Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Rudrof, nicht Sie, sondern wir sind die Erfi nder des Gedankens, dass Ökologie und Ökonomie durchaus zusammenpassen und vereinbar sind. Das ist natürlich nicht möglich, wenn man der Ökonomie absoluten Vorrang einräumt.
Es ist gut, wenn wir noch einen kurzen Rückblick auf die Gesetzesberatung geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie waren mehrheitlich wohl genauso geschockt wie wir, dass das bis zur Wahl hoch gelobte Einheitsforstamt nach der Wahl plötzlich privatisiert werden sollte. Sie haben wohl auch deshalb, sozusagen im ersten Schreck, der Anhörung und der Informationsfahrt nach Österreich zugestimmt, womit wir die Sinnhaftigkeit der Zerschlagung des Einheitsforstamtes erkunden wollten.
Dadurch haben wir gemeinsam dafür gesorgt, dass die damals vorgesehene volle Privatisierung wenigstens nicht hopplahopp durchgezogen wurde. Leider sind Sie trotz des eindeutigen Votums zugunsten der Erhaltung des Einheitsforstamts doch umgefallen, vermutlich deshalb, weil Sie intensiv ins Gebet genommen wurden, damit der Nimbus des Supersparers und Reformierers Stoiber nicht angekratzt wird.
Klar ist für uns nach wie vor – im stillen Kämmerlein wohl auch für viele von Ihnen –, dass die beste Lösung die Beibehaltung des Einheitsforstamtes gewesen wäre. Durch eine engagierte Reform oder die Fortführung der laufenden Reform wären schnell die geforderten Einsparungen realisiert worden, und wir hätten heute mehr motivierte als frustrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus hätten die Kosten des Volksbegehrens gespart werden können.
Nachdem sich Ministerpräsident Stoiber und sein Superreformminister Huber aber bereits soweit aus dem Fenster gelehnt hatten, ließen Sie sich in die Pfl icht nehmen und hofften, dass Sie des Volkes Unmut ablenken können, indem Sie sagten: Wir reformieren nur die Verwaltung und nicht den Forst. Sie versuchten darüber hinaus die protestierenden Fachleute als „Frösche“ zu disqualifi zieren. Das ist Ihnen nicht gelungen. Durch das von vielen Menschen, Herr Rudrof, von 9,3 %, und vorher insbesondere von vielen Fachleuten unterstützte Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ merkten Sie rasch, dass in Bayern der Wald für die Menschen schlichtweg mehr ist als eine Ansammlung von Bäumen, die man eben mal am nutzbringendsten einsetzen kann. Trotz ihres massiven Einsatzes, trotz massiver „Einkäufe“ von Verbänden, trotz Maulkörben und trotz massivem Druck gegenüber den Gegnern dieser Privatisierung, ist das Begehren mit 9,3 % – das sind eine ganze Menge Menschen, Herr Rudrof – nur knapp gescheitert – leider. Ein erfolgreiches Begehren hätte die Grundlage für ein in allen Teilen zukunftsfähiges Waldgesetz unter einer schlagkräftigen Verwaltung werden können. Das haben Sie gründlich vermasselt.
Leider konnten Sie sich noch nicht einmal zur zweitbesten Lösung, nämlich der Überführung des gesamten Einheitsforstamtes in die Anstalt des öffentlichen Rechts durchringen. Warum, wenn Sie wollen, dass das Unternehmen erfolgreich startet, statten Sie dann die Anstalt nicht mit ausreichenden Finanzmitteln aus? In der Anhörung erklärten uns alle Experten – außer Herr Rotenhan –, dass eine gute Mittelausstattung, insbesondere auch mit liquiden Mitteln – genannt wurden rund 100 Millionen Euro – für einen erfolgreichen Start erforderlich wären. Ihre Ausstattung hingegen besteht in eingeschlagenem Holz im Wert von 20 Millionen Euro, das aber erst einmal zu diesem
Preis verkauft werden muss, aus fälligen Forderungen und einer zusätzlichen Einlage in Form von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken, die die Eigenkapitalquote des Unternehmens erhöhen soll. Wie hoch ist die denn? Weiß eigentlich jemand, wie hoch die Eigenkapitalquote tatsächlich ist? Sie erklären lapidar, der Wirtschaftsplan werde derzeit mit einem Wirtschaftsprüfer erstellt und bis zum Start des Unternehmens vorliegen. Wie tröstlich. Zu einer solchen Firmengründung kann man nur höhnisch sagen: Respekt.
