Protocol of the Session on November 30, 2005

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf das Wort gebe, darf ich bekannt geben, dass die CSU für ihren Dringlichkeitsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt eine namentliche Abstimmung beantragt hat.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Feigling, Feigling! – Gegenruf von der CSU: Warum?)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Schnappauf. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten in den letzten Monaten in Deutschland im Bereich Lebensmittel, Fleisch und Schlachtabfälle in der Tat eine Häufung von Skandalen zu beklagen, die uns allen im wahrsten Sinne des Wortes den Appetit verderben. Wir alle werden jeden Tag gefragt, was man denn überhaupt noch essen könne, einmal sei es Fleisch, einmal sei es Gemüse und dann Obst, jeden Tag etwas anderes.

Ich glaube, dass wir alle – Bund und Länder, alle Verantwortlichen – die gemeinsame Aufgabe haben, in Deutschland das Vertrauen den Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Sicherheit der Lebensmittel zurückzubringen; denn letzten Endes ist es hier einigen wenigen Kriminellen gelungen, das Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit zu erschüttern.

Es muss Aufgabe des Staates sein, den Kriminellen das Handwerk zu legen und Strukturen zu schaffen, damit unsere Verbraucher sicher sein können – egal welchen Geldbeutel sie haben –, dass das, was im Regal steht und als Lebensmittel angeboten wird, den Vorschriften entspricht; egal ob es sich um Lebensmittel zu hohen Preisen oder zu Diskountpreisen handelt. Alles das, was als Lebensmittel angeboten wird, muss lebensmitteltauglich sein. Deshalb erfordert die Serie von Skandalen ein konsequentes Einschreiten des Staates und eine Verschärfung der Vorschriften, um den Kriminellen das Handwerk zu legen.

Die Bayerische Staatsregierung hat gestern dazu ein Sieben-Punkte-Programm beschlossen, das noch am gestrigen Nachmittag in den „Krisengipfel“ des Bundesverbraucherschutzministers eingebracht wurde. Praktisch zur gleichen Stunde, während hier in München das Hohe Haus debattiert, gibt der Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer in einer Pressekonferenz die Maßnahmen bekannt, die er in den nächsten Tagen angehen wird, um die Sicherheit in die Lebensmittel in Deutschland zu verbessern. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die

gestern zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt wurden.

Ich will einige Punkte nennen, die an das, was hier Dr. Marcel Huber schon ausgeführt hat, anknüpfen: Wir brauchen zwischen allen beteiligten Behörden einen besseren Informationsfl uss. Denn es kann nicht angehen, dass am Zollamt in Lindau die Zöllner kontrollieren und, wie beim Deggendorfer Skandal der Fall, feststellen, dass Schlachtabfall importiert wird und damit ein Verstoß gegen Zollvorschriften im Raum steht, dass die aufmerksamen Lindauer Zöllner diesen Fall ihrer vorgesetzten Behörde, dem Bundesfi nanzministerium in Berlin, melden, aber Letzteres es nicht für notwendig hält, das Verbraucherschutzministerium in Berlin, geschweige denn die zuständigen Verbraucherschutzbehörden der Länder, zu verständigen. Es ist im Grunde genommen eine Lücke im System, dass hier sozusagen jeder vor sich hin arbeitet, aber die zuständigen Verbraucherschutzbehörden nicht oder spät informiert werden. Deshalb ist der erste Punkt die Verbesserung des Informationsfl usses.

Zweitens, Ausdehnen der Meldepfl icht auf mit Fleisch belieferte Unternehmen; auch dies hat Kollege Marcel Huber angesprochen. Wir brauchen hier eine Klarstellung der Meldepfl icht. Ich will dies auch Herrn Kollegen Sprinkart nochmals sagen, der in diesem Punkt auch den bayerischen Kabinettsbeschluss angesprochen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gegenwärtig ist es so, dass ausgerechnet bei dieser zwar im europäischen Recht verankerten Meldepfl icht, die aber rechtlich nicht hinreichend präzisiert und klar ist, die Gesetzeslage eine Halbierung des Bußgeldrahmens auf 10.000 Euro vorsieht. Herr Kollege Sprinkart, nur darauf beziehen sich die 20.000 Euro, da muss man schon sauber argumentieren. Das heißt, bei Anlieferung eines beispielsweise schwierigen Materials, wie Marcel Huber in seinem Beitrag gesagt hat, läuft es gegenwärtig oft so, dass das Material einfach an den Absender zurückgeschickt und das Geld wieder zurückgefordert wird, und dann ist die Geschichte erledigt.

