Deshalb ist es dringend notwendig, gemeinsam zu überlegen, wie man beispielsweise über Auswahlgespräche ein vorher festgestelltes Defizit oder ein nicht genügend berücksichtigtes Defizit, das anderweitig nicht ausgeglichen werden kann, abbaut.
Lassen Sie mich ganz nüchtern festhalten, dass die Gutachten, die Sie vorhin kritisiert haben, sich bei all unseren
politischen Stiftungen seit Jahrzehnten bewähren. Ich kann keinen Unterschied zwischen den Gutachten erkennen, die, egal von welcher politischen Partei, verantwortungsbewusst erstellt wurden – –
(Adelheid Rupp (SPD): Beim Medizinstudium in München, bei 2000 Studierenden, ist das nicht leistbar!)
Dafür gibt es unterschiedliche Kollegen in der Politik, und nicht nur ein und denselben. Frau Kollegin Rupp, ich halte es für ganz wichtig, dass wir nicht in Abrede stellen, dass wir uns mit Anstrengung und gutem Gewissen um die jungen Menschen und ihr Fortkommen kümmern. Ich schreibe relativ viele solcher Gutachten nach einem einstündigen Gespräch, nicht nach zwanzig Minuten. Die Zeit nehme ich mir. Ich verlange von Ihnen, dass Sie anerkennen, dass die Kollegen sauber arbeiten. Wenn Sie für die SPD etwas anderes reklamieren, dann ist das Ihr Geschäft. Da mische ich mich nicht ein.
Die Hanns-Seidel-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Thomas-DehlerStiftung -, sie alle verfahren nach diesem Modell. Was ich über die Ergebnisse unserer Stipendiaten höre, so sind sie alle von großer Qualität. Was sie danach im Berufsleben daraus machen, ist etwas anderes. Für das Studium aber hat sich diese Auswahl immer bewährt. Sie sollten deshalb nicht krampfhaft nach Argumenten suchen, wie sie hier im Landtag ein neues Feuer entzünden können, wenn im Bundestag Einigkeit zwischen den Fraktionen besteht.
Ich danke dem Bundestag für diese Vorgabe, die es mir erleichtert, bei der Autonomiediskussion auch im Hinblick auf die Zugeständnisse mit den Kollegen in der Fraktion etwas weiter zu gehen. Ich bitte Sie um Zustimmung, damit das Gesetz pünktlich in Kraft treten kann.
Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte, diese so durchzuführen, wie sich das für ein Gesetz gehört. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/2098 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/ 2724 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die unveränderte Annahme. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und der endberatende Ausschuss für Verfassungs- Rechts- und Parlamentsfragen stimmen ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass in § 1 im neu eingefügten Artikel 7 a in Absatz 1 Nummer 5 das Schlusskomma durch das Wort „oder“ ersetzt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hufe von der SPD. Wer ist dagegen?
Das ist die SPD-Fraktion mit Ausnahme des Kollegen Hufe. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung die sofortige Schlussabstimmung durch. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkarten abzugeben. Hierfür sind fünf Minuten Zeit.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die Auszählung findet außerhalb des Sitzungssaales statt. Ich gebe das Ergebnis später bekannt.
Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. – Danke schön.
Antrag der Abgeordneten Franz Schindler, Rainer Volkmann, Hans Joachim Werner und anderer (SPD) Rechtsverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission gemäß § 23 a Absatz 2 des neuen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Drucksache 15/1354)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurden 15 Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. Ich darf Herrn Kollegen Wörner das Wort erteilen. – Entschuldigung, Herr Kollege Werner. Ich habe hier Wörner stehen gehabt.
Frau Präsidentin, diese Namensverwechselung hat mich bei einer Landtagswahl schon einmal 371 Stimmen gekostet. Zu diesem Zeitpunkt hatten mir dann 16 Stimmen zum Einzug in den Landtag gefehlt. Deswegen bin ich da etwas empfindlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem unser Plenarsaal noch einigermaßen gut gefüllt ist, empfehle ich Ihnen, gleich dazubleiben und eventuell die Kolleginnen und Kollegen, die noch draußen sind, hereinzuholen, weil wir nämlich auch zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich ausdrücklich, dass auch der geschätzte Herr Kollege König da ist und heute offensichtlich nicht zum Zug muss, sodass wir uns dann mit der gebotenen Ernsthaftigkeit mit diesem Thema auseinander setzen können.
