Protocol of the Session on February 16, 2005

Zusatzfrage: Frau Kollegin Pranghofer.

Uns ist natürlich bekannt, dass Referendare im Rahmen ihrer Ausbildung eigenverantwortlichen Unterricht in einem bestimmten Umfang erteilen. Nur stellt sich die Frage, ob das der Qualität des Unterrichts sowie ihrer Ausbildung dient. Sind Sie nicht der Meinung, dass es für die Erteilung des eigenverantwortlichen Unterrichts auch notwendig ist, eine Nachbereitung und Betreuung sicherzustellen? Sie sind darauf aus, durch den eigenverantwortlichen Unterricht der Referendare die individuelle Förderung in den Schulen zu ermöglichen. Wie sehen Sie dabei eine qualitative Verbesserung?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich bin davon überzeugt, dass es nach sechs, acht oder zehn Semester Studium für einen jungen Lehrer oder eine junge Lehrerin möglich sein muss, acht Unterrichtsstunden eigenverantwortlich zu erteilen. Warum bin ich der Meinung, dass das sinnvoll ist? – Man lernt letztlich erst durch die selbstständige Tätigkeit. Es ist ein Unterschied, ob man lernt, wenn jemand dabei ist, oder ob man in einer Zeit, in der man sich selber erprobt, spürt, ob man mit Kindern umgehen kann und sehen kann, wie sich der theoretisch vorbereitete Unterricht in der Praxis entwickelt. Ich meine, in diesem Maße ist dies sowohl gegenüber den Lehramtsanwärtern als auch gegenüber den Schülern vertretbar.

Ich habe zurzeit einen Schriftwechsel mit einer finnischen Lehrerin. Ich habe sie angeschrieben und gefragt, wie in ihrem Land Unterrichtsstunden vertreten werden. Ich hatte angenommen, sie würde darauf hinweisen, dass Eltern

eingesetzt würden. Die Antwort war für mich etwas überraschend. Ich gebe gerne den Brief weiter. Es handelt sich um eine Lehrerin, die auf Einladung des BLLV für ein halbes Jahr im Rahmen des Comenius-Programmes an einer unterfränkischen Hauptschule tätig war. Sie schreibt zurück, es sei in Finnland üblich, ausfallenden Unterricht bis zu vier Wochen eigenverantwortlich von Lehramtstudentinnen und Lehramtstudenten halten zu lassen. Das heißt, sie musste nach Beginn des Lehramtstudiums bereits eigenverantwortlich Unterricht halten. Sie schreibt auch, dass ihr das sehr viel gegeben hat, weil sie sich damit in ihrem zukünftigen Beruf selbstständig betätigen konnte.

Ich meine, in dem Rahmen, wie wir es umsetzen wollen, ist es vertretbar. Was den individuellen Unterricht angeht, so ist es doch das Optimale, wenn ich einem jungen Lehrer sagen kann, er solle sich um eine Gruppe von vier oder fünf Schülern kümmern und mit denen die Mathematik- oder Deutschstunde nachbereiten, weil die Schüler den Stoff vielleicht nicht ganz begriffen haben. Es wäre ein Armutszeugnis für unsere Lehrkräfte oder für die Ausbildung an unseren Universitäten – was ich jedoch nicht hoffe –, wenn jemand in einem Alter von 25 Jahren nicht in der Lage ist, sich mit drei oder vier Kindern zusammenzusetzen, um Rechnen oder Lesen nachzubereiten. Diese Fähigkeit erwarte ich von jemanden, der sich diesem Beruf verschrieben hat. Ansonsten sollte er sich spätestens an dieser Stelle die Frage stellen, ob er den falschen Beruf ergriffen hat.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Pranghofer.

Herr Staatssekretär, nun wollen Sie ja mit diesem eigenverantwortlichen Unterricht der Referendare etwa 57 Stellenäquivalente schaffen. Jetzt frage ich Sie: Wie viele Schulen werden denn davon profitieren?

Herr Staatssekretär, bitte.

Wenn an einer Schule ein Referendar bzw. ein Lehramtsanwärter statt sechs acht Stunden unterrichtet und die Schule hat drei Lehramtsanwärter, dann hat die Schule sechs Unterrichtsstunden mehr. Das ist eine relativ einfache Rechnung. Wenn Sie die Zahl von 57 – ich kann diese nicht bestätigen – zugrunde legen wollen, dann müssen Sie sie auf die einzelnen Stunden aufteilen, die eine Schule mehr hat, wenn sie einen Lehramtsanwärter zugewiesen bekommt.

