Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Für die CSU erteile ich Herrn Kollegen Eisenreich das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anlass für diesen Antrag war eine Petition im Petitionsausschuss, die wir gemeinsam behandelt haben, Herr Kollege Pfaffmann und ich. Es ist ein durchaus bedenkenswertes Thema; es liegen auch bemerkenswerte Argumente auf dem Tisch. Ich habe Verständnis, dass die Situation für die betroffenen Eltern unbefriedigend ist. Ich möchte dazu aber zwei Anmerkungen machen und freue mich auf die gemeinsame Prüfung und Beratung im Ausschuss, die ich für notwendig erachte.
Erstens. Als Bildungspolitiker ist meine Wunschliste, wie bei den anderen Kollegen auch, sehr lang. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Erhöhung des
Schulgeldersatzes – nämlich von 66 Euro auf 106 Euro – einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 34,5 Millionen Euro bedeutet. Was das in Zeiten knapper Kassen bedeutet, brauche ich nicht zu sagen. Sie kennen die Vorlage aus dem Petitionsausschuss.
Zweitens. Es stellt sich die Frage, ob der Freistaat Bayern für die Lösung des Problems die zuständige Ebene ist. Die Konsequenzen aus dem Fehlen einer öffentlichen Schule, bei entsprechendem Bedarf, treffen zunächst und vor allem den Sachaufwandsträger, die Landkreise und die kreisfreien Städte. Eine der Konsequenzen ist, dass einige Landkreise zusätzlich zu dem vom Freistaat gewährten Schuldgeldersatz die Kosten aus eigenen Mitteln selbst bezahlen.
Herr Eisenreich, ist Ihnen bekannt, dass unser Gesetzentwurf gerade nicht darauf abzielt, eine pauschale Erhöhung auf 104 Euro zu verlangen, sondern lediglich für den Fall gedacht ist, dass dort, wo eine öffentlich-rechtliche Schule nicht gegeben ist, die volle Kostenerstattung erfolgt? Die von Ihnen genannten 34,5 Millionen Euro stehen hier also nicht zur Diskussion.
was es bedeuten würde, wenn man den Schulgeldersatz generell von 66 Euro auf 106 Euro erhöhen würde. Ich habe das gesagt, damit man die Dimension und den Rahmen kennt.
Noch einmal zurück zum letzten Punkt. Die Frage ist, ob der Freistaat Bayern die für dieses Problem zuständige Ebene ist, denn einige Landkreise übernehmen den über den vom Freistaat Bayern gewährten Zuschuss
hinausgehenden Betrag und erstatten die zusätzlichen Kosten. In jedem Fall handelt es sich um ein Thema, das wir sorgfältig und eingehend im Ausschuss prüfen müssen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich in der Tat zur Aussprache gemeldet. Eigentlich will ich nur präzisieren. Die 34,5 Millionen Euro Finanzbedarf, die in die Welt gesetzt sind, würden nur dann anfallen, wenn alle Kinder, die in Privatschulen sind, betroffen wären. Unser Gesetzentwurf sagt, es geht nur um jene Kinder, die keine Ausweichmöglichkeiten in eine kostenlose staatliche Schule haben. In Erding ist eine solche Situation gegeben: Mädchen können dort nicht in eine staatliche bzw. schulgeldfreie Schule wechseln. Das ist ein großer Unterschied. Der Personenkreis, für den ein höheres Schulgeld durch den Staat zu zahlen ist, ist deshalb wesentlich kleiner. Damit ist auch der Mittelbedarf kleiner.
Die zweite Anmerkung ist folgende: Herr Kollege Eisenreich, Sie haben in der Petition sicherlich auch gelesen, dass Landkreise die Mittel übernehmen können, sie müssen aber nicht, weil sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind. Der Hinweis, die Landkreise sollen zahlen, ist also nichts anderes als zulasten der Landkreise und der Kommunen einen weiteren Verschiebebahnhof aufzumachen. Das wollen wir nicht. Das wollte ich nur noch einmal festhalten.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen, denn ich glaube, die Feindebatte hat im Ausschuss
zu, weil er ein Problem löst, das die Petitionen an uns herangetragen haben. Kollege Pfaffmann hat das Problem sehr genau beschrieben.
Zweitens. Wir empfinden private Schulen als Bereicherung. Drittens wird die Ungleichbehandlung aufgehoben. Viertens, Herr Kollege Eisenreich, der Vorschlag des Kollegen Pfaffmann ist nicht teurer,
sondern er ist billiger als wenn Sie einen angemessenen Ersatz zur Verfügung stellen. Nachdem Sie sowieso im Moment ständig über Kosten und Nutzen reden, sollten auch Sie sich für diese Lösung entscheiden, weil sie nicht so viel kostet.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3 Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
stimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Verehrte Kollegen und Kolleginnen, damit hätten wir die Tagesordnung für heute erledigt. Ich schließe die Sitzung. Wir treffen uns morgen um 9.00 Uhr zur Fragestunde.