Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Die Stimmabgabe ist damit abgeschlossen. Ich gebe das Abstimmungsergebnis nach der Auszählung bekannt. Darf ich einen Augenblick um Aufmerksamkeit bitten, damit jeder weiß, wie es weitergeht: Blick auf die Uhr. Heute ist bis 17.30 Uhr geladen. Wir können deswegen nicht mehr das Flüchtlingsaufnahmegesetz aufrufen. Die Fraktionen haben sich geeinigt, jetzt den Tagesordnungspunkt 26 aufzurufen, damit wir in der Zeit bleiben.
hat. Die Landtage sind die Wahrer der Interessen der Gebührenzahler. Das muss in aller Deutlichkeit festgestellt werden. Es gibt Einsparpotenziale, wie das die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF – festgestellt hat. Ich denke, heute verabschieden wir keine unangemessene Mehrbelastung für die Gebührenzahler.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Zukunft wird es aber Finanzierungsprobleme geben. Aus den Zahlen der KEF wissen wir, dass wir bis 2020 mit einem Rückgang von 5,7 % gegenüber dem Jahr 2007 rechnen müssen. Ich möchte deutlich machen, dass der Bayerische Rundfunk von der Zuwanderung nach Bayern profitiert. Deswegen gibt es Begehrlichkeiten von anderen Rundfunkanstalten. Ich stelle hierzu als Position der Bayerischen Staatsregierung fest, dass es nicht zu einer Entreicherung des Bayerischen Rundfunks kommen darf. Wir treten für Fairness ein. Deshalb darf kein Ausgleichstopf zulasten des Bayerischen Rundfunks vergrößert werden. Ich bitte deshalb den Bayerischen Landtag um Unterstützung für die Verhandlungen, die jetzt geführt werden. Die Sparpotenziale müssen gesehen werden und die Kleineren dürfen nicht ungeprüft und unkontrolliert in die Töpfe der Größeren hineinlangen. Das ist die klare Position der Bayerischen Staatsregierung.
Eine zweite Bemerkung: Ich bin nicht glücklich darüber, dass die Kosten für digitale Angebote im Internet voraussichtlich steigen werden. Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag befindet sich gerade in der Diskussion. Darin wurden eine Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Qualitätsinhalte aufgenommen. Der BR ist ein wichtiger Kulturträger in Bayern. Trotzdem müssen wir bedenken, dass wir auch Zeitungen und Verleger haben. Statt eines „Immer Mehr“ muss manchmal auch ein „Weniger“ möglich sein. Dies wird das Thema des nächsten Staatsvertrages sein.
Eine letzte Bemerkung: Ich bin ein großer Anhänger des digitalen Radios DAB oder DAB plus. Hier befinden wir uns im Vergleich zur europäischen Ebene im Rückstand. Ich bedauere es, dass mit diesem Staatsvertrag, dem wir heute zustimmen werden, ein Rückschlag für das digitale Radio verbunden ist. Wir haben nach massiven Verhandlungen mit dem Bundesverteidigungsminister eine Erhöhung der Sendeleistung erreicht. Ich kann nur jedem empfehlen, sich einen digitalen Empfänger zu besorgen. Er wird Klangqualitäten erleben, die beim normalen analogen Empfang, auch mit UKW, nicht möglich sind.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen hier Vorreiter sein. Bei der Kamera denkt niemand mehr über analoge Systeme nach. Deshalb sollten wir auch beim Hörfunk nicht mehr über analoge Rundfunkempfänger nachdenken, sondern in die digitale Zukunft marschieren. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben hier eine Lokomotivfunktion. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit der ARD ein Konzept erarbeiten können, damit auch bei uns demnächst die digitale Zukunft mit DAB plus oder DAB beginnen kann. Das wird Herrn Kollegen Hufe freuen, der ebenfalls für DAB gekämpft hat. Leider denken viele bei dieser Abkürzung an Bier. Hier geht es jedoch um den digitalen Hörfunk.
Zukunft wünschen. Wir hoffen, dass die Abgeordnetenpension dazu reicht, dass Sie sich in der Pension anständig kleiden können.
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Hufe hat eine Abschiedsrede gehalten. Das ist auch der Grund, warum zu diesem Tagesordnungspunkt, der einmütig verabschiedet werden soll, das Wort ergriffen wird. Selbiges, nämlich eine Abschiedsrede zu halten, habe ich nicht vor. Ich möchte gerne auch in der nächsten Legislaturperiode die Medienpolitik in meiner Fraktion für den Freistaat Bayern vorantreiben. Deshalb nehme ich die Gelegenheit wahr, mich beim Kollegen Hufe für die sehr konstruktive Zusammenarbeit in Medienfragen zu bedanken Es war, ich hätte jetzt fast gesagt, eine Freude, sich mit ihm zusammen für die Medien in Bayern einzusetzen. Ganz so schlimm war es nicht; denn manchmal hat er andere Meinungen vertreten, aber letztlich haben wir – ich darf das, so glaube ich, sagen, Peter – eine gute und konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Medien in Bayern gehabt.
Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag einmütig über die Bühne geht. Ich darf ergänzen, dass alle damit befassten Ausschüsse – sowohl der federführende Ausschuss als auch die mitberatenden Ausschüsse – einstimmig zugestimmt haben. Lediglich im Wirtschaftsausschuss hat es aus den Reihen der CSU eine Enthaltung gegeben. Aber auch diesen Ausschuss kriegen wir noch in die richtige Richtung. Ich empfehle Zustimmung zu diesem Änderungsstaatsvertrag.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Auch mich drängt es, mich zunächst bei Herrn Kollegen Hufe für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Er ist schon ohne Sakko unterwegs, ich glaube direkt in die Bavaria Filmstudios, wo wir Sie vielleicht in interessanten Fernsehserien wieder erleben können.
Proben Ihres Könnens haben Sie schon im Bayerischen Landtag abgeliefert. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. „Das Leben ohne Landtag“ wäre ein guter Filmtitel. Darüber könnten wir ein Drehbuch schreiben.
Zunächst zum Staatsvertrag: Neben der Gebührenerhöhung ist die Weiterfinanzierung des Jugendschutznetzes vorgesehen. Mich bewegt besonders, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. September 2007 die Verantwortung der Landtage festgestellt
Drucksache 15/10390 bekannt: Mit Ja haben 127 und mit Nein 14 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen angenommen. Das Gesetz hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10698 und 15/11034 ihre Erledigung gefunden.
Letzte Bemerkung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, morgen geht es in der Tagesordnung weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 14 „Flüchtlingsaufnahmegesetz“. Redezeit pro Fraktion, zehn Minuten. Das bedeutet: Sie müssen damit rechnen, dass spätestens ab 9.30 Uhr das Bayerische Versammlungsgesetz aufgerufen wird. Darauf weise ich ausdrücklich hin.