Es war eine äußerst schwere Geburt, wenn ich daran denke, wie die Diskussionen über das Zuwanderungsgesetz und zuletzt über das Aufenthaltsgesetz gelaufen sind. Am Ende stand ein Kompromiss. Hätten wir dieses Gesetz
alleine gemacht, wäre es sicher anders ausgefallen; hätten Sie es alleine machen können, wäre es wiederum anders ausgefallen. So hat es eben einen Kompromiss gegeben, und an diesen Kompromiss, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir uns alle miteinander bei allen Details, die uns möglicherweise im Einzelnen nicht gefallen, auch halten. Dieses Gesetz sieht nun einmal vor, dass durch eine relativ einfache Rechtsverordnung der Länder eine Härtefallkommission eingerichtet werden kann.
Nun ist dieser Antrag schon in den Ausschüssen, unter anderem im Rechts- und Verfassungsausschuss, behandelt worden. Seitens der CSU sind einige Bedenken vorgetragen worden, zum Beispiel, dass damit das Petitionsrecht ausgehöhlt würde, dass man sozusagen den Menschen ihr Recht nehmen könnte, Eingaben an den Bayerischen Landtag zu richten. Diese Bedenken brauchen Sie nicht aufrechtzuerhalten, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil einer Person ein Verfassungsrecht natürlich nicht durch eine Verordnung genommen werden kann. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass die Betroffenen gar nicht die Möglichkeit haben, diese Härtefallkommission anzurufen. Diese Kommission – so sieht es das Gesetz ausdrücklich vor – wird ja nur von sich aus tätig. Sie wird es sich sehr gut überlegen, wann sie tätig wird. Die Betroffenen können sich nach wie vor mit einer Petition an den Bayerischen Landtag wenden, und wir werden diese Petition natürlich behandeln, so wie wir es in allen Jahrzehnten, seitdem es den Bayerischen Landtag und das Petitionsrecht gibt, getan haben.
Ein weiteres Bedenken ging dahin, dass man möglicherweise sogar neue Rechtswege eröffnen würde. Auch dieses Bedenken kann ich ganz schnell ausräumen. Ich wiederhole den Hinweis, dass die Härtefallkommission selbst entscheidet, welche Fälle sie behandelt und welchen Menschen sie einen weiteren Aufenthalt in unserem Lande ermöglicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, führen wir uns doch einmal vor Augen, um welche Fälle es denn überhaupt geht. Es ist doch nicht so, dass wir uns in jeder Sitzung des Petitionsausschusses über fünf oder sechs ausländerrechtliche Fälle in die Wolle bekommen und es zu Turbulenzen kommt, weil wir die Leute unbedingt hier halten wollen und weil Sie die Leute unbedingt loswerden wollen. Es geht doch um einige wenige, ganz wenige Fälle. Was sind das für Fälle? – Das sind Fälle von Familien mit langjährigem Aufenthalt, Familien, die sich zum Teil schon 10, 15 Jahre hier im Lande aufhalten. Sie haben zu einem Teil nicht einmal Sozialhilfe bezogen, haben immer treu und brav gearbeitet und ihre Steuern bezahlt. Trotzdem gibt ihnen das alte Ausländerrecht aber keine Möglichkeit, weiter hier zu bleiben, obwohl wir sie doch eigentlich dringend bei uns im Land bräuchten.
Sie sehen doch oft selbst die humanitäre Problematik und sagen: Da haben Sie eigentlich Recht; die könnten wir hier brauchen, und wir würden sie auch aus humanitären Gründen, weil wir die menschliche Tragweite erkennen, gerne hier belassen, aber es gibt eben keine rechtlichen Möglichkeiten. Immer wieder stehen wir vor diesen Grenzen. Wenn Sie das mit der menschlichen Tragweite, die Sie selbst erkennen, ernst meinen und wenn Ihnen dann
sozusagen auf dem silbernen Tablett eine Möglichkeit eröffnet wird, in diesen wenigen Einzelfällen etwas zu tun, dann sollten Sie auch um Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit willen diese Möglichkeit nutzen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ein weiteres Beispiel: Wir haben sehr oft Fälle, in denen Arbeitgeber langjährige, bestens qualifizierte, fleißige, zuverlässige Mitarbeiter verlieren. Welche Dramen haben sich da schon oft in unserem Ausschuss abgespielt. Arbeitgeber haben ihre Angestellten begleitet und ihr Anliegen im Ausschuss unterstützt. Auch da haben Sie wieder gesagt: Natürlich sehen wir ein, dass Sie den dringend brauchen, und wir wissen auch, dass Sie, auch wenn Sie noch so viele Arbeitsagenturen angehen, keinen Ersatz finden werden, aber es gibt nach dem alten Ausländergesetz keine rechtliche Möglichkeit, einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen. Nun wird Ihnen auch hier die Möglichkeit geboten, durch eine Entscheidung der Härtefallkommission Abhilfe zu schaffen. Wenn Sie es ernst meinen, müssen Sie diese Möglichkeit nutzen.
