Protocol of the Session on March 17, 2004

Dafür kann es von den GRÜNEN keine Entlastung geben. Das ist die falsche Politik der Vergangenheit, die sich auf den ersten Seiten des ORH-Berichts zum Teil auch wieder findet.

Wir hatten ebenso richtig wie vergeblich gefordert, sparsam und stetig zu wirtschaften und die Milliarden aus den Privatisierungserlösen im Wesentlichen für den nachhaltigen Schuldenabbau zu verwenden. In Zeiten des Überflusses zu sparen, das wäre richtig gewesen.

Sie aber waren dazu nicht willens. So falsch die damalige Politik war, so falsch ist die heutige. Der Bericht des ORH belegt eindrucksvoll, dass keine sachliche Notwendigkeit besteht, auf einen radikalen Sparkurs – die Betonung liegt auf radikal – umzuschwenken, wie Sie das der Öffentlichkeit unentwegt, doch damit kein bisschen richtiger, glauben machen wollen. So ist die Zinsausgabenquote in Bayern – schauen Sie in den ORH-Bericht hinein – von 3,1 % im Jahr 2000 auf 2,8 % im Jahr 2002 gesunken.

Im Kern aber, und das haben wir vorhin schon gehört, ist der Bericht des Obersten Rechnungshofes eine einzige Anklageschrift gegen die Verschwendung öffentlicher Gelder durch die Staatsregierung. Er ist eine Liste voller schwarzer Perlen, die sich in der Summe auf die genannten mehreren hundert Millionen Euro summieren.

(Walter Nadler (CSU): Welche Brille haben Sie aufgehabt?)

Ich zeige Sie Ihnen gleich. Einige Beispiele: Die Verwaltungsreform bei den obersten Dienstbehörden, die schon angesprochen wurde, die, wohlgemerkt, nicht neueren Datums ist, sondern von 1996, ist bis heute nichts anderes als ein Rohrkrepierer. Textnummer 16 des jüngsten ORH-Berichts zeigt, dass keines der Einsparziele erreicht wurde. Der Plan, 390 Stellen einzusparen, wurde noch nicht einmal zur Hälfte umgesetzt. Noch eklatanter aber ist die Zielverfehlung, wenn es darum geht, wie viele Beschäftigte tatsächlich arbeiteten, denn von den eingesparten Stellen wurde noch einmal flugs jede zweite durch Abordnungen von unten besetzt, sodass in Wirklichkeit weit weniger als ein Viertel des selbst anvisierten Sparvolumens tatsächlich umgesetzt wurde. Es kommt aber noch dicker. Während in den inneren Diensten 227 Arbeitsplätze wegfielen, wurden in anderen Bereichen über 130 neu geschaffen. Wer genau hinschaut, sieht: Die Indianer wurden entlassen, die Häuptlinge wurden gehätschelt.

Auch die angemahnte Verringerung der Abteilungen und Referate und die Auflösung der Kleinstreferate fand nur im marginalen Umfang statt. Wenn wir auf den Organisationsplan der Staatskanzlei schauen, sehen wir, dass es dort fast lauter Ein-, maximal Zwei-Personen-Referate gibt, in denen sich die Referatsleiter die Besoldung B 3 ersitzen können. Redenschreiber werden in der Endstufe mit B 3 besoldet – und Sie reden vom Sparen und von Reformbereitschaft bei den anderen.

Ich verweise auf das Zitat von Herrn Schieder: Der Ländervergleich zeigt - Sie vergleichen Bayern doch so gern mit Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern –: Es sind noch erhebliche Sparpotenziale bei den Obersten Dienstbehörden da. Den Hinweis aus der Staatskanzlei, man habe sich neuen Aufgaben zusätzlich gewidmet, kontert der Oberste Rechnungshof zu Recht mit den Worten „Wenn solche Einsparungen ein wichtiger Eckpunkt der Finanzplanung sind,“ - diesen Anspruch haben Sie doch -„ bedingen neue Schwerpunkte in bestimmten Aufgabenbereichen, dass in anderen Bereichen Aufgaben entsprechend reduziert werden.“ Das ist eine Selbstverständlichkeit für jeden Bürgermeister, für jeden Landrat, für jeden verantwortungsvoll wirtschaftlich han

delnden Menschen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, die offensichtlich nur bei Ihnen selbst, in den obersten Dienststellen, beim Ministerpräsidenten und in der Staatskanzlei nicht gilt.

