Protocol of the Session on November 30, 2005

Es kann doch nicht sein, dass ein Tarifvertrag bundesweit abgeschlossen wird, der von Kommunen übernommen wird, und dann gibt es einige Bundesländer, die glauben, das sei immer noch zuviel. Ich glaube kaum, dass verantwortungsvolle Kommunalpolitiker – um die handelt es sich wohl –, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben, etwas abgeschlossen haben, was der Staat nicht leisten kann. Meine Bitte wäre, wirklich mitzuhelfen, dass dieses beendet wird.

Es gibt noch einen zweiten Grund. Wir sind gerade dabei, am Rande des Rechtsbruchs entlang zu marschieren. Wie zumindest die Insider wissen, war in dem Gesetz zur Änderung des Disziplinarrechts auch ein Teil der Änderung des Personalvertretungsrechts enthalten. Der Freistaat Bayern hat quasi im Vorgriff eine ganze Gruppe von Menschen, die beim Freistaat Bayern arbeitet, entrechtet, weil der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst die Gruppe der Arbeiter mehr oder weniger aufl öst und daraus eine Gruppe macht, die sich „Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ nennt. Das wurde begrüßt. So lange aber der Tarifvertrag nicht in Kraft ist, kann man doch nicht die Personalvertretungsrechte kürzen für die Gruppe, die dort noch benannt ist und vertreten werden muss. Das geht sogar so weit, dass man Fristen verändert, weil es kluge Personalräte gegeben hat, die ihr Recht genutzt haben und Wahlausschüsse gebildet haben, um nach altem Recht wählen zu können. Das war die Methode „Lidl“: Was wir verhindern können, verhindern wir nötigenfalls durch Rechtsbruch. Jetzt ist das Gesetz so geändert, dass diese Wahlausschüsse ungültig sind.

Wir werden das noch rechtlich prüfen lassen, weil wir der Meinung sind, dass das nicht so geht.

Also noch einmal: Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen der Rechtsstellung von Personalvertretungen

und diesem Tarifvertrag. Deswegen ist es so wichtig, dass man diesen Tarifvertrag vor dem 1. Januar 2006 unter Dach und Fach bringt.

Es kommt ein Drittes hinzu, Kolleginnen und Kollegen: Wir gehen als Parlament ein hohes Risiko ein, dass diese Beschäftigten im öffentlichen Dienst von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Tarifvertrag zu erzwingen. Sie wissen genau, wer in Bayern für Straßenbau, für Flussbau, für Schneepfl üge, für Eis und sonstige Dinge zuständig ist. Ich rede jetzt gar nicht über Kultur. Auch die wird es treffen.

Kolleginnen und Kollegen, unter diesem Eindruck müsste man schon dafür Sorge tragen, dass im Parlament heute der klare Auftrag erteilt wird, den in sich stimmigen, vernünftigen Tarifvertrag, der im Übrigen in weiten Teilen das beinhaltet, was von den Finanzministern gefordert wurde, endlich abgeschlossen und so übernommen wird, wie er ist, und nicht noch lange zulasten der Beschäftigten und möglicherweise zulasten der bayerischen Bevölkerung herumverhandelt wird.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag, den wir gestellt haben, in dieser Form zu übernehmen, um, wie gesagt, die Punkte, die ich beschrieben habe, sicherzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Wörner, vielen Dank. Als Nächster hat sich Herr Kollege Stöttner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Mitberichterstatter kommt mir die Aufgabe zu, unsere Position zu vertreten. Ich kann dem Kollegen Wörner leider nicht beipfl ichten.

Herr Wörner, nehmen Sie einen Rucksack und legen Sie 50 Kilo hinein. Frau Dr. Kronawitter, Sie nehmen einen Rucksack und legen 20 Kilo hinein und ich trage einen Rucksack mit 10 Kilo. Ich bin mir sicher, Herr Wörner, dass Sie derjenige sein werden, der sagt: Ich habe das meiste zu tragen und deswegen gebe ich auch die Richtung vor.

Genauso ist es bei den Ländern. Sie tragen zwischen 43 und 45 % des Haushaltes an Personalkosten mit sich, die Kommunen 20 % und die Bundesregierung nur 10 %.

