Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit unserem Bayerischen Krankenhausgesetz unseren Krankenhäusern ein bedarfsgerechtes Gesetz geben, das auch in Zukunft die Patienten in den Mittelpunkt stellt, die Sicherstellung weiterhin gewährleistet – übrigens auch mit unserer Finanzierung. Die Finanzierung haben Sie ebenfalls angesprochen. Ich sage Ihnen eines: Andere Länder wären froh darüber, wenn sie so viel Geld für ihre Krankenhäuser hätten wie der Freistaat Bayern.
Ulla Schmidt lässt gerade erheben, wie viel Geld andere Länder für die stationäre Versorgung zahlen. Sie hat mir gesagt, andere Länder werden staunen und neidisch auf die fi nanziellen Mittel schauen, die der Freistaat Bayern für Investitionen von Krankenhäusern einsetzt.
Abschließend möchte ich mich bei den Ausschüssen und den Berichterstattern herzlich für die hervorragende Arbeit bedanken.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3794, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/4846 und 15/4877 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/5510 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf Drucksache 15/4877 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPDFraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/5510.
Darüber hinaus soll § 2 des Gesetzentwurfs, der eine Änderung des Artikels 52 des Bayerischen Hochschulgesetzes vorsieht, gestrichen werden. Die bisherigen §§ 3 und 4 würden dann die §§ 2 und 3. Grund dafür ist, dass die bisher in § 2 enthaltene Regelung im Hinblick auf die noch zur Beratung anstehenden Hochschulgesetze, die jeweils bereits am 1. Juni 2006 in Kraft treten sollen, unrichtig wäre.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der Streichung des § 2 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der Streichung des § 2 seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine.
Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes“.
Der Änderungsantrag auf Drucksache 15/4846 hat durch Aufnahme in den Gesetzentwurf seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich noch einen Tagesordnungspunkt aufrufen.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 19 – das ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Wörner, Werner-Muggendorfer und anderer und Fraktion (SPD) betreffend Vorsorge gegen Hochwasser auf Drucksache 15/4845 -, zu der vonseiten der SPDFraktion Einzelberatung beantragt worden ist.
Vorweg lasse ich über die Listennummer 2 betreffend die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 6. Dezember 2005 und das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 11. April 2005 einzeln abstimmen. Wer dem Votum des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 15/5507 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur weiteren Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 27 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 9. Mai 2006 Herrn Kollegen Jürgen Dupper zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit entlasse ich Sie in die verdiente Mittagspause. Ich bitte darum, pünktlich um 12.45 Uhr wieder hier zu sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung wieder auf. Ich bitte die Fraktionen, Herr Fraktionsvorsitzender Kreuzer, dafür zu sorgen, dass ich Schriftführer bekomme. – Haben wir von der SPD-Fraktion vielleicht auch Schriftführer? Ich stelle fest, der Präsident braucht keine Schriftführer.
(Thomas Kreuzer (CSU): Wir haben einen! – Abgeordneter Dr. Ludwig Spaenle begibt sich zum Platz der Schriftführer)
Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Karin Radermacher, Wolfgang Vogel, u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 15/3325) – Zweite Lesung –
Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) (Drs. 15/4396) – Zweite Lesung –
Änderungsantrag der Abg. Dr. Ludwig Spaenle, Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger u. a. (CSU) (Drs. 15/4600)
Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 15/5472)
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz – BayHSchPG) (Drs. 15/4397) – Zweite Lesung –
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Universitätsklinika des Freistaates Bayern (Bayerisches Universitätsklinikagesetz – BayUniKlinG) (Drs. 15/4398) – Zweite Lesung –
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung von Landesgesetzen an die Modernisierung des bayerischen Hochschulrechtes (Bayeri- sches Hochschulrechtsanpassungsgesetz – BayH- SchRAnpG) (Drs. 15/4399) – Zweite Lesung –
Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Renate Dodell, Dr. Ludwig Spaenle, u. a. u. Frakt. (CSU) Entschließung zu den Entwürfen eines Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG), eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulper- sonalgesetz – BayHSchPG) und zum Hochschulauswahlverfahren (Drs. 15/5551)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 90 Minuten pro Fraktion vereinbart, die aber nicht in Anspruch genommen werden muss. Zunächst hat Herr Staatsminister Dr. Goppel um das Wort gebeten. Ich bitte Sie an das Rednerpult.
