Zweitens ist dies eine klare Position zur Altersteilzeit, um die Sie sich ganz offensichtlich drücken. Das kann aber nur bedeuten, dass Sie sie abschaffen wollen, ohne das
Ich halte auch die Mittelaufteilung zwischen Leistungsstufen und Prämien im Verhältnis halbe-halbe für nicht sonderlich gelungen. Nach meiner Auffassung sollte in die Leistungsstufen deutlich mehr hineinfl ießen. Das ist nachvollziehbar und darstellbar. Was mir eindeutig gut gefällt, ist, dass wir klar sagen: Wer keine Leistung erbringt, bleibt auf seiner Leistungsstufe stehen und rückt nicht nach oben.
Auch die angedachte Mittelverteilung zwischen Beförderungsstellen und fl exiblen Leistungsbestandteilen könnte meines Erachtens etwas mehr zugunsten der fl exiblen oder variablen Leistungsbestandteile ausfallen.
An die Abschaffung der Laufbahngruppen hätte ich nach dem, was in den Fachhearings gesagt wurde, nicht geglaubt. Das sage ich ganz ehrlich. Es hörte sich so an, als gäbe es zwischen Arbeitnehmervertretern und Staatsregierung Einigkeit, hier möglichst wenig zu machen. Hier geht es um eine alte Forderung von uns GRÜNEN. Denn wir sind der Meinung, dass nach 20 oder 30 Berufsjahren eine Beförderung nicht vom Schulzeugnis abhängen darf.
Bei dem, was Sie in Ihren Ausführungen gesagt haben, Herr Staatsminister, Sie haben es ja sogar als Revolution angekündigt, komme ich zu einem klaren Schluss: Was Sie als Revolution bezeichnet haben, ist bei genauerem Hinsehen nichts anderes als Rosstäuscherei, man könnte auch sagen: Verschlimmbesserung.
Was Sie zu diesem Punkt sehr ausführlich dargelegt haben, lässt befürchten, dass die Hürden an den Schnittstellen der bisherigen Laufbahngruppen auf keinen Fall niedriger werden, sondern eher noch höher. Aber das kann es, meine Damen und Herren, fürwahr nicht sein!
Aus den Laufbahngruppen werden Qualifi kationsebenen, die nur nach Teilnahme an Qualifi zierungsmaßnahmen mit anschließender Prüfung zu erreichen sind. Wo ist da der Fortschritt? Das schaut schon eher nach einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Landespersonalausschuss aus.
Ich bin überrascht, dass trotz klarer Stellungnahme der Verbände die neuen, am 3. Juni vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte nur wenig von den ursprünglichen abweichen. Unseres Erachtens müssen zwei Topbeurteilungen – um ein Beispiel zu nennen – ausreichen, um die nächste Besoldungsstufe zu erlangen. Dort muss sich der Beamte oder die Beamtin aufs Neue bewähren.
Ich komme zu der Altersgrenze für den Ruhestandseintritt. Da formulieren Sie, es solle eine Anpassung an die Rentenregelung erfolgen. Da bin ich absolut Ihrer Meinung. An einer solchen Anpassung kommen wir nicht
Ich weiß nicht, wen Sie damit meinen; aber wenn Sie den Leuten garantieren, dass die Bezüge regelmäßig angepasst werden – Sie haben wörtlich formuliert, die Bezüge würden auch im neuen Dienstrecht entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und fi nanziellen Verhältnisse regelmäßig angepasst –,
so muss ich dazu sagen: Alle fünf Jahre ist auch regelmäßig. Abgesehen davon versprechen Sie den Beamtinnen und Beamten nichts anderes als das, was die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beinhalten. Damit werden Sie keine vertrauensbildende Maßnahme schaffen.
Wir GRÜNEN werden den Weg von den Eckpunkten bis hin zu den beschlossenen Gesetzen kritisch und aufmerksam begleiten. Dass wir als GRÜNE, als Opposition, nicht unbedingt das glauben, was Sie uns in den Eckpunkten verkünden, wird vermutlich verständlich sein. Ob Ihnen die Betroffenen das glauben, kann ich im Augenblick nicht beurteilen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass Frösche, deren Tümpel man, ohne sie zu fragen, trockengelegt hat, erst glauben, dass wieder Wasser hineinkommt, wenn es sich auch wirklich darin befi ndet.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich darf zu einer Zusammenfassung Herrn Staatsminister Huber das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte kein langes und detailliertes Schlusswort sprechen, aber mich für die insgesamt sachliche Aussprache und für die sehr sachkundigen Beiträge, die geleistet worden sind, bedanken.
