Protocol of the Session on April 23, 2004

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Reden Sie jetzt von Deutschland oder von den USA?)

Ich spreche von der Bundesrepublik Deutschland. Herr Kollege, Sie werden wohl auch wissen, dass Hamburg in Deutschland liegt. Ich beklage, dass die SPD nicht einmal eine Stellungnahme dazu abgibt, ob wir eine solche Zentraldatei brauchen. Ich weiß, dass die GRÜNEN dagegen sind. Ich sage Ihnen: Ich habe mit Herrn Schily darüber keine detaillierten Gespräche geführt. Was in vertraulicher Runde besprochen wurde, werde ich nicht öffentlich sagen; ich bin mir aber sicher, dass Herr

Schily meinen Vorschlag, der von allen B-Innenministern geteilt wird, aus fachlicher Sicht unterstützt, nämlich eine Zentraldatei, in der alle Erkenntnisse über Extremisten gespeichert sind, sodass es sozusagen einen Vorgangsnachweis gibt. Ich fordere hier dazu auf, diese Datei auf den Weg zu bringen; ansonsten haben wir Informationslücken. Diese dürfen nicht erst dann geschlossen werden, wenn auch in Deutschland ein Terroranschlag stattgefunden hat.

(Beifall bei der CSU)

Wir brauchen ein Lage- und Analysezentrum auf Bundesebene. Im „Spiegel“ und in anderen Organen gab es eine Meldung, dass wir uns dagegen gewehrt hätten. Ich will deswegen in aller Klarheit herausstellen, was Sache ist. Wir wollen ein Lage- und Analysezentrum auf Bundesebene, aber nicht in einer Art und Weise, dass der Bund unsere zuständigen Abteilungsleiter auf Monate in dieses Analysezentrum abzieht. Wir wollen nicht, dass der Bund unsere Fachleute wegholt. Wir wollen, dass der Bund seine Kompetenzen wahrnimmt. Wir werden jede Zulieferung leisten. Wir sind bereit, wenn nötig auch jeden unserer Abteilungsleiter wöchentlich oder wöchentlich zweimal oder monatlich dreimal oder wie oft auch immer zur Verfügung zu stellen, damit die Lage analysiert werden kann. Der Bund muss aber seine eigenen Kompetenzen wahrnehmen. Bisher geschieht dies nämlich nicht in ausreichender Weise.

(Beifall bei der CSU)

Ich bin ein dezidierter Föderalist. Mit einer solchen föderalen Struktur kann gut gearbeitet werden, wenn ein nahtloser Informationsaustausch und eine ordentliche Koordinierung durch den Bund erfolgen. Sollten dazu weitere Regelungen notwendig sein, bin ich dazu ausdrücklich bereit. Ich sage das hier genauso wie in der Innenministerkonferenz und an anderen Stellen. Wir wollen hier nicht irgendwelche Ideologien, sondern wir wollen dafür sorgen, dass der Rechtstaat alle Chancen im Kampf gegen den Terrorismus hat.

Wir müssen auch die Möglichkeit dazu schaffen, die Bundeswehr unter der Verantwortung der Sicherheitsbehörden in den Bereichen einzusetzen, in denen die Bundeswehr bessere Fähigkeiten als zivile Behörden hat. In allererster Linie ist hier eine eigene Bundeskompetenz der Bundeswehr zu nennen, die ich will, das so genannte Air Policing und das Sea Policing. Ich freue mich, dass die Bundesregierung einer Anregung, die ich im Januar 2002 gegeben habe, zwischenzeitlich gefolgt ist, indem sie ein Gesetz vorgelegt hat – allerdings nur ein einfaches Gesetz. Im Januar 2002 hatte Herr Schily das noch als blühenden Unsinn dargestellt. Seitdem aber im Januar des vergangenen Jahres ein Flugzeug um die Hochhäuser um Frankfurt geflogen ist, hat sich die Meinung dazu geändert. Der betreffende Pilot, Gott sei Dank nur ein jugendlicher Spinner, konnte zu Boden gebracht werden, weil ein völlig Unzuständiger, nämlich der Fluglotse in Frankfurt einen Ton gefunden hat, um den Piloten zur Landung zu bewegen. Er sagte: Fliegerkamerad, du hast eine Chance, die du nie wieder in deinem Leben erhältst; diese musst du nützen. Die Chance, am größten Flughafen Zentraleuropas zu landen, ganz alleine du, erhältst du nie wieder. Deshalb ist der Pilot gelandet.

