Protocol of the Session on June 29, 2005

Frau Abgeordnete, natürlich müssen bestimmte Fördersätze,

das heißt Pauschalrichtsätze, eingehalten werden. Es kann nicht angehen, dass ein Klassenzimmer für 25 Kinder im Gymnasium einer bestimmten Stadt das Doppelte kostet wie das gleiche Zimmer im Gymnasium einer anderen Stadt. Das würde niemand akzeptieren. Deshalb haben wir Kostenrichtwerte. Meines Wissens sind diese mit den kommunalen Spitzenverbänden auch abgestimmt. Wenn eine Stadt aufgrund einer schwierigeren Einpassung von Zimmern in bestehende Gebäude Mehrkosten hat, müssen diese von der Stadt getragen werden. Das ist nicht automatisch eine Ausgabe, für die das Konnexitätsprinzip gilt. Konnexitätsbedingte Ausgaben sind durch Kostenrichtwerte, die wir für das Land ermittelt haben, eingegrenzt. Wir müssen berücksichtigen, dass mit diesem Geld das Klassenzimmer dann auch geschaffen werden kann.

Herr Staatssekretär, nachdem die Frage zehn zurückgezogen worden ist, danke ich Ihnen für die Beantwortung der Fragen. Ich darf jetzt die an das Staatsministerium der Finanzen gerichteten Fragen aufrufen und Herrn Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser bitten, die Fragen zu beantworten. Erster Fragesteller für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen ist Kollege Wörner.

Herr Minister, ich frage Sie: Wie hoch sind die Miet- bzw. Pachteinnahmen aus vermieteten oder verpachteten Gaststätten, die dem Freistaat Bayern gehören, im Landkreis München und in München selbst, und wo gibt es bzw. gab es Miet- und Pachtausfälle in welcher Höhe?

Herr Staatsminister.

Herr Kollege, die Situation im Gaststättengewerbe stellt sich auch in der Stadt und im Landkreis München aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage schwierig dar. Dies führt zum Teil zu nachgebenden Umsätzen in der Gastronomie. Dazu kamen im Jahr 2004 auch noch das schlechte Wetter und der verregnete Sommer, die das Gastgewerbe weiter geschwächt haben. Vor diesem Hintergrund sind die an die Umsatzentwicklung gekoppelten Pachteinnahmen tendenziell rückläufi g. Die unterschiedlichen Liquiditätslagen der Gaststättenpächter in den staatlichen Objekten führten lediglich in einigen Fällen zu verzögerten Pachtzinszahlungen. Es kann jedoch festgehalten werden, dass seit 2003 keine Forderungen uneinbringbar ausgefallen sind.

Im Jahr 2003 konnte der Freistaat Bayern etwa 5,4 Millionen Euro an Pachtzinsen einnehmen. Für 2004 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Die Pachtzinszahlungen der einzelnen Betriebe stellen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsinterna dar, die einzeln nicht weiter aufgeschlüsselt werden können.

Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Gilt diese Aussage auch für die Immobilien der Schlösser- und Seenverwaltung?

Herr Staatsminister.

Soweit in den Immobilien der Schlösser- und Seenverwaltung Pachtverträge mit Gastwirten geschlossen sind, gilt dies selbstverständlich auch.

Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Gilt das auch inhaltlich und von den Zahlen her? Das heißt, wenn ich Ihre Auskunft richtig deute, gibt es auch dort keine größeren Ausfälle an Pachteinnahmen im Raum München.

Herr Staatsminister.

Ich habe gerade die klare Auskunft gegeben, dass wir keine uneinbringlichen Pachtforderungen seit 2003 haben.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Herr Minister, ist es üblich, dass im Gastronomiegeschäft, das zugegebenermaßen immer schwieriger wird, Pachtausfälle ein Jahr bis zwei Jahre gestundet werden?

Herr Staatsminister.

Es ist mir nicht bekannt, dass das üblich ist.

Die Zusatzfragen sind erschöpft. Ich darf für die nächste Frage Herrn Kollegen Volkmann bitten.

Herr Staatsminister, nachdem die Staatsregierung in den letzten Jahren die Abschaffung der Eigenheimzulage im Bundesrat stets blockiert hat, nun aber Ministerpräsident Stoiber für ihre Streichung eintritt, frage ich die Staatsregierung, ob sie, unabhängig vom Ausgang der für den 18. September zu erwartenden Bundestagswahl, nun endlich bereit ist, der überfälligen Abschaffung der Eigenheimzulage im Bundesrat zuzustimmen, und für den Fall, dass dem so ist, welche Gründe sie dazu bewogen haben, ihre Meinung zu ändern.

Herr Staatsminister.

Die Meinung der Staatsregierung und auch des Ministerpräsidenten in dieser Frage ist unverändert. Ich weise darauf hin, dass die Haltung der Bundesregierung zur Eigenheimzulage höchst seltsam ist. Wenn Sie die Eigenheimzulage abschaffen, erzielen Sie im ersten Jahr Einsparungen in Höhe von gut 200 Millionen Euro, im

zweiten Jahr dann knapp 1,5 Milliarden Euro und dann auch noch steigende Einsparungen. Gleichwohl hat die Bundesregierung die Eigenheimzulage immer als Symbol für Subventionsabbau gesehen.

