Protocol of the Session on March 30, 2006

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich ist Verbraucherschutz trotz der Skandale, die wir in den letzten Jahren und Monaten hatten, nach wie vor kein großes Thema, wie ich feststellen muss.

Der Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, ist von der CSU, von der Mehrheit im Hause leider abgelehnt worden, was uns aus dem folgenden einfachen Grund etwas überrascht hat. Wir wollen nichts anderes, als das Gesetz, das unter Rot-Grün bereits einmal im Bund vorlag, dann von der Länderkammer aber nicht mehr verabschiedet wurde, erneut in das Verfahren einbringen und Bayern praktisch zum Vorreiter machen, um sicherzustellen, dass Menschen zumindest die notwendigen Informationen über Produkte erhalten. Vor allem wollten wir damit sicherstellen, dass möglichst schnell Warnungen ausgesprochen werden können, wenn in der Lebensmittelüberwachung irgendwo Probleme auftreten bzw. wenn von ihr festgestellt wird, dass es Probleme bei einem Lebensmittel oder einem anderen Produkt gibt.

Dieses Gesetz ist von der CSU bedauerlicherweise abgelehnt worden, meiner Meinung nach mit etwas dünnen Begründungen. Wir haben sogar vorgeschlagen, das Gesetz zu verbessern, falls das im Haus gewünscht wird. Wir waren gesprächsbereit. Die CSU hat damals im Ausschuss aber darauf verwiesen, man möge doch darauf warten, dass der Bund ein Gesetz macht. Wenn man den Ankündigungsminister kennt, der dieses Gesetz zurzeit im

Bund bearbeiten soll – er steht ganz gerne in der Zeitung, bringt aber scheinbar nichts weiter; gemeint ist Herr Seehofer –, dann fragt man sich, ob es nicht viel klüger gewesen wäre, das zu tun, was man sonst in Bayern vonseiten der CSU ganz gerne macht, nämlich zu sagen: Wir sind die Besseren, wir sind die Schnelleren, und wir können das sowieso alles besser. Wir wären in dieser Frage gern mit Ihnen gemeinsam marschiert. Sie haben das aber nicht gewollt. Jetzt stehen wir da und haben immer noch kein Gesetz. Die Menschen sind genauso ungeschützt wie vorher.

Angesichts dessen, was zurzeit im Lande los ist – Gammelfl eisch, Wildskandal und einige andere Dinge mehr, die da noch gären und ans Tageslicht kommen werden –, stellt sich schon die Frage: Wie stark ist die Sorge um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher im Verhältnis zu dem, was man tut?

(Henning Kaul (CSU): Schauen Sie sich mal um!)

Kolleginnen und Kollegen, wir müssen schon überlegen, für wen wir da sind. Wenn der Bund das, warum auch immer, nicht schnell genug auf die Reihe bekommt, dann wäre es doch die nobelste Aufgabe eines Landesparlamentes, das geradezu nach Föderalismus schreit und vieles vom Bund haben will, an der Stelle, an der es selbst handeln kann, auch zu handeln und so schnell wie möglich ein Gesetz umzusetzen, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger ein Informationsrecht haben und abfragen können, wie ein Produkt hergestellt wird und dass sich Unternehmer nicht hinter dem Betriebsgeheimnis verstecken können, obwohl es manchmal letztlich um nichts anderes als um die Gesunderhaltung von Menschen und darum geht, dass man einfach wissen will, was in einem Lebensmittel alles enthalten ist. Ich glaube, jeder hat das Recht, das zu erfahren. Das Bundesgesetz soll auch in diese Richtung weisen, wie man hört. Wie gesagt: Wir vergeben Zeit. Die Zeit läuft gegen den Verbraucher und damit gegen die Bürgerinnen und Bürger Bayerns. Deswegen sind wir der Meinung, dass Sie heute noch einmal die Chance haben, das Gesetz, meinetwegen mit Änderungsanträgen, anzunehmen. Die CSU könnte dann zusammen mit uns den Bürgerinnen und Bürgern beweisen, dass wir Verbraucherschutz in Bayern ernst nehmen, indem wir sie auch richtig und frühzeitig informieren.