Wir fordern die Einführung einer klaren und präzisen Meldepfl icht, damit derjenige, der schmierige, stinkende oder riechende Lebensmittel angeliefert bekommt, dies Material nicht nur zurückschicken darf, wie es gegenwärtig zivilrechtlich gehandhabt wird, sondern dass es da die klare Regelung einer Meldepfl icht gibt. Wer gegen diese Meldepfl icht verstößt, soll allein für ein Nicht-Melden einen Bußgeldrahmen von 20.000 Euro aufgebrummt bekommen. Alles andere ist im Fleischhygienerecht enthalten, nämlich Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren. Da darf es keinen Rabatt geben. Denn wir stellen fest, dass die Gerichte häufi g, wenn es zu Verhandlungen kommt, den Strafrahmen nicht ausschöpfen. Insofern muss auf die zuständigen Staatsanwaltschaften zugegangen werden, damit der Strafrahmen ausgeschöpft wird, genauso wie die für die gewerberechtliche Zulassung zuständigen Behörden ihrerseits nicht zu zögerlich an die Angelegenheit herangehen Das heißt, dem Unternehmen, das gegen entsprechende Vorschriften verstößt, ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu entziehen.

Es sind in Bayern nach den Vorgängen um Schlachtabfälle in Deggendorf alle einschlägigen Kühlhäuser überprüft worden.

Wir haben nach den Vorgängen, die sich schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ereignet haben, sofort, obwohl der Fleischskandal dieser Tage nicht von Bayern ausgeht, alle Schlachthöfe und Kühlhäuser, die mit Lebensmitteln und Tieren zu tun haben, einer Sonderprüfung unterzogen. Das, was heute von Bundesminister Horst Seehofer für alle Länder gefordert wird, hatten wir in Bayern in dieser Woche bereits begonnen. Die bessere Information der Verbraucher, die bessere Kommunikation zwischen Lebensmittelsicherheitsbehörden und Justiz, das Bilden von Schwerpunktermittlungsbehörden und anderes mehr sind in den Katalog des Bundesverbraucherschutzministers eingefl ossen. Auch der Vorschlag Bayerns – Herr Kollege Huber hat es mit anklingen lassen; das ergibt sich auch aus seinem Antrag, der hier zur Debatte steht –, in Europa eine bessere Kennzeichnung einzuführen, ist sinnvoll.

Ich erinnere an den Skandal in Deggendorf, bei dem es aber nicht um Fleisch, sondern um Schlachtabfälle ging. Herr Kollege Sprinkart, ich verstehe, dass man im Moment die Serie sieht, das ist auch in der Tat etwas, das uns alle erschüttert. Wenn man aber sauber argumentieren will, muss man sagen: Sie haben aus einem Protokoll zitiert, das alles andere als erfreuliche Beanstandungen zum Gegenstand hatte, mit Ekel erregenden, blutverschmierten Böden etc. Man muss aber hinzufügen, dass es sich bei dem damaligen Fall nicht um eine Einrichtung für Lebensmittel, sondern um ein Handling mit Schlachtabfällen gehandelt hat. Insofern haben wir einen Vorschlag eingebracht, dass diese Schlachtabfälle auch in den Transportbehältern, den Begleitpapieren, möglicherweise bis hin zum Material selbst, eine besondere Kennzeichnung erfahren müssen, um den Behörden im Binnenmarkt Europas eine Nachprüfung zu erleichtern. Auch das ist in den Zehn-Punkte-Katalog des Bundesverbraucherministers aufgenommen worden.

Wir haben in Deutschland Handlungsbedarf bezüglich der Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucher in die Sicherheit der Lebensmittel, des Lebensmittelstandorts und wir müssen den schwarzen Schafen das Handwerk legen. Wir müssen aber auch deutlich machen: Wir lassen nicht zu, dass die große Masse der Erzeuger in ein schlechtes Licht gerückt wird. Wir haben die Situation, dass durch diese Skandale die gesamte Branche der Erzeuger und der Verarbeiter in der Lebensmittelwirtschaft in Misskredit geraten ist. Wir sind diesen schuldig, dass konsequent gehandelt wird. Deshalb – Herr Kollege Sprinkart, ich will auf eine Anmerkung eingehen, die Sie gemacht haben – war es völlig korrekt, dass die zuständige Behörde, die Stadt Deggendorf ist als große Kreisstadt zuständig für den Vollzug des Baurechts, die entsprechende Anlage in Deggendorf geschlossen hat. Insofern ist konsequentes Handeln an allen Stellen gefordert.

Konsequentes Handeln kommt auch durch die in Bayern gestartete Sonderprüfungsaktion zum Ausdruck. Wir haben – ich darf dem Hohen Haus den aktuellen Zwischenstand bekannt geben – seit Anfang dieser Woche

332 Betriebe kontrolliert. Das reicht von EU-zugelassenen Verarbeitungsbetrieben, über zugelassene Schlacht- und Zerlegungsbetriebe, Kühl- und Gefrierhäuser bis hin zu registrierten Metzgereien. Bei den insgesamt 332 Betrieben haben wir bisher zwei Beanstandungen – einen Fall mit Verdacht auf unzulässiges Einfrieren von 200 Kilogramm Frischware und einmal Fleisch ohne Genusstauglichkeitskennzeichnung, das vorgefunden wurde, und derzeit noch abgeklärt wird – vorgenommen. Das heißt also, vonseiten der zuständigen Stellen wird konsequent kontrolliert. Wenn Mängel angetroffen werden, werden diese auch konsequent geahndet, und zwar sofort durch die Verwaltung.

