Protocol of the Session on April 8, 2008

Also, Frau Scharfenberg, Sie haben das mehrfach falsch gesagt; das zeigt schon, dass Sie sich mit den Dingen im Detail überhaupt nicht auseinandergesetzt haben, sondern hier nur wieder mal versuchen, einen Popanz aufzuziehen.

Tatsache ist, dass sich der Petitionsausschuss und die betreffenden Berichterstatterinnen und Berichterstatter mit der Eingabe intensivst auseinandergesetzt haben, immer wieder, nicht nur einmal – das haben Sie richtig gesagt –, dass ein Ortstermin stattgefunden hat. Tatsache ist aber auch, dass der Petent nicht nur das ursprüngliche Vorbringen behandelt haben wollte, sondern im Laufe der Jahre – muss man mittlerweile sagen – immer neue Sachverhalte nachgeschoben hat.

Wir waren sehr bemüht, auch die Behörden waren sehr bemüht – das möchte ich ausdrücklich sagen; entgegen den Ausführungen der Frau Scharfenberg. Zweifellos richtig nach unserer Auffassung ist, dass der ursprünglich im Streit befindliche Pferdecontainer genauso beseitigt

Am 10.11.2005 beschloss der Bayerische Landtag: Die Container zur Unterbringung der Pferde des Herrn Gröber sind zu entfernen, das Gelände ist zu räumen, und bereits gemachte Aufschüttungen sind zu beseitigen. Der Maschendrahtzaun am Haarsee in dieser Anlage des Herrn Gröber und die Kameraanlagen sind zu entfernen und durch einen landschaftsüblichen Holzzaun zu ersetzen.

Das haben wir hier im Landtag beschlossen. Da diese Beschlüsse bis heute überwiegend nicht umgesetzt wurden, behandelte der Petitionsausschuss die Angelegenheit erneut, heuer am 13.02. Es wären so viele Einzelpunkte hier aufzuführen, die man gar nicht alle aufführen kann, weil dafür die fünf Minuten Redezeit gar nicht reichen würden. Jedoch seien hier beispielgebend einige herausgehoben, und zwar:

Dem Petitionsausschuss wurde berichtet, der Beschluss zur Entfernung der Container und zur Räumung des Geländes sei umgesetzt. – Falsch! Der Container wurde einfach 800 m entfernt im gleichen Landschaftsschutzgebiet zusammen mit zwei weiteren Containern aufgestellt. Bei der Gelegenheit werden auch gleich ein Reitplatz, Abstellflächen für Maschinen und eine betonierte Mistlagerstätte im Landschaftsschutzgebiet mit angelegt. Alles mal so en passant.

(Zuruf von den GRÜNEN: Pfui!)

Dies wurde und wird von der hierfür nicht zuständigen Naturschutzbehörde genehmigt und von der Baubehörde ohne förmlichen Bauantrag geduldet.

Dies stellt eine eklatante Missachtung der Beschlüsse des Bayerischen Landtags und der gesamten Gesetzgebung dar.

Auch wurde entgegen den Ausführungen das Gelände bis zum 13.02.2007, also über zwei Jahre nach dem Beschluss des Plenums am 10.11.2005, nicht geräumt.

Ich möchte wissen, warum solche Fehlinformationen – auch in der Berichterstattung an den Ausschuss – im Landtag verbreitet werden und warum die Behörde hier nicht handelt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Richtig ist, dass eine Beseitigungsanordnung gegen die Laternen und den Maschendrahtzaun am Haarsee erlassen wurde. Aber wissen Sie, wann? – Wir Abgeordneten beschlossen dies am 10.11.2005. Warum wird das Verfahren vom Landratsamt erst im Jahre 2007 begonnen?

Auch beschlossen wir an diesem Tag, dass die Videoüberwachungsanlagen zu entfernen seien. Stand der Dinge ist, dass das Landratsamt Weilheim-Schongau mitteilt, hierfür nicht zuständig zu sein, und der Landesbeauftragte für Datenschutz weiß nicht, wie die Beschlüsse umgesetzt werden können. So stehen heute noch sieben Kameras im Landschaftsschutzgebiet und überwachen,

Es kam im Petitionsausschuss zu dem Beschluss, dass die Container zur Unterbringung der Pferde zu entfernen sind, dass die Aufschüttungen zu entfernen sind, dass der Maschendrahtzaun zu entfernen ist, der am Haarsee steht, und dass vor allen Dingen auch die Kameraanlagen, die mitten im Wald, mitten im Naturschutzgebiet stehen, zu entfernen sind. Damals hatte der Sohn von Herrn Gröber diesem Beschluss zugestimmt. Dieser Beschluss war einstimmig.

Man muss sich allerdings fragen, was seither geschehen ist. Die Kameras sind eben nicht entfernt worden. Genau das Gegenteil war der Fall. Jetzt stehen dort mehr Kameras als zuvor, mitten im Wald. Man fragt sich wirklich, was oder wer mit diesen Kameras ausspioniert werden soll. Wenn es der Petent sein sollte, verweise ich auf dessen Persönlichkeitsrechte, die betroffen sind.

