Protocol of the Session on July 16, 2008

Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Zweitens das neue Gesetz, das wir Ihnen heute zur Beschlussfassung vorlegen:

Es ist verboten, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.

Der erste Halbsatz ist also wörtlich übernommen und dann wird ein einschränkender zweiter Halbsatz angehängt. Das ist eine ganz klare Rechtslage.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Jetzt kommt es aber noch schöner. Ich zitiere Ihnen nun noch einen dritten Gesetzestext. Er stammt aus dem auch vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN. Dort heißt es: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer öffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile oder uniformähnliche Kleindungsstücke zu tragen, wenn dadurch eine gemeinsame politische Gesinnung in einer auf Außenstehende bedrohlich und einschüchternd wirkende Weise zum Ausdruck gebracht werden soll.“ So der Wortlaut des Gesetzentwurfs der GRÜNEN.

Es ist doch wirklich hanebüchen gewesen, in den letzten Wochen draußen bei den Jugendlichen den Eindruck zu erwecken, wir wollten mit unserem Gesetzentwurf die Aktivitäten der Jugendverbände wie beispielsweise der Pfadfinder einschränken.

(Beifall bei der CSU – Anhaltende Zurufe von den GRÜNEN und von der SPD)

Das ist hanebüchen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schindler?

dieses Thema „Rechte Dritter“ aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.

Ich sage Ihnen aber auch Folgendes. Nach dieser Entscheidung waren kaum zwei Wochen vergangen, als die ersten evangelischen Pfarrer in unserem mittelfränkischen Ballungsraum wegen der Erfahrungen aus Gräfenberg auf mich zukamen und fragten, warum die Rechte Dritter aus dem Gesetz herausgenommen worden seien. Das wäre ein löblicher Ansatz gewesen, um Neonaziumtrieben entgegenzuwirken. Es ist eine ganz schwierige Gratwanderung, eine Balance. Aber ich betone bewusst, dass wir hier jegliche Missverständnisse vermeiden wollten und es deshalb herausgenommen haben. Das ändert aber nichts an einer Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, wonach in bestimmten Situationen natürlich auch die Rechte Dritter mit zu bedenken sind.

Auf den dringenden Wunsch der Gewerkschaften hin haben wir auch die Verpflichtung der „öffentlichen“ Bekanntgabe einer Versammlung aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. Auch da war das Argument, dass eine Gewerkschaft vielleicht eine Versammlung vorbereitet mit der Begründung, die Mitglieder zu informieren. So etwas muss ich natürlich vorher nicht öffentlich bekannt machen. Das war so nicht gemeint, und mir hat das auch eingeleuchtet, dass sich die Gewerkschaft da entsprechend eingeschränkt fühlen könnte. Deshalb haben wir es herausgenommen.

Wir haben bezüglich der Datenerfassung der Ordner ausdrücklich klargestellt, dass die Kreisverwaltungsbehörde solche Daten nur dann anfordern kann, lieber Herr Blume-Beyerle, wenn sie selber Probleme für die Veranstaltung sieht. Es ist aber keineswegs generell notwendig, die Daten von Ordnern zu erheben. Wichtig ist allerdings, die Möglichkeit dazu zu haben; denn wir haben es durchaus in der Vergangenheit schon erlebt, dass zum Beispiel in einer NPD- oder Neonazikundgebung Personen als Ordner eingesetzt werden sollten, die wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft waren. Da muss eine Kreisverwaltungsbehörde in der Tat die Möglichkeit haben zu sagen, wenn jemand wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist, wird er nicht als Ordner bei einer Demonstration zugelassen. Es ist wichtig, so etwas zu ermöglichen.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben dann auch über die polizeilichen Übersichtsaufnahmen gesprochen. Ich habe mir das persönlich angeschaut bei den Kundgebungen gegen die Sicherheitskonferenz im Februar dieses Jahres. Da habe ich gesehen, wie bei der Münchner Polizeieinsatzleitung gearbeitet wird. Auch hier haben wir auf Wunsch der Gewerkschaft aber sicherlich auch manch anderer potenzieller Demonstranten eine Klarstellung vorgenommen, dass dort, wo es für die Einsatzsteuerung notwendig ist, eine Live-Übertragung in die Einsatzzentrale stattfindet. Es findet aber in der Regel nicht schon von vornherein eine Speicherung statt. Wenn zum Beispiel hinter dem Marienplatz eine Videokamera aufgebaut wird, um dort aufzunehmen, wohin sich möglicherweise der schwarze Block einer Demonstration gerade bewegt, dann ist das

Liebe Frau Kollegin Stahl, ich habe die konkrete Formulierung dieses Punktes im Gesetzentwurf nicht kritisiert.