Meine Forderung an die Gewerbeämter lautet, gegebenenfalls die Zulassung für den Betrieb eines Gewerbes zu entziehen, meine Forderung an die Gerichte, den Strafrahmen auszuschöpfen. Wir haben summa summarum fast 1500 Kontrolleure in Bayern. Frau Kollegin Naaß, Sie haben anlässlich der Fragestunde die Zahlen im Einzelnen erfragt und deshalb bin ich erstaunt, dass Sie das in ein etwas schiefes Licht stellen, denn die Kontrolleure gehen ihre Aufgabe risikoorientiert an – ich habe Ihnen das heute Nachmittag dargelegt –, das heißt der „Saubär“, der auffällig wird, wird unter Umständen täglich, wenn es sein muss mehrmals täglich kontrolliert, und der ordentlich arbeitende Betrieb entsprechend an der längeren Leine geführt.

Eines muss man in diesem Zusammenhang klarstellen: Herr Sprinkart hat mit einem gewissen Unterton gesagt, der Minister würde immer die freiwillige Selbstkontrolle, die Eigenverantwortung der Unternehmen strapazieren. Die freiwillige Selbstkontrolle und die Eigenkontrolle der Unternehmen sind nicht ein Hobby bayerischer Politik, sondern sind von Europa so vorgegeben und entsprechen dem ganz selbstverständlichen Handeln. Wir haben allein in Deutschland Schlachtzahlen von jährlich etwa 7 Millionen Tonnen Fleisch. In Europa sind es Schlachtzahlen von jährlich 53 Millionen Tonnen. Es muss doch jedermann klar sein, der sich zu diesem Thema äußert, dass eine 100 %-Kontrolle des Staates völlig unmöglich ist. Es muss klar sein, dass jeder Unternehmer genauso wie jeder Bürger alle Gesetze und Vorschriften dieses Landes – kommen sie von der Europäischen Union, vom Bund oder vom Land – einzuhalten hat.

Der Staat macht Stichproben; diejenigen, die stärker Anlass zur Kontrolle geben, werden häufi ger kontrolliert. Entscheidend muss sein, dass wir die Lücken schließen, dass wir Verschärfungen vornehmen, wo Verschärfungen notwendig sind.

Es kann überhaupt keine Rede davon sein – Frau Kollegin Naaß, insofern möchte ich eine Anmerkung von Ihnen aufgreifen –, dass der Freistaat Bayern beabsichtigen würde, die Lebensmittelüberwachung zu privatisieren. Ganz im Gegenteil, es geht im Freistaat Bayern um möglichst effi ziente Lebensmittelüberwachung. Deshalb steht der Vorschlag im Raum, dass wir den hoch spezialisierten Unternehmen – es gibt im Freistaat Bayern nur einige wenige, die derart spezialisiert sind; ich habe Ihnen das heute Nachmittag in der Fragestunde im Einzelnen dargelegt – Spezialisten gegenüberstellen wollen. Deshalb steht die Prüfung im Raum, 20 Lebensmittelüberwachungsbe

amte – das sind in der Regel Handwerksmeister, das heißt Bäckermeister oder Metzgermeister – zurückzunehmen und uns dafür 20 hochspezialisierte Personen hereinzuholen. Das sind dann nicht Handwerksmeister, sondern Lebensmitteltechnologen oder Lebensmittelchemiker, die mit ihrem Know-how in der Lage sind, diese spezialisierten Industriebetriebe zu überprüfen. Die Verantwortung für die Kontrollen und die Zuständigkeit für den Erlass von Bescheiden bleibt natürlich beim Staat, bei den Kreisverwaltungsbehörden, sprich Landratsämtern und kreisfreien Städten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zu der gewissen Unwucht sagen, die ich im Moment bei den Vorgaben der Europäischen Union sehe.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

In der Landwirtschaft gibt es ein Netzwerk von Kontrollen. Wenn heute ein Landwirt eine Vorschrift nicht erfüllt – ich schaue dabei Sepp Ranner als einen der führenden Repräsentanten der Landwirtschaft im Freistaat Bayern an –, dann gibt es einen Riesenaufstand, der so weit geht, dass man eine Anlastung macht, der Landwirt alle Prämien verliert und es in gravierenden Fällen zur Gesamtanlastung kommen kann, sodass möglicherweise ein ganzes Land die europäischen Fördermittel verliert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Europa hat bei der Landwirtschaft, bei der Urproduktion, ein dichtes Netzwerk an Vorschriften geschaffen. Für den Binnenmarkt, im Handel hat Europa aber den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen sozusagen – –

