Erstens zum Dringlichkeitsantrag. Eine Dringlichkeit ist nicht erkennbar. Was Herr Runge hier vorbringt, ist uralt. Im Übrigen sind seine Fragen schon x-mal beantwortet.
(Ulrike Gote (GRÜNE): Es ist aber höchste Zeit, dass es hier zur Sprache kommt! – Dr. Martin Runge (GRÜNE): Es wird endlich Zeit, mit den Lügen aufzuhören!)
Die Fragen sind schon x-mal beantwortet, und es gibt nichts Neues. Die Dinge, die hier genannt wurden, sind geklärt. Dringlich ist hier gar nichts. Die neu gegründete Firma Schneider Electronics in Türkheim wird als Unternehmen der chinesischen TCL-Gruppe, wie in der Presse angekündigt, ihren Betrieb bzw. die Produktion einstellen. Diese Entscheidung wurde in der Konzernzentrale in China getroffen, nicht in Türkheim. Von dieser Entscheidung waren die Mitarbeiter, auch die leitenden Mitarbeiter in Türkheim nach meiner Kenntnis ebenso überrascht wie die Öffentlichkeit, die sie auch über die Medien erfahren hat. Diese Entscheidung können Sie kritisieren, meine Damen und Herren, Sie können aber weder mich noch irgendjemand anderen dafür haftbar machen. Diese Entscheidung wurde in China getroffen. Für die Neugründung hat es außerdem außer den Mitteln der Arbeitsverwaltung für die Lehrlingsausbildung keinerlei Fördermittel mehr gegeben. Deswegen hat der Betrieb offensichtlich keine Veranlassung gesehen, mit uns vorab über dieses Thema zu sprechen.
Wie Sie vermute auch ich, dass dahinter steckt, dass die TCL mittlerweile mit dem französischen Elektronikkonzern Thomson ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet hat und damit zum größten Fernsehhersteller der Welt geworden ist. Dieses Unternehmen schließt halt die Produktion in einem kleinen Betrieb. So ist der Ablauf. Wir erleben das in anderen Fällen auch. Das kann einem gefallen oder nicht, aber dringlich ist Ihre Anfrage deswegen nicht, schon gar nicht für die Dinge aus der Vergangenheit.
Zweitens. Was Sie hier behaupten und vorwerfen, „schönreden, verschweigen, vertuschen“, ist nichts anderes als Bösartigkeit von Ihnen, Herr Runge,
zeigt nichts anderes als das hohe Maß an Verlogenheit und Polemik, mit der Sie arbeiten. Sie haben mittlerweile in dieser Angelegenheit 15 schriftliche Anfragen gestellt.
Drei liegen aktuell vor, 89 Einzelfragen wurden gestellt. Diese unbewiesenen Behauptungen, Vermutungen, falschen Anschuldigungen und Verallgemeinerungen sind – Herr Präsident, ich möchte mir diese Anregung erlauben – ein Anlass, sich im Präsidium darüber zu unterhalten, ob derartige schriftliche Anfragen überhaupt noch zugelassen werden.
das mit einer schriftlichen Anfrage und dem Auskunftsbegehren des Parlaments nichts mehr zu tun hat. Das ist Polemik und Verlogenheit.
Im Übrigen wurden die Fragen umfassend beantwortet, soweit uns das möglich ist. Es gilt, bei der Beantwortung auch Betriebs-, Geschäfts- und Bankgeheimnisse zu wahren. Das gilt auch bei börsennotierten Gesellschaften, auch nach der Insolvenz. Soweit es rechtlich zulässig ist, wurden die Fragen beantwortet.
Eine Reihe von Aktionären sind frustriert, weil die Aktien ihren Wert verloren haben. Das gilt nicht nur da, sondern auch in vielen anderen Betrieben und Sparten. Hier gibt es allerdings Aktionäre, die meinen, der Staat müsse eine Garantie für den Bestand oder den Wert der Aktien geben, weil die LfA in gewissen Umfang an der Firma beteiligt war. Die gibt es aber nicht. –
Ein Zweites ist interessant: Wir haben von diesen Aktionären eine ganze Reihe von Schreiben sowie Entwürfe von Klageschriften bekommen. Herr Präsident, deswegen habe ich das vorhin angesprochen: Die Behauptungen und Unterstellungen in den Klageschriften finden sich insgesamt in den Anfragen des Herrn Runge wieder. Ich frage mich schon, ob es Sinn und Zweck von schriftlichen Anfragen ist, das, was Anwälte im Klageverfahren geklärt haben wollen, auf diesem Weg quasi als Auskunft zu bekommen. Das kann es ja nicht sein. Ich persönlich – die Wertung kann man teilen oder nicht – sehe darin einen Missbrauch des Fragerechts.