Kolleginnen und Kollegen, man sollte auch einmal über einen Schatten springen, über den Schatten, dass der Antrag nach Ihrer Meinung aus der verkehrten Ecke des Hauses kommt. Um was geht es denn? – Es geht darum, dass sich Menschen informieren können, wenn etwas passiert, dass sie wissen wollen, wie ein Produkt zusammengesetzt ist. Es geht aber auch darum, sicherzustellen, dass die Länder selbst frühzeitig informieren dürfen, ohne Gefahr zu laufen, vom Hersteller verklagt zu werden.

Wir haben gerade die seltsame Situation, dass einer „Haltet den Dieb“ schreit, obwohl er selbst der Dieb ist. Herr Minister Schnappauf, ich bin sicherlich nicht derjenige, der Ihnen beispringen muss. Ich halte es aber schon für verwunderlich, dass im Fall Berger nun der Anwalt kommt und gegen Sie klagt. Für manche Leute verdreht

sich da die gesamte Welt. Deshalb war es wichtig, mit einem Gesetz Sicherheit in dieser Frage zu schaffen. Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es wäre uns gut angestanden, dieses Gesetz zu verabschieden. Dann wären wir bei der Information und bei der Sicherheit einen großen Schritt weiter.

Ich fi nde es wirklich bedauerlich, dass hier offensichtlich parteitaktische Überlegungen eine Rolle spielen. Wir sollten vielmehr einen ersten Schritt gehen. Noch einmal: Wir haben unsere Hand dazu hingehalten. Wenn Sie einen besseren Vorschlag haben, können wir gemeinsam unseren Vorschlag verändern. Ich bin überzeugt, dass man alles besser machen kann. Wir haben die Vorlage geliefert, Sie haben sie jedoch abgeschmettert, weil offenbar die Parteiräson vor Verbraucherschutzinteressen steht.

Ich fi nde das bedauerlich und gebe Ihnen noch einmal zu bedenken: Wir hätten die Möglichkeit und die Chance, das nachzuholen, was im Ausschuss versäumt worden ist. Deshalb bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wenn Sie weitere Änderungsanträge haben, bin ich gern bereit, noch einmal darüber zu diskutieren.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Huber.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Wörner, taktisch und politisch ist es natürlich sehr klug von Ihnen, dieses Thema in einer Zeit zu spielen, in der es wegen zwei krimineller Firmen dem größten Teil des Volkes vor verschiedenen Nahrungsmitteln graust. In einer solchen Zeit kommt ein solcher Antrag unheimlich gut an. Sie haben versucht, sich an die Spitze der Bewegung im Kampf um mehr Verbraucherschutz und Transparenz im Lebensmittelbereich zu stellen. Das hört sich gut an und wird wahrscheinlich auch von manchem geglaubt.

Herr Kollege Wörner, leider muss ich Ihnen jedoch in der Diktion der jungen Leute sagen: Netter Versuch, aber völlig untauglich. Sie missachten hier ganz bewusst die bestehende Gesetzeslage. Das habe ich Ihnen schon öfter gesagt. Sie haben gerade wieder versucht, ein Horror-, Versäumnis- und Vertuschungsszenario aufzubauen, mit dem Sie einen Untersuchungsausschuss begründen wollen. Dabei missachten Sie den tatsächlichen Sachverhalt völlig.

Ich erinnere daran: Minister Schnappauf hat zeitnah reagiert und konsequent gehandelt. Er hat sofort eine Rückrufaktion für über 60 Produkte eingeleitet. Denken Sie an Passau oder an die Produktionsstätte in Gangkofen. Diese Betriebe sind geschlossen. Der Generalstaatsanwalt wurde eingeschaltet. Der Minister hat schnell und konsequent gehandelt und wird jetzt dafür gegeißelt, dass es in Bayern angeblich zu wenige Informationen gäbe. In Gangkofen musste er sich vor der Presse von dem Geschäftsführer eine Stunde später sagen lassen, dass dieser gegen den Freistaat klagen werde.

Am 29. März war in der „Süddeutschen Zeitung“ unter der Überschrift „Schnappauf muss mit Klage rechnen“ zu lesen: „Im Zusammenhang mit der Pleite der Passauer Wildfl eisch-Firma Berger kommt ein Rechtsgutachter zu dem Schluss, dass möglicherweise Schadenersatzansprüche des insolventen Unternehmens wie auch der Gläubiger gegenüber dem Freistaat bestehen.“ Das beweist, dass sehr konsequent gehandelt und nicht zu wenige Informationen herausgebracht worden sind.

