Protocol of the Session on November 29, 2005

Pisa-Land Nummer 1 – und die besten Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Das ist unsere Politik, um den Kindern in unserem Land gute Zukunftschancen zu bieten. Wir stellen uns jedem Vorschlag, es noch besser zu machen, aber nicht mit den völlig veralteten Rezepten oder mit den Rezepten, die anderswo gescheitert sind.

Meine Damen und Herren, die CSU-Fraktion freut sich auf die Zusammenarbeit mit der Staatsregierung in ihrer neuen Zusammensetzung. Wir werden teamorientiert mit dieser Staatsregierung weiter für eine gute Zukunft Bayerns arbeiten. Wir arbeiten mit Herz und Verstand, menschlich und modern, wirtschaftlich kompetent, christlich und sozial.

(Zurufe von der SPD: Oho!)

Wir stimmen der neuen Zusammensetzung und der Aufgabenverteilung der neuen Staatsregierung zu.

(Anhaltender Beifall bei der CSU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich lasse zunächst über die beantragte Änderung der Geschäftsbereiche abstimmen. Wer der vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit bestätigt der Landtag die vom Ministerpräsidenten geänderte Abgrenzung der Geschäftsbereiche.

Wir kommen nun zur Beschlussfassung zur Berufung von Mitgliedern der Staatsregierung. Zunächst darf ich persönlich, aber auch im Namen des ganzen Hauses, dem ausscheidenden Kollegen Dr. Otto Wiesheu herzlich danken für seine Leistungen für Bayern, für seine gute Zusammenarbeit mit dem Parlament.

(Zurufe von der SPD: Ach, ach!)

Er hat keine Partei – und keine Fraktionsgrenzen gekannt, wenn es um das Anliegen der Arbeitsplätze ging. Dafür herzlichen Dank.

(Lang anhaltender Beifall bei der CSU)

Ich danke Herrn Staatsminister Huber für die Zusammenarbeit mit dem Parlament in seiner bisherigen Funktion als Leiter der Staatskanzlei. Insbesondere im Ältestenrat, aber auch bei anderen Gelegenheiten war es immer ein konstruktives Bemühen. Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Huber.

(Anhaltender Beifall bei der CSU)

Der Herr Ministerpräsident hat den bisherigen Staatsminister als Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform, Herrn Erwin Huber, zum neuen Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, und den bisherigen Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen, Herrn Eberhard Sinner, zum neuen Staatsminister als Leiter der Staatskanzlei berufen.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Was ist mit der Verwaltungsreform?)

Die Zuweisung eines neuen Geschäftsbereichs bedarf nicht der Zustimmung des Landtags. Ich wünsche Ihnen, Herr Staatsminister Huber, und Ihnen, Herr Staatsminister Sinner, in Ihren neuen Aufgaben alles Gute, weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem Hohen Haus und viel Erfolg für die Menschen in Bayern.

(Lang anhaltender, lebhafter Beifall bei der CSU)

Außerdem hat der Herr Ministerpräsident die bisherige Staatssekretärin im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Emilia Müller, zur neuen Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, und Herrn Dr. Otmar Bernhard zum neuen Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz berufen.

Die Berufung zur Staatsministerin bzw. zum Staatssekretär bedarf gemäß Artikel 45 der Bayerischen Verfassung der Zustimmung des Landtags. Besteht damit Einverständnis, dass über beide Berufungen gemeinsam abgestimmt wird? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen. Wer der Berufung von Frau Emilia Müller zur Staatsministerin und von Herrn Dr. Otmar Bernhard zum Staatssekretär zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. -Stimmenthaltungen? – Bei einer gewissen Zahl von Nichtbeteiligungen ist das damit so beschlossen.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Damit hat der Landtag gemäß Artikel 45 der Verfassung seine Zustimmung zur Berufung der beiden Kabinettsmitglieder erteilt.

Die Bayerische Verfassung schreibt in Artikel 56 vor, dass sämtliche Mitglieder der Staatsregierung vor ihrem Amtsantritt vor dem Landtag den Eid auf die Verfassung zu leisten haben. Staatsminister Huber und Staatsminister Sinner haben bereits zu Beginn der Wahlperiode als Minister den von der Verfassung vorgeschriebenen Eid geleistet. Ich darf deshalb nun die neue Staatsministerin, Frau Emilia Müller, und den neuen Staatssekretär, Dr. Otmar Bernhard, zur Abnahme des Eides zu mir bitten.

(Die Anwesenden erheben sich)

Ich spreche den zu vereidigenden Kabinettsmitgliedern jetzt die Eidesformel vor. Ich bitte Sie, jeweils einzeln nachzusprechen: „Ich schwöre es“, und, soweit Sie wollen, den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“.

Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspfl ichten, so wahr mir Gott helfe.

Frau Staatsministerin.

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Herr Staatssekretär.

