Protocol of the Session on April 16, 2008

In der Tagesordnung sind die zur Überweisung anstehenden Gesetzentwürfe mit dem als jeweils federführend angesehenen Ausschuss aufgeführt. Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung.

Wer mit der Überweisung der Gesetzentwürfe an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Die Gesetzentwürfe werden damit den genannten Ausschüssen zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und des Heilberufe-Kammergesetzes (Drs. 15/9461) – Zweite Lesung –

Es findet hierzu keine Aussprache statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/9461 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/10420 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 15/10420.

Wer dem Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE

Ich würde mich zwar gerne mit der freundlich gemeinten juristischen Ausarbeitung im Detail befassen, muss den Sachverhalt aber aus Zeitgründen knapp zusammenfassen. Ich biete der SPD aber an, diese Dinge mit mir im Detail bilateral zu erörtern.

Ich will kurz zusammenfassen: Die Bewertung der juristischen Sachverhalte, die Sie in Ihrer Begründung geschildert haben, ist durchaus korrekt. Sie kommen jedoch an einer Stelle zu einer falschen Schlussfolgerung. Es geht darum, dass bei der Möglichkeit, dass der Freistaat Bayern ein Verbot bei einem Verstoß gegen Gentechnikrecht verhängt, nur ein fallweises Verbot möglich ist. Dieses fallweise Verbot des Anbaus wird zum Beispiel dann verhängt, wenn ein einzelner Landwirt sich nicht in das Standortregister einträgt, sich nicht an Abstände hält oder verunreinigtes Saatgut ausbringt. Dann können wir so etwas machen.

Zu versuchen, mit dem Hinweis auf die Untersuchungen der Einwirkungen von Bt-Mais auf Bienen in Halle-Jena pauschal einen bayernweiten Fall zu konstruieren, ist nicht korrekt. Ich darf darauf verweisen, dass es viele andere namhafte Untersuchungen gibt, die für das Bienensterben ganz andere Ursachen finden.

Aus diesem Grund möchte ich zurückweisen, dass eine Möglichkeit für Bayern bestünde, ein Verbot auszusprechen. Diese Möglichkeit besteht rechtskonform nur dann, wenn ein Einzelfall vorliegt und ein Verstoß gegen das Gentechnikrecht im Einzelfall besteht. Eine Ausweitung auf einen bayernweiten Fall, der sich auf die Bienen bezieht, ist nicht möglich.

Sie haben vorhin von „Sand in die Augen streuen“ gesprochen. Wir können auf dieser Rechtsgrundlage kein flächendeckendes Verbot für Bayern aussprechen. Das wäre anders, wenn wir vom EU-Recht her die Möglichkeit hätten, für eine einzelne Region ein Verbot auszusprechen. Diese Möglichkeit besteht aber nicht. Aus diesem Grund kann ich Ihnen vonseiten der Staatsregierung nur empfehlen, den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU – Thomas Kreuzer (CSU): Das tun wir auch!)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich lasse aber jetzt noch nicht über den Antrag abstimmen, sondern rufe noch weitere Tagesordnungspunkte auf und lasse erst gegen 20 Uhr abstimmen. Im Einvernehmen mit den Fraktionen werden die restlichen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 15/10460, 10461, 10462 und 15/10463 in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

(Unruhe)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen noch die Erste Lesung von Gesetzentwürfen auf den Weg bringen, damit sie an die Ausschüsse verwiesen werden können. Wir haben bis 20 Uhr eingeladen.

gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich lasse jetzt namentlich abstimmen über den Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 15/10459. Die Urnen stehen bereit. Fünf Minuten sind vorgesehen. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen.

(Namentliche Abstimmung von 19.49 bis 19.54 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beende den Wahlgang. Die Stimmen werden ausgezählt. Dafür unterbreche ich die Sitzung.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 27 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 9. April 2008 Herrn Kollegen Schieder zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt hat. Ich bitte das Hohe Haus um Kenntnisnahme. – Kollege Schieder ist nicht mehr da, sodass ich ihm nicht gratulieren kann.

(Unterbrechung von 19.55 bis 19.57 Uhr)

Ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Wörner, Biedefeld und anderer und Fraktion SPD betreffend „Anbau von Genmais MON 810 sofort beenden bzw. verbieten“, Drucksache 15/10459, bekannt. Mit Ja haben 33 gestimmt, mit Nein 69. Stimmenthaltungen gibt es 5. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Die Sitzung ist geschlossen. Vielen Dank denjenigen, die bis zuletzt hier geblieben sind.