Ich kann mich sehr gut an die zum Teil sehr hitzigen Diskussionen, die bis in den vergangenen Sommer hinein geführt wurden, erinnern. Herr Staatsminister, Sie haben damals im Zuge der Verhandlungen gesagt, dass Sie bei den Härtefällen noch Handlungsbedarf sähen. Sie sagten das im Rahmen eines Interviews in der „Bildzeitung“, über das ich mich sehr gewundert aber auch sehr gefreut habe. Offensichtlich ist dieser Handlungsbedarf von allen Seiten gesehen worden. Deshalb ist diese Bestimmung in das Aufenthaltsgesetz hineingekommen. Wir haben die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine solche Härtefallkommission zu schaffen. Der entscheidende Punkt ist, dass diese Härtefallkommission durch ihre Entscheidung die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen kann, dass ein weiteres Bleiberecht eingeräumt wird, wenn die Mitglieder der Härtefallkommission einen Härtefall sehen, wenn sie die humanitären Gründe sehen, die für ein weiteres Bleiberecht bestehen.
Wir wurden auch von den beiden Kirchen aufgefordert, eine solche Kommission einzurichten. Ich habe in den letzten Jahren zu wenigen Themen so viele Schreiben erhalten wie zum Thema Härtefallkommission. Dabei wurde an mich immer wieder die Bitte gerichtet, mich dafür stark zu machen, diese Härtefallkommission einzurichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie würden sich überhaupt nichts vergeben, wenn Sie das Ministerium in aller Ruhe an der Einrichtung einer solchen Härtefallkommission arbeiten ließen. Sie haben es in der Hand, wie eine solche Kommission zusammengesetzt wird und auf welchen Grundlagen sie arbeiten soll. Natürlich müssen die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes eingehalten werden. Sie müssen aber nicht befürchten, dass wegen einer solchen Härtefallkommission unser Land von unerwünschten Ausländern „überschwemmt“ würde. Geben Sie bitte Ihrem Herzen einen Stoß.
Ich wäre sogar bereit, unseren Antrag zu ändern, allerdings nur geringfügig. Wir haben heute dieses Thema zum fünften Mal auf der Tagesordnung. In unserem Antrag stand, dass rechtzeitig vor In-Kraft-Treten des Gesetzes die Härtefallkommission eingerichtet werden soll. Ich bin bereit, das Wort „rechtzeitig“ zu streichen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Werner, ich hätte Ihnen im Hinblick auf Ihre juristischen Ausführungen zum Thema Härtefallkommission gewünscht, dass Sie zum Zug gemusst hätten. Ich meine das nicht böse. Sie sind Journalist und Betriebsratsexperte. Zum Thema Härtefallkommission kann ich Ihnen nur das sagen, was ich schon mehrfach gesagt habe.
Frau Kollegin Biedefeld, Sie sollten mir noch einen Moment zuhören. Sie interessieren sich doch angeblich für dieses Thema und wollen uns überzeugen.
Frau Kollegin Gote, auf Ihr Geschrei aus der zweiten Reihe verzichten wir heute einmal. Ich sage Ihnen zum wiederholten Male sachlich und ruhig: Die CSU-Fraktion hat ihren Überlegungsprozess zu der Frage, ob sie eine Härtefallkommission für Bayern befürworten soll oder nicht, noch nicht abgeschlossen.
Ich sage Ihnen auch, warum. Wir wollen zunächst die Erfahrungen abwarten, die man in den anderen Bundesländern mit der Einrichtung einer solchen Kommissionnach der neuen gesetzlichen Ermächtigungsform machen wird. In diesem Sinne hat sich auch der verehrte Herr Innenminister geäußert.
(Franz Schindler (SPD): Die anderen Bundesländer sind doch kein Maßstab für Bayern! – Susann Biedefeld (SPD): Herr Beckstein hat sich dazu noch nicht festgelegt!)
Interessiert Sie dieses Thema oder nicht? Ich habe gehört, dass Sie das letzte Mal sehr enttäuscht waren, weil ich nichts zu diesem Thema gesagt habe. Wenn ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit noch zwei bis drei Minuten in Anspruch nehmen dürfte, würde ich Ihnen sagen, was Sie angeblich so unbedingt hören wollen.