(Karin Radermacher (SPD): Das war schon immer so!)

Meine Damen und Herren, die SPD fordert, dass sich der Freistaat rasch bei der TDL mit dem Ziel einsetzt, eine Übernahme des Vertragswerkes zu erreichen. Nicht umsonst hat der federführende Ausschuss mehrheitlich diese Ablehnung empfohlen. Worum geht es?

Seit dem 1. Oktober 2005 hat der öffentliche Dienst in Deutschland ein neues Tarifrecht. Nach mehrjährigen Vorbereitungen haben sich Bund und Kommunen im Februar dieses Jahres auf die Neugestaltung eines Tarifvertrages

einigen können. Anders sieht es bei den Ländern aus. In einer Prozessvereinbarung seit 2003 hat die TDL mit den Gewerkschaften Verdi und DBB-Tarifunion das Ziel einer Reform fi xiert. Im Laufe dieser Beratungen haben die Gewerkschaften die Verhandlungen mit der TDL mehrfach abgebrochen. Hintergrund war die Weigerung der Gewerkschaften, inhaltliche Gespräche über regionale Gestaltungsmöglichkeiten für die Bundesländer zu führen.

Das letzte Mal wurde die gemeinsame Verhandlungsrunde Ende April 2005 trotz eines weiteren Verhandlungsangebots der Arbeitgeberseite für gescheitert erklärt. Ende September haben sich Verdi, DBB-Tarifunion und TDL in einem Spitzengespräch auf eine Fortführung der Gespräche geeinigt.

Die Forderungen des Freistaates an ein neues Tarifrecht lassen sich mit wenigen Worten erklären:

(Christa Naaß (SPD): Jetzt bin ich aber gespannt!)

Flexibilität, verständlich, leistungsorientiert. Leistungsorientiertheit muss auch in den öffentlichen Dienst einkehren.

(Ludwig Wörner (SPD): Kollege, kennen Sie den Tarifvertrag? Anscheinend nicht! Er redet wie ein Blinder von der Farbe!)

Auch Wettbewerbsfähigkeit muss sein. Im Hinblick auf die Abschaffung der Lebensaltersstufen, der Bewährungszeit und der Tätigkeitsaufstiege ist die Durchsetzung dieser Forderungen auch gelungen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den elementaren Bedürfnissen des Freistaates wurde durch die Neuregelung nicht Rechnung getragen. Der Tarifvertrag hat Nachteile für den Freistaat.

(Christa Naaß (SPD): Welche?)

Die Wochenarbeitszeit bei den Kommunen beträgt nach wie vor 38,5 Stunden, beim Bund sind es 39 Stunden.

(Ludwig Wörner (SPD): Das schafft Arbeitsplätze!)

Die Öffnungsklausel für landesbezirkliche Tarifverhandlungen mit bis zu 40 Stunden ist nicht ausreichend.

(Ludwig Wörner (SPD): Hätten Sie gern 45 Stunden?)

Warum brauchen wir eine Arbeitszeitverlängerung in diesem Tarifbereich? Wir als Regierungspartei und auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sind auch verantwortlich und aufgerufen, die öffentlichen Haushalte wieder handlungsfähig zu machen.

(Ludwig Wörner (SPD): Der bayerische Haushalt ist durch Sie ruiniert worden!)

Wir werden im Bundestag merken, wie beide große Parteien daran arbeiten. Da der größte Ausgabenblock in unserem Haushalt nun einmal die Personalkosten sind, kann er bei der Entscheidung, wo Einsparungen vorgenommen werden, nicht ausgenommen werden. Unser Ziel ist es, bei der Arbeitszeit eine Gleichstellung von Beamten und Angestellten zu erreichen. Es gibt keine zwingenden Gründe für unterschiedliche Regelungen.

(Christa Naaß (SPD): Richtig!)

Übereinstimmende Arbeitszeiten sind vielmehr ein Gebot der Gerechtigkeit. Die Beamten haben bereits ihren Teil zur notwendigen Kürzung beigetragen.

Herr Stöttner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wörner?