(Anhaltende Unruhe)

Herr Staatsminister, einen Augenblick, bitte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie doch um etwas Ruhe. – Danke schön. Herr Staatsminister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Sprinkart, alle Detailfragen werden, soweit sie beim Landtagstermin am 19. Oktober noch nicht beantwortet worden sind, in der Ausschusssitzung beantwortet werden, die, wenn ich es richtig im Kopf habe, der Herr Vorsitzende des Ausschusses für den 8. Dezember geplant hat.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, abgesehen von allen Detailgesichtspunkten müssen wir uns auch einmal über die Struktur unterhalten. Lassen Sie mich diesen Schlussgedanken noch einbringen: Für die Landwirtschaft, also die Produktionsseite, gibt es ein dichtes Netzwerk an europäischen Vorschriften. Im Binnenmarkt, im Handel hingegen ist Europa der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr so wichtig, dass es zum Beispiel praktisch überhaupt keine Rückverfolgungsmöglichkeiten für die Schlachtabfälle gibt. Daher müssen wir das Ganze wieder stärker ins Lot bringen. Wir müssen im Binnenmarkt Europas für eine stärkere Kontrolle des Handels, gerade mit Lebensmitteln, mit Fleisch, Sorge tragen. Wenn wir nur dem Erzeuger auf die Finger klopfen, aber

nicht dem nachfolgenden Handel mit den Waren, werden wir für den Verbraucher keine Sicherheit gewinnen.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Lassen Sie uns deshalb dieses Thema insgesamt konsequent anpacken. Egal, was auf welche Weise produziert wurde, ob nun in biologischer oder nachhaltiger Produktion: Was als Lebensmittel in den Handel kommt, muss Lebensmittelqualität haben. Darauf muss sich der Verbraucher in unserem Land verlassen können. Das ist der Anspruch, den der Verbraucher hat. Wir werden es nicht zulassen, dass einige wenige Kriminelle den Lebensmittelstandort Deutschland auf diese Art und Weise in Verruf bringen.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Sprinkart hat sich noch zu Wort gemeldet.

(Widerspruch bei der CSU)

Ich bitte, Herrn Kollegen Sprinkart zuzuhören. Bitte schön.

Frau Präsidentin, ich glaube, ich bin laut genug, um mich durchzusetzen. Ich möchte einige Dinge feststellen. Erstens. Das Interesse in der CSU-Fraktion ist so gering, dass es des Mittels der namentlichen Abstimmung bedarf, damit sie hier drin die Mehrheit hat. Das fi nde ich bei diesem Thema erbärmlich.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitens. Herr Staatsminister Schnappauf, ich habe Ihnen zwar zugestimmt, was die Koordination auf Bundesebene betrifft.

(Unruhe)

Ich habe Ihnen aber vorgehalten, dass die Koordination in Bayern nicht stimmt. Dazu haben Sie keinen einzigen Satz gesagt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich kann leicht noch eines draufsetzen. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat gegen diesen Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung ermittelt. In der Anklageschrift ist nachzulesen, dass eine Auswertung der beschlagnahmten Geschäftsunterlagen gescheitert sei, weil die Unterlagen mit einem Brechreiz erregenden Geruch nach verwestem Fleisch behaftet waren. Was, glauben Sie, war da wohl drin, wenn schon die Akten nach Verwesung gerochen haben?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kollege Huber hat gesagt, was verwest ist, muss in die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Der Betrieb war aber keine Tierkörperbeseitigungsanstalt. Als ich Ihnen das vorge

halten habe, haben Sie mir geantwortet, dass damals umgebaut wurde und ein Kühlhaus nicht in Betrieb war. In diesem Gebäude befanden sich auch diverse Container mit Fleischabfällen, was Ursache des in der Anfrage erwähnten Gestanks in den Unterlagen gewesen sein dürfte. Sie sagen das so, als wäre es etwas ganz Banales, was da abgelaufen ist. Allein der Umstand, dass der Angeschuldigte in einem nicht gekühlten Raum Fleischabfälle gelagert habe – ich füge hinzu: die nach Verwesung gerochen haben; da müssen sie schon eine Weile gelegen haben –, begründe keinen Verdacht einer Straftat. Natürlich wurde dieser Vorfall nicht dem örtlichen Veterinäramt gemeldet. Das wäre ganz einfach gewesen: kleiner Dienstweg, kurzer Anruf, und das alles wäre erledigt gewesen.

(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Wir müssen zuerst darüber reden, dass das in Bayern nicht passiert; dann können wir über den Bund reden.

(Beifall bei den GRÜNEN)