Protocol of the Session on July 3, 2008

(Zurufe von SPD: Ja, natürlich!)

Sind wir uns da einig? Die GRÜNEN auch? – Sie wissen es noch nicht. Okay, das werden wir später erfahren.

(Unruhe bei der SPD und bei den GRÜNEN)

im Bayerischen Landtag in öffentlicher Sitzung. Oftmals geben wir den Eingabeführern auch Gelegenheit, persönlich zu ihrer Eingabe Stellung zu nehmen. Wir setzen uns mit den Petitionen also wirklich intensiv auseinander. Dieses Verfahren ist manchmal mühsam, doch im Ergebnis ist es ehrlich und transparent.

So haben wir in dieser Wahlperiode auch von insgesamt fünf Petitionsausschüssen aus anderen Bundesländern Besucher gehabt, die bei uns live erleben wollten, wie es sein kann, dass Petitionen in einem Parlament öffentlich behandelt werden. Von Niedersachsen weiß ich, von dem vorsitzenden Kollegen, dass dort ernsthaft darüber nachgedacht wird, dem bayerischen Beispiel zu folgen.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich für Ihren immensen Fleiß und die sorgfältige Arbeit danken, die Sie sich in allen Ausschüssen mit den Petitionen machen. Ganz besonders danke ich natürlich den Mitgliedern meines Ausschusses, des Petitionsausschusses, in dem mit über 200 Ortsterminen enorme Arbeit geleistet und großes Engagement bei den Bürgeranliegen an den Tag gelegt wurde. Bei der Behandlung der Petition geht es um das einzelne Bürgeranliegen, um die Überprüfung staatlichen Handelns und um das Ringen um eine Lösung für das Anliegen des Bürgers, doch immer im Rahmen der Rechtslage. Parteipolitisch motiviertes Gezänk kommt dabei, Gott sei Dank, relativ selten vor.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Was heißt hier Gezänk? – Es gibt Argumente von der Gegenseite!)

Dafür sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sehr dankbar, sondern, wenn ich das einmal sagen darf, Frau Scharfenberg, auch ich bin dankbar dafür. Ich danke an dieser Stelle auch dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Hans-Joachim Werner, recht herzlich für die gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss.

(Beifall des Abgeordneten Hans Rambold (CSU))

Die Arbeit der Abgeordneten in Petitionsangelegenheiten endet nicht an der Parlamentspforte und auch nicht an der heimatlichen Haustür. Nicht wenige Petenten rufen den Berichterstattern an allen Orten und zu allen Tages- und Nachtzeiten hinterher. Die Erfindung des Handys hat diese Parlamentarierarbeit aber, im wahrsten Sinne des Wortes „näher am Menschen“, erst möglich gemacht. Dabei sind die Gespräche nicht immer verständnisvoll, die Bürger manchmal angesichts des ihnen widerfahrenen tatsächlichen oder vermeintlichen Unrechts auch aufgebracht. So werden Abgeordnete in Petitionsangelegenheiten auch zu Blitzableitern, Seelentröstern und vertrauensvollen Beratern.

Ich schaue gerade den Kollegen Rambold an, der davon auch ein Lied singen kann als eines unserer engagierten Mitglieder im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden.

dem Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Er hat sich schon am Rednerpult eingefunden. Bitte schön, verehrter Herr Kollege König.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gemäß Art. 115 der Bayerischen Verfassung

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

haben alle Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Bayerischen Landtag zu wenden. 12 979 Einzelpetitionen und insgesamt 438 878 Unterschriften wurden bis zum Stichtag Ende Mai dieses Jahres in der 15. Wahlperiode von den Bürgerinnen und Bürgern beim Bayerischen Landtag eingebracht. Diese Zahlen bringen die hohe Erwartung der Eingabensteller zum Ausdruck, gleichzeitig aber auch ein Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Parlament.