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Ich stelle fest, dass Frau Staatsministerin Müller und Herr Staatssekretär Dr. Bernhard den von der Verfassung vorgeschriebenen Eid ordnungs

gemäß geleistet haben. Frau Staatsministerin, ich gratuliere Ihnen im Namen des ganzen Hauses. Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen.

Herr Staatssekretär, alles Gute, auf weitere gute Zusammenarbeit, Gottes Segen.

Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CSU)

Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten.

(Unterbrechung von 16.31 bis 16.42 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen! Ich würde die Sitzung gerne wieder aufnehmen. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern und des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Drs. 15/4288) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. – Bitte, Herr Kollege Dr. Zimmermann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit der Änderung des Krebsregistergesetzes. Ich erinnere mich noch gut daran, dass es vor fünf Jahren aufgrund eines interfraktionellen Vorgehens zur Verabschiedung eines Krebsregistergesetzes gekommen ist, wobei sich, wie ich meine, nach fünf Jahren bestätigt hat, dass sich die damaligen Überlegungen und auch die fi nanziellen Mittel, die zur Einführung des Registers zusätzlich notwendig waren, um etwas Vernünftiges daraus zu machen, bewährt haben.

Warum müssen wir uns nach fünf Jahren wieder mit dieser Thematik auseinander setzen? Ganz einfach: Das damals verabschiedete Gesetz hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das wurde ganz bewusst so festgelegt, weil man in diesen fünf Jahren gewisse Erfahrungswerte sammeln, diese überdenken und, wenn notwendig, in dieses neue Gesetz, das uns jetzt im Entwurf vorliegt, einbringen wollte.

Dieses Gesetz hat seine Bedeutung auch dadurch erlangt, Kolleginnen und Kollegen, dass es sehr rasch gelungen ist, die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberfranken, für die das Krebsregistergesetz nicht gültig war, mit aufzunehmen, sodass wir jetzt feststellen können, dass wir eine fl ächendeckende bevölkerungsbezogene Registrierung von Tumorerkrankungen haben werden.

Das scheint uns deswegen so wichtig, weil damit nicht nur Tumorinzidenz und Tumormorbidität in der Bevölkerung in Bayern endlich objektiv dargestellt und im Ergebnis von Gesundheitsberichterstattungen die politischen Entscheidungen, die in den einzelnen Bereichen notwendig sind, getroffen werden können.

Der zweite Teil dieses Gesetzentwurfs betrifft das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz. Aufgrund von Erfordernissen des Datenschutzes sind gewisse Veränderungen der bisherigen Gesetzgebung notwendig, die sich auch in diesem Gesetzentwurf niederschlagen. Wir werden in den zuständigen Fachausschüssen dieses Thema noch einmal eingehend beraten und die eine oder andere Nuancierung und Präzisierung vornehmen. Ansonsten freue ich mich, dass sich dieses Gesetz in fünf Jahren so bewährt hat, dass wir nach der heutigen Ersten Lesung hier im Parlament bald zu einer endgültigen Beschlussfassung kommen werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Zimmermann. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Sonnenholzner. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dr. Zimmermann hat schon gesagt, dass wir uns mit diesem Gesetz befassen, weil es befristet ist und weil wir jetzt ein unbefristetes Gesetz verabschieden wollen. Verschwiegen hat Kollege Dr. Zimmermann allerdings, dass dieses Gesetz, das mit großer Zustimmung verabschiedet worden ist, auf zahlreiche Initiativen der SPD-Fraktion zurückzuführen ist.

Diese neue Befassung ist ein guter Zeitpunkt, nicht nur die nötigen Anpassungen vorzunehmen, sondern sich auch zu überlegen, wie es mit der Evaluierung dessen ausschaut, was in den letzten fünf Jahren passiert ist. Dazu haben wir von der Staatsregierung bisher leider nichts gehört. In diesem Zusammenhang gibt es natürlich eine ganze Menge Fragen.

Eine Frage ist, wie die Ergebnisse aussehen. Es reicht ja nicht, das Register einzurichten, sondern es muss zum Beispiel auch über die begleitende Forschung, über die Häufung von karzinogenen Erkrankungen in der Oberpfalz und in Oberfranken, über das, was dort inzwischen bekannt ist, und auch über die nötigen Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind, berichtet werden.

Uns fehlen bislang auch valide Angaben über die erreichten Meldezahlen, also zur Effi zienz dieses Ge setzes. Damit im Zusammenhang ergibt sich die Frage, ob das Melderecht, das dieses Gesetz vorsieht, genügt oder ob man nicht tatsächlich auch in Bayern so wie in anderen Bundesländern zu einer Meldepfl icht kommen muss.

Bei einem großen Teil der Änderungen, die vorgenommen werden, handelt es sich um Anpassungen, die zum Beispiel durch Zuständigkeitsänderungen in den Ministerien, durch Umbenennungen von Fachausdrücken, zum Beispiel durch die Umbenennung des Leichenschauscheines in Todesbescheinigung, bedingt sind. An dieser Stelle sei