Ganz abgesehen davon, widerspricht das auch Artikel 14 Absatz 2 Ihres neuen Gesetzes. Darin steht, dass der Freistaat Bayern den bayerischen Staatsforst in erforderlichem Umfang mit liquiden Mitteln ausstattet. Sie halten sich also jetzt schon nicht an das von Ihnen selbst gemachte Gesetz, und alle Ihre Einlassungen auf geschlagenes Holz oder irgendwelche Forderungen, die eintreibbar sein sollen, sind für mich nichts weiter als lahme Ausfl üchte.
Es ist also überhaupt nicht verwunderlich, dass Sägewerke jetzt schon öffentlich darüber spekulieren, dass damit der sowieso schon schlechte Holzpreis noch einmal fallen wird, weil die Anstalt des öffentlichen Rechts das Geld dringend braucht und zu jedem Preis verkaufen muss. Und – es soll schon Verträge geben, nach denen Holz aus unseren Staatsforsten bereits zu Dumpingpreisen nach Österreich geliefert wird.
Das ist weder ein offenes noch ein faires Verfahren. Ich frage Sie: Wie können Sie derart existenzielle Entscheidungen treffen, wenn die Fakten nicht eindeutig auf dem Tisch liegen? Sie ziehen das aufgrund Ihrer Macht durch – egal, was herauskommt – nach dem Motto: Schauen wir mal, dann sehen wir schon. Oder, Herr von Rotenhan, es ist schlichtes Kalkül; denn wenn durch die unzureichende Ausstattung der erfolgte Start in dieser schwierigen Zeit nicht gelingt, steht – wie bereits erwähnt – für mich im zweiten Anlauf sozusagen die Vollprivatisierung auf der Tagesordnung,
so, wie die Hardliner in ihrer Fraktion dies von Anfang an wollten. Da dies nicht in einem Schritt gelang, macht man jetzt halt zwei Schritte, wie das in einem Gutachten für den Sachsenforst vorgeschlagen worden war. Erst gründet man die Anstalt des öffentlichen Rechts, um dann die volle Privatisierung durchzuziehen. Diese Befürchtung drängt sich uns auch deshalb massiv auf, weil Sie sich stur geweigert haben, im Gesetz festzuschreiben, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts auf Dauer in öffentlichrechtlicher Trägerschaft zu belassen ist.
Trotz besseren Wissens – bis auf wenige Ausnahmen im Hohen Haus, die wohl auch Eigeninteressen verfolgen –
war weder der zuständige Ressortminister Miller noch der Facharbeitskreis, noch die gesamte CSU-Fraktion Manns und Frau genug, diesen Irrweg zu stoppen und den vernünftigen Weg der Reform des bestehenden Systems zu beschreiten. Diesen Zug haben Sie abfahren lassen. Mit der – ich muss das sagen – Sturheit eines Maulesels lehnen Sie leider auch immer noch die bestehende Möglichkeit ab, durch die Ausgliederung des gesamten Forstbereichs in die Anstalt des öffentlichen Rechts die Synergieeffekte des bisherigen Systems zu erhalten.