Tatsächlich haben wir dieses Vertrauen auch gerechtfertigt. Rund 30 % aller Eingaben konnten positiv in dem Sinne behandelt werden, dass entweder ein positiver Beschluss gefasst wurde oder dass bereits im Zuge des Stellungnahmeverfahrens die Staatsregierung dem Bürgerbegehren abgeholfen hat. Auch wenn das auf den ersten Blick ein erfreuliches Ergebnis ist, so ist es doch angebracht, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zum Ende der Wahlperiode eingehender und detaillierter mit den Petitionszahlen, mit Einzelfällen, aber auch mit Verbesserungsmöglichkeiten des Petitionsverfahrens zu beschäftigen. Dem dienen dieser Bericht und die Aussprache hierzu.

Die Zahlen werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihren Fächern vorfinden. Die genannten 30 % positiv erledigter Petitionen können Sie dieser Zahlenaufstellung auch entnehmen. Sie können auch sehen, dass die Zahl der Berücksichtigungsbeschlüsse nach wie vor mit 2 % sehr gering ist. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, das ist nicht entscheidend. Was für die Betroffenen, für die Eingabenführer zählt, ist das positive Ergebnis und nicht die formale Behandlung. Zumeist ist die Behandlung durch die Verwaltung nicht rechtsfehlerhaft, doch es gibt andere Lösungen für den Einzelfall, die dem Interesse des Bürgers besser entsprechen. Dieser Sachlage werden wir mit einem Erledigungsbeschluss mit entsprechender Maßgabe, wie das oft erfolgt, gerecht. So bekommt der Eingabeführer das, was er haben will.

Wichtig ist, dass die Berücksichtigungsbeschlüsse, die wir fassen, von der Staatsregierung auch vollzogen werden. So wurden auch alle 44 Berücksichtigungsbeschlüsse, die unser Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gefasst hat, vollzogen.

Auch wenn 60 % der Petitionsverfahren negativ ausgehen, setzen wir uns mit dem Einzelfall intensiv auseinander. Wir haben dann aber keine andere Lösungsmöglichkeit gesehen. Hierbei machen wir uns die Arbeit keineswegs leicht, auch im Vergleich zur Praxis in anderen Bundesländern, denn wir treffen unsere Petitionsentscheidung

kommission zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Kommission als Gremium anerkannter Fachleute eine umfassende Analyse der Situation betroffener Personen in humanitärer Hinsicht, aber auch unter Berücksichtigung der Integrationsbemühungen durchführt und so zu einer fundierten Beurteilung der Fälle kommt. Ich sehe die Kommission in der Organisationsform, die die Bayerische Staatsregierung unter Federführung unseres damaligen Innenministers Dr. Günther Beckstein gefunden hat, als hervorragende Ergänzung unserer Arbeit. Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Kommission wird von beiden Seiten positiv eingeschätzt. Sämtliche vom Ausschuss der Kommission zugeleiteten Fälle wurden als Härtefälle aufgegriffen, und letztlich – wie ich schon sagte – wurde dem Anliegen vom Innenminister in jedem Einzelfall entsprochen.

Ich darf Ihnen beispielshalber zwei Fälle schildern. Der eine Fall: Der Petent war Militärarzt in der Sowjetunion und ist seinerzeit aus der dortigen Armee desertiert. Nachdem er für sich und seine Familie nach der Flucht aus Ostdeutschland nach München Asylantrag gestellt hatte, meldete sich bei ihm der Bundesnachrichtendienst und versuchte, den Petenten zur Mitarbeit zu bewegen, was letzten Endes nicht gelang. Wohl hauptsächlich aus diesem Grund verzögerte sich die Entscheidung über das Asylverfahren über Jahre. Im Ergebnis wurde der Antrag abgelehnt, weil sich mittlerweile die Situation in der nunmehrigen Russischen Föderation grundlegend geändert hatte. Mehrfache Behandlungen des Falles durch den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie eine Überweisung an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages brachten keine Lösung. Erst die Überweisung des Falles durch den Ausschuss an die Härtefallkommission brachte die Anerkennung für alle vier Mitglieder der Familie. Für beide Eheleute liegen jetzt sogar Arbeitsplatzangebote der Caritas in Vollzeit vor.

