Im Ausschuss wurde uns gesagt, die Metropolregion Nürnberg soll aus der Großregion herauswachsen. Es soll, sozusagen, von unten nach oben ein Gebilde entstehen. Es muss deshalb möglich sein, dass die regionalen Planungsverbände beim Zusammenwachsen ein gemeinsames informelles oder formalisiertes Vorgehen entwickeln können. Sie müssen sogar miteinander Verträge schließen, gegebenenfalls auch eine Institution gründen können, damit Teilaufgaben der Metropolregion übernommen werden können. Sie wollen diese Kooperation nicht. Sie argumentieren auch heute wieder, es bleibe den Kommunen unbenommen, zusammenzuarbeiten. Das Thema sei nicht verboten, es sei erlaubt. Dann greifen Sie einmal auf dieses Argument in der Bund-Länder-Diskussion zurück nach dem Motto: Was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Es ist einfach falsch! Es gibt ein klares juristisches Argument, warum es so ist, wie wir das vertreten, und wie es hier von mir wiederholt wird.
Regionale Planungsverbände sind keine freiwilligen Zusammenschlüsse, wie das bei Zweckverbänden der Fall ist. Sie sind Kraft Gesetz vielmehr Zwangsverbände. Kei
ne Gemeinde kann sich ausschließen, an diesem Beispiel wird das deutlich. Zwangsverbände aber müssen sich auf die Wahrnehmung der ihnen vom Gesetzgeber ausdrücklich übertragenen Aufgaben beschränken. Eine darüber hinausgehende Aufgabenerweiterung ist nicht zulässig. Wir brauchen nun nicht darüber zu diskutieren, wo das Urteil ist, welches dies zusätzlich beweist. Es gibt dieses natürlich. Ich sage nur: Diese regionsübergreifende Zusammenarbeit gehört in das Gesetz. Wenn Sie das nicht machen, dann ist es ein bitteres Versäumnis, das in kurzer Zeit bereinigt werden muss.
Noch ein letzter Satz, Frau Präsidentin. Landesplanung ist eine große Aufgabe der Landespolitik. Wenn wir derzeit darüber diskutieren, dass wir in Verbindung mit der demografischen Entwicklung eine große Bevölkerungsverschiebung in Bayern haben werden, mit einer Entleerung von Räumen an der Grenze und der Aufblähung von Ballungsräumen, dann können Sie nicht sagen, wir brauchen weniger Landesplanung und Regionalentwicklung. Sie müssten vielmehr sagen: Wir müssen diese Aufgabe per Gesetz stärken, denn Bayern darf nicht ungleicher werden und die regionalen Disparitäten dürfen nicht noch größer werden. Ich bitte Sie, dem Gesetz nur in Kombination mit unseren Anträgen zuzustimmen.
Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Kamm das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Die gute Nachricht zuerst: Die Planungsverbände werden nicht abgeschafft, wie wir das noch vor kurzem befürchten mussten, und wie es auch angekündigt wurde. Landesplanung ist nach wie vor eine wichtige Aufgabe, die erfüllt werden muss. Wir stehen vielen neuen Anforderungen gegenüber, gilt es doch, ein immer größeres Auseinanderklaffen der Lebensverhältnisse auch in Bayern zu verhindern.
Im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzes wurden auch einige Verbesserungen erreicht. Eine dieser Verbesserungen ist folgendes Ziel der Regionalplanung: die Minderung des Flächenverbrauchs im Siedlungswesen und bei Infrastrukturmaßnahmen. Eine zweite Verbesserung ist, dass die Obergrenze der Stimmen eines Verbandsmitglieds nicht auf 30 % reduziert wird, sondern auf maximal 40 %. Die Regelung bleibt damit so, wie sie war. Dadurch entstehen keine Verzerrungen bei der Repräsentanz von Bevölkerungsgruppen. Eine weitere Verbesserung, die im Rahmen der Beratungen erreicht wurde, ist, dass die Obergrenze der Mitgliederzahl nicht in der laufenden Amtsperiode, sondern erst nach Ablauf der Amtsperiode reduziert wird. Dann aber wird sie erfolgen. Ich kann in der Reduzierung der Mitgliederzahl keinen Vorteil sehen. Für mich ist eine Reduzierung der Mitgliederzahl nicht automatisch eine Effizienzsteigerung, wie das bei Ihnen, Herr Bocklet, der Fall ist.
