Protocol of the Session on June 17, 2004

Diese Transaktionen eignen sich nicht für eine solide Fi nanzierung kommunaler Aufgaben. Die Kommunalpoliti ker, mit denen ich gesprochen habe – gleichwohl, in wel chen finanzklammen Kommunen sie tätig sind -, sehen dies auch so. Eine Lösung, wie Sie sie vorschlagen, dass Kommunen diese Finanztransaktionen dann nutzen kön nen, wenn sie von der Rechtsaufsicht genehmigt werden, ist daher nicht hilfreich und dient eher zur Beförderung und Legitimierung solcher Transaktionen.

Wir wollen stattdessen, dass diese Transaktionen durch Steuerrechtsänderungen zurückgedrängt werden und

Steuerschlupflöcher gestopft werden. In diesem Zusam menhang möchte ich noch einmal an Ihre leider nicht sehr rühmliche Rolle im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 erinnern, wo die Steuerschlupflöcher nur zum Teil und nicht weitergehend auf Bundesebene gestopft wor den sind. Ich will aber auch auf sehr positive Nachrichten aus den Vereinigten Staaten verweisen, wo ein Gesetzes paket beraten wird, nach dem die steuerlichen Vorteile für Verträge, die ab dem Jahr 2004 in Kraft treten, entfallen sollen. Ich denke, der Spuk mit Cross Boarder Leasing ist damit ohnehin vorbei.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gilt, Steuerschlupflöcher auf Bundesebene zu stopfen. Das ist ein wichtiges Bestreben, weil unseren Kommunen wesentlich mehr gedient ist mit einer gerechten Steuerge setzgebung und einem Stopfen der Steuerschlupflöcher als mit einem Ausnützen derselben.

Ich komme zum Thema des Vollzugs des Haushaltsrechts in Zeiten der Haushaltssanierung. Es wird hier vorgeschla gen, dass bei vorläufiger Haushaltsführung erhöhte Kas senkredite für Investitionen möglich sein sollen, sprich, auch wenn man keinen ausgeglichenen Haushalt hat, soll man mehr Kredite aufnehmen können, um zu investieren. Den Kommunen wird so nicht ein Weg zurück zu einem ausgeglichenen Haushalt, der verantwortbar ist, geebnet, sondern es wird ihnen lediglich ermöglicht, noch mehr auszugeben, obwohl sie keinen ausgeglichenen Haushalt haben. Das halten wir nicht für richtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Den Kommunen soll durch Ihre Vorschläge für eine Rechtsänderung ermöglicht werden, die Schuldenberge noch ein paar Jahre länger vor sich her zu schieben. Die Staatsregierung hat wohl am Beispiel Würzburgs, aber auch am Beispiel anderer Kommunen, denen es nicht viel besser geht, erkannt, dass auch eine durch die Bezirksre gierung eingesetzte Finanzaufsicht strukturell bedingte Finanzprobleme der Städte und Gemeinden nicht in den Griff bekommen kann, und will die Kommunen einfach ein paar Jahre länger ohne genehmigungsfähigen Haushalt weiterwursteln lassen. Wir sagen, erforderlich ist hier nicht ein Änderung des Kommunalrechts, sondern eine Ände rung des kommunalen Finanzausgleichs.

Weiter wurden angesprochen umfangreiche Regelungen zur Änderung der Bestimmungen über die Zweckverbän de. Auch hier regen wir an, auf die vorgeschlagenen Re gelungen zu verzichten. Es gibt bereits sehr viele Zweck verbände, von denen Aufgaben für Dritte wahrgenommen werden. Das funktioniert, weswegen ich nicht verstehe, was für einen Vorteil diese Regelungen haben sollen. Ich denke, die vorgeschlagenen Regelungen führen eher dazu, das Ganze zu verkomplizieren.