(Christine Kamm (GRÜNE): Sie meinen Milliarden?)

Ja, Milliarden.

Die Bundesregierung hat die Einsparungen durch den Abbau der Eigenheimzulage auch gleich für irgendwelche Ausgaben auf dem Gebiet der Wissenschaft oder Forschung verwendet. Als Beleg für einen umfassenden Subventionsabbau kann eine derartige Größenordnung aber mit Sicherheit nicht gelten. Die Haltung der Staatsregierung und des hier stehenden Finanzministers war immer die, dass die Eigenheimzulage nur dann infrage gestellt werden kann, wenn gleichzeitig eine entsprechende Steuerneuordnung und Steuerentlastung Platz greift. Ich kann die Streichung einer derartigen Förderung nicht dafür verwenden, um damit Haushaltslöcher zu stopfen oder gar nicht stattfi ndende wissenschaftliche Projekte zu fördern. Die Aufhebung der Eigenheimzulage kann nur Teil eines Gesamtkonzeptes sein, etwa einer grundlegenden Steuerreform, wie wir sie im Konzept 21 vorgelegt haben.

Zusatzfrage: Herr Kollege Volkmann.

Herr Staatsminister, gehe ich recht in der Beurteilung, dass das, was Sie jetzt ausgeführt haben, zu etwa 80 bis 90 % eine Einschätzung der Haltung der Bundesregierung war, dass damit aber meine Frage nicht beantwortet wurde? Meine Frage hat darauf abgezielt, dass die Staatsregierung die Abschaffung der Eigenheimzulage im Bundesrat bislang abgelehnt hat, jetzt aber offenkundig unter von ihr erwarteten veränderten Bedingungen diametral entgegengesetzt sogar ausdrücklich eine Abschaffung fordert. Gehe ich auch recht in der Einschätzung, dass eine einzelne Zulage, wie Sie es eben gesagt haben, natürlich nicht ein umfassendes Gesamtkonzept darstellt, sondern dass das nur die Summe der einzelnen Zulagen ist? Deshalb nochmals die Frage: Was hat Sie dazu bewogen, Ihre eigene Haltung zu ändern?

Herr Staatsminister.

Ich stelle fest, dass Sie meiner Antwort nicht genau zugehört haben. Ich habe Ihre Frage bereits präzise beantwortet. Ich musste dabei auf die Haltung der Bundesregierung eingehen; denn wir haben eine Vorstellung der Bundesregierung abgelehnt, und die Vorstellung der Bundesregierung war nicht die unsrige. Es geht nicht nur um die Abschaffung einer steuerlichen Subvention, sondern es geht auch darum, in welchem Gesamtzusammenhang man das macht und was man mit dem Geld macht. Wir haben die Vorstellung der Bundesregierung abgelehnt, gezielt nur die Eigenheimzulage abzuschaffen, um die eingesparten Beträge für Forschung und Wissenschaft

zu verwenden. Das muss die Bundesregierung aus dem Haushalt heraus leisten und nicht aus dem Abbau von Förderungen für Arbeitnehmer. Das ist die falsche Konzeption. Wir hatten schon immer eine andere Konzeption, und die hat sich nicht geändert.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Volkmann.

Herr Staatsminister, erinnern Sie sich daran, dass es bei der Abschaffung der Eigenheimzulage nicht nur um diese Abschaffung, sondern um ein ganzes Paket von Subventionskürzungen ging, das zusammenhängend zu betrachten ist? – Da ging es nicht nur um die Eigenheimzulage, bei der die Bundesregierung durchaus vorgesehen hat, die frei werdenden Mittel für Wissenschaft und Forschung zu verwenden. Bei der Art, wie das von der Staatsregierung transportiert und übermittelt wird, entsteht der nachhaltige Eindruck, dass es in der Vergangenheit darum ging, einen Erfolg der Bundesregierung zu verhindern. Jetzt erwarten Sie – ob das berechtigt ist, wird sich noch herausstellen –, die gleiche Maßnahme vornehmen zu können.

Herr Staatsminister.

Ich stelle fest, dass Sie keine Fragen stellen, sondern nur Polemiken gegen die Opposition in Berlin vorbringen. Die Bundesregierung und vor allem Herr Eichel behaupten ständig, dass die Opposition in Berlin einen Subventionsabbau in der Größenordnung von 17 Milliarden Euro verhindert hätte. Dies konnte bislang in keinem Papier und auch durch keine rhetorische Glanzleistung der Bundesregierung jemals belegt werden. Das Einzige, was der Bundesregierung als Beleg für einen Subventionsabbau eingefallen ist, ist das Stichwort „Eigenheimzulage“. Ich wiederhole noch einmal: Diese Maßnahme würde im ersten Kassenjahr nicht einmal einen Milliardenbetrag, sondern nur gut 200 Millionen Euro bringen.

