länder, die in besonderer Weise unter dem Andrang von Asylbewerbern zu leiden haben, während wir in Bayern und in Deutschland relativ niedrige Zahlen haben. Der frühere Bundesinnenminister nimmt das immer als einen großen Erfolg der Ausländerpolitik der rot-grünen Koalition in Anspruch. Wir wären deswegen nicht gut beraten, vorschnell ohne sorgfältige Abwägung die derzeitige Situation zu verändern.
Ein Abschiebestopp bis zu einer Bleiberechtsregelung, wobei die Bleiberechtsregelung selbst völlig ungewiss ist – deren Chancen sind niedrig –, würde weder sinnvoll sein noch wäre er richtig. Ich bitte darum, das abzulehnen.
Ich komme zum Irak. Ich hebe hervor: Derzeit fi nden Abschiebungen in den Irak nicht statt, obwohl alle Sachkundigen sagen: Im Bereich des nördlichen Irak ist insbesondere für Irakis, die kurdischstämmig sind, eine ernsthafte Gefahr nicht vorhanden. Es gibt einen erheblichen freiwilligen Reiseverkehr. Der Deutschlandbeauftragte der irakischen Kurden hat mich bei einem Besuch eingeladen, mich selbst davon zu überzeugen, wie das von Amman aus geht, wie die Lebensumstände in Kirkuk sind, weil er nämlich für den nördlichen Irak insbesondere auch deutsche Wirtschaftsfi rmen engagieren und gewinnen will. Niemand würde das im Zentralirak machen. Wie gesagt: Eine Abschiebung ist sowieso nicht möglich. Allerdings werden vielfältige freiwillige Reisen in den und aus dem Irak durchgeführt. Ich habe deswegen – ich stehe dazu – auch auf der Innenministerkonferenz – ich glaube, dass hierüber ein einstimmiger Beschluss ohne Protokollnotiz gefasst wurde – die Bundesregierung gebeten, auch im Zusammenhang mit der Regionalregierung nach geeigneten Möglichkeiten für Rückführungen zu suchen und dabei humanitäre Erfordernisse zu berücksichtigen.
Ich komme zu Afghanistan. In Afghanistan sind in erheblichem Umfang deutsche Soldaten und sorgen für Sicherheit. Der afghanische Wiederaufbauminister hat bei einem Besuch bei mir erklärt, dass es in Afghanistan mehrere Tausend Gastarbeiter aus dem Iran und aus Pakistan gibt, weil bei Bauprogrammen, die insbesondere von internationalen Organisationen fi nanziert werden, höhere Löhne gezahlt werden als im Iran oder in Pakistan. Deshalb meine ich: Wenn sich zehntausende Gastarbeiter in Afghanistan aufhalten können, dann sollte es doch eigentlich auch möglich sein, dass Menschen, die bei uns sind und beispielsweise auf Sozialhilfe leben, zurückgehen und dort wie die Gastarbeiter mithelfen.
Zu Afghanistan gibt es einen einstimmigen Beschluss, der eine Bleiberechtsregelung für bestimmte Gruppierungen
und eine Rückführungsregelung für andere Gruppierungen enthält. Wir machen davon in einer äußerst sorgfältigen und restriktiven Weise Gebrauch, um keine Destabilisierungen hervorzurufen.
Lieber Kollege König, die Zahlen sind genannt worden. Es sind unter hundert, sodass ich nicht glaube, dass hier eine Kritik berechtigt wäre.
Zum Kosovo: Im Kosovo haben wir eigene bayerische Polizisten und andere Polizeibeamte, die dafür sorgen, dass die Lebensumstände erträglich sind. Wir haben ein Sozialhilfesystem, wo die Gelder von deutschen Beamten ausgezahlt und von der EU zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem sind die Lebensumstände im Kosovo bedrückend. Diejenigen, die in der Vergangenheit freiwillig zurückgekehrt sind, würden sich betrogen fühlen, wenn die anderen nicht auch gehen müssten, wobei die Umsetzung bei bestimmten Minderheiten schwierig ist. Das wird im UNHCR abgestimmt. Die UN-Innenministerkonferenz hat einstimmig ihrer Empörung Ausdruck verliehen, dass die europäischen Verwalter im Kosovo in einer nicht hinnehmbaren Weise die Beschlüsse der deutschen Innenministerkonferenz und die Wünsche des Deutschen Bundesrates nicht berücksichtigt haben, wonach Rückführungen in humanitär vertretbarer Weise erfolgen sollen.