Ebenso positiv endete, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ersuchen um Aufenthaltsgenehmigung für eine iranische Familie. Bei der Familie handelt es sich um armenische Christen, die 2000 aus dem Iran geflohen waren. Das Asylgesuch wurde abgelehnt, aber eine Ausreise war mangels Passes nicht möglich. Der Vater wurde wegen Verstoßes gegen die Passpflicht rechtskräftig verurteilt. Die Familie – insbesondere die Kinder – hat sich inzwischen aber im Landkreis Hassberge sehr gut integriert. Gleichwohl konnte der Ausschuss wegen der Rechtslage keine eigene Sachentscheidung für einen Aufenthalt treffen, überwies die Eingabe aber an die Härtefallkommission. Diese traf eine positive Entscheidung. Die Familie hat sich mit Schreiben vom 1. Juni beim Ausschuss für die erfolgreiche Unterstützung bedankt. Ich erwähne das, weil Dankesschreiben relativ selten sind. – Kollege Boutter nickt zustimmend.

Aufgrund der insgesamt positiven Bilanz der Härtefallkommission wurde vom Ministerrat beschlossen, die Kommissionsverordnung zu verlängern. Damit kann die Kommission so lange weiterarbeiten, wie es die bundesgesetzliche Rechtslage zulässt.

Petitionen zum Baurecht, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben den Ausschuss für Eingaben und Be

Natürlich liegen dabei Licht und Schatten oft nahe beieinander. Der Dank des einzelnen Berichterstatters ist letztlich der Erfolg im Einzelfall, wenn man wirklich helfen kann, wenn beim Bürger Zufriedenheit eintritt und dies nicht zuletzt durch die intensive Arbeit der einzelnen Abgeordneten erst möglich wurde. Das ist nach meiner Einschätzung vielleicht auch wirkungsvoller als so mancher Antrag hier im Hohen Hause, der in langen Plenarsitzungen heiß diskutiert und im Ergebnis manchmal wenig beachtet wird.

Mein Dank gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landtagsamt und hier speziell im Eingabenreferat, ohne deren zuverlässige Mitarbeit die Masse an Einzelfällen durch die Abgeordneten überhaupt nicht zu bewältigen wäre. Wir sind ein starkes Team, die Abgeordneten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause. Vielen Dank dafür.

Schließlich danke ich auch der Staatsregierung und allen nachgeordneten Behörden, welche nicht wenig Arbeit mit den einzelnen Bürgeranliegen haben. Außer den Betroffenen und Besuchern würde niemand von dieser segensreichen Arbeit Kenntnis nehmen, wenn es nicht die Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Medien gäbe, denen ich hier sehr herzlich für die Berichterstattung danke.

Aus dem Arbeitsbereich des Petitionsausschusses ist insbesondere zu berichten, dass der Ausschuss mit Einrichtung der Härtefallkommission in Ausländerangelegenheiten bei dem Staatsminister des Innern eine wirkungsvolle Unterstützung erfahren hat. So können jene ausländerrechtlichen Fälle, welche für uns deshalb in der Vergangenheit oft unbefriedigend geblieben sind, weil es uns rechtlich nicht möglich war, den einzelnen Petenten zu helfen, doch noch einer Lösung zugeführt werden.

Ende September 2006 hatte die Härtefallkommission ihre konstituierende Sitzung. Das Gremium ist beim Staatsminister des Innern angesiedelt und hat die Aufgabe, bei humanitären Härtefällen dem Innenministerium zu empfehlen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Im Februar 2008 waren der Vorsitzende der Härtefallkommission, Herr Mück, und die Geschäftsführerin, Frau Dr. Leuzinger, bei uns in der Sitzung im Eingabenausschuss zu Gast und haben einen ersten Bericht über die Arbeit der Härtefallkommission gegeben. Demnach wurden bis zu diesem Zeitpunkt

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): 22 Fälle!)

