Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind im Grundgesetz festgelegt und im Bayerischen Parlamentarischen Kontrollgremiums-Gesetz konkretisiert worden. Dort sind auch die Aufgaben im Einzelnen defi niert. Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, vonseiten des Parlaments zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, wenn durch die Exekutive in bestimmte Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung oder in das Brief- und Fernmeldegeheimnis eingegriffen wird. Deshalb besteht eine regelmäßige Berichtspfl icht des Verfassungsschutzes, des Staatsministeriums des Innern und des Justizministeriums gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium.
Dieser Berichtspfl icht kommen die zuvor genannten Ministerien und das Landesamt für Verfassungsschutz regelmäßig in den Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, vonseiten der SPD-Fraktion den Beteiligten, Herrn Dr. Remmele, Herrn Gediga, der heute anwesend ist, und dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Dr. Weber, für die Berichte zu danken.
Nun hat sich gezeigt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium-Gesetz Lücken aufweist, was die Berichtspfl icht des Staats ministeriums des Innern gegenüber dem Parlament bzw. gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium betrifft. Bei der Debatte über die Regierungserklärung zur inneren Sicherheit hat sich Herr Staats minister Dr. Beckstein aus einer Emotion heraus – ich kann mich noch sehr genau erinnern – zu seinen Mitarbeitern umgedreht und ihnen gesagt: Das wird Ihnen jetzt nicht gefallen, aber ich sage es trotzdem. Dann sagte er, dass die Pläne der Kameradschaft Süd, gegen das Jüdische Zentrum einen Sprengstoffanschlag zu verüben, nur durch eine Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln aufgedeckt werden konnten. Ein zweites Mal war dann beim Verfassungsschutzbericht 2003 davon die Rede.
In den vorhergehenden Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums wurde mehrfach über die Kameradschaft Süd und über die Pläne der Gruppe gesprochen, bei der Grundsteinlegung einen Anschlag auf das Jüdische Zentrum zu verüben. Dass die Verhinderung dieses Anschlags unter anderem auf eine Wohnraumüberwachung zurückzuführen ist, davon war in den Sitzungen nie die Rede. Hier setzt dieser Gesetzentwurf an. Es kann gerade bei Fällen von außergewöhnlicher Bedeutung nicht sein, dass das Parlamentarische Kontrollgremium nicht zeitnah über den Lauschangriff informiert wird. Zeitnah heißt für uns, dass wir nach Abschluss des Lauschangriffs, nicht erst nach dem Abschluss der Ermittlungen, darüber informiert werden.
Kolleginnen und Kollegen der CSU, diese Forderung gefährdet aufgrund der Geheimhaltungspfl icht der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums nicht den erfolgreichen Abschluss der Ermittlungen. Die SPDFraktion wird deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen; denn eine geeignete Kontrolle der Exekutive kann nur stattfi nden, wenn wir als Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums stellvertretend für Sie alle bei besonderen außerordentlichen Vorgängen zeitnah informiert werden. Dass dieser Gesetzentwurf nicht zu weit geht, zeigen die Diskussionen auf Bundesebene, die über die CIA und den BND im Irak geführt werden.
Auf Bundesebene denkt man über eine Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach. Aber nicht nur die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages denken darüber nach, sondern auch ehemalige Präsidenten der Dienste des BND und des Bundesamtes für Verfassungsschutz fordern mehr Möglichkeiten für eine stärkere Überwachung ein. Diese Präsidenten haben erkannt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium im Grunde ein zahnloser Tiger ist. Dieser zahnlose Tiger muss sich damit zufrieden geben, was man ihm in der Sitzung vorsetzt.
Dabei haben die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf Bundesebene schon jetzt mehr Möglichkeiten als wir in Bayern. Dort wurde nämlich das Gremium 1999 unter Rot-Grün bereits leicht reformiert. Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf Bundesebene haben die Möglichkeit, Akten einzusehen, einen Sonderermittler einzusetzen und sie können ihre Kritik sogar mit einer Zweidrittelmehrheit öffentlich machen.
Parlamentarische Initiativen in diese Richtung, zum Beispiel zur Akteneinsicht, hat mein Vorgänger im Parlamentarischen Kontrollgremium, Herr Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, im Bayerischen Landtag mehrmals ergriffen. Diese Initiativen wurden allerdings immer abgelehnt. Man sieht also: Auf Bundesebene ist man wieder einmal viel weiter als wir in Bayern. Ihr Parteikollege, der CSU-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl, fordert für das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages Rechte wie für einen Untersuchungsausschuss, damit das Parlamentarische Kontrollgremium zum Beispiel auch Zeugen vernehmen kann. Davon sind wir in Bayern meilenweit entfernt. Das ist aber wieder typisch: Auf Bundesebene wird auf den Putz gehauen, und uns werden die kleinsten Schritte verweigert, um die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verbessern.