Hingegen – das muss ich zugeben – waren Ihre Antennen für die Notwendigkeit, Änderungen am Entwurf des Waldgesetzes vorzunehmen, schon ein bisschen besser eingestellt. Ob bereits durch die Diskussionen bei Veranstaltungen zum Volksbegehren, bei denen Sie oft genug gegen besseres Wissen dagegen anargumentieren mussten, oder doch erst durch die Experten, deren Anhörung Sie zwangsweise – nicht so ganz freiwillig – aber doch zugestimmt haben, vermag ich nicht zu sagen, ist auch egal. Wichtig ist das Resultat. Da jeder weiß, dass Gesetzesvorlagen das bayerische Parlament meist unverändert passieren, freue ich mich, dass wir doch gemeinsam einiges erreichen konnten, auch wenn ich mir mehr gewünscht hätte.
Wir haben – Herr Rudrof hat es schon erwähnt – übereinstimmend den Begriff „Wald vor Wild“ im Gesetz verankert. Dadurch werden mit Sicherheit weder Rehe, noch Hirsche noch Gämsen ausgerottet, aber vielleicht haben dadurch mehr Laubbäume und Tannen die Chance, ohne an- oder abgenagt oder verfegt zu werden, hochzukommen.
Speziell Tannen, die insbesondere in Bergwäldern – auch im Bereich Oberallgäu – kaum Überlebenschancen haben, obwohl gerade sie angesichts der Klimaveränderung für die Stabilisierung absolut notwendig wären. Wichtig für uns und für mich als Allgäuerin ist deshalb dass Sie unserem Anliegen, den Schutz des Bergwaldes hervorzuheben, Rechnung getragen haben. Noch einmal: Angesichts der Klimaveränderung und der zunehmenden Gefahr von Starkregenereignissen ist der gesunde Bergwald existenziell notwendig.
Viel gestritten und diskutiert haben wir über die Gemeinwohlfunktionen und deren Finanzierung. Auch hier muss ich loben, dass ein eigener Haushaltstitel eingefügt wurde. Die Ausstattung allerdings ist erschreckend mager. Im Gesetz steht obendrein noch der Haushaltsvorbehalt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CSU, die Natur richtet sich schlichtweg nicht nach Ihrer Haushaltslage.
Darüber hinaus relativieren Sie den im Gesetz festgeschriebenen Vorrang für Bergwaldschutz dadurch noch einmal. In Artikel 18 Absatz 4 steht:
Für besondere Gemeinwohlleistungen sind Zuwendungen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel bereitzustellen. Solche Gemein
wohlleistungen sind insbesondere Schutzwaldsanierung, Schutzwaldpfl ege, Moorrenaturierung, die Bereitstellung von gesondert ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen sowie Biotopverbundprojekte im Wald.
Können Sie mir sagen, was Sie angesichts dieser Herausforderungen mit den 9 Millionen Euro, die im Haushalt stehen, anfangen wollen, wenn allein im Jahr 2002 für Sicherung von Schutz und Erholung, Dienstleistung und Schutzwaldsanierung knapp 35 Millionen Euro ausgegeben wurden? Wir wissen alle, dass mindestens die Hälfte unseres Bergwaldes hoch und ca. ein weiteres Viertel sanierungsbedürftig ist. Ein Hektar Sanierung kostet 50 000 Euro. Jetzt rechnen Sie einmal nach, wie weit wir mit den 9 Millionen Euro kommen.
Dadurch haben insbesondere diejenigen den Schaden, die in den Alpen und an den Flüssen leben, die aus den Alpen kommen, die so genannten Unterlieger bei Hochwasser. Ich denke, hier muss nachgebessert werden. Ich zitiere in diesem Zusammenhang aus der Expertenanhörung Herrn Prof. Röhle:
Die Schutzwaldsanierung ist sei knapp 20 Jahren eine vorrangige Staatsaufgabe. Wichtigster Konfl ikt- und Kostenbereich zur Sicherung und zum Wiederaufbau funktionsgerechter Berg- und Schutzwälder ist zweifellos die Jagd. Sie muss künftig aus Gründen der Kosteneinsparung so geregelt werden, dass das Aufwachsen aller standortheimischen Baumarten ohne besondere Schutzmaßnahmen gesichert ist. Wenn der Konflikt Jagd nicht befriedigend gelöst wird, müssen Erhaltung und Wiederaufbau funktionsgerechter Schutzwälder zwangsläufi g an den hohen Kosten zur Sicherung befriedigender gemischter und strukturierter Jungwälder scheitern.