Es gab eine Diskussion zwischen der hessischen Polizei, der hessischen Regierung und Bundesminister Struck über die Frage, wer in einem solchen Fall zuständig ist. Gilt das Polizeirecht, das Recht der Nacheile? Der Pilot ist in Rheinland-Pfalz aufgestiegen, nach zwei Minuten hat er die Landesgrenze nach Bayern überflogen, flog sieben Minuten über Bayern und dann fünf Minuten über Hessen. Gilt das Recht der Nacheile aus dem Polizeirecht oder ist die Bundeswehr zuständig? Auch Herr Minister Struck hat mir ausdrücklich erklärt, dass er eine Grundgesetzänderung zur Schaffung einer Kompetenz für die Bundeswehr für vorzugswürdig hält. Trotzdem wurde ein Gesetz vorgelegt, das von der überwiegenden Mehrzahl der Fachleute als verfassungswidrig angesehen wird. Der grüne Koalitionspartner ist nämlich nicht bereit, über eine Verfassungsänderung zu reden. Es ist aber wohl für jedermann erkennbar und auch in der Sache nicht mehr umstritten, dass in solchen Fällen die Bundeswehr eingeschaltet werden muss, nicht der Polizeihubschrauber, von dem aus man eventuell mit der Pistole oder der Uzzi auf ein Tragflächenflugzeug schießen könnte.

Ich frage mich schon: Warum kann die Bundeswehr in Afghanistan, in Kuwait, am Horn von Afrika, in Jugoslawien mit ihren weltweit einmaligen Spitzenkräften ABC-Abwehr betreiben, während das im eigenen Lande nicht möglich ist? Die Bundeswehr betreibt weltweit ABC-Abwehr mit Ausnahme eines Landes, und dieses Land heißt

Bundesrepublik Deutschland. Dort darf die Bundeswehr nicht helfen, wenn es um Milzbrandgefahr oder Ähnliches geht. Das ist absurd. Das muss geändert werden.

(Beifall bei der CSU)

Ich komme zum Objektschutz. Ich bin gespannt, wie die Bundesregierung ihrer Verantwortung gerecht wird, die Sicherheit bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 zu gewährleisten, ohne Militär für Hilfsdienste, nicht für Kernaufgaben, in Anspruch zu nehmen, wie das in allen anderen Nachbarländern der Fall ist. Absurd ist, dass diese Bundesregierung verpflichtet ist, die Bundeswehr auf Anforderung eines europäischen Nachbarlandes für Polizeiaufgaben in EU-Ländern zur Verfügung zu stellen. Von der Bundeswehr müssen zum Beispiel in Spanien und Frankreich Polizeiaufgaben wahrgenommen werden, wenn dies europäische Nachbarländer verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Irakkrieg fand in Deutschland ein unwürdiges Spiel statt. Man hat die Housing Areas in Würzburg und Bamberg mit weiß-roten Bändern wie bei Straßenabsperrungen umgeben und sie zu militärischem Gebiet erklärt, damit die Bundeswehr dort Sicherungsaufgaben übernehmen durfte. Ich habe Herrn Schily gegenüber gesagt: Ich weigere mich, in Spannungszeiten die Polizei von Schutzaufgaben für die Bevölkerung abzuziehen, um amerikanische Einrichtungen zu sichern. Daraufhin wurde dieser Trick gemacht. Das soll auf eine anständige Rechtsgrundlage gestellt werden, statt die Verantwortung auf Polizei und Sicherheitsbehörden abzuladen, weil die Politik zu feige ist oder derartige Dinge für falsch hält.

(Beifall bei der CSU)

Wir brauchen – ich werde auf den Landtag zukommen – eine bessere Regelung der Telekommunikationsüberwachung.