22 Fälle – ganz richtig, Frau Kollegin – in der Kommission beraten. Davon wurden 20 Härtefallersuchen beschlossen und dem Minister vorgelegt. Allen 20 Ersuchen wurde vom Innenminister entsprochen. Damit sind 48 Personen im Wege des Härtefallverfahrens Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden.

Ich möchte mich für diese wertvolle humanitäre Arbeit bei den Mitgliedern der Härtefallkommission, aber auch beim Innenminister herzlich bedanken. Die Arbeit der Härtefall

terium für genehmigungsfähig hält, wenn dem Nachbarschutz durch Beschränkung auf einen Tanzbetrieb für die Jugendlichen des Einzugsbereiches ausreichend Rechnung getragen wird. Warum erzähle ich Ihnen das in epischer Ausführlichkeit? – Weil Sie daraus ersehen können, dass das Bohren harter Bretter durch die einzelnen Abgeordneten im Ausschuss auch in einem zunächst aussichtslos erscheinenden Fall zu einem für die Bürger und die Petenten guten und befriedigenden Ergebnis führen kann.

Diese Art von Interessenausgleich setzt natürlich einiges Engagement der beteiligten Berichterstatter voraus, wozu fast immer ein Ortstermin gehört. Aber auch die öffentliche Behandlung der Petition im Ausschuss mit der Möglichkeit der Anhörung der Betroffenen führt öfter zu einem tragfähigen Ergebnis. Nicht zuletzt haben wir in solchen Fällen die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden in der Sitzung zu Wort kommen lassen. So etwa geschehen im Fall eines rechtlich problematischen Weinbergbetriebs in der Stadt Neuburg, wo ebenfalls der Oberbürgermeister der Stadt das Wort bekam und am Ende eine vernünftige Gesamtlösung mit den entsprechenden Auflagen gefunden werden konnte, sodass der Ausschuss auch seinen Anteil dazu geleistet hat, den eher seltenen Weinanbau in Oberbayern zu unterstützen.

Von den übrigen Sachbereichen waren insbesondere Strafvollzug, Unterbringungsangelegenheiten, Gnadensachen und auch Eingaben zu den Schulwegkosten zahlenmäßig recht stark vertreten. Insbesondere im Bereich des Strafvollzugs ist es manchmal nicht leicht, das tatsächliche Geschehen zu beurteilen. Die Kolleginnen und Kollegen im Eingabenausschuss werden mir recht geben.

Umso mehr sind die Abgeordneten auf eine über jeden Zweifel erhabene Mitarbeit des Justizministeriums angewiesen, für die ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.

Lassen Sie mich kurz auf die Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens eingehen. Seit dem 1. August 2008 und damit als erstes Landesparlament neben dem Deutschen Bundestag haben wir die Möglichkeit geschaffen, eine Petition auch per E-Mail mittels eines auf der LandtagsWebsite zur Verfügung stehenden Online-Formulars einzureichen. Die Gesetzesinitiative der CSU-Fraktion fand allgemeine Zustimmung im Hause. Die Möglichkeit wird von den Bürgerinnen und Bürgern auch gut genutzt. Mittlerweile sind insgesamt etwa 400 Eingaben auf diesem Weg beim Bayerischen Landtag eingegangen.

Ebenso stark genutzt wird auch die auf der Homepage zur Verfügung gestellte Vorlage für eine Petition, die man ausdrucken und als Brief oder per Fax an den Bayerischen Landtag senden kann. Hier besteht vor allem die Möglichkeit, Anlagen wie Fotokopien, Bescheide, Schriftverkehr, Unterlagen usw. beizulegen, was online vielen offensichtlich noch Probleme bereitet.