(Margarete Bause (GRÜNE): Das haben Sie Gott sei Dank nicht zu entscheiden! Das Parlament sind wir!)
Ich frage mich, Herr Runge, ob es die Aufgabe von Abgeordneten sein kann, Anwälten in unsicheren oder aussichtslosen Anlageverfahren die Daten und Materialien zu besorgen, die sie gern hätten.
Das kann’s nicht sein. Sich für Klageparteien in dieser Weise einspannen zu lassen, ist ein moralischer Verfall des Parlaments, wenn Sie so wollen. Das ist ein Zustand, der auf Dauer nach meiner Meinung nicht hinnehmbar ist. Das ist ein Missbrauch des Fragerechts im Interesse von Einzelklägern.
Ich kann nachweisen, wie Herr Runge hier parallele Ansichten, Unterstellungen und Behauptungen wiederholt, und dass sich die Argumente immer wieder in gleicher Weise zeigen.
Sie werfen der LfA regelmäßig vor, hier die Hauptverantwortung zu tragen. Die LfA war an den Fällen, die Sie vortragen, nicht Poolführerin. Die Entwicklung der Lasertechnologie ist von der Forschungsstiftung gefördert worden. Die Entwicklung der Technologie selbst ist auch zum Ergebnis geführt worden.
Die Förderung der Forschungsstiftung, um eine neue Technologie zum Einsatz zu bringen, hat insofern das Ziel erreicht; insofern, als diese Technologie in Produkte umgesetzt wird, jedoch nicht. Es ist aber nicht Aufgabe der Forschungsstiftung, Technologie in Produkte umzusetzen. Das war die Erwartung; es ist aber nicht gelungen. Deshalb wird der Betrag auch zurückgefordert.
Die Unterstellung, dass die LfA in die Besetzung leitender Positionen eingegriffen hätte, ist falsch. Bei der Neubesetzung des Vorstandes, um die es geht – es geht ja um Herrn Niemeyer –, war es tatsächlich so, dass nach dem Ausscheiden des früheren Vorstandes 1998 ein neuer Anfang im Management stattfinden sollte. Mehrere Monate ist gesucht worden. Zum 1. August 1999 ist ein neuer Vorsitzender des Vorstandes verpflichtet worden. Die Auswahl hat der Personalausschuss unter Führung des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Haibel getroffen. Er hat sich für Herrn Niemeyer aufgrund seiner „hervorragenden Qualifikationen und der breiten Erfahrungen“, die der Kandidat gehabt hat, entschieden – so die Begründung des Personalausschusses. Er hat eine externe Personalberatung eingeschaltet. Die LfA war nicht beteiligt; sie hat noch nicht einmal die Poolführung gehabt. Darum ist Ihre Unterstellung, die Sie aus den Klageschriften entnehmen – ich weiß nicht, woher Sie sie haben; anscheinend gibt es entsprechende Verbindungen – falsch. Wen unterstützen Sie denn?
Allmählich gebe ich die Fragen zurück. Sie bringen Unterstellungen, Verleumdungen und Polemik. Deshalb darf ich fragen: Was ist denn Ihr Motiv dafür, dass Sie in dieser kollusiven Art zusammenwirken?
(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Weil Sie Antworten verschweigen und weil Sie lügen! Das sage ich dezidiert!)
(Christine Stahl (GRÜNE): Sie unterstellen mit Beständigkeit! Ist Ihnen das eigentlich klar? – Dr. Martin Runge (GRÜNE): Er redet sich um Kopf und Kragen!)
Ich unterstelle sehr wohl etwas. Die Parallelen, die in den schriftlichen Anfragen zum Ausdruck kommen, die in Schreiben und in Klageschriften zum Ausdruck kommen, sind schon frappierend. Deswegen darf ich fragen. Hier verkehren sich nämlich einige Dinge.
Der Vorstandsvorsitzende – das haben Sie angesprochen – wurde vom Personalausschuss ausgewählt, nicht von der LfA. Das Aktienoptionsprogramm war damals eine Bedingung für die Einstellung des Vorstandsvorsitzenden. Er wollte an der Wertsteigerung beteiligt sein. Er war nur bereit, die Position zu übernehmen, wenn ihm neben dem Gehalt und den Tantiemen auch Aktienoptionen eingeräumt werden. Derartige Stock options sind üblich; sie sind nicht neu.