Das Versagen Ihrerseits wäre allein schon schlimm genug. Besonders peinlich aber ist es dadurch, dass Sie damit jegliche Vorbildfunktion für die Verwaltungsreform und für die Sparvorgaben an die Bevölkerung verloren haben. Die Kosten des Übermaßes betragen in diesem Fall über 20 Millionen Euro jährlich.

Ein weiteres Schmankerl der besonders üblen Art ist die Beschaffung bei der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Amtscomputer wurden nach Gutsherrenart gekauft. Das gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsverfahren war die Ausnahme. Insgesamt gesehen geht es hier nicht um Peanuts, sondern um die stolze Summe von 240 Millionen Euro, die allein im Jahr 2001 hierfür ausgegeben wurden. Drei Viertel aller inländischen und über ein Drittel der europaweit vergebenen Aufträge wurden ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Wenn überhaupt einmal begründet wurde, warum vom vorgeschriebenen Vergabeverfahren abgewichen wurde, so waren, ich zitiere den ORH, „in vielen Fällen die angegebenen besonderen Sachverhalte nicht gegeben“. Sprich: Sie haben hinterher etwas erfunden, was nicht wahr war, bzw. „die Beschränkung auf ein Unternehmen ist in fast allen Fällen nicht nachvollziehbar.“ Bei der Beschränkung auf ein Unternehmen haben Sie als Grund genannt, diesen Anbieter kenne man schon, man arbeite gut mit ihm zusammen. Ich will hier nicht so weit gehen und das als Argumentation für einen guten Nährboden von Korruption und Vetternwirtschaft bezeichnen, nach dem Motto: „Den kennen wir schon, mit dem arbeiten wir gut zusammen.“ Auf alle Fälle aber wird damit besseren Konkurrenten und Newcomern der Weg in den Markt versperrt. Allein das darf nicht sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein besonders hanebüchener Fall fand im Umweltministerium statt. Dieses vergab ein kostspieliges Gutachten, nicht um etwa festzustellen, wie man einen Auftrag ausschreiben solle, wie das funktioniert, sondern man vergab ein Gutachten mit dem Ziel herauszubekommen, wie man eine Ausschreibung denn umgehen könne. Für diese undurchsichtige Vergabepraxis bei der Informations- und Kommunikationstechnologie zahlen die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jedes Jahr viele Millionen Euro.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wenn diese kostspieligen, rechtlich nicht akzeptablen Dauerverstöße Ihnen keine Missbilligung wert sind, was kann Ihnen dann jemals eine Missbilligung wert sein? Die Kontrolle der Staatsregierung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlamentes. Das ist auch Ihre Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Es ist auch Aufgabe der Mehrheitsfraktion, und die Art, mit der Sie diese

unglaublichen Verstöße herunterspielen - Herr Kiesel hat das gerade wieder vorgeführt –, zeigt, dass Sie dieser Kontrollaufgabe nicht gewachsen sind.

(Unruhe und Lachen bei der CSU)