Wichtig ist vor allem auch die leichte und unmittelbare Auffindbarkeit dieser elektronischen Angebote direkt auf

schwerden auch in der zweiten Hälfte der Wahlperiode zahlen- und arbeitsmäßig – logischerweise finden hier die meisten Ortstermine statt – stark beschäftigt. Zunehmend wird die Petition von Nachbarn als Mittel gegen Bauvorhaben gesehen, die als Beeinträchtigung der eigenen Wohnsituation empfunden oder befürchtet werden. Der Ausschuss widmet sich dieser Vermittlungsaufgabe mit Nachdruck, ist dabei aber selbstverständlich an den Anspruch auf Baugenehmigung aus dem Eigentumsrecht gebunden.

Als Beispiel hierzu nenne ich die Petition einer Bürgerinitiative in der Friedberger Au gegen die Errichtung eines Schweinemast- und -zuchtbetriebes im Naherholungsgebiet in der Nähe eines Cafés und eines Baggersees. Die Berichterstatter führten eine Ortsbesichtigung durch, bei der die Spannungen zwischen dem Bauherrn und den Bürgern sehr deutlich zu spüren waren. Was man da als Abgeordneter draußen oft erleben kann bei einem solchen Ortstermin, das können nur jene wirklich nachvollziehen, die schon einmal entsprechend tätig waren.

Die Stellungnahme der Staatsregierung ergab in dem Fall, dass die Biobauern ein gutes Konzept für die Anlage vorgelegt hatten, welche im Außenbereich gelegen einen Anspruch auf Genehmigung hatte. Der Ausschuss erledigte die Eingabe nach § 80 Nummer 4 unserer Geschäftsordnung, schlug darüber hinaus aber den Weg der Mediation vor, um bestehende Standortalternativen zu diskutieren. Dies setzt allerdings in dem Einzelfall wie auch sonst das Einverständnis der Antragsteller mit dem Verfahren voraus.

Der Ausschuss bemüht sich in diesen Fällen um einen wirklichen Interessenausgleich, was durchaus auch zugunsten eines gewerblichen Betriebes erfolgen kann. So etwa im Falle der Nutzungsuntersagung eines Diskothekenbetriebes einer ländlichen Gastwirtschaft. Die Petenten betreiben eine Gastwirtschaft und nutzen einen Saal an Freitagabenden für Tanzveranstaltungen besonders für Jugendliche

(Zuruf von der SPD)

Nein, das war woanders.

Der Ausschuss beschloss zunächst die Durchführung eines Ortstermins. Es zeigte sich, dass eine Kollision des nachbarlichen Ruhebedürfnisses mit den Belangen des Gastwirtes und dem Wunsch der Jugendlichen nach einer Tanzveranstaltung vor Ort gegeben war. Der Ausschuss beschloss, die Eingabe der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, um die Tanzveranstaltung auch weiterhin zu ermöglichen. Gleichwohl sah sich das Innenministerium nicht in der Lage, diesen Beschluss zu vollziehen, da sich das zuständige Landratsamt Pfaffenhofen vehement gegen eine Umsetzung sperrte. Es fielen auch Sätze wie „Der Beschluss des Eingabenausschusses ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch“ usw.

Der Ausschuss hat in mehrfacher Behandlung der Angelegenheit nun erreicht, dass die Gemeinde eine Überplanung des Gebietes durchführt, welche das Innenminis

rangiger anderer Beratungsgegenstände die Petitionen meist nicht so zeitnah beraten werden können wie im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. Ich meine deshalb, dass wir uns in der nächsten Wahlperiode Gedanken machen sollten, ob Einzelpetitionen wieder verstärkt im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden behandelt werden und wir den maßgeblichen Kriterienkatalog entsprechend ändern..

Schon jetzt haben wir verschiedene fachspezifische Einzelzuständigkeiten im Eingabenausschuss wie etwa Ausbildungsförderung, Schulwegkosten, Fahrerlaubnisangelegenheiten usw. Die Erweiterung der fachlichen Zuständigkeit des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden würde die Fachausschüsse weiter entlasten und dem Petitionssteller helfen, weil es zu einer schnelleren Behandlung von Einzelfallpetitionen und damit zur Konzentration des Eingabenverfahrens kommen könnte.

Ich komme nun zu den Berichten der Vorsitzenden der einzelnen Fachausschüsse.