Ich möchte mich jetzt nicht nur allgemein äußern, sondern vielmehr aufzeigen, wo die Mängel in Ihrem Gesetzentwurf liegen. Der erste schwere Mangel ist der Hinweis, wonach die Informationspfl icht zu gering ausgebaut sei. Bei genauem Lesen wollen Sie offenbar den Vorrang für eine stille Rückrufaktion einbauen. Dies widerspräche der derzeitigen europäischen, bundesdeutschen und bayerischen Gesetzgebung. In Artikel 10 der Europäischen Lebensmittelverordnung steht klar die Informationspfl icht. In Artikel 19 ist genau defi niert, wie eine Rückrufaktion zu erfolgen hat. Danach darf die Rückrufaktion nicht still erfolgen, sondern unter Angabe der Gründe.

Das ist eindeutig im EU-Recht festgelegt, das bei uns gültig ist. Was soll dieser Hinweis in Ihrem Gesetzentwurf? In § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ist das Spektrum der Produkte, auf die diese Regelung anzuwenden ist, erweitert, zum Beispiel auf die Kosmetik. Das war im früheren Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz anders. Auch der Tatbestand der Täuschung und des Inverkehrbringens von für den menschlichen Verzehr nicht tauglichen Lebensmitteln wurde aufgenommen. Ich stelle zusammenfassend fest: Hier gibt es bereits auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene Regelungen, die über das hinausgehen, was Sie in Ihrem Gesetz fordern. Ich unterstreiche nochmals: In den genannten beiden Fällen wurden diese Regelungen konsequent angewendet.

Nun zu Ihrer Forderung nach einem jährlichen Verbraucherschutzbericht: Zugegeben, das hört sich gut an. Erlauben Sie mir aber die Bemerkung, dass die Forderungen der Opposition nach Berichten jedes Jahr mit Sicherheit ein kleines Wäldchen kosten, das in die Papierindustrie wandert. Der ausführliche Bericht von unserer LGL füllt pro Jahr eine dicke Schwarte. Sie haben dieses Werk bekommen. Dort stehen alle verbraucherschutzrelevanten Informationen. Ich werde Ihren Vorschlag aufnehmen, diesem LGL-Jahresbericht den Untertitel „Verbraucherschutzbericht“ zu geben. Ich halte es aber schlicht für überfl üssig, parallel zu diesem Bericht noch einen weiteren Bericht zu verfassen.

Ein weiterer Einwand: Bei der Betrachtung dieser beiden Fälle fi ndet man eine klare Parallele. Die besteht darin, dass die Betrugsanfälligkeit dieser Firmen größer wird, sobald es sich um große internationale und schwer durchschaubare Warenströme handelt. Der lokale Metzger vor Ort ist meistens außerhalb der Schusslinie. Aber wenn es um Hirsche aus Neuseeland, Kängurus aus Australien, Böcke aus Afrika, Hasen aus der Ukraine oder Gefl ügelkarkassen wie im Fall Frost aus der Schweiz geht und wenn diese Produkte irgendwo in Deutschland und Europa verkauft werden, wird es gefährlich. Es wird nicht nur gefährlich, sondern es ist auch schwierig, solche Fälle

zu entdecken. Hier sehen wir ein Problem bei Ihrem Ansatz.

Sie müssen sich fragen lassen, was Sie bei einer solchen Konstellation mit einer lokalen Landesgesetzgebung erreichen wollen. Auf dieser Basis kann man vielleicht ein Bundesgesetz oder besser ein EU-Gesetz machen. Ihr Gesetz ist sicherlich gut gemeint. Ich halte es jedoch für daneben, zu versuchen, diese überregionalen Probleme mit einer Landesgesetzgebung zu lösen. Weil wir keine lokale Lösung wollen und sehen, dass ein Großteil dessen, was Sie anmahnen, bereits abgedeckt ist, sollten wir unsere Kraft darauf verwenden, unter Nutzung der großen Koalition unter Federführung von Minister Seehofer eine tragfähige bundesweite bzw. EU-weite Lösung zu konzipieren.