Jedenfalls sind die Kameras nicht abgebaut worden, auch der Zaun, der mitten im Wald steht, ist nicht abgebaut worden. Die Aufschüttungen wurden nicht beseitigt, ebenfalls die Container nicht.

Noch dazu wurde der Petitionsausschuss, der um erneuten Sachstandsbericht gebeten hat, falsch informiert. Uns wurde zum Beispiel nicht mitgeteilt, dass mittlerweile weitere Kameraanlagen im Wald angebracht wurden. Ich finde es wirklich traurig, dass uns das erst der Bund Naturschutz mitteilen musste und dass das Ministerium im Ausschuss zugeben musste, nicht auf dem aktuellen Sachstand gewesen zu sein.

Wir sprechen hier über ein Gebiet, das des besonderen Schutzes bedarf. Deswegen darf auch von Privilegierungen für die Landwirte nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Es ist ein Problem, wenn immer mehr Bürger diese Privilegierung für sich einfordern, ohne dem Berufsbild des Landwirts zu entsprechen, wenn also immer mehr Nebenerwerbsbetriebe in diesem Gebiet entstehen, die nicht der Nahrungsmittelproduktion dienen, sondern hauptsächlich Reitställe vorhalten, die nur für wenige Privilegierte da sind. Diese Probleme müssen angegangen werden. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir anhand dieser Petition immer wieder über derartige Fälle reden.

Ich bin dafür, dass der Beschluss, den wir im Landtag gefasst und noch einmal erneuert haben, jetzt endlich umgesetzt wird und dass wir noch einmal über den Sachstand und darüber informiert werden, was jetzt vor Ort tatsächlich passiert. Es kann nicht sein, dass unsere Beschlüsse nicht umgesetzt werden, dass nach unserem Beschluss die Aufschüttungen nur hundert Meter weiter erneut entstehen, dass die Container nur um drei Meter versetzt werden und dass noch mehr Kameras aufgebaut werden.

Noch einmal: Unser ursprünglicher Beschluss muss umgesetzt werden, und ich bin dafür, dass wir in diesem Fall einen weiteren Bericht zum Sachstand erhalten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

wurde wie das Gelände und die Aufschüttungen geräumt wurden. Und es ist – das haben Sie dann wieder einmal richtig gesagt – auch eine Beseitigungsanordnung ergangen bezüglich eines Maschendrahtzauns und Kameraanlagen. Dagegen gab es dann allerdings ein Rechtsmittelverfahren. Es ist eine Klage anhängig, und das Ergebnis dieser Klage ist verständlicherweise abzuwarten.

Von daher gibt es im Moment keine weitere Handhabe, weder für uns noch für die Behörden, diesen Dingen nachzugehen. Wir haben uns auch bemüht, dem Petenten, der der Grundstücksnachbar ist, – – Zur Vorgeschichte gäbe es noch mehr zu sagen: wie nämlich der Petent immer wieder dazu kommt, sich mit den Belangen dieses Nachbargrundstücks auseinanderzusetzen. Das will ich aber hier gar nicht tun, damit die ganze Geschichte nicht in ein falsches Licht kommt.

Jedenfalls waren wir wirklich sehr bemüht und haben diese Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse wurden auch, soweit es den Behörden möglich war, bisher umgesetzt. Ansonsten ist ein Gerichtsurteil abzuwarten.

Ich bitte den Petenten um Verständnis dafür, dass zwar die Abgeordneten wirklich bemüht sind, sich mit dem Vorbringen auseinanderzusetzen, dass es aber in einem fortwährenden Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Personen, die offensichtlich auch ansonsten Probleme miteinander haben, nicht Aufgabe des Parlaments und einzelner Abgeordneten sein kann, sich immer wieder mit nachgeschobenem neuen Vorbringen auseinanderzusetzen, sondern dass ein solcher Fall irgendwann auch abgeschlossen werden muss.

In diesem Sinne bitte ich, dem übrigens einstimmig gefassten Beschluss des Ausschusses zu folgen, die Eingabe für erledigt zu erklären mit der Maßgabe, dass entsprechend dem früheren Beschluss des Landtags vom 10. November 2005 die dort niedergelegten Maßnahmen zu ergreifen sind, sobald das Gerichtsurteil ergangen ist.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. Als nächster Rednerin darf ich der Frau Kollegin Strohmayr das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen! Die aufgerufene Petition war tatsächlich bereits mehrmals Thema im Petitionsausschuss sowie des Plenums, und das nicht ohne Grund. Denn das, was sich hier am Haarsee, in einem Naturschutzgebiet, in einem besonders wertvollen Bereich des Landkreises Weilheim-Schongau abspielt, ist wirklich ungeheuerlich, ist skandalös.

Im Rahmen eines Ortstermins, der mittlerweile zwei Jahre zurückliegt, konnte ich mir selbst ein Bild davon machen, wie es vor Ort aussieht. Damals war im Übrigen noch Frau Haderthauer dabei, die mittlerweile bekanntlich zu Höherem aufgestiegen ist. Auch sie hatte sich damals intensiv für den Petenten eingesetzt.