Wir haben noch weitere Kritikpunkte an diesem geänderten Gesetzespaket. Ein Kritikpunkt ist, dass der Wählerwille bei der Zusammensetzung des regionalen Planungsausschusses unzureichend berücksichtigt wird. Ein weiterer Kritikpunkt, der bleibt, ist der folgende: Sie wollen den Regionsbeauftragten abschaffen. Ein weiterer, gravierender Kritikpunkt nach meiner Auffassung ist der Wegfall der regionalen Planungsbeiräte. Im Hinblick auf die von Ihnen immer wieder geforderte Deregulierung und Effizienzsteigerung ist der Wegfall der regionalen Planungsbeiräte außerordentlich kontraproduktiv. Die aktive Mitarbeit der verschiedenen Interessensgruppen verkürzt die Aufstellung des Regionalplans, wie ich das erleben konnte. Der Sachverstand wird nämlich schon im Vorfeld eingebracht. Wir haben in unseren Planungsausschüssen das Mitwirken der regionalen Planungsbeiräte niemals als hinderlich, zeitraubend oder Effizienz vermindernd erlebt, so wie das von Ihnen geschildert wurde, sondern wir haben es als positive Bereicherung erfahren. Ich verstehe die Geringschätzung dieser Arbeit nicht.
Ein weiterer Kritikpunkt dieses Gesetzespaketes ist, dass die überregionale Zusammenarbeit von regionalen Planungsverbänden nicht verbessert wird, keine gezielten Planungsinstrumente für Verdichtungsräume geschaffen werden und dass die Eigenverantwortlichkeit der regionalen Planungsverbände und die Arbeit in den regionalen Planungsverbänden reduziert werden. Ich sehe in einem Abbau von Flexibilität und in einer Bevormundung keinen positiven Beitrag für die gute Gestaltung der Planungsarbeit in den Regionen und möchte Sie daher bitten, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten einmal selbstkritisch fragen, wann Landesplanungsgesetze entstanden sind. Es war die Zeit einer gewissen Planungseuphorie. Es war durchaus eine Zeit, in der Planung notwendig war, weil wir eine dynamische Entwicklung hatten, in der Wirtschaftskräfte in sinnvolle Bahnen gelenkt werden mussten. Daraus hat sich aber über die Jahre hinweg ein Wust von Regulierungen und Gremien gebildet. In einer Zeit, in der wir kein solches Wirtschaftswachstum mehr haben, stellt sich die Frage: Was können wir tun, um nicht durch Landesplanung, Verfahren und Vorgaben dieses wirtschaftliche Wachstum zu behindern? Das heißt, es ist eine echte Reformaufgabe, jetzt kritisch zu überprüfen, was richtig und notwendig war, was heute noch notwendig ist und was im Sinne einer veränderten Entwicklung entbehrlich ist.
Deswegen steht dieser Entwurf der Staatsregierung unter den Stichworten Deregulierung, Verschlankung und Beschleunigung. Wir meinen, dass wir damit einen entscheidenden Beitrag zu einer stärkeren Dynamisierung in unserem Lande leisten können. Das, was Sie vorschlagen, ist nichts anderes als am Status quo festzuhalten. Damit stellen Sie sich gegen das, was wir heute brauchen. Das finde ich schon sehr bedauerlich. Sie führen ständig im Munde, Sie seien für den Fortschritt, aber bei diesem Punkt sind Sie wirklich die Rückschrittlichsten, die man sich denken kann.
Herr Kollege, können Sie mir erklären, warum die Zusammenarbeit von regionalen Planungsverbänden ein Rückschritt ist, wenn es doch das Gebot der Zeit ist und in anderen Ländern möglich ist?
Wir brauchen keine zusätzlichen Beiräte und Ausschüsse über das hinaus, was im Gesetz vorgesehen ist. Den Sachverstand, den man zusätzlich braucht, muss man nicht durch institutionalisierte Gremien gewinnen, sondern den kann man sich herbeirufen, wenn man ihn braucht. Damit vermeidet man überflüssige Sitzungen und Gremien. Frau Dr. Kronawitter, Sie müssen mir erklären, warum plötzlich, wenn der Regionsbeauftragte wegfällt, die Regionalplanungsverbände keine Ansprechpartner mehr in der Verwaltung haben sollen. Es ist doch eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Mittelbehörde für die regionalen Planungsverbände da ist.
