Protocol of the Session on April 24, 2008

Wenn man diese Problembeschreibung liest und dann hier im Plenum hört, dass es gut funktioniere, passt das nicht zusammen. In dieser Problemaufstellung fehlt noch das umfangreiche TRUST-Gutachten, das über sieben Millionen Euro gekostet hat und mit dem man versucht

Auch wenn die öffentliche Diskussion zum Teil einen anderen Eindruck suggeriert, ist es das Ziel dieser Gesetzesänderung, einen möglichst umfassenden Nichtraucherschutz in Bayern sicherzustellen. Stellen Sie sich einmal vor: Wir haben eine Viertelmillion Gebäude rauchfrei gestellt. Wir haben insgesamt in Bayern 42 000 Gaststätten, darunter mögen sich inzwischen ein-, zweitausend Raucherclubs befinden. Das bedeutet, wir haben in summa einen riesigen Fortschritt für die Volksgesundheit erreicht.

Zu den Raucherclubs möchte ich ein paar Dinge klarstellen. Wir wollen Nichtraucher in öffentlich zugänglichen Gebäuden schützen. Das ist unser Ziel. Ich habe keine Rechtsgrundlage, einem Wirt vorzuschreiben, dass er sein Lokal öffentlich macht oder nicht. Bayern hat das strengste Gesetz in der Bundesrepublik. Wir haben nicht das spanische Recht, bei dem kleine Kneipen von vornherein ausgenommen sind. Ich denke, dass wir auf einem guten Weg sind, wenn wir die sich anbahnende Rechtsprechung betrachten. Die vor Kurzem ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig zeigt, dass zwischen der Gesundheit einerseits und der Existenz und der Berufsausübung des Wirtes andererseits abzuwägen ist. Ich denke, dass die bayerische Regelung in dieser Hinsicht bestehen wird.

Wenn es einen Missbrauch gibt, müssen die Vollzugsbehörden einschreiten. In diesem Fall muss es Bußgelder geben. Die Wirte müssen sich dann nach einigen Bußgeldern überlegen, ob sie sich weiterhin gegen dieses Gesetz stellen, weil dies Auswirkungen auf ihre gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit haben könnte. Wir brauchen diese Übergangsfrist aus Sicherheitsgründen. Diese Frist ist notwendig. Das wurde uns plausibel dargelegt. Deshalb bitte ich Sie, dieses Gesetz zu unterstützen und ihm zuzustimmen.

Vielen Dank, Herr Minister. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe daraus: Die CSU-Fraktion ist an dieser Stelle sprachlos; das kann ich gut verstehen.

(Beifall bei der SPD)

Wir beraten das Gesetz, das ich der Klarheit willen das Oktoberfestgesetz nenne, nämlich das Gesetz, das verhindern soll, dass es am Wahlsonntag mitten auf dem Oktoberfest zu größeren Tumulten kommt, die sich wellenartig über das Land ausbreiten, weil dort nicht geraucht werden darf. Sie begründen die Änderung dieses Gesetzes damit, Herr Staatsminister, dass sich nach Einführung des Rauchverbots Probleme in den Festzelten gezeigt hätten. Das ist nun wirklich der blanke Hohn, denn wir haben Sie mehrfach in den Beratungen darauf hingewiesen, dass das der Fall sein wird und dass es deswegen nicht so sinnvoll ist, auf diese Bedenken nicht einzugehen. Es ist schwierig, in einer derart großen Menschenmenge zu kontrollieren, ob geraucht wird oder nicht. Wir haben das Gesetz mit Ihnen beschlossen, und im Gegensatz zu Ihnen bleiben wir auch dabei, weil weder

überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es wird so verfahren.

Nach der Mittagspause wird eine Erklärung zum Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes abgegeben. Ich möchte die Fraktionsführungen bitten, dass Sie sich um eine entsprechende Präsenz ihrer Fraktionen im Plenarsaal bemühen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (ber. Drs. 15/10393) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Bernhard.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nach der Einführung des Rauchverbots zum 1. Januar 2008 hat sich gezeigt, dass eine sofortige Umsetzung dieses Gesetzes in Festzelten und Festhallen, bei Volksfesten und vergleichbar großen Veranstaltungen auf Sicherheitsprobleme stößt. Wir haben darüber schon früher diskutiert. Bei unseren Gesprächen mit der Landeshauptstadt München wurde uns nahegebracht, dass es in der verbleibenden kurzen Zeit nicht möglich sei, auf dem Oktoberfest 2008 diese Vorgaben zu realisieren.