Darüber hinaus möchte ich aber auch eines nicht stehen lassen. Es wurde gesagt, das eine oder andere gefalle nicht, aber das, was gut sei, sei in der Vergangenheit mehr oder weniger von Rot-Grün abgekupfert worden. Das ist ein simples Weltbild. Eines nehme ich für uns schon in Anspruch: dass wir im Vergleich zum Bund und auch zu den anderen Ländern etwas vorgelegt haben,
klar zu sagen. Unseres Erachtens muss die Altersteilzeit in einer modifi zierten Form und unter neuen Bedingungen weitergeführt werden. Das beste Argument für diese Position besteht aus unserer Sicht in der Tatsache, dass seit der Einführung der Altersteilzeit die krankheitsbedingten Vorruhestandsversetzungen deutlich zugenommen haben. Uns ist es allemal lieber, die Mitarbeiter entscheiden selber, früher aus dem Dienst auszuscheiden, als dass wir sie aufgrund medizinischer Gutachten vorzeitig in den Ruhestand schicken.
Der dritte Punkt, der uns fehlt, sind die Anwärter- bzw. Referendarbezüge, die erschreckend niedrig sind. Wir wissen alle, dass es in den nächsten Jahren einen verschärften Wettbewerb zwischen der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst geben wird. Wenn wir an dieser Stellschraube nicht drehen, werden wir in diesem Wettbewerb Kapital verlieren. Das kann ich Ihnen prophezeien.
Die Eckpunkte, die Sie vorgestellt haben, sind ein Gerüst, das mit Leben erfüllt werden muss. „Leben“ heißt in diesem Fall: nicht nur, aber vor allem Finanzmittel. Wir sehen bei der Abschaffung der Laufbahngruppen, wie wohlformulierte Eckpunkte bei der Ausgestaltung konterkariert werden. Wenn Sie heute formulieren, dass die Kosten für die angekündigten Maßnahmen bei rund 240 Millionen Euro liegen, so ist das noch nicht einmal ein Versprechen an die Beamtinnen und Beamten. Sie stellen es nur fest. Das heißt natürlich noch lange nicht, dass dieses Geld auch eingesetzt wird. Das wissen Sie besser als ich. Drei oder vier Jahre für fi nanzielle Versprechungen sind in der Politik ein langer Zeitraum, vor allem, wenn sie auch wirklich eingehalten werden sollen.
Wissen Sie, warum ich das sage? Ich grüble darüber, wie jemand, der den Beamtinnen und Beamten 240 Millionen Euro verspricht, sich gleichzeitig weigert, relativ wenig Geld in die Hand zu nehmen, um zum Beispiel die Entschädigung für dienstlich genutzte Pkw zu erhöhen,
oder im Nachtragshaushalt auch nur bescheidene Stellenhebungen zu beschließen. Alle unsere Anträge zu diesem Punkt wurden abgelehnt. Es wäre doch ein gutes Zeichen an die Betroffenen gewesen zu sagen: Wir beginnen bereits jetzt mit dem, was wir in einigen Jahren in großem Stil vollenden wollen.
(Beifall bei den GRÜNEN – Prof. Dr. Walter Ey- kmann (CSU): Sie würden das, wenn es kommt, nicht als Wahlgeschenk bezeichnen?)
Das müsste man noch überlegen, Herr Kollege Eykmann. Es ist schon Vergangenheit, und wir wissen auch nicht, was noch alles kommt.Herr Staatsminister, mir hat
im Haushalt hat der Bayerische Landtag, die Gesetzgebungshoheit ist im Bayerischen Landtag, die Staatsregierung hat hier auf ein kooperatives Miteinander hinzuwirken. Falls das einer vergessen hatte oder hätte, wäre er durch den Kollegen Walter Eykmann mit der gebührenden Deutlichkeit darauf hingewiesen worden. Aber ich muss sagen, in dieser Zeit hat der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes in vielen Fällen natürlich auch in der Gesetzgebung und durch die Behandlung von Anträgen und Eingaben maßgeblich die Situation für den öffentlichen Dienst, und zwar nicht nur für den Bereich der Beamten, sondern auch durch Hinweise im Bereich des Tarifrechts, gerade im Bereich familienbezogener Leistungen und Arbeitsbedingungen, Marksteine gesetzt.
Wenn man zurückdenkt, meine Damen und Herren, vor 22 Jahren gab es das nicht, was man heute, Gott sei Dank, hat: eine relativ gute Regelung im Bereich von Teilzeit, familienbezogene Teilzeit, familienbezogene Beurlaubung. Da muss ich sagen, der öffentliche Dienst ist heute, was Familien und auch die besondere Situation für Frauen im Arbeitsleben angeht, ein Vorbild für die gesamte Wirtschaft.
Lieber Herr Vorsitzender, Walter Eykmann, das ist auch wesentlich auf die Impulse und die Tätigkeit des Ausschusses und Deiner Person zurückzuführen.
Meine Damen und Herren, Walter Eykmann hat uns mit seinem besonderen Esprit heute in die Welt des Geisteslebens hineingeführt. Ich bin aber auch sicher, dass einiges, wozu Du im Bereich der Politik in den letzten 30 Jahren im Landtag beigetragen hast, sicherlich auch für die kommenden Generationen eine Fundgrube an Bedenkenswertem und Geistreichem sein wird.