Ich komme zu den Bagatellsteuern. Hier ist unsere Positi on völlig klar, und dies nicht erst seit heute. Wir wollen die Kommunen selbst entscheiden lassen, welche örtlichen Steuern sie erheben. Wir glauben aber, dass die Kommu nen so klug sind, zu wissen, dass sie damit ihre Finanz probleme nicht komplett lösen können, und dass sie mit

diesem Instrument außerordentlich maßvoll umgehen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von den Gemeinden gibt es noch sehr viel mehr Vorschlä ge zur Deregulierung und zur Verwaltungsvereinfachung. Herr Staatssekretär, Sie haben den Vorschlag angespro chen, dass Regelungen bezüglich des Verwaltungsperso nals abgebaut werden könnten. Weiterhin haben Sie den schon in der letzten Legislaturperiode diskutierten Entwurf einer Regelung zur Schaffung eines gemeinsamen Kom munalunternehmens angesprochen. Die Einräumung der Möglichkeit zur Schaffung eines gemeinsamen Kommu nalunternehmens ist überfällig. Das brauchen wir sehr bald. Viele Kommunen müssen ihre Aufgaben durch mehr Zusammenarbeit erfüllen, und in diesem Zusammenhang wäre dieses Instrument außerordentlich nützlich. Es wäre sinnvoll, das In-Kraft-Setzen einer entsprechenden Rege lung vorzuziehen.

Frau Kollegin, ich muss Sie unter brechen. Ich habe schon angezeigt, dass Sie über die Redezeit hinaus sprechen. Jetzt haben Sie nochmals um eine Minute überzogen. Bei aller Toleranz: Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Ich bin bereits am Ende mei ner Rede angekommen. Ich bitte Sie: Schaffen Sie mehr Handlungsspielräume für die Kommunen. Haben Sie mehr Vertrauen und Mut, und schaffen Sie bessere Rah menbedingungen für die kommunalen Mandatsträger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Außerhalb der Tagesordnung rufe ich im Einvernehmen mit allen Fraktionen die von der Staatsanwaltschaft bean tragte Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Bayerischen Landtags auf.

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des feder führenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/1004 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das ge samte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthal tung? – Auch keine. Dann ist einstimmig so beschlossen.

Außerhalb der Tagesordnung soll im Einvernehmen mit allen Fraktionen außerdem über die vom Landgericht Augsburg beantragte Genehmigung der Zeugeneinver nahme von vier Mitgliedern des Bayerischen Landtags vor dem Landgericht Augsburg Beschluss gefasst wer den, weil hierzu eine Beschlussfassung des Parlaments notwendig ist.

Nach § 50 Absatz 1 StPO sind die Mitglieder des Land tags während ihres Aufenthalts am Sitz der Versammlung

grundsätzlich dort zu vernehmen. Abweichungen muss der Landtag genehmigen. Dies soll im konkreten Fall ge schehen, das heißt, es soll die Zeugenvernehmung in Augsburg genehmigt werden.

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen somit sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung lege ich folgenden Beschlussvorschlag zugrunde:

Die beantragte Vernehmung von

Herrn Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, MdL,

Herrn Staatsminister Erwin Huber, MdL,

Herrn Staatsminister Dr. Otto Wiesheu, MdL,

und

Herrn Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, MdL,

vor dem Landgericht Augsburg wird genehmigt.

Wer diesem Beschlussvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.

Zum weiteren Verfahren: Im Ältestenrat wurde eine Mit tagspause ab circa 12.30 Uhr vereinbart. Diese wollen wir mit Rücksicht auf die Bediensteten im Hause gewähren. Außerdem sollten wir den Nachmittagsfahrplan zeitlich einigermaßen einhalten. Wir beginnen mit der Fragestun de, und es wäre gut, wenn die Dringlichkeitsanträge nicht erst am späten Nachmittag aufgerufen würden.

Ich kann nicht überblicken, wie lange die Aussprache zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausfüh rung der Verwaltungsgerichtsordnung dauern wird. Ich nehme an, das braucht seine Zeit.

(Zuruf von der CSU)

Das ist nicht allein die Redezeit der Staatsregierung, Herr Staatssekretär.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von den GRÜ NEN: Danke, Herr Präsident!)

Ich rufe deswegen jetzt auf:

Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhält nisse der Mitglieder der Staatsregierung und des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drucksache 15/40) - Zweite Lesung –

und

Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Herrmann und Fraktion (CSU), Franz Maget und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr und Fraktion (BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengeset zes (Drucksache 15/771) - Zweite Lesung –

Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Dr. Bernhard, bitte.