Zu dem Thema „Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Veranlagungsbereich der Finanzämter“ sage ich nicht mehr viel. Aber die Tatsache, dass hier Jahr für Jahr auf 50 Millionen rechtmäßig erzielbare Steuereinnahmen nur deshalb verzichtet wird, weil in der Steuerveranlagung das dafür notwendige Personal nicht zur Verfügung steht - etwas, was der ORH nicht zum ersten Mal anmahnt, sondern das hat er auch in der Vergangenheit schon mehrfach getan –, ist ein klares Misstrauensvotum gegen den Finanzminister, der das Land zwar mit massiven Einsparvorschlägen überzieht, der aber offensichtlich selbst nicht in der Lage ist, seine Steuerverwaltung so zu organisieren, dass sie ihre ureigenste Aufgabe, nämlich dem Staat die ihm rechtmäßig zustehenden Einnahmen auch zuzuführen, erfüllen kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass sich diese Liste noch nahezu ewig fortsetzen ließe. Die von verwaltungsinternem Controlling offensichtlich wenig belastete Staatsregierung taugt selbst in keiner Weise als Vorbild für eine sparsame Finanzpolitik. Sie hat damit jedes Recht verloren, andere zum Sparen zu verpflichten. Wenn bei einem Lehrjungen so gar nichts geklappt hat, so wie bei der Staatsregierung mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung, dann reicht es im Arbeitszeugnis bisweilen wenigstens noch zu einem „er/sie hat sich bemüht“. Doch nicht einmal dieses „Bemühen“ können wir der Staatsregierung heute attestieren. Dafür brauchen wir neben den Fällen, die ich eben genannt habe, nur noch einige Altfälle ansehen, die der Oberste Rechnungshof auch in diesem Jahr vorgelegt hat. Jeder, der es wissen will, weiß dann sofort, dass es nicht nur die vielen aktuellen, teuren und selbstverschuldeten Pleiten und Pannen sind, die uns Millionen Euro kosten, Millionen, die wir bei den gestrigen Beratungen weitaus besser hätten verwenden können, sondern es ist vor allem ihre anhaltende Beratungsresistenz, die sich in der langen Liste der ORH-Altfälle widerspiegelt.

Ich will hier nur zwei Fälle kurz herausgreifen. Der ORH kritisiert beispielsweise schon seit Jahren, dass sich die Staatsregierung in Abhängigkeit von einem einzigen Software-Hersteller wohlig eingerichtet hat. Fast nichts ist seither geschehen. Nach wie vor bestimmt ein Hersteller bei der Staatsregierung mit seiner gewinnmaximierenden Produktpolitik. Schlimmer noch, die Staatsregierung hat microsoftspezifische Projekte vorangetrieben und Millionen Beträge in die Beratung und den Aufbau einer microsoftnahen IuK-Infrastruktur gesteckt.

Zahlen müssen für dieses Versagen die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und zwar für den Verzicht auf Open-Source-Software rund 20 Millionen Euro pro Jahr. Aber Herr Dr. Stoiber hat natürlich etwas davon. Er kann verkünden, dass Microsoft einige

Schulen kostenlos mit Computern ausrüstet, wozu sich dann die Lehrer – für 50 Euro, soweit ich weiß – ein Office-Paket kaufen dürfen nebst Fortbildung, sozusagen als unternehmensspezifisch ausgerichtete Gehirnwäsche zentraler Multiplikatoren. Kein schlechter Deal: für den einen die Publicity, für den anderen die satten Gewinnmargen, und der Rest für die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Ich bringe als letztes Beispiel den Einsatz eines Materialwirtschaftsverfahrens beim Polizeiverwaltungsamt. Vor sage und schreibe 15 Jahren wurde im Polizeiverwaltungsamt eine Projektgruppe eingerichtet, deren Aufgabe die Schaffung eines funktionierenden Materialwirtschaftsverfahrens war. Damit begannen 15 Jahre Stümperei im Innenministerium, so konnten wir es dem diesjährigen ORH-Bericht entnehmen. Überhaupt scheint gerade der Innenminister seine Verwaltung besonders schlecht zu führen. So hatte der ORH bereits 1995 die geringe Auslastung der Fortbildungseinrichtungen der Polizei kritisiert. – Nichts geschah. Stattdessen gab es 1999 eine erneute Untersuchung des ORH mit dem Ergebnis, die Auslastung sei noch schlechter geworden. – Und wieder geschah nichts. Im diesjährigen ORH-Bericht – ein anderes Beispiel – zeigt sich, dass viele Polizeidirektionen ihre Verwaltungen äußerst ineffizient organisiert haben. Auch das kostet Millionen. Kaum ein Jahr vergeht, in dem der ORH nicht ein neues Millionengrab beim Innenminister entdeckt, der seinen Laden offensichtlich besonders schlecht im Griff hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses niedrige Niveau der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung hat Bayern nicht verdient!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Verlust des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Politik hat auch hier seine Wurzeln. Genauso schlimm wie dieser Vertrauensverlust, den Sie mit Ihrer Misswirtschaft produzieren, sind die fiskalischen Auswirkungen. Durch ihre Verschwendung trägt die Staatsregierung die alleinige Schuld daran, dass pro Jahr mehrere Hundert Millionen Euro an Schäden für die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstehen. Die Zeche dafür zahlen wir; die Zeche zahlen aber vor allem jene, denen gestern in skandalöser Rücksichtslosigkeit die notwendigen Leistungen gestrichen wurden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wegen dieser Politik erteilt die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN der Staatsregierung selbstverständlich keine Entlastung, sondern eine scharfe Missbilligung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Beim Obersten Rechnungshof, bei Herrn Präsidenten Metzger und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wollen wir uns ausdrücklich für die geleistete Arbeit bedankten. Sie haben wie gewohnt eine sehr gute Arbeit geleistet, und ich habe den Eindruck, dass es Ihnen bei dieser Staatsregierung auch in Zukunft nicht an Aufgaben mangeln wird. Wir entlasten den Obersten Rechnungshof