Herr Kollege Rudrof und allen anderen, denen die Differenzierung zwischen standortheimischen und standortgemäßen Baumarten noch immer nicht bewusst ist – die standortheimischen Baumarten haben wir nicht so verankert, wie Sie es dargestellt haben –: Standortheimische Baumarten gehören der potenziellen natürlichen Vegetation an. Standortgemäße Baumarten sind diejenigen Bäume, die gerade an dem Standort stehen; das hat nichts mit natürlicher Vegetation zu tun, denn in großen Teilen Bayerns, auch im Bergwald, ist beispielsweise die Fichte der standortgemäße, aber nicht der standortheimische Baum, weil sie einzig und allein den Wildverbiss überstanden hat und natürlich auch, weil sie in der Vergangenheit als Brotbaum bevorzugt gepfl anzt wurde.
Wenn wir einen Wald wollen, der aus einer breiten Palette von Bäumen bestehen soll, die den möglichen Klimaschwankungen, Dürre- und Nässeperioden gewachsen sein sollen, dann brauchen wir den gestuften Mischwald, in dem insbesondere auch standortheimische Baumarten ohne besonderen Schutz aufkommen, wie zum Beispiel Buche, Eiche und speziell in den Alpen auch die Weißtanne.
Es ist gut, dass in Artikel 18 die sonstigen Belange der Jagd als Gemeinwohlfunktion gestrichen wurden. Ich halte es aber für zutiefst schädlich, dass Sie nicht bereit waren, den Begriff standortheimische Baumarten einzuführen. Das bedeutet nämlich im Klartext, dass Sie dem weiteren Aufwuchs von Fichten- und Kiefermonokulturen nichts entgegen setzen.
Herr Minister Miller, Sie waren beim Tag der Tanne im Westallgäu und wissen, dass speziell in den Alpen die Weißtanne trotz aller Anstrengungen nahezu vom Aussterben bedroht ist. Wie mir gestern erklärt wurde, hat sich die Situation trotz intensiver Bemühungen einiger Waldbauern nicht um einen Deut gebessert, und zwar vor allem auch wegen der Verbisssituation. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen von diesen Waldbauern und Jägern, die mich explizit beauftragt haben, ausrichten, dass sie eine fürchterliche Wut auf die CSU haben und sich wünschten, dass Sie die Realität vor Ort endlich einmal zur Kenntnis nähmen und entsprechend handelten. Übrigens waren bei diesen Jägern auch CSUler dabei. Morgen werden wir uns in der Gegend um Sonthofen noch einmal einen solchen Schutzwald ansehen, dessen Neuanpfl anzung laut Eigentümer völlig kahl gefressen worden ist, und zwar mehrere Jahre in Folge.
Ich will nicht auf die Frage eingehen, welcher Schaden sich für die jeweiligen Besitzer ergibt. Ich frage Sie: Was sagen Sie den Bewohnern, die unterhalb dieser Berghänge wohnen? Wie soll ein kaputter Wald diese Menschen schützen? Herr Minister Miller, liebe Kolleginnen und Kollegen, die in den Alpen wohnen: Warum – ich weiß nicht, wer alles aus den Alpen stammt – handeln Sie so sorglos und gefährden Menschen, die auf gesunde Bergwälder und deren Schutz vor Lawinen, Muren und Hochwasser existenziell angewiesen sind? Nehmen Sie in Artikel 18 auf, dass sich auch standortheimische Baumarten ohne Schutzmaßnahmen verjüngen können, um die Chance zu haben, zu einem gesunden Bergwald zu kommen.
