Protocol of the Session on April 8, 2008

Wie nüchtern ist doch da das Geschäft der Regierung. Sie muss sich mit den Realitäten auseinandersetzen und muss mit beiden Beinen auf dem Boden stehen, und sie muss sich auf die Kunst des Machbaren beschränken. Das bedeutet, dass man so manchen Wunsch einen Wunsch bleiben lassen muss.

(Christine Stahl (GRÜNE): Wir können gerne tauschen!)

Nein, das will ich niemandem zumuten, Frau Stahl.

haben versagt. Ich denke, der Apparat der bayerischen Polizei ist ein sehr großer Apparat. Deshalb ist es überhaupt nicht möglich auszuschließen, dass auch an anderem Ort und anderer Stelle Missstände gegeben sind.

Dort, wo Beschwerdestellen eingerichtet wurden, beispielsweise in der Schweiz oder zu bestimmten Zeiten auch in Hamburg, haben diese Stellen hervorragende Arbeit geleistet und sich bewährt. Es wäre deshalb ein guter Beschluss für die bayerische Polizei und ihre Organisation, eine Beschwerdestelle einzurichten. Eine solche Beschwerdestelle hätte sich, wenn sie vor Bekanntwerden der Missstände in der Hundeschule schon bestanden hätte, sicher bewährt. Es wäre gut gewesen, die Missstände auf andere und auf bessere Art zu beheben.

Warten Sie nicht auf den nächsten Skandal, beschließen Sie lieber heute mit uns, dass die Staatsregierung beauftragt wird, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Peterke. – Ich möchte monieren, Herr Peterke, dass Sie heute den Bayerischen Verdienstorden nicht tragen. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich wie immer artig und demütig für diesen Hinweis und gelobe Besserung. Heute geht das nicht mehr.

(Heiterkeit der Abgeordneten Maria Scharfen- berg (GRÜNE))

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Fall „Polizeihundeführerschule Herzogau“ ist abgeschlossen. Der Fall wurde sorgfältig aufgeklärt und hinterfragt, und es wurde sehr sorgfältig ermittelt. Außer einigen Details, die hier bekannt sind, haben sich die Vorwürfe nicht bestätigt. Ich halte das deshalb für wichtig, weil auch ich persönlich von den ersten Anschuldigungen sehr betroffen war, die angeblich sexuelle Belästigungen, sogar Übergriffe auf Frauen zum Inhalt hatten. Das hat sich, ich sage, Gott sei Dank, nach sorgfältiger Befragung von über 100 Personen, Beteiligten und bereits pensionierten Angehörigen der bayerischen Polizei nicht bestätigt. Demzufolge besteht, wie ich meine, heute eher Anlass, die Hundeführer der bayerischen Polizei, die ich für Leistungsträger in der bayerischen Polizei halte, als rehabilitiert zu betrachten und ihnen Dank und Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit auszusprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Ich möchte mich insbesondere dafür bedanken, dass sie sich offen dieser Aufklärungsarbeit gestellt haben.

Zum Antrag der GRÜNEN ist Folgendes anzumerken: Dieser Antrag ist abzulehnen, weil eine zusätzliche unabhängige Beschwerdestelle nicht notwendig ist. Die bay

richtshof ersetzen. Das heißt, die eigentliche Aufgabe des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben andere Gerichte längst nach Bundesgesetz übernommen. Das Bayerische Oberste Landesgericht müsste mühsam andere Zuständigkeiten suchen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ist bei Gott nicht notwendig.

Wie der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München feststellt, werden alle Aufgaben, die ursprünglich dem Bayerischen Obersten Landesgericht oblagen, heute von unseren Kollegen der Oberlandesgerichte in der bewährten hohen Qualität erfüllt. Das haben Sie auch nicht in Frage gestellt.

Deshalb, meine Damen und Herren von der SPD und von den GRÜNEN, so sympathisch mir Ihre Fürsorge für die bayerische Justiz auch ist, bleiben Sie bei Ihren Wunschträumen. Lassen Sie die Verantwortung weiterhin bei der Staatsregierung, die sich der Realität stellt.

(Beifall bei der CSU – Christine Stahl (GRÜNE): Ja, das kennt man! – Zuruf von den GRÜNEN: Oh weh, oh weh!)