Aus diesem Grunde werden wir gegen diesen Gesetzesvorschlag stimmen.

(Beifall bei der CSU)

Ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion dazu namentliche Abstimmung beantragt hat.

(Unruhe)

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Wer hier ist, muss sich über die Tatsache, dass eine namentliche Abstimmung beantragt worden ist, nicht aufregen.

Frau Rütting, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Gesetzentwurf grundsätzlich zu, weil er ein Signal an die auf Bundesebene Verantwortlichen gibt, endlich etwas zu tun – Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs. Er geht uns aber nicht weit genug. So schlagen wir vor, Punkt 4 in Artikel 2 zu streichen, wonach die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher unterbleiben soll, wenn der Hersteller oder Händler die Verbraucherinnen oder Verbraucher rechtzeitig in geeigneter Form informiert und die Information unterbleiben kann, wenn er die betroffene Partie zurückholt. Diesen Satz möchten wir streichen.

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz besser als bisher informiert werden; das ist klar, das gilt für Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände im Sinne der Begriffsbestimmung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung vom 9. September 1997.

Das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz informiert die Verbraucher und Verbraucherinnen über Verstöße gegen Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, wenn hieran ein besonderes Interesse besteht. Ein besonderes öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Umstände des Einzelfalls die Annahme begründen, dass

bei zahlreichen Verbrauchern und Verbraucherinnen ein gegenwärtiger Bedarf an Aufklärung über Verstöße besteht. Das kann man vor dem Hintergrund der Lebensmittelskandale der letzten Monate durchaus behaupten, ich verweise unter anderem auf die Rückrufl iste mit 52 Produkten im Fall Berger.

Bayern braucht ein verbindliches und fundiertes Verbraucherinformationsgesetz. Der dem Bundesrat vorgelegte sehr gute Gesetzentwurf ist leider von der CDU/CSU immer abgelehnt worden. Es ist also an der Zeit, dass das von Seehofer seit Monaten angekündigte Verbraucherinformationsgesetz nun endlich kommt. Das seit September 2005 geltende Lebensmittel- und Futtermittelrecht muss aktualisiert werden.

Wie gesagt: Mit der genannten Einschränkung stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster hat sich Herr Staatsminister Dr. Schnappauf zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir führen hier eine Debatte, die letzten Endes an den Realitäten vorbeiführt und völlig unberücksichtigt lässt, was auf Bundesebene passiert. Dazu werde ich später Stellung nehmen.

Zunächst der Reihe nach: Herr Kollege Marcel Huber hat zu Recht ausgeführt, dass der Gesetzentwurf der SPD veraltet ist. Er lässt nämlich völlig außer Acht, dass es zwischenzeitlich umfangreiche neue Regelungen zur Information der Öffentlichkeit gibt, in der EU-Lebensmittelbasisverordnung und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Das ist in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der SPD überhaupt nicht aufgenommen worden.

Zweitens enthält der Gesetzentwurf der SPD, wenn man ihn sich wirklich genau ansieht, weniger Verbraucherschutz und weniger Verbraucherinformation als die Überschrift erkennen lässt. Es steht zwar „Verbraucherinformationsgesetz“ darüber, aber wenn man näher hinsieht, stellt man fest, dass der Verbraucher auf einem wichtigen Regelungsfeld im Regen stehen gelassen wird, denn wenn der Verbraucher das Produkt bereits gekauft hat und es zu Hause im Kühlschrank oder im Regal lagert, wird er letzten Endes von dem Gesetzentwurf der SPD im Stich gelassen, da der stillen Rückrufaktion der Unternehmen der Vorrang eingeräumt wird. Das bedeutet, ein Unternehmen kann die Rücknahme betreiben, aber der Verbraucher weiß davon nichts. Es ist ein ganz zentraler Punkt unseres Bestrebens, in einem neuen Verbraucherinformationsrecht die Verbraucherinnen und Verbraucher auch öffentlich zu informieren, also eben nicht den Vorrang des stillen Rückrufs zu verankern.