In diesem Zusammenhang: Lieber Herr von Rotenhan, ich habe wirklich gefl eht, die Abschussplanung und deren Überwachung nicht an die Landratsämter zu geben. In den Forstämtern sitzen die Fachleute und dort müsste dieses Aufgabenfeld angesiedelt werden. Gespräche mit Jagdbeiräten bestätigen mir, dass hier – ich sage es sehr zurückhaltend – wohl nur in den selteneren Fällen zugunsten des Waldes entschieden wird.
Aussagen auf den verschiedensten Jagdversammlungen verstärken meine Befürchtungen, dass künftig wieder verstärkt pro Wildbestand entschieden werden könnte. Das wäre nicht nur für den Wald, sondern insbesondere für die gesamte Bevölkerung, die in Schutzwaldbereichen lebt und für die Anlieger der Flüsse eine fatale und langfristig für den Staat eine kostenträchtige Entwicklung. Nicht nur, dass vielerorts statt des natürlichen Waldschutzes immens teure Verbauungen vorgenommen werden müssen,
ist es auch ein Nachteil für Luft-, Wasser- und Bodenreinhaltung; vom Tourismus will ich gar nicht sprechen.
Die Qualifi kation, die wir hinsichtlich der Kommunalwaldbetreuung aufgenommen haben, ist in Ordnung. Nicht in Ordnung ist jedoch, dass keine entsprechende Finanzierung erfolgt. Die Kommunen hängen am ausgestreckten Arm der Staatsregierung und sind dabei am Verhungern.
Wir werden sehr genau hinsehen, ob auch künftig Waldpädagogik im gewohnten Umfang erfolgt und ob Waldkindergärten, Veranstaltungen gemeinnütziger Träger sowie freier Zugang für jedermann, so wie versprochen, möglich ist. Zu der derzeit laufenden Besetzung des Chefsessels der AöR: Ich kann mir nicht helfen, das hat, wie wir Schwaben sagen, ein Geschmäckle.
Ich würde sagen, es ist schon Gestank, wenn derjenige Abgeordnete, der sich die Privatisierung des Staatsforsts auf seine Fahnen geschrieben hat, jetzt Chef des Betriebes werden will und dann mit seinem Besitz zusammen sozusagen der Oberwaldschrat von Bayern würde. Nebenbei der glühendste Verfechter der Privatisierung. Die nicht beschränkte Gewinnabführung im Errichtungsgesetz im Zusammenhang mit der Wirtschaftsorientierung bei der Besetzung des Aufsichtsrats sind neben der fehlenden Grundausstattung Sollbruchstellen für den Erfolg der AöR.
Wir verlangen, dass die Forstfachleute und nicht die Wirtschaftler die Mehrheit haben und dass natürlich auch wir, die Volksvertreter, entsprechend vertreten sind. Der Verweis auf den Beirat, der zwar mitreden, aber nichts entscheiden kann, ist für uns schlichtweg nicht akzeptabel und eine Selbstkasteiung des Landtags.
Alle Einlassungen im Ausschuss waren ein einziges Rumgeeiere, anders kann ich es nicht bezeichnen. Es läuft bei Ihnen immer so: Erst wird ausgelagert, privatisiert, ohne eine echte parlamentarische Kontrolle zu verankern. Hinterher, wenn die Ergebnisse da sind, wird lamentiert und nach den Parlamenten gerufen so wie bei DB AG und Post. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Sie sich auch hier wieder auf eine reine Zuschauerfunktion in der AöR reduzieren lassen wollen. Ebenso unverständlich erscheint mir bzw. frage ich mich – Herr Rudrof, Sie haben Recht, natürlich spreche ich das an –, wie wenig Vertrauen Sie in den Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten haben, dass Sie ihn nicht automatisch als Vorsitzenden des Beirates benennen wollen, sondern einen aus der Mitte des Landtags. Ich stelle mir vor, da wird zum Beispiel Professor Dr. Vocke gewählt und Herr von Rotenhan als Chef des Ganzen.