Das ist eine ganz einfache Sache. Wenn ein Gymnasium ein bestimmtes Stundenbudget hat und bisher drei Referendare im zweiten Jahr zugewiesen bekam, hat sie für ein halbes Jahr so und so viel Stunden gehabt. Diese Zahl wird sich erhöhen. Es sind sechs Stunden mehr, und dadurch werden an anderer Stelle sechs Stunden weniger zugewiesen, es sei denn, die Stunden werden zu individuellen Förderungen verwendet, was auch unser Ziel ist, zum Beispiel, wenn eine Schule einen Lehramtsanwärter – das ist für eine Schule eine gute Sache – mit zwei Stun

den mehr einsetzen kann. Ich muss auch sagen: Ich habe inzwischen eine Reihe von Gesprächen mit Lehramtsanwärtern geführt. Bei denen kommt das Vorhaben gar nicht so schlecht an. Sie sagen, wenn vielleicht dadurch die eine oder andere theoretische Anforderung aus Wissen zurückgeführt wird, machen Sie fast lieber den direkten Unterricht in der Klasse.

Was ich an dieser Stelle gerne noch einflechten möchte: Wir machen ein neues Modell im Rahmen des Bildungspakts, das mit dem Einsatz angehender Lehrkräfte noch früher beginnt, allerdings nicht im eigenverantwortlichen Unterricht. Ich will das Modell – es handelt sich um das „Exercitium paedagogicum“ – beschreiben: Wir haben das Projekt in Passau begonnen und werden es auf mindestens fünf Universitäten ausweiten. Ich habe noch nie bei einem Ortstermin soviel Zustimmung wie in Passau erfahren. Wenn jemand mit dem Lehramtsstudium beginnt, ist er an einem Tag in der Woche quasi als Assistenzlehrer einer ganz bestimmten Schule zugewiesen, die in seiner Heimatstadt oder in der Nähe seiner Universität sein kann. Das ist eine tolle Geschichte. Der Umgang mit den Kindern zu einem so frühen Zeitpunkt tut den Lehramtstudenten gut.

Deswegen meine ich, wir sollten das Ganze nicht dramatisieren. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Lehrerinnen und Lehrer zurechtkommen. Wer bei acht Stunden Unterricht größere Schwierigkeiten hat, der hat sie auch bei sechs Stunden. Wer mit sechs Stunden zurecht kommt, kommt auch mit acht zurecht, wenn nicht, dann ist das auf andere Probleme zurückzuführen. Diese lassen sich aber nicht durch eine geringere Stundenzahl im zweiten Ausbildungsabschnitt lösen. Dann wäre nach der Eignung zu fragen.

Keine weitere Zusatzfrage. Dann bitte ich Herrn Kollegen Hallitzky, seine Frage zu stellen.

Liebe Frau Präsidentin, lieber Herr Staatssekretär! Ich darf vorausschicken, dass sich offensichtlich eine gute Lösung anbahnt.

Nachdem die Gemeinde Grafling in enger Kooperation mit der staatlichen Schulaufsicht den Ausbau und die Generalsanierung der eigenen Teilhauptschule bis zur Fertigstellung am 19.11.2004 verwirklicht hatte und dafür rund eine Million Euro aus ihrer klammen Kasse zahlte, frage ich die Staatsregierung, ob sie bereit ist, entweder – nach dem gelebten Konnexitätsprinzip – der Gemeinde Grafling diese Kosten zu ersetzen, falls in Grafling keine weitere Beschulung der Klassen 5 und 6 mehr stattfindet, oder sich über den Einfluss der Schulaufsicht dafür einzusetzen, dass für die Kinder der fünften und sechsten Klasse Grafling als Außenstandort der Hauptschule Deggendorf bzw. Ruhmannsfelden erhalten bleibt.

Herr Abgeordneter Hallitzky, für jede Schulart ist es selbstverständlich, dass sie als geschlossene pädagogische und organisatorische Einheit ihre Schülerinnen und Schüler zu einem erfolgreichen Schulabschluss führen kann. Es ist das Ziel der Staatsregierung, diese Einheit sukzessive

auch für die Hauptschule herzustellen. Ich bin vorhin schon intensiv darauf eingegangen.

Die vor rund 40 Jahren geschaffene Hauptschulorganisation ist in vielen Gemeinden auch deshalb nicht mehr tragfähig, weil die Schülerzahlen zurückgehen und sich das Bildungsverhalten der Eltern geändert hat.