Warum ist das so schwierig? Das Rauchverbot in Festzelten wurde erst zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens in das Gesetz aufgenommen. Das bedeutet, die Wirte sind erst Ende des letzten Jahres damit konfrontiert worden. Die Wirte müssen im Januar ihre Genehmigungen einreichen. So ist der Ablauf in der Stadt. Da zur Realisierung des Rauchverbots in Festzelten bauliche Veränderungen notwendig sind, zum Beispiel die Verlegung von Kanälen, ist es nicht möglich, dies in der verbleibenden kurzen Zeit zu realisieren. Die Raucher müssen rausgehen, die Zelte sind häufig gesperrt, die Raucher müssen wieder in die Zelte gehen, und Absperrungen müssen errichtet werden. Deshalb schlagen wir vor, für das Rauchverbot in Festzelten und vergleichbaren Hallen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008 zu schaffen.

Das ist keine Aufweichung des Nichtraucherschutzes und hat nichts mit der Diskussion zu tun, die nach der Kommunalwahl entstanden ist. Wir bringen diesen Vorschlag ausschließlich wegen der Sicherheitsbedenken ein. Ich habe den Münchner Oberbürgermeister und den Kreisverwaltungsreferenten bereits vor der Kommunalwahl zu einem Gespräch über dieses Thema eingeladen. Bereits damals lief diese Diskussion. Wir haben eine Eingrenzung formuliert, die nur für Festzelte und Festhallen gilt, die an höchstens 21 aufeinanderfolgenden Tagen genutzt werden. Die Beschränkung lautet, dass es Volksfeste und Großveranstaltungen sein müssen, die nicht mit sonstigen Veranstaltungen in der Gastronomie vergleichbar sind.

eines Gesetzes gemacht, das an vielen Stellen einfach unsinnig ist.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle (CSU))

Jetzt ereifern Sie sich doch nicht so. Ihre Kollegen verstehen mich ja gar nicht mehr.

Sie hätten mit einem klaren Gesetz das, was sich jetzt auch vor Gericht abspielt, verhindern können. Rechtsklarheit schafft man dadurch, dass man vernünftige Gesetze macht.

(Beifall bei der SPD)

Rechtsklarheit schafft man nicht dadurch, dass man in einer für mich nicht nachvollziehbaren Drehung die Meinung vertritt, die derzeitige Rechtsprechung gebe Ihnen recht. Das kann ich an keiner Stelle erkennen.

(Staatsminister Dr. Otmar Bernhard: Siehe Frei- sing!)

Abschließend: Sie rühmen sich und sprechen von einer Viertelmillion Gebäude. Wir wollen, dass die Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden, und dazu brauchen wir dieses Gesetz, dessen Geltungsbereich sich auf alle gastronomischen Betriebe – auch Discos, auch Spielhallen, weil auch dort das Personal geschützt werden muss – erstrecken muss. Deswegen sind wir dafür, dieses Gesetz hinsichtlich der Raucherclubs zu ändern, aber diesem Gesetzentwurf werden wir sicher nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Zimmermann.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Sonnenholzner, jetzt verstehe ich Sie überhaupt nicht mehr. Ich verstehe nicht, wie Sie zu der Meinung kommen, wir seien sprachlos. Ich weiß, dass ich nach Ihnen sprechen darf. Das ist mir immer lieber, weil ich dann auf das, was Sie gesagt haben, antworten kann.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Auf das, was der Minister gesagt hat, waren Sie alle sprachlos!)

Zum Zweiten lassen Sie mich sagen: Ich erinnere mich noch gut an die Plenarsitzung, in der wir mit großer Mehrheit dieses Gesundheitsschutzgesetz verabschiedet haben. Ich erinnere mich auch gut an meinen Redebeitrag. Ich habe ihn mit der Aussage begonnen, dass wir in einem gemeinsamen, interaktiven gruppendynamischen

der Hinweis auf die massiven Sicherheitsprobleme noch die Tatsache, dass Sie es nur rückwirkend für dieses Jahr ändern wollen, uns überzeugen kann.

(Beifall bei der SPD)

Es geht ausschließlich darum: Sie wollen nicht, dass diese Diskussion an der Stelle wieder hochkocht, an der Sie es am allerwenigsten brauchen können.