(Widerspruch bei den GRÜNEN – Maria Schar- fenberg (GRÜNE): Von wegen! Sie sind da zur Hochform aufgelaufen!)

Es ging doch nicht um die Formulierung, sondern es ging um Ihre Propaganda in den letzten Wochen. Die habe ich kritisiert.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Journalisten der Landtagspresse haben sich doch in den letzten Wochen nicht aus den Fingern gesogen, was sie an Kritik dazu ständig aus den Reihen der Opposition gehört haben. Das ist genau von Ihnen so verbreitet worden.

(Beifall bei der CSU – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Es ist doch einfach so!)

Wir haben in den letzten Wochen sehr genau verfolgt, welche Regelungen warum kritisiert wurden und haben die Vorwürfe geprüft. Deshalb sage ich an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich: Mir war es ein ganz besonders wichtiger Punkt, mich mit den begründeten Besorgnissen, die es im Bereich der Gewerkschaften gab und die in der Tat die Freiheit zum Beispiel des Streikrechts, des Versammlungsrechts und die Meinungsfreiheit in diesem Lande tangierten, und die sicherlich in einer besonderen Tradition stehen, sehr sehr ernsthaft auseinanderzusetzen. Ich bin nämlich der Allerletzte, der in irgendeiner Weise die Freiheitsrechte der Gewerkschaften in diesem Lande einschränken wollte. Aus diesem Grunde habe ich auch mehrfach ausführlich mit dem DGB-Landesvorsitzenden Fritz Schösser über diese Gesetzesregelungen gesprochen. Diese Gespräche haben dann auch einige ganz konkrete Änderungen zur Folge gehabt. Es wurden Missverständnisse beseitigt oder tatsächlich auch Dinge geändert. Dabei gab es natürlich auch eine sehr intensive Debatte über die Fragen der Rücksichtnahme auf die Rechte Dritter. Es ist dies ein Thema, das auch das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach beschäftigt hat. Es ist nicht von uns aus der Luft gegriffen, sondern es gibt mehrfach Urteile dazu, und es gibt natürlich bestimmte Situationen, wo auf die Rechte Dritter Rücksicht genommen werden muss. Das ist uns im Hinblick auf die Gräfenberger Erfahrungen ein wichtiges Anliegen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Lassen Sie mich doch einmal ausreden, liebe Kollegin. Gerade weil Fritz Schösser mir sehr deutlich gemacht hat, dass es große Befürchtungen im Gewerkschaftsbereich gab, dass das – nicht jetzt und heute, aber vielleicht irgendwann einmal – in einem Konflikt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Unternehmern womöglich als Gegenposition vertreten werden und damit einer Veranstaltung von Gewerkschaften vorgehalten werden könnte, gerade deshalb haben wir uns darauf verständigt – schweren Herzens, wie ich hinzufüge –,

Solche Zustände konnten wir in Bayern bisher – Gott sei Dank – verhindern. Das war der Erfolg einer sorgfältigen Vorbereitung auf problematische Versammlungen sowie der erfolgreichen und überaus wirksamen Einsatzkonzeptionen der bayerischen Polizei. Dies gelang in einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kreisverwaltungsbehörden, von der ich mich immer wieder persönlich überzeuge. Die Kreisverwaltungsbehörden und die bayerische Polizei haben gemeinsam eine erfolgreiche Arbeit abgeliefert.

Wenn ich an die Ausschreitungen vom 1. Mai dieses Jahres in Hamburg und Berlin denke, ist das für mich das abschreckende Gegenbeispiel. Wir hatten am 1. Mai in Nürnberg eine schwierige Situation. Da war zum einen die klassische Demonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Wir hatten weiter die angekündigte Demonstration der NPD mit einem voraussehbaren Auftreten von Linkschaoten gegen diese Versammlung. Schließlich gab es noch eine große demokratische Kundgebung eines breiten Spektrums gegen die Neonazi-Kundgebung.

