Protocol of the Session on November 29, 2005

Obwohl unser Antrag im Rechtsausschuss schon abgelehnt worden ist, fordere ich Sie trotzdem auf: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück, stehen Sie zu unserer verfassungsrechtlichen Grundposition und helfen Sie lieber hier in Bayern oder tragen Sie in Bayern dazu bei, dass sich das Leben der Betroffenen so gestaltet, dass sie mit anderen Gemeinschaften gleichgesetzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ums Wort für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Dr. Merk gebeten.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Frau Stahl, Frau Rupp, Sie haben viele Probleme und viele Themen angesprochen. Dafür bräuchte man sicherlich eine Grundsatzdebatte. Heute geht es aber darum, dass ein Bundesgesetz umgesetzt werden soll. Der Bundesgesetzgeber hat mit zwei Gesetzen vom 15. Dezember 2004 und vom 6. Februar 2005 den Lebenspartnern bei der Namenswahl weitere Möglichkeiten eröffnet. Das betrifft alle Partner einer vor dem 12. Februar 2005 geschlossenen Lebenspartnerschaft, denn diese können nun bis zum 12. Februar des kommenden Jahres einen anderen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Dabei können sie den Namen wählen, den einen der Lebenspartner im Zeitpunkt der ursprünglichen Namensbestimmung getragen hat, der aber nicht sein Geburtsname war. Zudem werden die Möglichkeiten zur Namenswahl erweitert, wenn in dem gemeinsamen Haushalt das Kind eines Lebenspartners lebt. Diesem Kind kann unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Eheleuten der Lebenspartnerschaftsname gegeben werden. Hier ist also eine Gleichbehandlung des Kindes gewährleistet.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Die neuen Erklä

rungen zur Namenswahl sollen vor den bayerischen Notaren abgegeben werden. Diese sind schon bislang für die Abgabe namensrechtlicher Erklärungen zuständig. Ich weiß, dass mit dieser Lösung nicht alle einverstanden sind. Hierzu hatten wir in diesem Hohen Hause bereits mehrere Diskussionen. Auch heute ist diese Grundsatzfrage wieder aufgeworfen worden. Selbstverständlich kann man darüber diskutieren, wo nun Schwule und Lesben ihre Erklärungen abgeben sollen. Die Grundsatzentscheidung hierzu ist aber auch in diesem Hohen Hause bereits auf Vorschlag der Staatsregierung gefallen. Sie ist so gefallen, dass eine Zuständigkeit der Notare gewählt worden ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ziehen wir nun die logische weitere Konsequenz daraus, denn es ist folgerichtig, weitere Erklärungen zur Namenswahl auch vor den bayerischen Notaren abzugeben. Wir haben selbst auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die bisherige Lösung nicht bewährt hätte. Ich möchte noch einmal auf drei Argumente eingehen.

Zum einen wird den Interessierten erlaubt, einen Notar auszuwählen, der der Lebenspartnerschaft offen gegenübersteht. Das ist auch wichtig, denn das haben wir im Falle von Standesbeamten nicht immer.

Das Beratungsangebot der Notare – das wird mir immer wieder gesagt –, sei es in vermögensrechtlichen Fragen, bei erbrechtlichen Problemen oder bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht, wird immer wieder geschätzt.

In Anbetracht dessen werden auch die etwas höheren Gebühren des Notars nicht als Argument gegen die Notariatslösung geltend gemacht. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass auch unsere Standesämter nicht kostendeckend arbeiten. Die jetzige Entscheidung ist die logische Konsequenz, die wir getroffen haben. Die heutige Entscheidung stellt lediglich eine konsequente Anpassung unserer Vorschriften an das Bundesrecht dar, nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3620 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/4303 zugrunde. Der endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 2 Absatz 1 folgende Fassung erhält: „Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.“

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Wer ist dagegen? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die

Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Das ist die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes.“

Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich darum bitten und darauf aufmerksam machen, dass am 1. Dezember der WeltAidstag ist. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten hat heute mit dazu beigetragen, dass auf seine Einladung unten in der Eingangshalle Aids-Initiativen vertreten sind, unter anderem auch eine Initiative des bayerisch-ukrainischen Hauses in Odessa. Die Damen und Herren dort unten haben es verdient, dass Sie auch noch einmal vorbeischauen und sich informieren, wenn sie schon offi ziell eingeladen sind. Sie sind im Übrigen im Ehrenamt heute bei uns. Das sollten wir honorieren. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unten noch einmal vorbeischauen würden, weil es heute etwas unglücklich gelaufen ist, was diese Initiative anbelangt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 5 auf:

Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 (Drs. 15/4080) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache fi ndet nicht statt. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 15/4080 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/4304 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt- und Finanzfragen empfi ehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPDFraktion. Wer ist dagegen? – Dagegen ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Somit wurde dem Staatsvertrag zu gestimmt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufge

legten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag einstimmig diese Voten.

(siehe Anlage)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Neubestellung eines Mitglieds für den Parlamentarischen Beirat der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion hat der Landtag am 10.12.2003 Frau Marianne Schieder zum Mitglied im Parlamentarischen Beirat der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit bestellt. Die SPD-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie anstelle der inzwischen aus dem Landtag ausgeschiedenen Kollegin Schieder als neues Mitglied Herrn Kollegen Dr. Christoph Rabenstein benennt. Hierüber ist heute Beschluss zu fassen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen.

Wer dem Vorschlag der SPD-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Wie ich sehe, ist das das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden für den Gefängnisbeirat bei der Justizvollzugsanstalt Amberg

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger für die ausgeschiedene Kollegin Marianne Schieder Herrn Kollegen Reinhold Strobl für die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gefängnisbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Amberg benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

(Zuruf von der CSU: Vorstellen!)

Ich denke, wir kennen alle den Kollegen, auch wenn er momentan nicht im Hohen Hause ist.

Die Wahl erfolgt in einfacher Form durch Handzeichen. Wer dem Vorschlag der SPD-Fraktion seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Herr Kollege Strobl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gefängnisbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Amberg gewählt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir für heute unser Arbeitspensum erledigt. Die Sitzung ist geschlossen.