Die in der Regel einzügige Grundschulstufe der Volksschule Grafling bildet in den kommenden Schuljahren voraussichtlich keine tragfähige Grundlage mehr für die Bildung von Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6. Es bedarf deshalb einer Neuordnung im Hauptschulbereich. Zwingend notwendige Änderungen der Hauptschulorganisation berühren nicht das Konnexitätsprinzip. Für die Änderung der Schulorganisation der Volksschule Grafling läuft derzeit das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren. Erst nach Auswertung der Stellungnahmen wird die Regierung von Niederbayern entscheiden, wie die Schulorganisation im Hauptschulbereich für Grafling aussehen wird.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es, obwohl eine Gemeinde in Absprache mit der Schulaufsicht diese Erweiterungsmaßnahmen durchführt oder durchgeführt hat, grundsätzlich ablehnen, dass hier das Konnexitätsprinzip zur Wirkung kommt?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, das Konnexitätsprinzip bedeutet, dass aufgrund einer neuen Gesetzeslage eventuell auf die Kommunen zukommende zusätzliche Kosten übernommen werden müssen. Allerdings wissen Sie auch, dass das EUG die Hauptschule als zweizügig ausweist. Im Augenblick haben wir viele Ausnahmen, nämlich dort, wo wir es zugelassen haben, dass sie in der Sondersituation vor Ort auch einzügig bestehen kann. Aber bereits das alte EUG hat seit mindestens 20 oder 30 Jahren die Zweizügigkeit vorgeschrieben. Ich bin kein Jurist, um hier abschließend erklären zu können, dass das Konnexitätsprinzip damit nicht greift. Jedoch muss eines jedem hier im Raum einleuchten: Wenn eine Gemeinde keine Kinder mehr hat, kann man eine Schule nicht aufrechterhalten, auch wenn die Räumlichkeiten vielleicht gerade erst gebaut worden sind.

Von Belang ist die Frage der Schülerzahlentwicklung. Aber diesbezüglich kann ich kaum Hilfe leisten. Dies sage ich nur als Einschub am Rande. Letztlich müssen die jungen Familien selber einiges dazu beitragen, dass genügend Kinder am Ort sind, um die Schule existenzfähig zu halten. Das schönste Schulhaus nützt nichts, wenn eine Kommune vielleicht zu wenige junge Familien angesiedelt hat und dann kein Nachwuchs mehr da ist. Ich werde mich allerdings hüten, den Bürgerinnen und Bürgern von Grafling diesbezüglich irgendwelche Ratschläge zu geben. Fest steht jedoch, dass letztlich die Zahl der Kinder

entscheidend dafür ist, ob ein Schulstandort auf Dauer erhalten bleibt.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Sibler.

Ich gehe einmal davon aus, dass der Kollege Hallitzky schon mehr weiß, als er vorgegeben hat. Ist der Staatsregierung bekannt, dass zurzeit sehr aussichtsreiche Gespräche zwischen der Stadt Deggendorf, vertreten durch die Oberbürgermeisterin Anna Eder, und der Gemeinde Grafling, vertreten durch den Bürgermeister Willi Zißlsberger, stattfinden, die darauf hinauslaufen könnten, dass es Außenstellenstandorte gibt – im Zuge der Hauptschule St. Martin –, wie das auch in informellen Gesprächen seitens der Regierung von Niederbayern bereits im November angedeutet worden ist?

Herr Staatssekretär.

Mir ist bekannt, dass Gespräche laufen. Bekannt ist mir auch, dass Herr Abgeordneter Sibler bereits mit der Thematik befasst war. Offenkundig gibt es Lösungen, die am Ende keine Schwarz-weiß-Zeichnungen hinterlassen, sondern in Grautönen sehr wohl das wiedergeben, was eine moderne Schullandschaft abbildet.

Letzte Zusatzfrage: der Fragesteller.

Da waren schon Leute von allen Parteien am Werk. Aber meine Zusatzfrage lautet: Kann ich aus dieser relativ passiven Antwort auf die Frage des Kollegen Sibler schließen, dass Sie sich grundsätzlich auf der Ebene der Staatsregierung in die Frage nicht einmischen, wie die Schulorganisation vor Ort ist, sondern dies völlig der Regierungsebene überlassen?

Mich beschäftigt dieses Thema, seit ich diesem Hause angehöre. Frau Radermacher steht da; wir waren lange genug zusammen im Ausschuss. Wir erleben immer Folgendes: Wir delegieren nach unten. Aber per Petition kommt die Sache wieder ins Haus. Wenn die Petition dann aufgerufen wird, sind wir plötzlich damit befasst.

Die Wirklichkeit ist so, dass man sagt: Bitte lasst unten entscheiden. Aber die entscheiden dann anders, als man es sich selber wünscht. Dann ist die Ministerin oder der Staatssekretär wieder gut genug, etwas zu korrigieren, was durch die Menschen vor Ort in vorhandener Kenntnis der Sachlage getan worden ist.

Ich möchte meinen Beamten deswegen nicht in den Rücken fallen. Die haben es schwer genug. Aber ich bin dankbar, wenn sich Abgeordnete aller Couleurs in diesen Entscheidungsprozess vor Ort vermittelnd einbringen.