Wir hatten insgesamt vier Gruppen, die es so zu steuern galt, dass es nicht zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. An diesem 1. Mai waren in Nürnberg etwa 19 Hundertschaften der bayerischen Polizei, der Polizei aus den Nachbarländern und der Bundespolizei im Einsatz. Der Aufwand hat sich aber gelohnt: Es kam zu keinen Ausschreitungen und keinen Gewalttätigkeiten. Die Versammlungsfreiheit der einen wie der anderen ist geschützt worden. Das ist die vernünftige Praxis in Bayern.

Zum gleichen Zeitpunkt sind die Veranstaltungen in Hamburg und Berlin völlig aus dem Ruder gelaufen. In Hamburg kam es zu massiven und unmittelbaren Konfrontationen zwischen Links- und Rechtsextremisten. Dort sind nicht nur zahlreiche Autos in Brand gesteckt worden, viele Leute wurden auch krankenhausreif geschlagen. Außerdem wurden Polizeibeamte verletzt. Meine Damen und Herren, dort war von Versammlungsfreiheit keine Rede mehr. Wenn sich Extremisten gegenseitig die Köpfe einschlagen, hat das doch mit Versammlungsfreiheit nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der CSU)

In Berlin sind die Veranstaltungen zum 1. Mai leider schon zum wiederholten Male und nicht völlig überraschend aus dem Ruder gelaufen. Dort kam es wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Am nächsten Tag wurde eine Bilanz gezogen, die ergab, dass wieder über 100 Polizeibeamtinnen und -beamte teils leicht, teils schwer verletzt wurden. Der Berliner Innensenator hat daraufhin festgestellt, die Einsatzkonzeption habe sich bewährt; denn im vergangenen Jahr haben es noch 150 verletzte Polizeibeamte gegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann dazu nur sagen: Wir in Bayern haben ein anderes Verständnis davon, wie ein 1. Mai ablaufen sollte.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Ich frage mich, wo nach solchen Ergebnissen die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN bleiben. Da sind sie sprachlos. Da sind sie hilflos. Sie be

wichtig, um den Polizeieinsatz vernünftig zu steuern. Es gibt aber, wie gesagt, in der Regel keine Speicherung. Sie ist im Einzelfall zulässig, um zum Beispiel später, wenn es konkrete Straftaten gibt und es zu Körperverletzungen kommt, solche Straftäter zu identifizieren.

Das ist aber eine Ausnahmesituation. Dafür wurde eine Löschung nach spätestens einem Jahr im Gesetz aufgenommen. Wir sind diesem Wunsch der Gewerkschaften nachgekommen.

In einem Punkt haben wir nicht dem Wunsch der Gewerkschaften entsprochen, nämlich bei der Anzeigefristverlängerung von 48 auf 72 Stunden. Diese Verlängerung geht übrigens auf einen ausdrücklichen Wunsch der Kreisverwaltungsbehörden zurück. Auch die Landeshauptstadt München hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine seriöse und gute Vorbereitung eine Anzeigefrist von 48 Stunden in bestimmten Situationen nicht ausreicht.

In der Regel melden diejenigen, die nur Gutes im Sinne haben, ihre Veranstaltung wesentlich früher an und bereiten diese längerfristig vor. Hier gibt es kein Problem. Ich halte es für richtig, dass wir diese Verlängerung auf 72 Stunden aufgenommen haben. Wir haben aber auch ausdrücklich klargestellt, dass sich dadurch der Zeitraum verlängert, bei dem eine Versammlung eine Eilversammlung ist. Wenn erst nach dem Beginn dieser 72 Stunden der Entschluss reift, weil gerade ein bestimmtes Ereignis stattgefunden hat oder eine Entscheidung getroffen wurde, eine solche Veranstaltung kurzfristig durchzuführen, ist das eine Eilversammlung. Von dieser Möglichkeit haben die Gewerkschaften schon in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Insofern wird die Möglichkeit von Eilversammlungen eher erweitert; sie wird jedenfalls nicht beschränkt. Ich hatte den Eindruck, dass dieses Argument auch Fritz Schösser überzeugt hat.

Summa summarum behaupte ich, dass 80 bis 90 % der ehrlichen Anliegen der Gewerkschaften von uns abgearbeitet worden sind. Diese Bedenken wurden durch Umformulierungen ausgeräumt. Das zeichnet ein seriöses Gesetzgebungsverfahren aus. Diejenigen, die in den letzten Wochen behauptet haben, hier würde etwas „durchgepeitscht“, haben keine Ahnung davon, in welch seriöser Weise diese Debatten in den letzten Wochen geführt wurden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt, mit dem die bedenklichen Entwicklungen des Rechtsextremismus aufgegriffen und guten Lösungen zugeführt werden. Das Versammlungsrecht im Allgemeinen wird damit aber auch sinnvoll fortentwickelt, wohlgemerkt ohne eine Verschärfung. Meine Damen und Herren, nach der Vorstellung der CSU-Fraktion von einer lebendigen Demokratie dürfen wir es nicht zulassen, dass sich vermummte, passiv bewaffnete und gewaltbereite Linksextremisten auf unseren Straßen Auseinandersetzungen mit rechtsextremen Demonstranten liefern, ohne dass die Polizei einschreiten könnte.