Ich will einige kurze Bemer kungen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ma chen. Wir haben den Entwurf bereits in Erster Lesung so wie in den Ausschüssen behandelt. Mit Ausnahme einer redaktionellen Änderung haben sich keine Änderungen ergeben. Im Wesentlichen geht es darum, unser Entschä digungssystem weiterzuführen und in Kraft zu setzen, wonach die Abgeordneten an der allgemeinen Einkom mensentwicklung beteiligt werden, so wie das bei der übrigen Bevölkerung der Fall ist und im Übrigen – mit Aus nahme der ÖDP – auch akzeptiert wird. Es handelt sich um ein gerechtes und faires Verfahren.

Wir haben uns vor dem Hintergrund der Diskussion und der Kürzungen bei anderen Versorgungssystemen – im Rentensystem und bei den Beamten – entschlossen, an unserer Altersentschädigung einige Korrekturen vorzu nehmen. Wir waren der Auffassung, wir sollten uns in dem allgemeinen Kontext bewegen und es sollten keine Son derentwicklungen eintreten. Auch unsere Entschädigung bedarf der Akzeptanz, wenn wir von anderen Opfern und Einschränkungen verlangen. Deshalb haben wir vorgese hen, dass eine Mindestversorgung erst nach 10 Jahren gewährt, die Höchstversorgung erst nach 20 Jahren er reicht und erst bei einer Parlamentszugehörigkeit von 20 Jahren mit 60 Jahren die volle Altersentschädigung aner kannt wird. Wir halten das für gerechtfertigt, da bei einem Abgeordneten ein gewisser Unterschied zur sonstigen Bevölkerung besteht, weil er vollständig aus seinem Be rufsleben heraustritt, seinen normalen Lebensweg ver lässt und es im Alter dann oft schwierig ist, in den alten Beruf zurückzukehren. Wir haben eine Übergangsrege lung getroffen, um Vertrauensschutz für all diejenigen zu gewährleisten, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes bereits Anwartschaften nach dem bisherigen System erworben haben.

Ich glaube, dass dieser Schritt, die Altersentschädigung zu korrigieren, eine gute Ausgangsbasis für die Diskussion ist, die wir gegenwärtig nach Außen führen. Die Diskussi on um die Altersentschädigung ist damit sicherlich nicht beendet. Ich gehe davon aus, dass es, nach dem, was wir bisher in der Diätenkommission besprochen haben, eine Initiative geben wird zu überlegen, die Altersentschädi gung ganz anders zu gestalten, wonach etwa die Abge ordneten ihre Beiträge selber aufbringen oder ein Versor gungswerk ins Leben gerufen wird. Solche Diskussionen hat es bisher schon gegeben. Sie sind immer daran ge scheitert, dass man dann – was man ehrlicherweise dazu sagen muss – die Abgeordnetenentschädigung erhöhen oder ein entsprechender Betrag vom Landtag in ein Ver sorgungswerk gezahlt werden müsste. Die Vorschläge,

die gegenwärtig in der Diskussion sind, wonach die Abge ordneten einfach aus ihrer bisherigen Entschädigung für ihre Altersvorsorge bezahlen, sind populistisch, unseriös und unzumutbar. Man würde auch keinem Arbeitnehmer zumuten, den Arbeitgeberbeitrag aus seiner Vergütung zu bezahlen. Das kann so nicht sein.

Ich will auch ein paar Anmerkungen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung hinsichtlich der Ministerpensionen machen. Auch hier gilt, dass sich die Ministerpensionen, deren Entwicklung und deren Rahmenbedingungen na türlich in den gesellschaftlichen Rahmen, der auch sonst gilt, einpassen müssen. Auch hier darf sich die Entwick lung nicht verselbständigen, es darf keine ähnlichen Dis kussionen geben, wie wir sie zurzeit mit manchen Leuten in der Wirtschaft führen, bei denen der Bezug zu allgemei nen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und zu dem Maß, das akzeptiert wird, verloren gegangen ist. Deshalb begrüßen und unterstützen wir diesen Gesetzentwurf und diese Initiative der Staatsregierung. Ich will im Einzelnen nicht auf die Inhalte eingehen. Das ist nicht notwendig, weil wir das bei der Ersten Lesung schon getan haben. Ich denke, wir sollten beiden Gesetzentwürfen zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die beiden Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Staatsregierung abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Druck sache 15/40 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 15/1110 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Fi nanzfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfra gen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/1110.

Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss für Verfassungsrechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthal tungen? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.