Ich möchte noch einmal betonen: Wir machen dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Innenministerium keine Vorwürfe. Sie haben nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt. Herr Kollege Obermeier, darum kann ich auch Ihren Ausführungen nicht folgen, wonach wir ein Misstrauen gegenüber den Behörden und gegenüber dem Verfassungsschutz hätten. Das ist keineswegs der Fall. Das Parlamentarische Kontrollgremium hat aber eine gewisse Verantwortung gegenüber dem Parlament. Wir wollen, dass die gesetzlichen Vorgaben weiter reichen: Wenn ein Vorgang eine außergewöhnliche Bedeutung hat, wollen wir zeitnah darüber informiert werden.
Kolleginnen und Kollegen, eines steht fest: Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch das Parlament muss schlussgefolgert werden, dass sich das Parlament selbst nicht vertraut. Eine Ablehnung verstehe ich als Misstrauen gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Dieses Misstrauen ist nicht angebracht.
Zum Abschluss möchte ich doch noch einmal in Richtung der GRÜNEN sagen: Zum Fall El-Masri wurde in der letzten Sitzung ein Bericht gegeben, der aus meiner Sicht glaubwürdig war. Ich bitte trotzdem darum, dass wir die Möglichkeiten erhalten, den Verfassungsschutz noch besser zu kontrollieren. Wir haben eine Verantwortung gegenüber dem Parlament. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Meinung noch einmal zu überdenken und dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Für diesen Gesetzentwurf besteht kein Anlass und kein sachlicher Grund. Frau Kollegin Stahl, Sie haben das Parlamentarische Kontrollgremium verlassen. Sie haben mich darüber nicht informiert, was ich bedauere. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn Sie mich darüber informiert hätten.
Ja, vielleicht. Die Informationspraxis, die in diesem Gremium gegeben ist, reicht absolut aus. Frau Kollegin Stahl, hätten Sie jemals ein Informationsbedürfnis angemahnt und zu einem bestimmten Thema Auskunft gewollt, dann hätten wir ohne weiteres zusätzliche Sitzungstermine anberaumen können. Das haben Sie aber nie gemacht. Ich gehe deshalb davon aus, dass das, was in den Sitzungen gesagt worden ist, Ihrem Informationsbedürfnis entsprochen hat.
Es wurde der Fall El-Masri angesprochen. Hierüber ist laufend und intensiv informiert worden. In diesem Zusammenhang kann man keine inhaltliche Debatte führen, auch deshalb ist der Ansatz, den Sie für diesen Gesetzentwurf nehmen, verfehlt. Herr Kollege Schuster hat es bereits angeführt: Wären Sie noch Mitglied dieses Gremiums, dann wären Sie am vergangenen Donnerstag über den Fall El-Masri eingehend und umfangreich informiert worden. Sie hätten dort alle Fragen stellen können, die Sie dazu haben. Ich wehre mich gegen diese unsubstantiierten Vorwürfe, wir hätten nicht alle Informationen bekommen, die notwendig wären.
Ich lehne diesen Gesetzentwurf deshalb ab. Was Sie hier vorgebracht haben, diese Vermengung von Zuständigkeiten, wie Sie das immer gerne machen, das entspricht absolut nicht den Tatsachen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier zu zwei unterschiedlichen Gedanken Stellung nehmen, und zwar zu den Worten von Herrn Kollegen Schuster und von Frau Kollegin Stahl. Die beiden Redebeiträge waren sehr unterschiedlich.
Sie, Herr Kollege Schuster, haben stark auf die Befugnisse innerhalb des PKG abgestellt, diese sind aber nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN, um den es heute geht, enthält solche Befugnisse überhaupt nicht. Ich bitte deshalb um Nachsicht, wenn ich darauf nicht näher eingehe. Sie haben zu Dingen Stellung genommen, die mit diesem Gesetzentwurf nichts zu tun haben, und über die deshalb in den Ausschüssen auch nicht beraten wurde.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN sieht vor, dass auch über polizeilich wichtige Vorgänge im Kontrollausschuss, dem PKG, berichtet werden soll. Dort besteht aber eine andere Systematik. In den Fällen, in denen die Polizei strafverfolgend tätig ist, ist die StPO einschlägig. Das bedeutet Kontrolle der Polizei durch Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es würde die Ermittlungen in schwierigen Fällen außerordentlich stören, wenn wir neben den von der StPO vorgesehenen Kontrollen und Instrumentarien eine parlamentarische Kontrollbehörde hätten. Herr Kollege Schuster, ich denke, Sie werden nicht bestreiten, dass das PKG des Bundes keine Paralleluntersuchungen zu den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes oder der Bundespolizei durchführt. Beim Bund besteht die Zweiteilung in Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, und damit in Kontrollkommission einerseits und StPO für BKA und Bundespolizei andererseits. Hinzu kommen die herkömmlichen Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle.