(Beifall bei der CSU)

Die FDP, die heute auch auf der Tribüne saß, sollte sich ganz genau überlegen, ob sie ihr Kooperationsangebot an die CSU nach dieser Debatte im Herbst noch aufrechterhalten will.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Angst vor dem Volk konnte man bereits aus Ihrem Verhalten im Rechtsausschuss ablesen. Die Empörung, die beim Kollegen Weiß allein dadurch entstanden ist, dass Leute über die Ausführungen der CSU gelacht haben – ich sage, sie haben zu Recht über das gelacht, was dort von der CSU gesagt wurde –, hat ihn schon so aus der Fassung gebracht, dass ich mich frage: Weiß er überhaupt, was demokratische Debatten alles so mit sich bringen? Allein Ihr Verhalten im Rechtsausschuss, wie Sie dort mit den Menschen umgesprungen sind, wie Sie mit Geschäftsordnungstricks die Petenten verhöhnt haben – ich sage: wirklich verhöhnt haben –, lässt erahnen, wie groß Ihre Angst vor dem Bürger ist. Gleiches gilt für die Vorschrift zur Bannmeile oder für die Ausstattung der Bußgeld- und Strafvorschriften in Artikel 20 ff.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie wollen nicht, dass die Bürger und Bürgerinnen protestieren, es sei denn, es passt der CSU in den Kram. Protest kann aber nie gefällig sein. Im Protest ist per se eine Störung angelegt; denn sonst wäre es kein Protest, sondern ein Kaffeekränzchen. Protest bedeutet aber, dass der Bürger ein Mittel in Anspruch nimmt, das oft das letzte ihm verbliebene Instrument ist.

Fakt ist, dass dieser Gesetzentwurf im Vergleich zum alten Bundesrecht Verschärfungen mit sich bringt. Darüber können auch die Ausführungen des Herrn Obermeier und des Herrn Herrmann nicht hinwegtäuschen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

So enthält Absatz 12 eine Reihe von Verschärfungen für die Versammlungsleitung. Herr Obermeier hat eben bloß einen Teil davon dargestellt, wie er das immer gerne tut, wenn er etwas vertuschen will. Genau diese Verschärfungen machen sehr wohl deutlich, wohin Sie wollen.

Der Ausschuss wäre der Ort für eine Debatte über Detailfragen gewesen, aber außer der Berichterstattung kam nichts. Alles, was kam, waren eine interne Geschäftsordnungsdebatte und dann hintenrum eine Pressemitteilung der CSU, nicht etwa in einer offenen Auseinandersetzung mit uns und unserer Kritik, sondern das war eine Pressemitteilung hintenherum. Mit dieser Pressemitteilung wollten Sie der Öffentlichkeit weismachen, dass das meiste schon im alten Bundesversammlungsrecht stünde, weshalb unsere Kritik und auch die der vielen Petenten fehlgeleitet sei, die ohnehin alle nicht lesen könnten und sich hätten instrumentalisieren lassen. Herr Herrmann, es ist richtig, dass die CSU-Staatsregierung Vieles aus dem Bundesrecht übernommen hat. Auch wir haben einiges übernommen, was, wie ich schon sagte, gerichtsfest und geltende Rechtssprechung ist. Sie aber haben das bestehende Recht verschärft, während wir unser Gesetz in einen völlig neuen Kontext gestellt haben. Wir bezeichnen

dauern dann lediglich hinterher, dass das so abgelaufen ist. Nein, meine Damen und Herren. Wir wollen uns nicht darauf beschränken, hinterher zu bedauern, dass eine solche Veranstaltung aus dem Ruder gelaufen ist. Wir wollen das Versammlungsgeschehen in Bayern so gestalten, dass friedliche Demonstranten diese Freiheit wahrnehmen können und gewalttätigen Chaoten rechtzeitig vorbeugend begegnet wird. Das ist unsere Konzeption.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)