Wenn wir von Sicherheitsproblemen auf dem Oktoberfest sprechen, Herr Staatsminister, dann schauen Sie sich doch einmal die Statistik der Delikte unter Alkoholeinfluss der letzten Jahre an. Verkehrsdelikte und Gewaltdelikte – das sind Sicherheitsprobleme, derer man sich tatsächlich gemeinsam annehmen müsste.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Dr. Thomas Zimmermann (CSU))

Danke, Herr Kollege Zimmermann, ich sehe daran: Wir werden das fraktionsübergreifend tun. Wir sind dann schon einen Schritt weiter.

Sie berufen sich auf das schärfste Nichtraucherschutzgesetz, obwohl Sie mit diesen Raucherclubs sehenden Auges das provoziert haben, was jetzt passiert. Auch darauf habe ich bei den Beratungen damals hingewiesen. Ich kann Ihnen nur unterstellen, dass Sie diesen schärfsten Nichtraucherschutz nicht wollen, sonst hätten Sie diese Ausnahme nicht in dem Gesetz belassen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie ein scharfes Nichtraucherschutzgesetz wollten, hätten Sie auch Ihre Vollzugshinweise so gestaltet, dass das Gesetz vollziehbar ist. Reden Sie doch einmal mit den Betroffenen vor Ort. Es funktioniert nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle (CSU))

Der Landrat von Freising tut es doch auch. Er hat es getan. Weil das Gesetz schlecht ist, hat er vor dem Verwaltungsgericht nicht recht bekommen. Ursache ist, dass Sie diese Ausnahmen hineingeschrieben haben.

(Dr. Ludwig Spaenle (CSU): Deshalb haben Sie dem Gesetz zugestimmt!)

Herr Kollege Spaenle, wir haben dem Gesetz deshalb zugestimmt, weil wir es richtig fanden, zu dokumentieren, den Nichtraucherschutz auf den Weg zu bringen. Wenn Sie die Protokolle nachlesen würden oder in einem Ausschuss wären, der sich mit diesen Fragen beschäftigt, dann wüssten Sie, dass wir genau auf diese Punkte mehrfach im Vorfeld hingewiesen haben. Sie aber waren zuerst überhaupt nicht bereit, für den Nichtraucherschutz etwas zu tun. Sie haben dann eine Riesenvolte im Sinne

wird. Festwirte – das ist interessant für alle – beabsichtigen, bis Ende dieses Jahres, also 2008, entsprechende Konzepte zu erarbeiten, damit im Jahr 2009 dieses umgesetzt werden kann.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Sonnenholzner?

Dr. Thomas Zimmermann (CSU) (vom Redner nicht au- torisiert): Ja, immer.

Herr Kollege Zimmermann, dürfen wir davon ausgehen, dass jedes Mal, wenn ein sozialdemokratischer Bürgermeister Bedenken bei der Staatsregierung äußert, diesen auch positiv und umgehend durch Änderungen Rechnung getragen wird?

(Beifall bei der SPD)

Dr. Thomas Zimmermann (CSU) (vom Redner nicht au- torisiert): Frau Kollegin Sonnenholzner, ich war einmal in der komfortablen Situation, berufsmäßiger Stadtrat in München zu sein, und daher weiß ich, was von den Anmerkungen des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt München – egal welcher Couleur – zu halten ist. Gerade Sie haben zu diesem Thema eine ganz spezifische Affinität. Ich glaube schon, dass dem Ergebnis, zu dem der Kreisverwaltungsreferent als Ordnungschef der Stadt kommt, Rechnung getragen werden muss. Dieses Ergebnis ist sicher nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Als ehemaliger berufsmäßiger Stadtrat in München habe ich volles Verständnis dafür, wenn der Kreisverwaltungsreferent in einem Brief zum Ausdruck bringt, dass er die Sicherheit für das Münchner Oktoberfest nicht gewährleisten kann. Nachdem diese Aspekte vorgetragen worden sind und wir noch die Möglichkeit haben, gesetzliche Regelungen zu treffen, sollten wir in der Abwägung zwischen Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes und Gesichtspunkten der Sicherheit – vorhin hatten wir die Erste Lesung zum Rettungsdienstgesetz, das passt wunderbar zusammen – der Stadtverwaltung München die Zeit geben, sich dieser Gesetzessystematik anzupassen.

Zwei Bemerkungen noch ganz kurz.

Herr Kollege, schauen Sie auf die Redezeit.