Ich halte diese Systematik für richtig und notwendig. Andernfalls würden wir Ermittlungen von Straftaten nicht erleichtern, sondern behindern. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass sich die Polizei nicht ordentlich kontrollieren lassen will, denn gerade bei den StPO-Ermittlungen sind wir in allen Einzelheiten von den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft abhängig, gerade auch bei der Frage der Wohnraumüberwachung, die in erster Linie von der Staatsanwaltschaft und von der gerichtlichen Bewilligung abhängt. Die beiden Fälle, die von Frau Stahl angeführt wurden, tragen in keiner Weise die Begründung für den Gesetzentwurf.
Es ist völlig unerfi ndlich, wie man hier überhaupt den Fall El-Masri darstellen kann. Über den Fall El-Masri wurde entgegen dem, was Sie gesagt haben, sehr wohl berichtet. Ich will auch öffentlich dazu sagen, dass bayerische Behörden mit einer möglichen Entführung von El-Masri nichts zu tun haben. Ich habe öffentlich dazu gesagt bzw. schriftlich dazu Stellung genommen, dass bayerische Behörden zwar durch die Überwachung des Multikulturhauses in Neu-Ulm – das inzwischen von mir verboten wurde –, wussten, dass sich Herr El-Masri dort bewegt, er war aber nicht im Fokus unserer Untersuchungen. Wir
haben von einer möglichen Entführung erst erfahren, als sein Anwalt Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erhoben hat. Die Frage, ob der deutsche Staatsbürger El-Masri ins Ausland entführt wurde, stellte sich vor diesem Zeitpunkt den bayerischen Behörden nicht, weder den bayerischen Verfassungsschutzbehörden noch der bayerischen Polizei. Die Fragen, inwieweit zur damaligen Zeit Ihre eigene Bundesregierung Ermittlungen vorgenommen hat, ob Bundesaußenminister Fischer davon informiert war oder der Bundesnachrichtendienst, das sind derzeit spannende Diskussionsgegenstände. Vielleicht sollten Sie sich erst einmal in Ihrer Bundestagsfraktion darüber einig werden, wie Sie weiter vorgehen wollen. Der Fall dient aber nicht dazu, bayerischen Behörden Vorwürfe zu machen.
Lassen Sie mich deutlich sagen: Wir sind auch gegen ein Presseorgan vorgegangen, das behauptet hat, bayerische Behörden wären in den Fall verstrickt. Wir haben eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Das ist eine große Ausnahme, dass wir so etwas in die Wege leiten, denn wir wissen, dass man, wenn es um die Presse geht, nicht immer gleich mit dem Kadi drohen sollte. In diesem Fall haben wir es aber für notwendig gehalten, gerichtlich gegen das Presseorgan vorzugehen, bei dem es sich um eine in München erscheinende Wochenschrift handelt. Diesem Presseorgan wurde verboten, derartige Behauptungen weiterhin aufzustellen.
Wir können aber über etwas, das nichts mit bayerischen Behörden zu tun hat, nicht im PKG berichten. Wenn etwas unterlassen wurde, das gar nicht möglich ist, dann dient das auch nicht als Begründung für einen Gesetzentwurf. Das ist schon ausnehmend schwach. Ich sage das nicht an Ihre Adresse, sondern an die von Frau Kollegin Stahl.