Ich wünsche uns gute Beratungen, was das Neue Dienstrecht angeht. Ich möchte versichern, die Staatsregierung wird auch im neuen Jahr versuchen, schnellstmöglich mit den entsprechenden Entwürfen dazu beizutragen und sie von uns zielorientiert so umgesetzt werden, dass diese letzten Zweifel vonseiten der Opposition was hier verankert ist, beseitigt werden. In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute und Erfolg versprechende Zusammenarbeit.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Vielen Dank auch dafür, was Sie zur Arbeit unseres Kollegen Prof. Dr. Walter Eykmann anerkennend zum Ausdruck gebracht haben.
was sich weit an der Spitze der Überlegungen befi ndet, was in die kommenden Jahrzehnte hineinreicht und was auch der kreativen Arbeit und der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und mit den Berufsverbänden entspringt. Dies werden wir konsequent umsetzen. Ich lade Sie herzlich ein, an der Gestaltung der Gesetzentwürfe konstruktiv mitzuwirken. Das wird sicherlich kein leichtes Werk werden. Dies wird ein breites und detailliertes Gesetzgebungswerk sein. Deshalb kann man im Moment auch nur Eckwerte vorlegen.
Die Frage nach der Glaubwürdigkeit kann ich durchaus beantworten. Wir haben in diesem Jahr, in dem es, wie jeder weiß, wirtschaftlich und fi nanziell wieder besser ist, auch hier tatsächlich Marksteine gesetzt, die in ganz Deutschland beachtet wurden. Herr Kollege Eykmann hat darauf hingewiesen, dass Bayern schon zum 1. Oktober 2007 in der Besoldung die bundesweit beste Regelung vorgelegt hat. Den Vergleich mit einzelnen Ländern hat er dargestellt. Ich verweise ergänzend darauf, dass wir mit dem Nachtragshaushalt die Wiederbesetzungssperre von zwölf auf drei Monate verkürzt haben. Das hat in diesem Jahr dazu geführt, dass Tausende von Stellen früher besetzt werden konnten, mit entsprechendem Ergebnis für den Einzelnen. Das heißt: Wir haben, sobald die fi nanziellen Rahmenbedingungen hierfür vorhanden waren, auch Zeichen gesetzt.
Das wichtigste und das größte Anliegen bei diesem Schlusswort ist mir ein besonderer Dank an den Kollegen Walter Eykmann, nicht nur, weil er heute eine bemerkenswerte Abschiedsrede gehalten hat, sondern auch, weil er seit 1986 insgesamt 22 Jahre an der Spitze des Arbeitskreises der CSU-Fraktion und des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtages gestanden hat. 22 Jahre – das ist in der mehr als 60-jährigen Geschichte des Bayerischen Landtags in der Tat etwas ganz Herausragendes und Bemerkenswertes.
In dieser Tätigkeit hat Herr Walter Eykmann mit Sicherheit Entscheidungen und Weichenstellungen vorgenommen, die in vielen Jahren und vielleicht auch Jahrzehnten in Bayern noch spürbar sein werden.
Ich sage Danke im Namen der Bayerischen Staatsregierung, im Namen aller meiner Vorgänger, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums, die mit Dir in diesen zwei Jahrzehnten eng zusammenarbeiten durften. Wenn ich diesen Dank sage und die hohe Kompetenz anerkenne, dann reduziert es dieses Lob und diese Hochachtung nicht, sondern stärkt es sogar noch, wenn ich darauf hinweise, was jeder weiß, dass der Kollege Eykmann für die Staatsregierung mitunter ein sehr unbequemer Gesprächspartner gewesen ist, einer, der mit großer Kreativität und Eigenständigkeit, auch dem Parlament gegenüber, der Staatsregierung die Abfolge der Prioritäten deutlich gemacht hat. Das Königsrecht
Was tun Sie, um die Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Schnellschüssen in diesem Bereich zu verschonen? Und was tun Sie, Herr Innenminister, um erst einmal hier in Bayern für einen sachgerechten Vollzug des derzeitigen Versammlungsrechts zu sorgen und den durch die Behörden sicherzustellen? Wann distanzieren Sie sich von klar gesetzeswidrigen Verwaltungshandeln, wie ich sie Ihnen letzte Woche am Beispiel von Gundremmingen aufgezeigt habe?
Frau Kollegin Kamm, ich freue mich, zu diesem Rundumschlag, den Sie wieder einmal vorgenommen haben, sachlich Stellung nehmen zu können; denn seit einer Weile werden gerade von Ihrer Seite völlig unzutreffende Behauptungen in den Raum gestellt. Wenn ich mir allerdings anschaue, was der Parteitag der GRÜNEN am vergangenen Wochenende beschlossen hat, dann gibt es mehr Anlass, am Verfassungsverständnis der GRÜNEN zu zweifeln als an dem der Staatsregierung oder der CSU.
Nicht die Versammlungsfreiheit in Bayern ist in irgendeiner Weise bedroht, sondern Sie stellen die Glaubensfreiheit und die wesentlichen religiösen Symbole in unserem Land infrage.