Frau Ministerin, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Der Antrag ist damit trotz Ihrer Enthaltung Herr Kollege Weiß, abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unabhängige Beschwerdestelle/Polizeikommission in Bayern einrichten (Drs. 15/9453)

Ich eröffne die Aussprache. Ich weise darauf hin: Redezeit pro Fraktion fünf Minuten. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollten Ihnen heute noch einmal die Chance geben, unseren Antrag zu unterstützen, ein Konzept für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle oder einer Polizeikommission vorzulegen. Meine Kolleginnen und Kollegen, Sie können nicht ausschließen, dass auch an einem anderen Ort oder einer anderen Stelle Missstände gegeben sind, Missstände wie bei der Polizeihundeschule Herzogau, die nicht behoben wurden und die jahrelang weiter so bestanden haben. Die vorhandenen Regulierungs- und Abhilfemöglichkeiten haben dort nicht funktioniert, sie

hat inzwischen im Innenausschuss den Abschlussbericht in dieser Angelegenheit gegeben. Herr Kollege Peterke hat bereits gesagt, dass Gott sei Dank sehr wenig von den Vorwürfen in den anonymen Briefen übrig geblieben ist. Unabhängig davon ist natürlich schon zu hinterfragen, warum sich die anonymen Briefeschreiber nicht an die vielen Stellen bei der Polizei gewandt haben, um diese Missstände anzuzeigen. Ich nenne beispielsweise die Personalvertretungen, die Polizeigewerkschaften, die Frauenbeauftragte und die Polizeiseelsorge.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch mehr solcher Stellen. Die Briefeschreiber haben sich jedoch nicht an diese Stellen gewandt. Ich denke, das Problem liegt darin, dass diese Stellen zum System „Polizei“ gehören. Die Einrichtung eines sogenannten Ombudsmannes oder die Einführung eines zum Beispiel beim Landtag angesiedelten Polizeibeauftragten – ähnlich der Funktion eines Wehrbeauftragten im Bundestag – wäre daher nicht abwegig.

Die SPD-Fraktion könnte sich so etwas vorstellen. Wir haben in der zurückliegenden Zeit bereits entsprechende Forderungen erhoben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem besteht darin, dass im Antrag der GRÜNEN nicht nur eine intern unabhängige Beschwerdestelle gefordert wird, sondern auch eine Beschwerdestelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie mit der Polizei unzufrieden sind. Dies will die SPDFraktion nicht; denn die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern haben die Möglichkeit, sich mit Petitionen an den Bayerischen Landtag oder persönlich an die Mitglieder des Bayerischen Landtags zu wenden.

Darüber hinaus kann jeder von den verfassungsrechtlich garantierten Möglichkeiten Gebrauch machen, polizeiliche Eingriffsmaßnahmen bei den Gerichten überprüfen zu lassen. Die Bürger können auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde die Überprüfung des Verhaltens von Beamten veranlassen. Für die SPDLandtagsfraktion wäre eine interne Beschwerdestelle eine denkbare Möglichkeit. Eine externe Beschwerdestelle lehnen wir ab. Deshalb müssen wir auch den Antrag der GRÜNEN heute ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Heike.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Frau Kollegin Kamm, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns heute die Chance geben wollten, eine solche Stelle einzurichten. Wenn Sie jedoch als Grund für eine solche Stelle sofort die Hundeschule in Herzogau nennen, haben Sie die falsche Richtung eingeschlagen. Dieser Fall steht kontra zu Ihrem Petitum; denn es hat sich gezeigt, dass die Vorstellungen, die Sie uns unterschwellig unterjubeln wollten, Gott sei Dank nicht gerechtfertigt waren.

erische Polizei ist nach dem Personalvertretungsgesetz mit den Personalräten als vertrauungsvollen Ansprechpartnern sehr gut besetzt. Die Berufsvertretungen leisten ein Übriges, sie geben in begründeten Einzelfällen sogar Rechtsschutz und sind überaus wirkungsvoll tätig.

Ich möchte auch die weiteren Einrichtungen, die dieser Forderung gerecht werden, ansprechen. Ich glaube, bei Frau Kollegin Kamm durchgehört zu haben, dass es ihr insbesondere um Frauenrechte geht. Das respektieren wir selbstverständlich. Respektieren Sie aber bitte ebenso selbstverständlich die wertvolle und wichtige Arbeit der Frauenbeauftragten in der bayerischen Polizei, die außerordentlich engagiert und diskret arbeiten. Sie können durch die Schaltung anonymer Telefone den Frauen, die sich an sie wenden, sogar auf anonymem Weg die Möglichkeit geben, vorstellig zu werden. Ich spreche von den Gleichstellungsbeauftragten der bayerischen Polizei, die hier in besonderer Weise zur vertrauensvollen Arbeit zur Verfügung stehen. Ich darf an dieser Stelle noch eine andere Möglichkeit nennen, und zwar den Zentralen Psychologischen Dienst der bayerischen Polizei.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, und das soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch die Vorgesetzten, die Dienststellenleiter und andere Vorgesetzte, kompetente Ansprechpartner sind, die zur Verfügung stehen, wenn es zu Problemen kommen sollte. Insgesamt gesehen kann ich deshalb eine deutliche Beruhigung signalisieren. Die bewährte und vertrauensvolle Arbeit für unsere Bediensteten bei der bayerischen Polizei ist gewährleistet.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schuster.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN hat heute ihren Antrag für eine unabhängige Beschwerdestelle oder Polizeikommission in Bayern hochgezogen. Wir wollten bereits in den letzten beiden Plenarsitzungen über diesen Antrag sprechen, sind aber leider nicht mehr dazu gekommen.