Eine abschließende Bemerkung: Es besteht die Anweisung, dass im PKG der Verfassungsschutz in umfangreicher Weise zu berichten hat, im Zweifel wird mehr berichtet, nicht weniger. Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied dieses Gremiums sind, werden zubilligen müssen, dass die Bereitschaft, sowohl des Landesamts für Verfassungsschutz als auch der zuständigen Abteilung meines Hauses, umfangreich zu berichten, eindeutig gegeben ist. Kritik über zu geringe Information ist deshalb unangebracht. Ich sage deshalb: Der Verfassungsschutz berichtet ausführlich, das ist richtig, und wir wollen die Kontrollfunktion auch haben. Wir wollen später nicht irgendwelchen Vorwürfen unterliegen. Die Polizei unterliegt anderen Kontrollmechanismen, so wie sie die Strafprozessordnung nun einmal vorsieht. Eine Vermischung, wie das hier in Bezug auf das PKG geschieht, würde eine Verwischung zwischen Nachrichtendienst und Polizeibehörden mit sich bringen, und zwar in einem sensiblen Bereich, wogegen Sie sich andernorts immer heftig wehren. Der Gesetzentwurf ist vielleicht interessant, er ist aber untauglich. Ich bitte deshalb, ihn abzulehnen.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Herr Obermeier und auch Herr Beckstein, Sie haben zu Recht gesagt, dass auch zu Maßnahmen nach der StPO Bericht erstattet wird. Da sind selbstverständlich Polizeimaßnahmen, die allerdings mit der Staatsanwaltschaft und mit der Richterschaft abgesprochen sein müssen, enthalten. Das ist die Berichtslage, die wir haben. Der Bericht wird allerdings nicht zusammen gegeben, sondern so, wie sich das gehört, getrennt. Insofern halte ich unser Ansinnen nicht für derart abartig, wie das hier dargestellt wird. Gehen wir aber gar nicht so sehr ins Detail.
Ich fi nde schon, was hier Herr Ettengruber vorgetragen hat, das geschah mit sehr viel Mut. Ich habe nämlich Fragen gestellt, und zwar zu verschiedenen Themenbereichen, und die wurden auch beantwortet. Hier zu sagen, das hätte ich nie getan, ist schlichtweg gelogen.
Es ist nicht sehr ordentlich, Herr Ettengruber, das hier so darzustellen, noch dazu über ein Gremium, für das es keine Protokolle gibt, bei dem keine Akteneinsicht möglich ist. Das macht man nicht.
Die zweite Geschichte, El-Masri: Ich habe es vorhin ausgeführt; ich kann nur etwas zu Vorgängen fragen, über die ich informiert bin. Deswegen heißt es im PKG auch, dass über Vorgänge zu berichten ist, wenn sie von besonderer Bedeutung sind. Ich habe den Text leider nicht dabei, aber es ist Artikel 3 Absatz 3 PKGG. Dort heißt es nicht, dass ich das nur auf Antrag erfahre, sondern dass von der Staatsregierung berichtet wird. Das ist das eine.
Zweitens hat meine Kollegin Nachfragen zu El-Masri gestellt. Es gab keinen Bericht, der auf der Tagesordnung angekündigt war. Es gab für die Regierung keine Ansätze, einen umfassenden Bericht von sich aus zu geben. Auf die Nachfragen meiner Kollegin wurde berichtet. Auch deshalb sollten Sie sich überlegen, ob Sie so einfach sagen können, wir hätten doch einen umfassenden Bericht bekommen. Auch das ist nicht richtig.
Ich habe leider nur noch drei Minuten Zeit. Herr Ettengruber hat noch Redezeit, wenn ich es vorhin richtig mitbekommen habe.
Herr Kollege Schuster hat sehr deutlich ausgeführt, dass es uns um eine rechtzeitige Berichterstattung geht. Selbst wenn Sie in der letzten Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausführlich Bericht erstattet hätten, fehlt mir nach zwei Jahren die Zeitnähe. Ich bin sogar gnädig und sage nur eineinhalb Jahre. Das Ganze ist 2004 passiert.
Ich lasse es dabei, denn es war nicht zu erwarten, dass Sie uns ein bisschen mehr entgegenkommen. Ich hätte es gut gefunden, wenn statt des Herrn Obermeier jemand zu dem Thema gesprochen hätte, der in diesem Gremium auch vertreten ist, es sei denn, Ihre Kollegen verletzen die Geheimhaltungspfl icht, Herr Obermeier, denn Sie wissen nicht, was wir dort tun.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stahl, Sie sagen, Sie wüssten nicht, wonach Sie fragen sollten. Die Affäre El-Masri ist wochenlang durch die Presse gegangen. Wenn Sie darüber etwas hätten wissen wollen, wäre es einfach gewesen, zu mir zu kommen und zu sagen, dass Sie dazu eine Sitzung haben wollen. Dann hätten Sie zu jeder Zeit alles erfahren. Man kann Themen, über die wochenlang diskutiert wird, nicht völlig ignorieren und hinterher sagen, man sei nicht informiert worden.