Wie ich schon mehrfach in den verschiedenen Ausschüssen ausgeführt habe, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf deshalb ab, weil wir uns in der CSU-Fraktion noch nicht abschließend – –
Wollten sie etwas sagen, Herr Dürr? – Wir lehnen ihn deshalb ab, weil wir uns noch keine abschließende Meinung darüber gebildet haben, ob wir von dieser Ermächtigungsnorm im Aufenthaltsgesetz Gebrauch machen und eine Härtefallkommission einrichten wollen.
Interessiert Sie das, was ich sagen will, oder nicht? – Wenn nicht, dann können Sie hinausgehen, Herr Dürr.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Ihr habt euch noch nicht entschieden? Meldet euch doch, wenn ihr eine Meinung habt! – Margarete Bause (GRÜNE): Ja, redet wieder, wenn ihr eine Meinung habt!)
Vielleicht wäre es schlau, wenn Sie erst einmal zuhören würden; dann könnte ich Ihnen erläutern, warum das so ist, und dann könnten Sie vielleicht anschließend versuchen, sich eine Meinung darüber zu bilden, was Sie davon halten.
Das ist aussichtslos. Das ist immer wieder das Gleiche. Es ist immer wieder der gleiche Oberkasper, der sich hier wirklich unmöglich aufführt.
Das muss nach den Äußerungen hier nicht sein. – Kolleginnen und Kollegen, mit der Einrichtung einer Härtefallkommission sind eine Vielzahl von Fragen verbunden, die durchaus schwierig sind. Frau Scharfenberg hat sich leider nicht der Mühe unterzogen, auf diese Fragen hier einzugehen, obwohl ich diese Fragen zum Beispiel im Verfassungsausschuss aufgeworfen habe.
So ist bis heute höchst umstritten, ob es überhaupt sein kann, dass es gegen die Entscheidung einer Kommission, ob sie sich mit einem Fall überhaupt befasst oder nicht, kein Rechtsmittel geben soll, wie es das Gesetz vorsieht. Ob das rechtlich überhaupt haltbar ist, ob das mit der Rechtswegegarantie des Artikels 19 Absatz 4 des Grundgesetzes überhaupt in Einklang zu bringen ist, ist unter Rechtspolitikern höchst umstritten. Das sollten Sie auch wissen, wenn Sie sich mit diesem Thema auseinander setzen.
Völlig fehl gehen Sie in der Annahme, dass wir allein deshalb, weil wir dem Kompromiss des Gesetzes insgesamt zugestimmt haben, von vornherein der Meinung gewesen wären, dass wir eine Härtefallkommission einrichten wollen; im Gegenteil: Wir denken darüber nach.
Nun zum Gleichheitssatz: Der eine Fall wird in einer solchen Kommission behandelt, der andere Fall nicht. Dagegen soll es keinen Rechtsweg geben? – Ich persönlich – nicht alle Mitglieder unserer Fraktion denken so – habe erhebliche Bedenken, ob das rechtsstaatlich in Ordnung sein kann.
Im Übrigen ist bis heute völlig ungeklärt und ist auch im Gesetz nicht geklärt, wie der so genannte Härtefall überhaupt defi niert werden soll. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Ich erlebe seit Jahren die schwierigen Schicksale und die schwierigen Fälle, die wir im Petitionsausschuss zu behandeln haben.
Natürlich ist jeder dieser Fälle insofern ein Härtefall, als damit die Frage verbunden ist: Muss die Familie, müssen Mann, Frau und Kinder das Land verlassen oder nicht? Das ist immer eine Härte für die betroffenen Menschen, und deswegen ist für mich die Frage ungeklärt, was ein Härtefall ist und was nicht, wer gehen muss und wer nicht.
Selbstverständlich gibt es einen Konfl ikt, was die Kompetenzverteilung zwischen einer etwaigen Härtefallkommission und dem Petitionsrecht angeht. Das ist auch einer der Gründe, warum in den Bundesländern, in denen von dieser Ermächtigungsnorm bereits Gebrauch gemacht wurde, die Ausgestaltung der Härtefallkommission höchst unterschiedlich konstruiert wurde. Von daher hat es Sinn, dass wir die Erfahrungen in den anderen Bundesländern erst abwarten wollen und erst dann zum Schluss kommen, ob wir eine Härtefallkommission einrichten wollen oder nicht, und wenn ja, in welcher Form.