sehr gern und wünschen Ihnen, Herr Präsident, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Zukunft viel Kraft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst abstimmen über Tagesordnungspunkt 13, also den Antrag der Staatsregierung auf Entlastung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2001. Der Abstimmung zugrunde liegt die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/445. Ich gehe davon aus, dass über die einzelnen Nummern getrennt abgestimmt werden soll.

Nach der Nummer 1 der Beschlussempfehlung soll aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichts 2003 des Obersten Rechnungshofs der Staatsregierung gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Zustimmung erteilt.

Nach der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll die Staatsregierung gemäß Artikel 114 Absätze 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht werden, entsprechend den Buchstaben a) bis o) eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen und zu den Buchstaben a), b), d) bis i) sowie k) bis o) zu berichten. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/445.

Da das Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Buchstaben im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen unterschiedlich gewesen ist, lasse ich zunächst über die einstimmig beschlossenen Teile der Nummer 2 abstimmen. Es handelt sich hier um die Buchstaben c) bis f) und h) bis o). Wer der Nummer 2 insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist einstimmig so beschlossen.

Jetzt lasse ich über die noch offenen Buchstaben a), b) und g) der Nummer 2 der Beschlussempfehlung einzeln abstimmen.

Wer dem Buchstaben a) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen.

Wer dem Buchstaben b) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist so beschlossen.

Wer dem Buchstaben g) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist so beschlossen.

Der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ist in allen Punkten zugestimmt worden.

In der Nummer 3 der Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Landtag gemäß Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung, verschiedene Feststellungen zu treffen; zum Buchstaben c) soll darüber hinaus auch berichtet werden.

Da das Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Buchstaben im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen unterschiedlich gewesen ist, lasse ich zunächst wieder über die einstimmig beschlossen Buchstaben b) und d) gemeinsam abstimmen. Wer der Nummer 3 insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist einstimmig so beschlossen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über die noch offenen Buchstaben a) und c) der Nummer 3 der Beschlussempfehlung.

Wer dem Buchstaben a) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind beide Oppositionsfraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen.

Wer dem Buchstaben c) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist Buchstabe c) im Sinne der Beschlussempfehlung beschlossen.

Auch der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ist in allen Punkten zugestimmt worden.

Damit ist der Staatsregierung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Ersuchen und Feststellungen die Entlastung für das Haushaltsjahr 2001 gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung erteilt.

Ich lasse nun über den Tagesordnungspunkt 14 abstimmen. Nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 15/303 soll dem Bayerischen Obersten Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2001 die Entlastung

erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist einstimmig so beschlossen. Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof ist gemäß Artikel 101 in Verbindung mit Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung damit ebenfalls die Entlastung erteilt. Herr Präsident, Sie haben es selbst mitverfolgt. Wir danken Ihnen und Ihrem gesamten Team für Ihre Arbeit.