Wie die Lücke zwischen diesen Minimalbeträgen zu den genannten 17 Milliarden Euro zu erklären ist, habe ich mich schon immer gefragt. Sie können sich vorstellen, dass ich mich intensiv mit Unterlagen über den Subventionsabbau beschäftige und darüber einen sehr guten Überblick habe. Ich wiederhole noch einmal: Die CDU und die CSU haben es immer abgelehnt, die Eigenheimzulage isoliert zum Stopfen von Haushaltslöchern oder zur Finanzierung von Wissenschafts- oder Forschungsprojekten zu verwenden. Das lehnen wir auch heute ab.

Die letzte Zusatzfrage – auch im Hinblick darauf, was die Geschäftsordnung bezüglich der Fragestunde beinhaltet – stellt Herr Kollege Wörner.

Herr Staatsminister, nachdem Sie erst kürzlich in diesem Hause vehement dafür eingetreten sind, den Arbeitnehmerinnen und den Arbeitnehmern die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge voll zu besteuern und nach meiner Kenntnis diese Summe bei weitem nicht so hoch wäre – –

Herr Kollege, ich würde Sie bitten, sich an die Geschäftsordnung zu halten. Sie können meine Geduld auch überstrapazieren.

Herr Staatsminister, ich frage Sie, wie die Relation zu dem ist, was die Eigenheimzulage bringt. Wie ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel?

Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Kollege, ich nehme an, dass Sie auf das Steuerkonzept abstellen, das CDU und CSU beschlossen haben, das so genannte Konzept 21. Darin sind Steuersenkungen für die Arbeitnehmer beim Eingangssteuersatz und beim Spitzensteuersatz vorgesehen. Zur Gegenfi nanzierung sollen eine Reihe von steuerlichen Ausnahmetatbeständen wegfallen. Nur so kann man das machen: Weg mit den Ausnahmen, runter mit den Sätzen. Dies muss zeitgleich geschehen. Damit verbunden ist auch eine Abschaffung der Steuerfreiheit, aber doch nicht eine Abschaffung der Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschläge selbst. Dies muss in einem Zeitraum von sechs Jahren erfolgen. Das ist die Beschlusslage der CDU/CSUBundestagsfraktion und Teil eines Gesamtkonzepts. Isoliert ist das nicht zu sehen. Ich habe lediglich berichtet, was seit mittlerweile über einem Jahr Beschlusslage ist.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Herr Staatsminister, beabsichtigen die Vertreter der Bayerischen Staatsregierung in Wahrnehmung ihrer Funktion für die Bayerische Landesstiftung und die Bayerische Forschungsstiftung, der Übernahme der Hypo-Vereinsbank durch die Unicredit zuzustimmen, und was unternimmt die Bayerische Staatsregierung, damit im Zuge der Übernahme ein Wertverlust des Stiftungskapitals beider Stiftungen vermieden wird?

Bitte, Herr Staatsminister.

Frau Kollegin Dr. Kronawitter, Eigentümer der Hypo-Vereinsbank-Aktien sind die Bayerische Landesstiftung und die Bayerische Forschungsstiftung, die insgesamt eine Beteiligung von rund 3,7 % am Stammkapital der HVB halten. Ich könnte hier viel zu den gestrigen Anmerkungen und Fehlinformationen des Plenums durch die Opposition sagen. Hiervon entfallen circa 3,0 % auf die Bayerische Landesstiftung, und zwar in Form von Stamm- und Vorzugsaktien, und auf die Bayerische Forschungsstiftung circa 0,7 %. Bei der Forschungsstiftung handelt es sich nur um Stammaktien.

Für Stamm- und Vorzugsaktien wird es ein Übernahmeangebot geben. Die Stammaktien werden entsprechend dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vom öffentlichen Angebot erfasst. Das ist das Entscheidende. Da es für die HVB-Vorzugsaktien aber keinen Kurswert gibt – das ist deren Charakteristikum –, wird der Bayerischen Landesstiftung von Unicredit und HVB nach Wer

termittlung durch einen Sachverständigen ein gesondertes Angebot vorgelegt.

Die zuständigen Gremien von Landes- und Forschungsstiftung werden über die Angebote entscheiden, sobald diese vorliegen und geprüft wurden. Durch die Übernahme von HVB-Aktien durch Unicredit bietet sich für die Landesstiftung die Chance, für die Vorzugsaktien ein besseres Angebot zu erhalten, als es ohne die Übernahme der Fall wäre.

Eine Zusatzbemerkung: Natürlich schwingt bei der zukünftigen Entscheidung – der ich nicht vorgreifen will – die Frage mit, welche Dividende herauskommt. Sie wissen, dass es in den letzten drei Jahren keine Dividende gab und Unicredit eine relativ hohe Dividende ausschüttet. Das gehört zum Geschäftsmodell von Unicredit.