Sie führen als Beispiel für eine solche Beschwerdestelle in Ihrem Antrag die Polizeikommission in Hamburg an, die einige Jahre gearbeitet hat. Wenn man sich jedoch näher mit dieser Polizeikommission in Hamburg befasst, muss man zu dem Schluss kommen, dass es in Hamburg nicht gut gelaufen ist. Mit dieser Kommission wurde zwar ein bisschen Transparenz geschaffen; zugleich stand die Hamburger Polizei während der Zeit des Bestehens dieser Polizeikommission unter einem Generalverdacht.

Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, diese Polizeikommission in Hamburg ist kein gutes Beispiel, um die Einführung einer solchen Polizeikommission in Bayern zu begründen. Dieses Beispiel ist eher kontraproduktiv. Entstanden ist diese Diskussion, ob wir eine unabhängige Polizeikommission brauchen, durch die Vorkommnisse in der Hundeschule in Herzogau. Innenminister Herrmann

das angeblich erschütterte Vertrauen der Bevölkerung dadurch verbessert worden ist. Es ist auch nicht bekannt, dass dadurch das Ansehen der Polizei in irgendeiner Art und Weise verändert werden musste. Die Berufsvertretung der Polizei, nämlich die GdP, hat diese Arbeit der Einheit nicht nur sehr kritisch gesehen, sondern deren Auflösung 2001 sogar begrüßt.

Meine Damen und Herren, daraus ergibt sich eindeutig, dass wir für eine solche Kommission keine weitere Notwendigkeit sehen. Frau Kollegin Kamm, dieser Antrag war vielleicht ein Schnellschuss oder ein Schaufensterantrag. Er ist in jedem Fall nicht geeignet, der Polizei oder gar unseren Bürgern zu helfen. Wir sind auf unsere Polizei und das Ansehen, das sie draußen genießt, stolz. Das wird auch so bleiben.

Herr Staatssekretär, vielen Dank. Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal Frau Kollegin Kamm.

Herr Staatssekretär, Sie haben erwähnt, dass die Polizeikommission in Hamburg aufgelöst worden ist. Sie haben aber vergessen, zu erwähnen, dass sie aufgrund der Wahl des außerordentlich umstrittenen und zu Recht umstrittenen Innensenators Schill aufgelöst worden ist. Ich hoffe nicht, dass Sie in dessen Fußstapfen treten oder mit dieser Politik irgendetwas zu tun haben wollen.

Ich sage noch einmal: Ein Polizeibeamter, der in einer bestimmten organisatorischen Einheit Mobbing oder Führungsproblemen ausgesetzt ist, fühlt sich weder beim Psychologischen Dienst noch bei der Polizeiseelsorge und auch nicht – wenn er ein Mann ist – bei der Frauenbeauftragten richtig aufgehoben.

Ich denke, eine solche Stelle hätte dazu beigetragen, einen Missstand, der jahrelang bekannt war, früher zu beseitigen. Es war ja nicht so, dass dieser Missstand bestanden hätte und dann irgendwie Abhilfe durch Maßnahmen von innen geschaffen worden wäre. Vielmehr hat es Jahre gedauert, bis über anonyme Briefe eine Lösung des Problems erreicht werden konnte. Es müsste Ihnen zu denken geben, dass die vorhandenen Instrumente nicht in allen Fällen greifen.

Das ist das, was ich hier sage.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich denke, ein Konzept zu entwickeln, wie man es besser machen kann, könnte man eigentlich vom Innenstaatssekretär und dem Innenminister erwarten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Nun zum Ergebnis der Prüfung Ihres Antrags: Für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle oder für eine Kommission, die für die Bearbeitung interner und externer Beschwerden und Hinweise zuständig sein soll, sehen wir keinen Bedarf.