Sie alle wissen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Großen Lauschangriff eine drastische Einschränkung vorgenommen hat. Das Bundesverfassungsgericht weitet die Freiheitsrechte außerordentlich stark aus. Ich zitiere aus dem Urteil, in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit einen Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Wörtlich heißt es: Dieser Schutz „darf nicht durch Abwägung mit den Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden.“ Das bedeutet, dass auch überwiegende Gemeinschaftsinteressen zurückzustehen haben, wenn die Privatsphäre betroffen ist. Die Gangsterwohnung des Terroristen ist somit unter Umständen heiliger als die Strafverfolgungsinteressen des Staates. Dies ist ein sehr weitgehender Satz, den ich sicherheitspolitisch für verheerend halte.

(Beifall bei der CSU)

Ich füge hinzu: Wir prüfen im Moment intensiv, ob derselbe Grundsatz auch für präventiv polizeiliche Maßnahmen gilt. Ich weiß, dass ich mich jetzt auf brüchiges Gelände begebe. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es unter ver

fassungsrechtlichen Gesichtspunkten ein Unterschied sein kann, ob es um Strafverfolgungsinteressen oder um einen bevorstehenden Terroranschlag geht. Wir sind in dieser Frage bislang zu keiner abschließenden Meinung gekommen. Bei der Strafverfolgung ist es selbstverständlich, dass man zum Beispiel Angehörige auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen muss. Wenn wir jedoch ein Gespräch zwischen einem Mann und seiner Frau mitbekommen, bei dem die Frau dem Mann sagt, er solle doch nichts machen und den Sprengstoff, den der Mann gelagert habe, nicht zünden, ist es selbstverständlich, dass wir diese Erkenntnis weiter verwenden.

Ich weiß, dass mir die Fachabteilung nicht erlaubt hätte, das, was ich jetzt sagen werde, in mein Manuskript zu schreiben. Ich möchte aber trotzdem ausdrücklich sagen, dass wir den Anfang November letzten Jahres geplanten Sprengstoffanschlag anlässlich der Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums nicht erkannt hätten, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits vorher ergangen wäre. Ohne einen Lauschangriff in der Privatsphäre wäre dieser schwere Sprengstoffanschlag nicht erkannt worden. Deshalb prüfen wir, ob dieses Urteil auch für präventive Maßnahmen gilt. Ich will nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Terroristenwohnung heiliger als das Leben Tausender unschuldiger Menschen ist.

(Beifall bei der CSU)

Lieber Herr Kollege Maget, ich werbe um Ihre Unterstützung.

(Franz Maget (SPD): Sie wissen doch genau, dass dieser Anschlag nur durch einen Zufall rechtzeitig erkannt wurde und nicht durch einen Lauschangriff!)

Sie kennen die Akten nicht, die ich kenne. Sobald die Anklageschrift herausgekommen ist, werde ich diesen Fall in allen Details öffentlich darstellen. Ohne die Möglichkeit, in der Privatsphäre einen Lauschangriff durchzuführen, wäre dieser Fall, bei dem Sie selber als Opfer leidvoll betroffen waren, nicht verhindert worden.

(Franz Maget (SPD): Das war Zufall, nicht der Lauschangriff!)

- Entschuldigen Sie, in dieser Sache ist ein Lauschangriff gefahren worden. Durch diesen Lauschangriff haben wir erfahren, dass Sprengstoff da ist, und zwar im Kilobereich. Dies wurde in einem Gespräch im Familienkreis dargestellt. Zu diesen Gesprächen im Familienkreis sagt das Bundesverfassungsgericht: „Der Schutz der privaten Lebenssphäre darf nicht durch Abwägung mit Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden.“

Das ist die Problematik. Das ist kein politischer Angriff. Über die Regelungen zu den Abhörmaßnahmen habe ich vor vielen Jahren – zu Zeiten der Regierungskoalition Kohl – als Unterhändler der CDU/CSU mit Herrn Schily verhandelt. Das Verfassungsgericht hat nun eine einschränkende Auslegung auf Antrag von Frau Leut

heusser-Schnarrenberger vorgenommen, die damals noch in der Regierung war. Dieses Thema eignet sich deshalb nicht für billige parteipolitische Angriffe.