(Peter Hufe (SPD): Das sind die wichtigsten Gesetze der Legislaturperiode! Vom Hohen Haus ist das nur noch nicht zur Kenntnis genommen worden!)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Freiheit, Qualität und Effi zienz: Dafür sorgen wir mit unserer Hochschulreform im Jahre 2006. Unsere Hochschulen wissen selbst am besten, wo ihr Bewegungsspielraum, ihre Stärken, Schwächen und Chancen liegen. Deshalb sollen sie in Zukunft auch selbst entscheiden und handeln. Wir geben in großem Umfang bisher staatliche Kompetenzen an die Hochschulen weiter. Freiheit ist dabei das Ziel. Wir stellen unsere Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen strukturell dabei so auf, dass sie ihre Gestaltungsräume optimal ausgestalten können, für Qualität und Effi zienz.
Fünfeinhalb Monate intensiver Beratungen im Bayerischen Landtag liegen hinter Ihnen und uns. Für die Zielorientierung und die gute Atmosphäre dabei möchte ich an dieser Stelle dem gesamten Hohen Haus herzlich danken. Es war durchgehend spürbar, dass alle Beteiligten wissen,
dass die Bedeutung dieses hoch komplexen Reformpaketes über den Tag hinausgeht. Die vier heute zur Verabschiedung vorliegenden Einzelgesetze bestimmen unsere Zukunft an ganz entscheidenden Stellen mit. Denn unsere Hochschulen bilden die künftigen Führungskräfte unseres Landes in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft aus. Die hoch spezialisierte Grundlagenforschung an den Universitäten und die praxisorientierte Forschung an unseren Fachhochschulen sind Triebfedern für den Fortschritt. Die Universitätsklinika sind nicht nur Ausbildungsstätten für den medizinischen Nachwuchs, sie sind auch ein ganz zentraler Bestandteil unseres Gesundheitswesens.
Wir sind dementsprechend zu Werke gegangen. Das Gesetzespaket ist die tiefgreifendste Reform des Hochschulrechts seit dem ersten Bayerischen Hochschulgesetz im Jahr 1973. Dem Hohen Haus liegt heute ein völlig überarbeitetes, von zugewachsenem Ballast befreites, modernes und schlankes Hochschulgesetz vor. Die Anpassung an die neue Personalstruktur des Hochschulrahmengesetzes haben wir zum Anlass genommen, das alte Hochschullehrergesetz durch ein neues Bayerisches Hochschulpersonalgesetz zu ersetzen. Hinzu tritt die eigenständige Regelung der künftig rechtlich verselbstständigten Universitätsklinika in einem Bayerischen Universitätsklinikagesetz. Die Einzelgesetze fügen sich zu einem homogenen, aufeinander abgestimmten Gesamtpaket zusammen.
Meine Damen und Herren, anlässlich dieser mittäglichen Beratung darf ich die Gelegenheit nutzen, um einem erfahrenen Kämpen in diesem Hause, der seit über 30 Jahren die Gesetzesberatungen für alle Hochschulgesetze begleitet, Herrn Leitender Ministerialrat Johann Störle, für seine Arbeit in den vergangenen drei Jahrzehnten ganz herzlich zu danken. Ich möchte diesen Dank vor dem Hohen Haus aussprechen, denn so viele Gesetze mit so vielen Anträgen vernünftig zu gestalten bedarf eines großen Einsatzes.
Ihm und den übrigen Mitarbeitern des Wissenschaftsministeriums will ich ganz ausdrücklich danken. Damit später Kollegen, wenn sie Nachfragen haben, die Möglichkeit haben, den einen oder anderen direkt anzusprechen, darf ich eine Liste mit den Namen der mitarbeitenden Kollegen aus dem Hause überreichen, damit sie dem Protokoll, das auch auf der Internet-Seite des Landtags einsehbar ist, beigefügt werden kann.