Passen Sie auf. Der Aufsichtsrat der Schneider AG konnte ihm zum Zeitpunkt der Verpflichtung die Zusage noch nicht geben. Das war der Hintergrund. Er konnte sie ihm noch nicht geben. Im Juli/August 1999 wurde allerdings in Aussicht gestellt, im Jahre 2000 oder später bei der Hauptversammlung der Schneider AG ein derartiges Programm vorzuschlagen. So etwas musste, wenn ich richtig informiert bin, noch durch die Hauptversammlung; denn die Schneider AG hatte ein solches Programm noch nicht beschlossen. Damit man trotzdem die Verpflichtung eingehen konnte, ihn verpflichten und Rechtssicherheit schaffen konnte, hat sich die LfA bereit erklärt, zeitlich begrenzt bis zur Auflage des Optionsprogramms durch die Schneider AG Optionen auf den Bezug von ihr gehörenden Aktien zu gewähren. Der Beschluss wurde zeitlich begrenzt gefasst, damit man – das war der Wunsch des Aufsichtsrates, nicht der LfA – den Kandidaten, den der Aufsichtsrat unbedingt wollte, verpflichten konnte. Die
gesamte Vereinbarung war einzig und allein an den wohlverstandenen Interessen der Schneider AG orientiert.
Noch einmal: Sie war ein Vorgriff auf das zu erwartende Optionsprogramm der Schneider AG. Aus diesem Grunde waren Bezugsrechte aus dem beabsichtigten gesellschaftseigenen Programm auf die in diesem Vertrag vorgesehenen Optionen anzurechnen. Die Voraussetzungen für die Ausübung waren allein an den Interessen der Schneider AG und an objektiv messbaren Erfolgszahlen zur Umsetzung des geplanten Restrukturierungskonzeptes ausgerichtet. Das ist auch der Sinn dieser Option. Der eindeutige Vorrang der Interessen der Gesellschaft gegenüber Eigeninteressen der Vertragspartner war vertraglich festgeschrieben. Die Konditionen waren also sehr sauber fixiert. Zur Ausarbeitung dieser Vereinbarung wurde eine aktienrechtlich versierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, damit ja nicht irgendetwas passiert, was nicht absolut vertretbar wäre, meine Damen und Herren.
Die LfA handelte hier im unmittelbaren Interesse der Gesellschaft, so wie es auch vom Aufsichtsrat definiert war; denn anderenfalls wäre die Verpflichtung des Kandidaten gescheitert. Weil auch die Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen allein am Wohl der Schneider AG orientiert waren und auch nicht nachträglich von der LfA geändert werden konnten, ist die Unterstellung geradezu bösartig, der Optionsvertrag habe dem Ziel gedient, der LfA Einfluss auf die Geschäftsführung der Schneider AG zu verschaffen. Das sind Unterstellungen. Ich gehe nicht weiter darauf ein.
Es wird versucht, Klageverfahren in Gang zu setzen. Ich halte nichts davon, durch eine ausführliche Debatte im Landtag noch Futter für das Klageverfahren zu liefern. Der Vorwurf, den Sie hier wieder erhoben haben, die LfA-Mitarbeiter hätten den Schneider-Vorstand aufgefordert, Bestellungen trotz Liquiditätsnotstand nicht zu stornieren, ist falsch. Ich muss sagen, dass Sie leider keine Ahnung von Sanierungsverfahren haben. Es ist wie so oft: Wenn Betriebe, die produzieren, Bestellungen in Auftrag geben, ist es ein üblicher Vorgang, dass im Vorfeld einer Bankenpool-Sitzung ein Mitglied des Vorstandes nach dem Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden bei der LfA nachfragt, ob Bestellungen, die im Zuge des normalen Geschäftsbetriebs erfolgt waren, storniert werden sollten, weil man nicht weiß, ob die Kreditlinien fortgesetzt werden. Die LfA kann dazu nur sagen: Wenn storniert wird, gibt dies seltsame Signale für die Pool-Sitzung. Auf die Zusammenhänge kann und wird man hinweisen. Meine Damen und Herren, diese Themen werden bei Pool-Sitzungen im Übrigen genauso behandelt. Ich gehe also nicht weiter darauf ein.
Ich lehne es auch ab, aus derartigen Sitzungen Vertrauliches nach außen zu plaudern. Ich sage nur: Wer einigermaßen Erfahrungen mit Sanierungen hat, der weiß, wie sensibel derartige Themen sind, der weiß, welche Außenwirkungen bestimmte Entscheidungen haben können, der weiß, dass natürlich um Rat gefragt wird und Rat gegeben wird. Entscheiden wird und muss aber der Vorstand. Entscheiden wird und muss, wenn es über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausgeht, der Aufsichtsrat. Unterschiedliche Banken werden auch unterschiedliche Ratschläge geben – das will ich gar nicht bezweifeln – oder