Zu Togo: Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern ist vor der Innenministerkonferenz zurückgezogen worden, weil auch Mecklenburg-Vorpommern der Auffassung ist, dass es völlig kontraproduktiv wäre, eine Entscheidung, die in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegt, durch eine landesbezogene Sonderregelung zu treffen. Alle Innenminister haben erklärt, dass sie zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Vertrauen haben. Die Berichte des deutschen Außenministers – der bisher Ihrer Partei angehörte und inzwischen der SPD angehört – besagen, dass eine korrekte Umsetzung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt.
Ich habe erklärt, dass ich aus der Tätigkeit in diesem Hause den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kenne und ihn als einen aufrechten Menschen schätze, der zwar manchmal etwas verquere politische Auffassungen hat, aber nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen trifft. Deshalb ist es richtig, diese Entscheidung bei den zuständigen Stellen zu lassen und nicht auf eine falsche Stelle zu übertragen. Ich bitte deshalb darum, alle Anträge abzulehnen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der jeweils federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt alle Anträge zur Ablehnung. Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Anträge eine Gesamtabstimmung durchführen? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Frak
tion im jeweils federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (Drs. 15/5474) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Eine Aussprache fi ndet ebenfalls nicht statt. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung Viertes Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (4. Aufhebungsgesetz – 4. AufhG) (Drs. 15/5477)
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Als Erstem erteile ich Herrn Kollegen Kiesel das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Hier geht es um den Entwurf der Staatsregierung eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften. Nach Ablauf von fast drei Jahren seit Erlass des Zweiten Aufhebungsgesetzes im Juli 2003 und des Dritten Aufhebungsgesetzes vom August 2003 soll nun mit einem weiteren Gesetz zur Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften das Landesrecht erneut bereinigt werden, also von überholten und entbehrlichen Rechtsvorschriften entschlackt werden.
Seit August 2005 sind verstärkt solche Normen einer kritischen Prüfung auf Fortbestand und Notwendigkeit unterzogen worden, die seit dem 1. Januar 2000 nicht mehr geändert oder neu gefasst worden sind. Diese Prüfung hat zahlreiche überholte, durch Rechtsänderungen, Zeitablauf und Ähnliches entbehrlich bzw. gegenstandslos gewordene Rechtsvorschriften zutage gebracht. Insofern verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, die Zahl der geltenden Stammnormen und damit die Zahl der Eintragungen in der bayerischen Rechtssammlung weiter zu verringern, den Normenbestand weiter zurückzuführen und damit die Qualität des Landesrechts im Sinne einer besseren Lesbarkeit und Durchschaubarkeit zu verbessern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsregierung beabsichtigt, einen Fünfjahres-TÜV für landesrechtliche Vorschriften einzuführen. Ich halte das für vernünftig. In den letzten Jahren sind viele Vorschriften abgebaut
worden. Der CSU-Fraktion geht das noch nicht schnell genug. Das sollte noch schneller gehen. Ich könnte jetzt viele Beispiele nennen. In Anbetracht dessen, dass in den Ausschussberatungen und in der Zweiten Lesung dafür genug Zeit zur Verfügung steht, möchte ich dies nicht tun.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Überschrift dieses Gesetzentwurfs – Viertes Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften – las, habe ich mir gedacht, dass dies etwas ganz Selbstverständliches sei und ich dazu gar nichts sagen müsste.
Nachdem ich aber die Verlautbarungen des Kabinetts sowie die Äußerungen von Herrn Staatskanzleichef Eberhard Sinner gehört habe, wonach es bei diesem Gesetzentwurf darum ginge, den Mittelstand hemmende Überregulierungen zu beseitigen, dachte ich mir, dass ich genauer in das Gesetz reinschauen müsste. Ich habe mir das Gesetz durchgelesen und mich gefragt, wo darin mittelstandshemmende Überregulierungen aufgeführt sind und wie der Mittelstand durch diesen Gesetzentwurf entlastet wird. Als Beispiel nenne ich das Gesetz über den Hufbeschlag vom 20. Dezember 1940, das mit diesem Gesetzentwurf abgeschafft wird.