Frau Scharfenberg stört sich immer wieder an der Zweidrittelmehrheit, die wir zurzeit hier haben. Dafür habe ich einerseits Verständnis, weil sie zur Minderheit gehört und hier nichts durchsetzen kann. Auf der anderen Seite bitte ich Sie zu sehen, dass diese Mehrheit Ergebnis des Wählerwillens ist.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Einmal gewählt, und dann machen Sie 100 Dummheiten! – Gegenruf von Günter Gabsteiger (CSU): Gib’ einmal Ruhe!)
Herr Dürr, ich behaupte einmal, dass das Ergebnis des Wählerwillens auch mit Ihrem kindischen Verhalten hier zu tun hat. Sie kommen auf keine höheren Prozentsätze, weil Sie sich immer wieder so aufführen wie im Kindergarten.
Ich bitte in diesem Zusammenhang, einmal zu überlegen, ob es Sache derer ist, die über den Wähler eine demokratische Legitimation erhalten haben, schwierigste Ent
scheidungen zu treffen, oder ob es richtig sein kann, derart schwierige Entscheidungen einer Kommission zu übertragen, in der nach Ihrem Vorschlag Mitglieder sitzen würden, die eine demokratische Legitimation durch den Wähler nicht vorweisen können. Es besteht auch keinerlei dringender Handlungsbedarf, weil nach den Aussagen des Herrn Staatsministers des Innern im Innenausschuss am 8. Juni seit In-Kraft-Treten des neuen Aufenthaltsgesetzes, also seit 1. Januar 2005 bis Mitte des Jahres, kein einziger Fall in Bayern aufgetreten ist, der – so der Innenminister, bitte lesen Sie das nach im Protokoll des Innenausschusses – in dem Sinne ein Härtefall war, dass er nicht durch den Minister oder seine Behörde hätte gelöst werden können. Das heißt, das bereits zur Verfügung stehende Instrumentarium ist offensichtlich ausreichend, um die „Härtefälle“ den Lösungen zuzuführen, denen sie zugeführt werden können.
Frau Kollegin Scharfenberg, in Ihrer offensichtlichen Unwissenheit – das muss ich leider sagen –, die Sie im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden immer wieder Woche für Woche, also nachhaltig unter Beweis stellen und solche Fälle anführen,
haben Sie den höchst bedauerlichen Fall des Chinesen angeführt, den wir mehr als bedauern, haben aber wieder einmal vergessen zu sagen, dass die Vollzugsentscheidung auf einer Entscheidung einer Bundesbehörde und von Gerichten beruhte.
Die Entscheidung der Bundesbehörde und der Gerichte beruhen auf den Berichten und den Erkenntnissen aus dem Ministerium Ihres Parteifreundes Joschka Fischer. Wegen dieser Erkenntnisse kamen diese Entscheidungen zustande.
Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Erfahrungen der anderen Bundesländer weiter abwarten und in aller Ruhe darüber beraten, ob wir gemäß § 23 a des Aufenthaltsgesetzes die Härtefallkommission einführen wollen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war sehr spannend. Die Ausführungen des Herrn König sagten aus, wir bräuchten keine Härtefallkommission, weil wir einen Innenminister haben. Herr König, das hat fast Unterhaltungswert. Dass Sie in der Selbsteinschätzung Ihrer eigenen Partei von der von dieser Partei und Fraktion getragenen Staatsregierung eine – ich will sagen – sehr hohe Meinung haben, nimmt Ihnen jeder ab. Dass Sie sie aber dermaßen überhöhen, dass Sie die Härtefallkommission, die im Aufenthaltsgesetz sinnigerweise auf Vorschlag von Staatsminister Dr. Beckstein und Bundesminister Schily festgeschrieben wurde, ablehnen, ist wirklich kein Witz, sondern ein Ausdruck der Tatsache, dass Sie in solcher Art und Weise überheblich geworden sind, dass Sie vor lauter Kraft nicht mehr gehen können und nicht mehr sehen, wo der Weg hinführt.
Das ist sehr nett, Herr Volkmann, vielen Dank. Ist Ihnen bekannt, dass der Staatsminister des Innern in der Sitzung des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit vom 8. Juni 2005 ausweislich des Protokolls sagte: Er, Beckstein, habe im ersten halben Jahr seit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes über keinen Fall entscheiden müssen, in dem er auf eine Empfehlung der Härtefallkommission angewiesen gewesen wäre. Alle Fälle, in denen eine besondere Härte zu vermeiden war, hätten auch auf der Basis der bisher zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen gelöst werden können?