Ein Weiteres: Sie sagen, wenn der Regionsbeauftragte nicht mehr existiere, dann seien die regionalen Planungsverbände Bittsteller. Was soll denn das? Die Verwaltung ist per Gesetz verpflichtet, die Aufgaben für die regionalen Planungsverbände zu erfüllen. Ob der Ansprechpartner den Titel Regionsbeauftragter hat oder nicht ist völlig egal. Wir wollen damit vermeiden, dass ein Regionsbeauftragter sich aufplustert und allein aufgrund dieser Funktion zusätzliche Stellen beansprucht. Das ist ein Unfug und den wollen wir in diesem Zusammenhang vermeiden.
Frau Kollegin Kronawitter fragt, warum das Gesetz nicht diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit der regionalen Planungsverbände vorschreibt. Ich kann dazu nur eines sagen: Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass Planungsverbände, die an andere Planungsverbände an
grenzen, miteinander Kontakt aufnehmen, miteinander reden und sich absprechen. Dazu brauche ich keine gesetzliche Ermächtigung, das ergibt sich aus der menschlichen Erfahrung. Das Problem ist: Sie können sich nur eine Welt, die gesetzlich geregelt ist, vorstellen. Wir lassen den Menschen die Freiheit, das zu tun, was sie für richtig halten und wollen sie vom Staat nicht behindern.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! In aller Kürze: Ich weiß nicht, warum man sich an dem Regionalbeauftragten aufhängt. Den hat es bis 1998 nicht gegeben und niemandem ist es aufgefallen.
Es gibt auch jetzt in der Regierung einen für die Planungsverbände Zuständigen; das muss aber nicht im Gesetz geregelt sein, sondern das legt der jeweilige Regierungspräsident fest. Der Beauftragte handelt nach den Weisungen des Planungsverbandes. Die Ausgestaltung des regionalen Managements wird heute von den Landräten vorgenommen und sie machen es in der Regel gut. Die Zusammenarbeit der Planungsverbände untereinander ist deren freie Angelegenheit. Das muss man ihnen weder vorschreiben noch verbieten.
Zu der Aussage, der Gesetzentwurf sei zentralistisch und bevormundend, sage ich: Wenn man sich bemüht, eine Begründung für die Ablehnung eines Gesetzentwurfs zu finden, dann wird das immer gelingen. Nur in diesem Fall ist allein schon das Bemühen falsch. Das Problem sehen auch nur Sie so. Ich habe den Gesetzentwurf und die Regularien mit den Vorsitzenden der Planungsverbände besprochen. Diese waren einverstanden und werten das Gesetz nicht so wie Sie. Sie sind mit Ihrem Empfinden bei diesem Gesetzentwurf – aus dem Gesetzentwurf selber kann man das nicht ableiten – weit neben der Wirklichkeit und weit neben dem, was die Chefs der Planungsverbände sagen.
Darum ist das, was hier an Einwänden gekommen ist, vom Kollegen Bocklet der Sache nach widerlegt worden. Ich will auf die Sache nicht eingehen, sondern ich sage nur: Die Betroffenen der Planungsverbände sehen das ganz anders als Sie. Ich weiß nicht, warum Sie sich unbedingt bemühen müssen, nein zu diesem Gesetzentwurf zu sagen, wenn die Betroffenen ja sagen. Das ist nichts anderes, als sich künstlich aufzuregen. Das mag Ihr Hobby sein, aber der Sache dient es nicht.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/ 1667, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/ 1803 und 15/1804 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/ 2353 zugrunde.
Zunächst lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf der Drucksache 15/1803 abstimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Zustimmung mit der Maßgabe, dass Artikel 34 Absatz 1 eine neue Fassung erhält. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zu, dass in Artikel 2 eine neue Nummer 13 eingefügt wird. Diese Änderung hat der endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen nicht übernommen. Er stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen und Ergänzungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/2353.
Die CSU-Fraktion hat beantragt, der Abstimmung den Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses unter Berücksichtigung der vom mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz vorgeschlagenen Änderung zugrunde zu legen. Besteht damit Einverständnis, dass so verfahren wird? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der vom mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der vom mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz vorge
schlagenen Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSUFraktion. Die Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Bayerisches Landesplanungsgesetz“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/1804 seine Erledigung gefunden.
Tagesordnungspunkt 10 Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden