Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bitte doch um etwas mehr Ruhe und Aufmerksamkeit. Bei diesem Lärmpegel ist ein vernünftiges Beraten nicht möglich. Es muss möglich sein, dass wir uns auf die Beratung konzentrieren. Bitte, Frau Kollegin. –
Ich möchte noch eine Erwiderung machen. Frau Ministerin, wenn Sie anmerken, Sie würden mir auf eine schriftliche Anfrage hin nicht mitteilen wollen, wie im Moment der Verhandlungsstand ist, dann frage ich mich, warum Sie das eine Woche vor Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage bereits in der Zeitung getan haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zur Ablehnung der Elternverbände: Dass die Elternverbände nicht freiwillig für die Abschaffung der Lernmittelfreiheit sind, ist doch völlig normal. Die Elternverbände stellen sich sicher nicht mit Hurra hin und sagen: Gott sei Dank dürfen wir jetzt die Schulbücher bezahlen. Das darf man von Elternverbänden nicht erwarten. Trotzdem gehört es zu den Verhandlungen, dass man die Eltern in die Frage über das Wie einbindet und mit ihnen spricht. Das ist etwas völlig Normales.
Herr Kollege Pfaffmann, ich entnehme Ihrer Rede, dass Sie den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten für einen völlig unsozialen Menschen halten. Sie halten auch den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen für einen völligen Unmenschen. Sie halten auch den Regierenden Bürgermeister von Berlin für einen Unmenschen. Scheinbar halten Sie all diejenigen, die in ihren Haushalten größte Probleme haben und logischerweise abwägen müssen, was sie noch machen können und was nicht, für Unmenschen. Ich sage Ihnen nüchtern und trocken: Der Haushalt ist schwierig. Jeder wird einen Beitrag leisten müssen. Jeder muss ein Stück weit dazu beitragen, dass wir mit unseren Staatslasten vernünftig verfahren, damit wir nicht den Kindern, denen wir jetzt die Bücher bezahlen, diese Bücher zehn Jahre später bezahlen lassen.
Das ist die einzige Alternative. Sie haben keinen Alternativvorschlag gemacht. Mich verwundert es außerordentlich, dass der Städtetag zu diesem Thema etwas gesagt hat; denn gerade die Städte kommen immer zu mir und sagen, sie wollten von den Kosten entlastet werden. Das war gerade wieder bei den Gesprächen der Fall. Zur Abschaffung der Lernmittelfreiheit haben sich die Städte positiv geäußert, wenn für sie am Ende eine tatsächliche Entlastung herauskommen sollte. Deshalb ist es für mich nicht ganz verständlich, was Sie hier formulieren.
Frau Kollegin Tolle, ich habe in der Pressemeldung relativ wenige Informationen herausgegeben. Vonseiten der Elternverbände wurde aber gewünscht, dass wir das Ergebnis, das bei den Verhandlungen herausgekommen ist, zumindest öffentlich dokumentieren.
Warum ging das nicht zeitgleich mit der mündlichen Anfrage? – Das ging deshalb nicht, weil die Elternverbände bei mir waren und im Anschluss daran eine Presseerklärung mit den Elternverbänden erarbeitet wurde. Ich konnte Ihre Anfrage nicht beantworten, bevor ich mit den Elternverbänden gesprochen habe. Ich muss mit den Elternverbänden zuerst reden, dann kann ich an die Öffentlichkeit treten. Ich habe Ihnen so rasch geantwortet, wie ich das konnte. Ich kann Ihnen nicht das Ergebnis des Gespräches mit den Elternverbänden mitteilen, bevor ich mit den Elternverbänden gesprochen habe.
Zu einer Zwischenintervention nach § 111 Absatz 5 erteile ich Frau Kollegin Schieder das Wort. Sie haben zwei Minuten Redezeit.
Herr Präsident, liebe Frau Ministerin! Ich stelle hiermit fest, dass Sie zunächst sagten, die Elternverbände wären einverstanden mit der Beseitigung der Lernmittelfreiheit. Auf unsere Vorhaltungen haben Sie dann eingeräumt, dass Sie die Elternverbände in die Diskussionen einbezogen hatten. Das ist etwas grundsätzlich anderes. Sie haben uns bewusst eine andere Darstellung vorgetragen, als meinem Kenntnisstand aus den Gesprächen mit den Vertretern der Elternvereinigungen entspricht.
Frau Staatsministerin, ich bitte Sie zu prüfen, ob die Handy-Kosten der Staatsregierung eingespart werden könnten, um damit Schulbücher zu finanzieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte für das Parlament und für das Protokoll feststellen, dass ich das Schreiben von Frau Staatsministerin Hohlmeier am Montag erhalten habe. Dieses Schreiben stammt vom 7. Mai. In der Presse sind Sie mit dieser Meldung viel früher gewesen. Sie haben mir diese Meldung nicht zur Verfügung gestellt.
Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, die in namentlicher Form erfolgen soll. Ich lasse zunächst über den SPD-Antrag auf der Drucksache 15/926 abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion. Die Enthaltungs-Urne befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe wird begonnen. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, die fünf Minuten sind vorbei. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Ich verlange jetzt nicht unbedingt von Ihnen, die Plätze zwischendurch einzunehmen, weil es sich im Gegensatz zur nächtlichen Sitzung von neulich nur um zwei Abstimmungen handelt. Doch bitte ich Sie um Ruhe. Zunächst müssen die Urnen ausgewechselt werden. Einen kleinen Moment bitte!
Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/930. Die Urnen sind wieder wie vorher bereitgestellt. Wir beginnen mit der Abstimmung.
Die fünf Minuten sind vorbei. Die Abstimmung ist geschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Adi Sprinkart, Eike Hallitzky und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erprobungsanbau in Bayern abbrechen! (Drucksache 15/927)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Herbert Müller, Heidi Lück und Fraktion (SPD) Genmaiserprobung in Bayern (Drucksache 15/932)
Für beide Anträge ist bereits namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Sprinkart.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem, was Bayern beim Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais durchzieht, macht es sich zum Handlanger und Helfershelfer der Gentechniklobby, und es stellt sich eindeutig gegen die überwältigende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und der bayerischen Bäuerinnen und Bauern.
Diese sind sich darin einig, dass sie keine Agro-Gentechnik brauchen und wollen. In Bayern wird an zehn verschiedenen Standorten Erprobungsanbau durchgeführt. Drei davon sind staatliche Anbauflächen. Bayern hat die meisten Standorte aller Bundesländer. Mit einer Anbaufläche von insgesamt 60 Hektar erreicht der Erprobungsanbau in Bayern den gleichen Umfang wie in Sachsen-Anhalt. Bayern ist neben Sachsen-Anhalt das einzige Land, das staatliche Flächen zur Verfügung stellt. Bayern ist neben Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, in dem eine staatliche Einrichtung den Erprobungsanbau wissenschaftlich begleitet.
In Sachsen-Anhalt wird aber offen erklärt, man wolle den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen fördern. Selbst dort aber greift mittlerweile die Einsicht, dass man Gentechnik nicht gegen den Willen der Bauern und gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen kann, wie ich einer Erklärung der dortigen Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke vom Sonntag entnehme.
Die Staatsregierung dagegen verschanzt sich hinter der Forschung, fördert aber gerade mit dem Erprobungsanbau den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft. Sie zieht das trotz des breiten Protestes und ohne Hauch von Selbstzweifeln durch. Es gab
eine kurze Zeit, in der sich einige Kollegen der CSU – die meisten davon waren Landwirte – die Freiheit nahmen und sich eine eigene Meinung bildeten. Im Landwirtschaftsausschuss forderten sie zusammen mit der Opposition, die Staatsregierung solle den Erprobungsanbau nicht forcieren.
Das war – um es klar zu sagen – ein Kompromiss zwischen den Kollegen der CSU-Fraktion, die grundsätzlich für den Erprobungsanbau sind, und uns, die wir ihn grundsätzlich ablehnen. Wir haben in dem Antrag einen umfassenden Bericht bis zum 31.03. dieses Jahres – also wohlgemerkt: vor der Aussaat des Gen-Maises – gefordert. Inzwischen haben wir zwar den Erprobungsanbau und die Aussaat, aber noch keinen Bericht. Das sind Sie ja gewohnt, dass die Dinge an Ihnen vorbeilaufen. Manchmal hat man den Eindruck, es ist Ihnen sogar recht so.
Mit Ihrem Antrag, in dem Sie einen Bericht über die wissenschaftliche Bewertung von gentechnisch veränderten Organismen fordern – zum 31.06. wohlgemerkt –, sind Sie reichlich spät dran. Oder ist es bei Ihnen so üblich, dass Sie zuerst gentechnisch veränderte Organismen verbreiten, um dann nach den Risiken zu fragen? Die gute fachliche Praxis wäre eine andere.
Eigene Meinungen haben in der CSU-Fraktion nicht gerade Konjunktur und sind bei der Staatsregierung nicht gerade wohlgelitten, verstoßen sie doch geradezu gegen das allgegenwärtige Prinzip des Vordenkens und Abnickens. So hatte auch dieser Beschluss des Landwirtschaftsausschusses nur eine kurze Lebensdauer. Eine Woche später war es vorbei mit der eigenen Meinung; man ließ wieder denken. Als Grund für den Meinungsumschwung musste eine in der Überschrift zugegebenermaßen nicht gelungene Presseerklärung von uns herhalten. Als Politiker macht man sich da so seine Gedanken; sollte es wirklich eine Presserklärung gewesen sein, dann würde es doch von dem extrem hohen Niveau der Entscheidungsfindung in der CSU-Fraktion in wichtigen Fragen zeugen. Ich glaube vielmehr, dass die Vordenker vergessen haben, Ihnen eine Begründung mitzuliefern. Mein Rat an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion: Sagen Sie Ihren Vordenkern, wenn Sie schon zu einem solchen Meinungswechsel genötigt werden, dann sollen sie Ihnen das nächste Mal auch eine gescheite Begründung mitgeben.
Neben diesen kurzzeitigen Übereinstimmungen gibt es auch einen gemeinsamen Beschluss, den wir in der Sitzung am 22.04. gefasst haben. Darin heißt es:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Einrichtung gentechnikfreier Anbauzonen auf freiwilliger Basis durch die Schaffung eines organisatorischen Rahmens unterstützt werden kann.
Nun hat im Landkreis Ebersberg die Kreisversammlung des Bayerischen Bauernverbandes einstimmig den Beschluss gefasst: Wir wollen, dass der Landkreis Ebersberg gentechnikfrei bleibt. Ganz offensichtlich um zu zeigen, dass solche Voten der Staatsregierung herzlich wenig bedeuten, ist es nur logisch, dass man in diesem Landkreis auf acht Hektar Erprobungsanbau durchführt. Sie müssen wohl zugeben, dass diese Vorgehensweise eklatant gegen den Geist unseres gemeinsamen Beschlusses verstößt. Zudem wurden die angrenzenden Landwirte und Imker ganz offensichtlich nicht über den Erprobungsanbau informiert.
Was sagen Sie eigentlich den Imkern im Umfeld des Erprobungsanbaus, wie sie mit ihrem Honig verfahren sollen? Eine Untersuchung kostet, wie wir wissen, 400 Euro. Sie werden ihnen wahrscheinlich gar nichts sagen; Sie haben sie nicht einmal über den Anbau informiert.
Es gibt keine Klarheit über die nichtstaatlichen Anbauflächen, obwohl gerade das immer ein besonderes Anliegen der CSU-Kollegen war, das sie mit einem staatlich begleiteten Anbau verbanden. Selbst Staatsminister Miller hat schon einmal erkannt – das ist aber schon eine Weile her, das war 1999 –, dass es zum verantwortungsvollen Umgang mit der Gentechnik gehöre, die Standorte bekannt zu geben. Die Kollegin aus Sachsen-Anhalt rät übrigens den Bauern, die Flächen selbst bekannt zu machen. Sie gibt an, sie wisse nicht, wo die privaten Flächen sind. Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit dem Verweis auf die Bundesebene! Sie bringen es fertig, im Bundestag das Gentechnikgesetz abzulehnen, indem diese Anzeigepflicht enthalten ist. Sie fordern gleichzeitig die Bundesregierung auf, die Anzeigepflicht für den Erprobungsanbau festzuschreiben. Das soll noch einer verstehen.
Nachdem die Landesanstalt für Landwirtschaft die wissenschaftliche Untersuchung begleitet, hätte diese Begleitung leicht von einer freiwilligen Offenlegung der Standorte abhängig gemacht werden können. Ganz offensichtlich sind Sie aber dazu nicht bereit oder in der Lage.