(Zuruf des Abgeordneten Eike Hallitzky (GRÜ- NE))

Ja, ich will das so sagen; denn wenn ich zu einfach antworte, halten Sie mir vor: Der Staatssekretär hat gesagt, wir entscheiden nicht, oder der Staatssekretär hat gesagt, wir entscheiden alles. Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Wenn wir merken, dass irgendetwas total schief läuft und das Parlament an uns herantritt, haben wir eine politische Verantwortung und werden uns sicherlich da und dort einmal einschalten. Aber nach dem Gesetz liegt die Entscheidung bei der Regierung. Ihr ist die Entscheidungskompetenz übertragen. Dies kann auch ein Minister oder ein Staatssekretär nicht ohne weiteres aus der Welt schaffen.

Wenn es aber Ideen und Vorschläge gibt, wie man etwas noch besser lösen kann, als sich in einer ersten Runde der Diskussion abzeichnet, dann wäre es töricht, auf bessere Vorschläge keine Rücksicht zu nehmen. Es könnte ja ein Schulamt sagen: Es gibt einen besseren Vorschlag. Wenn Abgeordnete einen solchen besseren Vorschlag entwickeln, Herr Kollege Sibler, dann wäre es töricht, wenn sich die Staatsregierung dem besseren Wissen verschließen würde.

Ich rufe die nächste Frage auf und darf Frau Kollegin Pranghofer bitten, ihre Frage zu stellen.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass Berufsschülerinnen und Berufsschüler künftig 40 Euro Büchergeld im Jahr zahlen müssen und die Berufsschulen damit mehr Büchergeld einnehmen, als sie im Jahr für Schulbücher ausgeben, und wie können Berufsschulen dieses überschüssige Büchergeld verwenden?

Frau Pranghofer, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, der für Schüler an öffentlichen Schulen als Eigenbeteiligung für die Beschaffung von Schulbüchern ein Büchergeld von 20 Euro an Grundschulen und 40 Euro an den sonstigen Schulen vorsieht, wurde mit Schreiben vom 1. Februar 2005 den berührten Verbänden zur Stellungnahme übersandt und gleichzeitig dem Bayerischen Landtag gemäß Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 des Parlamentsinformationsgesetzes übermittelt. Der Gesetzentwurf ist auch auf der Internetseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Ausstattung mit lernmittelfreien Schulbüchern. Mit den gegenüber den bisherigen Leistungen der Kommunen erhöhten Beträgen aus dem Büchergeld soll der Lernmittelbestand der Schulen verbessert werden. Die vermeintlichen Überschüsse aus dem Büchergeld gegenüber den bisher von den Kommunen zur Verfügung gestellten Beträgen sollen für die Beschaffung von Schulbüchern ausgegeben werden.

Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 21 Absatz 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes eine Ausnahmeregelung, wonach die Eigenbeteiligung bei Schülern entfällt, denen kraft gesetzlicher oder vertraglicher Regelung ein Anspruch gegen Dritte auf Ersatz der Schulbü

cher zusteht. Damit sollen die Fälle erfasst werden, in denen beispielsweise der Ausbildungsträger den Schülern Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellt oder die Bücher selber bezahlt. Das ist ganz konkret an vielen Berufsschulen der Fall, wenn der Arbeitgeber Lehrbücher zur Verfügung stellt, sodass die Schule insoweit keine Bücher anschaffen muss. Da wird der Ausnahmeparagraph wirksam.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, es ist aber doch nicht so, dass die lernmittelfreien Schulbücher an den Berufsschulen von den Ausbildungsträgern bezahlt werden, sondern es sind durchaus Bücher da, die von der Schule finanziert werden.

Jetzt frage ich Sie noch einmal: Ist es denn so, dass das, was von den Berufsschulen an Büchern in einem Jahr erworben wird, geringer ist? Welche Summe wird dafür veranschlagt?

Es gibt ein Anhörungsverfahren. Insofern bin ich auf das angewiesen, was hier noch an konkreten Antworten kommen wird. Wir haben die Sache ja auch noch hier in der parlamentarischen Beratung. Hier wird das noch ein Thema sein. Es kann sein, dass die eine oder andere Formulierung geändert wird.

Ich will einmal ein plastisches Beispiel nennen. Wenn an einer Berufsschule zehn Bücher nötig sind, von denen die Ausbildungsbetriebe oder die Innung acht Bücher stellen – die Schule muss vielleicht nur das Deutsch- und das Englischbuch anschaffen –, dann würde ich nicht unbedingt 40 Euro verlangen, damit jedes Jahr die Bücher ausgewechselt werden können. Dafür wird man Lösungen finden müssen, die dem Einzelfall gerecht werden. Die Ausnahmen, die das Gesetz zulässt, sind sicherlich in der konkreten Ausführung noch zu präzisieren.