(Franz Maget (SPD): Dann unterlassen Sie das auch!)

Wir befinden uns hier an einem Grenzbereich des Zulässigen. Ich sage: Um Terroranschläge abzuwehren, muss auch in der Privatsphäre der Terroristen ermittelt werden.

(Beifall bei der CSU – Franz Maget (SPD): Wer bestreitet das?)

Wir brauchen eine Verbesserung des Schengen-Informationssystems. Ich sage deutlich, dass die Zusammenarbeit in Europa noch nicht so funktioniert, wie ich mir das vorstelle. Die Auslieferung des Partners der Mutter der kleinen Karolina von Italien nach Deutschland – Sie erinnern sich bestimmt an diesen Fall – hat drei Monate gedauert. Jeder Kriminalist weiß, dass in bestimmten Fällen schnelle Vernehmungen erfolgen müssen, weil die Leute sonst ausreichend Zeit haben, sich ein Lügengebäude aufzubauen. Diese Leute glauben nach ein paar Monaten selbst, dass das Lügengebäude Realität sei, so dass sie nicht mehr wissen, was die Wahrheit ist. Dadurch wird die Ermittlung schwieriger. Hier brauchen wir dringend Verbesserungen.

Ich komme jetzt zur EU-Osterweiterung. In wenigen Tagen wird die Osterweiterung der Europäischen Union kommen, zu der die Staatsregierung steht. Dies ist eine großartige Veränderung Europas. Die Wiedervereinigung Europas und der Wegfall des Eisernen Vorhangs sind positiv. Allerdings gibt es auch sicherheitspolitische Probleme, die jedoch nicht so groß sind, wie das von der Bevölkerung und der Öffentlichkeit befürchtet wird. Nach dem 1. Mai werden die Grenzkontrollen nämlich in gleicher Weise durchgeführt wie am 23. April.

(Beifall bei der CSU)

Ich habe mich für diese Regelung in den vergangenen Jahren stark gemacht und wurde dafür häufig sehr hart kritisiert. Ich sage aber ausdrücklich, dass es richtig war, mit dem „Big Bang“ der Osterweiterung am 1. Mai nicht gleichzeitig die Grenzkontrollen wegfallen zu lassen. Dies muss ein mehrstufiger Prozess sein. Die Osterweiterung der EU führt für diese Staaten zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Die Teilnahme am SchengenAbkommen ist ein zweiter, davon unabhängiger Vorgang. Die Teilnahme am Schengener Durchführungsübereinkommen wird ein dritter Vorgang sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle Ausgleichsmaßnahmen funktionieren. Erst dann können die Grenzkontrollen wegfallen. Bis dahin wird unverändert kontrolliert. Die bayerische Polizei ist an den Grenzübergängen und führt diese Kontrollen durch.

Durch den Weggang des Zolls am 1. Mai wird eine Erschwernis auftreten. Wir führen derzeit engste Gespräche mit der tschechischen Seite durch, um für jeden einzelnen Grenzübergang Reduzierungen der Sicherheit zu vermeiden. Wir wollen eine abgeglichene Kontrolle jedes einzel

nen Fahrzeugs, entweder durch die tschechische oder die bayerische Polizei. Diese Sicherheitspartnerschaft muss funktionieren.

In einigen Jahren werden die Grenzkontrollen wegfallen. Die Tschechen sind diesbezüglich sehr ungeduldig. Bei meinem Besuch in Prag hat Innenminister Gross erklärt, dass er den Wegfall der Grenzkontrollen bis zum 1. Januar 2006 erreichen wolle. Ich habe damals meine Überzeugung geäußert, dass an den 1. Januar 2006 wohl eher nicht zu denken sei. Das Schengen-Informationssystem II wird bis dahin nicht zur Verfügung stehen. Außerdem ist die tschechische Polizei noch nicht so weit. Der zuständige Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium, Herr Ministerialdirektor Dr. Kass hat vor wenigen Tagen in einem Referat erklärt, dass er mindestens von acht bis zehn Jahren ausgehe, bis die Grenzkontrollen wegfielen. Ich halte das für eine sehr mutige Äußerung, weil er den Termin sehr weit hinausschiebt. Jedenfalls kann dieser Wegfall nicht von heute auf morgen erfolgen. Wir als Freistaat Bayern werden unsere Zustimmung dazu nur dann geben, wenn die Sicherheitsinteressen gewahrt sind. Wir dürfen die Grenzkontrollen nicht aufheben, wenn Gefahren für unsere Sicherheit bestehen. Das ist die Marschrichtung.

