Protocol of the Session on February 1, 2006

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Zeitplanung des Vorhabensträger DB Magnetbahn GmbH – DB MB – sieht wie folgt aus:

1. Am 30.03.2006 werden die Unterlagen den betroffenen Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange zugestellt.

2. Die Gemeinden legen die Planunterlagen vom 27.04.2006 – das ist nach den Osterferien – bis zum 26.05.2006 zeitgleich für alle fünf Planfeststellungsabschnitte aus.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde – das ist die Regierung von Oberbayern – oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben, ebenso jeder Träger öffentlicher Belange.

4. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen des Vorhabensträgers werden von der Regierung ab 6.10.2006 bis 30.11. 2006 erörtert.

5. Den Erlass der fünf Planfeststellungsbeschlüsse durch das Eisenbahn-Bundesamt erwartet die DB MB für Mitte 2007.

Nun zur Frage nach dem gerichtlichen Rechtsschutz. Ein gerichtlicher Rechtsschutz während des Planfeststellungsverfahrens besteht nicht; anfechtbar sind vielmehr nur die Planfeststellungsbeschlüsse. Statthaft hiergegen ist die Anfechtungsklage, die keine aufschiebende Wirkung hat. Daher ist ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage möglich.

Klagebefugt sind:

1. die natürlichen und juristischen Personen, die rechtzeitig ihre Einwendungen erhoben haben wegen der Verletzung ihrer subjektiv öffentlichen Rechte – zum Beispiel Grundeigentum, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb,

2. Gemeinden wegen Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechtes – zum Beispiel Planungshoheit – und

3. die anerkannten Naturschutzvereine – §§ 58 ff Bundesnaturschutzgesetz – wegen Verfahrensverstößen – Nichtbeteiligung – oder wegen der Verletzung von Vorschriften, die der Natur und Landschaft zu dienen bestimmt sind – Umweltrecht.

Das ist alles geltendes Recht und wird genau beachtet.

Eine Zusatzfrage: Herr Abgeordneter.

Herr Minister, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass am 30.03. – wie Sie gesagt haben – den Gemeinden die Unterlagen zugestellt werden? Heißt das „allen Gemeinden“ einschließlich des fünften Abschnitts, das heißt einschließlich der Landeshauptstadt München?

Herr Staatsminister.

Meine Antwort lautete: Die Unterlagen werden den betroffenen Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange für alle fünf Planfeststellungsabschnitte zugestellt.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege.

Herr Minister, Sie wissen, dass zurzeit das Planungsbeschleunigungsgesetz im Bundestag in Arbeit ist. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Rechtszug auf die Instanz des Bundesverwaltungsgerichts beschränkt werden soll. Wenn dieses Gesetz den Transrapid umfasst – so ist es da vorgesehen –, halten Sie es dann für hilfreich, unabhängig vom Transrapid ganz allgemein, dass nur noch eine Instanz mit der Prüfung der gesamten Unterlagen befasst sein soll? Ich möchte dabei das Augenmerk darauf lenken – ich unterstelle keinem Gericht eine nicht gründliche Bearbeitung –, dass Richter, die wissen, sie sind die einzige Instanz, die eine Sache zu bearbeiten hat, die Abwägungen in einem solchen Verfahren vorzunehmen hat, möglicherweise dazu neigen, diese Abwägungen weniger gründlich vorzunehmen, als wenn man weiß, dass noch eine Revisionsinstanz darüber urteilen wird.

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Herr Kollege! Das Planfeststellungsverfahren geht nach dem Zeitplan, den ich Ihnen gerade dargestellt habe. Unabhängig davon ist der Tatbestand, den Sie ansprechen, Gegenstand der Gesetzesberatung des Deutschen Bundestages. So viel ich weiß, ist Ihre Fraktion an der Koalitionsregierung nicht unmaßgeblich beteiligt. Ich kann also davon ausgehen, dass alle Dinge, die Sie ansprechen in der SPD-Bundestagsfraktion intensiv beraten werden, und ich gehe auch davon aus, dass Sie als Angehöriger einer Partei, die den Koalitionsvertrag unterschrieben hat, dies alles positiv sehen, was der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit, jedenfalls der Koalitionsmehrheit entscheidet.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege.

Darf ich zunächst die Frau Präsidentin fragen, ob das Nichtbeantworten einer Frage als Beantwortung einer Zusatzfrage gilt? Der Herr Minister ist mir ganz schlicht und einfach ausgewichen.

Sie haben die letzte Zusatzfrage. Mir steht es nicht zu, die Beantwortung einer Frage durch ein Mitglied der Staatsregierung zu kritisieren. Sie kennen doch die Geschäftsordnung genau. Ihre Zusatzfrage, bitte schön.

Herr Minister, ich teile weitgehend das, was Sie eben gesagt haben. Meine Frage ging jedoch dahin, ob es gut ist, ein Verfahren, das sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht ohne jeden Vorläufer ist, wie das bei der Magnetschwebebahn der Fall ist, auf eine Instanz zu beschränken, wenn das so kommen soll. Wie gesagt, ich wollte Ihre Meinung wissen; meine eigene kenne ich selber.

Herr Staatsminister, bitte.