Der dritte Punkt, der gegen den Gesetzentwurf der SPD spricht ist, dass es letztlich eine regionale Insellösung ist. Wir haben heute einen europäischen Binnenmarkt, wir haben ein Land mit 80 Millionen Einwohnern und wir

würden 16 Inseln von Verbraucherinformationsrechten in Deutschland schaffen. Das führt letztlich zu einer Zersplitterung des Rechts sowie zu einer Unübersichtlichkeit und Dezentralität statt zu einer Vereinheitlichung.

Der vierte Punkt: Herr Kollege Wörner, ich möchte eine Bitte an Sie richten, denn es wäre schön, wenn wir das Thema nicht nur zum politischen Schlagabtausch nutzen würden, um einander vorzuführen. Ich unterstelle, es geht der SPD-Fraktion wirklich darum, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher saubere Informationen bekommen und mehr Transparenz als bisher gegeben ist. Die Lebensmittelskandale der letzten Monate schreien danach, dass der Verbraucher eine objektive Information über Rechtsverstöße und nicht einwandfreie Lebensmittel erhält, und zwar rechtzeitig erhält, damit er sich in seinem Konsum-, Verzehr- und Einkaufsverhalten darauf einstellen kann.

Sie kennen die Detailprobleme. Ich habe das unlängst an dem Problem der Früherdbeeren deutlich gemacht. Wir haben in Deutschland Regeln, wonach Rückstände auf Höchstmengen begrenzt werden. Andere Länder, zum Beispiel Spanien, haben aber ganz andere Höchststandsmengenregelungen. Das bedeutet, dass Rückstände, die bei uns nicht erlaubt sind, über den Weg des Imports nach Deutschland gelangen. Nachdem Erdbeeren aber ein schnell verderbliches Produkt sind, werden sie innerhalb weniger Tage abverkauft. Bevor also eine Untersuchung abgeschlossen werden kann, bevor eine Information des Verbrauchers erfolgen soll, hat der Verbraucher die Erdbeeren bereits verzehrt. Vielleicht hat er sie noch daheim im Kühlschrank stehen, aber eine Information erreicht ihn nicht mehr.

Was wir brauchen, Herr Kollege Wörner und meine sehr verehrten Damen und Herrn von der Opposition, wenn wir ein neues Informationsrecht für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schaffen, sind gesetzliche Regelungen, die auch solche Fälle erfassen. Das schaffen wir nicht mit Insellösungen in einem einzigen Land in Deutschland. Wir brauchen mindestens für die Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Vorgehensweise. Deshalb meine Bitte, Herr Kollege Wörner: Wir sind in Berlin in der Schlussphase der Vorbereitung eines Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes. Derzeit laufen in der Großen Koalition die Gespräche zwischen Union und SPD über abschließende Formulierungen.

Es hakt an einem zentralen Punkt, nämlich, dass Ihre Partei in Berlin sagt: Uns genügt nicht ein Auskunftsanspruch des Bürgers gegenüber der Behörde, sondern wir wollen einen Auskunftsanspruch gegenüber den Unternehmen schaffen, – ein Recht, das es in ganz Europa nicht gibt. Ich denke, Herr Kollege Wörner – ich darf Sie als denjenigen ansprechen, der das eben an diesem Pult vertreten hat –, über einen Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen kann man in einem Binnenmarkt nur europäisch nachdenken.

Das können wir nicht national regeln. Wir alle haben das gemeinsame Anliegen, dass wir für unsere Bürger in Deutschland Arbeitsplätze schaffen. Heute ist die FünfMillionen-Grenze endlich unterschritten worden, aber es sind immer noch weit über vier Millionen Menschen

arbeitslos. Wenn wir neue Gesetze, neue Bürokratie, neue Regelungen und neue Lasten schaffen, müssen diese auch stimmen.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Und deswegen verzichten wir auf den Verbraucherschutz?)

Stimmen können diese Regelungen aber nur, wenn wir auf nationaler Ebene einen Auskunftsanspruch gegenüber den Behörden schaffen. Wenn wir darüber hinausgehen und einen Auskunftsanspruch nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Unternehmen schaffen wollen, muss darüber europaweit diskutiert werden, und das muss auch europaweit geregelt werden, denn auf dem Binnenmarkt können wir einem deutschen Unternehmen nicht mehr Lasten aufpacken als einem französischen, einem spanischen oder einem griechischen Unternehmen, welches nach Deutschland liefert.