Bundesweit beträgt die Arbeitszeit bei den Beamten inzwischen 40 oder mehr Wochenstunden. Vor diesem Hintergrund ist es völlig verfehlt, wenn die Gewerkschaften hier wieder einmal die Aushöhlung der Tarifautonomie anprangern. Es geht um etwas ganz anderes. Durch die Einbeziehung der Tarifbeschäftigten gelingt es, möglichst viele Mitarbeiter unseres Freistaates gleichermaßen an den notwendigen Einsparungen zu beteiligen.

(Ludwig Wörner (SPD): Das haben Sie sich aber schön schreiben lassen!)

Durch eine Verlängerung der tarifl ichen Arbeitszeiten können Überstunden aufgefangen und damit teure Überstundenvergütungen eingespart werden, ohne dass die tatsächliche Arbeitszeit verlängert wird. Eine maßvolle Arbeitszeitverlängerung führt zu einer höheren Arbeitsplatzsicherheit der Betroffenen.

(Ludwig Wörner (SPD): Für wen? Für die Arbeitslosen?)

Eine Arbeitszeitverlängerung ist das mildere Mittel gegenüber einer Reduzierung der Einkommen. Sie greift nicht in den wirtschaftlichen Lebensstandard der Beschäftigten ein. In staatlichen Wirtschaftsbereichen führt eine Arbeitszeitverlängerung zu sinkenden Budgets und Dienstleistungskosten und damit zu einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit unserer Behörden.

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit besteht derzeit in der Privatwirtschaft ein klarer Trend zur Arbeitszeitverlängerung. Dieser Entwicklung kann sich der steuerfi nanzierte öffentliche Dienst nicht entziehen. Eine Reihe Unternehmen konfrontieren die Gewerkschaften mit der Möglichkeit der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Sie haben mit diesen Szenarien insbesondere in der Arbeitszeitfrage Kompromisslinien in Tarifverhandlungen zur Verlängerung der Arbeitszeit erzielt. Der öffentliche Dienst will und kann nicht ins Ausland verlagert werden.

Die Standortfestigkeit darf daher nicht zu Behandlungsnachteilen führen.

(Unruhe bei der SPD)

Auch die renommierten Wirtschaftsforschungsinstitute wie das ifo-Institut sprechen sich ganz klar für eine Arbeitszeitverlängerung in Deutschland aus, damit Deutschland wieder leistungsfähiger wird.

International ist eine Anpassung an die Arbeitszeitbedingungen anderer wichtiger Partner erforderlich. Derzeit weist Deutschland die drittniedrigste jährliche Arbeitszeit der OECD-Länder auf. Bei einer Verlängerung der Arbeitszeit von 38,5 auf 42 Stunden wöchentlich wäre Deutschland im Mittelfeld mit immer noch kürzerer Arbeitszeit als beispielsweise in Großbritannien, Finnland, Irland oder Spanien. Mit Italien würden wir dann gleichziehen.

Ich möchte nun gern das Resümee ziehen. Unter diesen Voraussetzungen kommt eine Eins-zu-eins-Übernahme der ausgehandelten Bedingungen nicht in Betracht. Die in der Prozessvereinbarung niedergelegte Kostenneutralität kann so nicht erreicht werden. Wir brauchen eigenständige Regelungen, um vergleichbare Lösungen wie für die übrigen Landesbeamten erreichen zu können. Das gilt insbesondere für die Arbeitszeitvolumina und für die Jahressonderzahlungen. Die Übernahme per Vertragswerk bei elementarer Verkennung des Interesses des Freistaates hätte eine starke zusätzliche Belastung des Haushalts zur Folge.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einzig dieser Tarifbereich hat bisher keinen Beitrag zu den Einsparungen geleistet. Es erscheint mir daher wichtig und angemessen, dass der Freistaat als Arbeitgeber auch von den Tarifbeschäftigen einen entsprechenden Beitrag fordert. In den vergangenen Monaten wurden wieder in den Arbeitsgruppen Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der TGL geführt. Das Ergebnis ist offen. Wir wünschen uns alle, dass es endlich zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner: Kollege Sprinkart.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um bei dem Beispiel vom Kollegen Stöttner zu bleiben: So wie ihn Kollege Wörner einschätzte, der sagte, du kannst mit deinen 10 Kilo ruhig voraus laufen, ich pack dich leicht,