Ich stelle den kuriosen Sachverhalt fest, dass Sie sagen, die Frage sei nicht beantwortet, mir aber inhaltlich zustimmen. Im Übrigen muss ich sagen, dass Sie ihre Frage an die falsche Stelle richten, denn die Materie befi ndet sich in den Beratungen beim Deutschen Bundestag. Die Staatsregierung wird sich dann, wenn das Gesetz den Bundesrat erreicht, ihre Meinung dazu bilden. Ganz generell und ohne Bezugnahme darauf kann ich mich aus langjähriger Tätigkeit und auf Grund des Besuchs bayerischer Schulen daran erinnern, dass das Grundgesetz das Recht auf einen gesetzlichen Richter vorsieht; verfassungsgemäß ist das allemal.

Vielen Dank, Herr Staats minister. Damit haben Sie die Fragen beantwortet. Ich darf für die Beantwortung weiterer Fragen das Staats ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufrufen und Herrn Staatssekretär Dr. Bernhard bitten, die Fragen zu beantworten. Für Frau Kollegin Gote stellt Frau Kollegin Bause die erste Frage. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, welche Aufgaben und welche Struktur soll die von Verbraucherschutzminister Schnappauf als Konsequenz aus den bayerischen Fleischskandalen vorgeschlagene Task Force haben und mit welchen Haushaltsmitteln soll sie ausgestattet sein?

Herr Staatssekretär, bitte.

Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit -LGL – soll eine Spezialeinheit für den Bereich Lebensmittel eingerichtet werden.

Die Spezialeinheit wird die nachgeordneten Behörden bei fachlichen und rechtlichen Fragen und im Vollzug intensiv unterstützen. Auch wird sie künftig die Rückverfolgung und die Rücknahmeaktionen von Lebensmitteln sowie die lückenlose Aufklärung von Warenströmen unterstützen. Sie wird interdisziplinär besetzt sein, das heißt Juristen, Veterinäre und Lebensmittelchemiker. Dazu wird entsprechend fachkundiges und kompetentes Personal am LGL konzentriert, da auch die Lebensmittelindustrie ihren Schwerpunkt im südbayerischen Raum hat.

Die Aufgabe wird mit dem vorhanden Personal und den im Einzelplan 12 veranschlagten Haushaltsmitteln des Geschäftsbereichs begonnen. Zusätzliche Haushaltsmittel sind voraussichtlich nicht erforderlich.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Bause.

Können Sie uns sagen, aus welchen Behörden diese Mitarbeiter abgezogen werden sollen?

Herr Staatssekretär, bitte sehr.

Dazu kann ich im Moment noch keine Auskunft geben. Die Pläne müssen zuerst ins Werk gesetzt werden. Wir können später gerne Auskunft darüber geben, aus welchen Behörden wir die Fachkräfte zusammengezogen haben.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Mit welchen Handlungs- oder Sanktionsmöglichkeiten soll diese Task Force ausgestattet sein?

Herr Staatssekretär, bitte.

Die Task Force soll zunächst – wie ich schon ausgeführt habe – den Vollzug unterstützen und das tun, was ich vorgetragen habe. Man wird sicher auch überlegen können und vielleicht überlegen müssen, ob die Task Force auch Vollzugsaufgaben wahrnehmen wird.

Nächste Zusatzfrage?

Berichten Sie mir bitte doch noch über den Zeitplan. Sie haben gesagt, wir könnten später darüber reden. Allerdings hat gestern Herr Schnappauf gesagt, es müsse sofort und mit allen Möglichkeiten aufgeklärt werden. Können Sie sagen, ab wann mit der Arbeit dieser Task Force zu rechnen ist?

Herr Staatssekretär, bitte.

Umgehend, sobald wir die Kräfte zusammengezogen haben.

(Margarete Bause (GRÜNE): Genauer!)

Ich kann nicht auf den Tag genau sagen, wann einzelne Mitarbeiter – wo auch immer das Personal herkommt – in der Task Force tätig werden können. Es wird aber sofort damit begonnen.

Nächste Frage: Frau Kollegin Peters.

Frau Präsidentin, Herrr Staatsminister, zu welchen Ergebnissen und Beanstandungen der Wildfl eischkontrolle kamen die Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre in der Vergangenheit bei der Passauer Firma „Berger-Wild“, wie häufi g wurde kontrolliert und teilt das Ministerium die Aussage von Landrat Dorfner in der „Passauer Neuen Presse“, dass die festgestellten katastrophalen Zustände überwiegend auf die Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern zurückzuführen seien?

Herr Staatssekretär, bitte.

Die Betriebstätten der Berger-Wild GmbH wurden von Fleischbeschautierärzten des Landkreises Passau und Amtstierärzten des staatlichen Landratsamtes kontrolliert. Die Fleischbeschautierärzte kontrollierten nach Angaben des Landratsamtes Passau die Wildverarbeitungsbetriebe arbeitstäglich, zumindest immer während der Fleischuntersuchung und das Kühlhaus in Passau regelmäßig in monatlichen Abständen. Bei diesen Kontrollen wurden im Kühlhaus in Passau keine Auffälligkeiten oder Probleme festegestellt. In der Betriebsstätte Fischhaus/Ruderting stellte der amtliche Tierarzt nach den unserem Ministerium vorliegenden Berichten des Landratsamtes Kapazitätsüberschreitungen und in Folge dessen eine Absenkung der Betriebshygiene fest.