(Beifall bei der CSU)

Wir helfen aber selbstverständlich unseren tschechischen Nachbarn, den Ungarn, den Slowaken und den übrigen Beitrittsländern helfen, ihre Polizei auf Standards zu bringen, die unseren Standards entsprechen.

Wir haben immer wieder tschechische Polizisten bei Seminaren in Sulzbach-Rosenberg oder an anderen Orten. Wir selber sind immer wieder in die Nachbarländer eingeladen. Wir arbeiten eng zusammen. Das ist wichtig und richtig, denn Sicherheit ist in einem zusammenwachsenden Europa eine gemeinsame Aufgabe. Je höher die Sicherheit in den Nachbarländern ist und je kompatibler die dortigen Systeme mit den unseren sind, desto besser ist es auch für uns. Deswegen ist diese Zusammenarbeit von großer Bedeutung.

Ich verhehle nicht, dass es bereits in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit den Beitrittsländern und den zukünftigen Beitrittsländern Bulgarien und Rumänien einen nennenswerten Anstieg der Kriminalität gegeben hat. Er betrifft kleine Gruppierungen. Als Stichworte nenne ich nur Blitzeinbrüche in Juweliergeschäfte, Serieneinbrüche in Sparkassen und Banken im Großraum Nürnberg durch lettische Banden, eine große polnische Bande oder rumänische und slowakische Klaukinder. Das sind punktuelle Probleme, die wir sorgfältig beobachten werden. Wir werden in gebührender Weise auf die Veränderung der Sicherheitslage ab dem 1. Mai reagieren. Wir verfolgen das in allen Einzelheiten.

Damit bin ich beim letzten Abschnitt. Wir müssen diese Herausforderungen mit epochalem Charakter in einer Zeit bewältigen, in der wir weniger Geld haben. Sie alle bekommen mit, dass wir Maßnahmen zu treffen haben, die uns vor Herausforderungen stellen. Zunächst möchte ich aber ganz klar sagen, dass wir derzeit den höchsten Personalstand haben, den die bayerische Polizei seit Jahr

zehnten hat. Viele Leute reden dumm daher, weil sie wenig Ahnung haben.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben derzeit den höchsten Personalstand, den es seit Jahrzehnten bei der bayerischen Polizei gibt. Wir werden ab 1. September durch die Anhebung der Arbeitszeit auf 42 Wochenstunden die Personalkapazität der Polizei weiter um 5 % erhöhen können. Diese Erhöhung wird durch die Mehrarbeit der Beamten erbracht. Wir haben dadurch massiv mehr Sicherheitskapazität. Wer etwas anderes sagt, zeigt nur, dass er wenig Ahnung hat.

Sorge habe ich aber, wenn ich den Finanzminister anschaue oder den Chef der Staatskanzlei, der sich schon aus Vorsichtsgründen unten hingesetzt hat, damit er mir durch Zwischenrufe die notwendigen Weisungen erteilen kann.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Faltlhauser, wir werden selbstverständlich darüber streiten, wie viele Planstellen wir auf mittlere Sicht als Reaktion auf die Arbeitszeiterhöhung abzugeben haben. Die Arbeitszeiterhöhung wurde ja nicht durchgesetzt, um Leute zu schikanieren, sondern weil wir sparen müssen. Die Einsparungen bekommen wir nicht durch Mehrarbeit, sondern nur dadurch, dass wir Stellen einsparen.

(Erwin Huber (CSU): Sehr richtig!)