(Alexander König (CSU): Das sage ich doch!)

nung abgesehen. Ich sage Ihnen ganz deutlich dazu: Wir würden jeden Prozess verlieren, den wir jetzt anstrengen würden, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben wäre.

Wie geht es also jetzt mit den Pferdeboxen weiter? Am 14. September 2008 endet die Veränderungssperre. Bis dahin ist nach aktueller Einschätzung der Regierung von Oberbayern wohl nicht damit zu rechnen, dass das Bauleitplanverfahren abgeschlossen ist. Daher werden wir dann versuchen, die weiteren Schritte einzuleiten. Ich sage dazu: Ein Bürger hat das Recht, durch immer wieder geänderte Bebauungsvorschläge stets aufs Neue dafür zu sorgen, dass neue Fakten geschaffen werden. Sobald aber diese Veränderungssperre im September ausgelaufen ist, werden wir über den Bauantrag entscheiden lassen, und dann gibt es eben eine klare materielle Rechtslage, die dann auch die Möglichkeit der erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen für die Pferdeboxen gibt.

Zwei Alternativen können wir jetzt schon im Raum stehen sehen. Entweder wird eine Baugenehmigung für den Pensionspferdebetrieb erteilt.

Dann sind die Pferdeboxen in diesem Betrieb zu integrieren. Die zweite Alternative wäre: Bei Ablehnung der Baugenehmigung besteht keine Möglichkeit mehr, die Pferdeboxen zu integrieren. Dann sind sie nach einer angemessenen Frist zu beseitigen.

Auch bei den von Ihnen angesprochenen Kameras bietet das Bundesdatenschutzrecht nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Überwachungskameras sind nun einmal statthaft, wenn sie in einem eingefriedeten Bereich stehen und wenn sie der Eigentümer aus Schutzzwecken angebracht hat.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Kann man damit auch den Nachbarn beschatten?)

Frau Kollegin Scharfenberg, Sie sollten auch wissen, der Nachbar hat jederzeit die Möglichkeit, zivilrechtlich dagegen vorzugehen.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Ja, es ist so, und daran müssen auch Sie sich halten. Es bleibt eigentlich die Diskussion über die Kamera an der Bootshütte. Dort wurde die Situation in Augenschein genommen; der Eigentümer hat sich bereit erklärt, eine Beobachtung der Wasserfläche durch Anbringen einer Blende auszuschließen. Damit ist die Auflage umgesetzt.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Paulig?

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage, weil wir zeitlich eh schon am Ende sind.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Heike.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon etwas Außergewöhnliches, womit wir uns hier befassen müssen, und bei aller politischen Diskussion meine ich, Frau Kollegin Scharfenberg, wir sollten bei der Wahrheit bleiben. Ich will Ihnen gern die Einzelheiten noch einmal schildern, aber ich muss Ihnen auch dazu sagen: Die Beschlüsse, die Sie kritisiert haben, werden umgesetzt. Ich werde noch im Einzelnen hierauf eingehen. Frau Kollegin Scharfenberg, ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie wie wir alle hier dem Recht und dem Gesetz unterliegen. Wenn sich das Landratsamt und die Regierung von Oberbayern daran halten, dann müssen Sie als Abgeordnete dies ebenfalls akzeptieren.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): In Ordnung!)

Herr Kollege König hat es vorhin bereits gesagt: Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat am 13. Februar 2008 diese wirklich unendliche Geschichte erneut diskutiert und hat einstimmig die Erledigung der Beschwerdepunkte aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung mit der Maßgabe vorgesehen, dass die früheren Beschlüsse – jetzt kommt es; Frau Kollegin, vielleicht sollten Sie zuhören – im Hinblick auf die Beseitigung der Kameras, der Aufschüttungen, der Pferdeboxen und der Wegelaternen umgesetzt werden. Diese wesentlichen Punkte werden auch eindeutig so auf den Weg gebracht.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Wann?)

Ich beginne mit den Pferdeboxen. Tatsächlich sind dort Pferdeboxen aufgestellt worden. Die Frau Kollegin Strohmayr hat sich vorhin gerade darüber beschwert, dass es diese Möglichkeit gibt. Aber diese hat das Gesetz geschaffen. Wenn Herr Gröber in der Gemarkung Martinsried eine Pferdepension errichten will, so ist dies – das hat das zuständige Landwirtschaftsamt nicht widerlegen können – grundsätzlich möglich. Die Pferdepension, die er beantragt hat, bedarf allerdings der Voraussetzung eines Betriebs im Außenbereich aufgrund einer privilegierten Landwirtschaft.

Die abschließende Prüfung der Genehmigungsfähigkeit – das sollte man auch zur Kenntnis nehmen – konnte aufgrund der von der Gemeinde Seeshaupt beschlossenen Bebauungsplanaufstellung bisher nicht erfolgen, weil noch eine Veränderungssperre vorhanden ist. Daraus resultierend kann im Moment eine abschließende Prüfung, die wir gerne durchgeführt hätten, noch nicht durchgeführt werden und zu einer Beseitigung führen.