Protocol of the Session on March 12, 2008

(Unruhe)

Ich würde doch um mehr Ruhe bitten. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Rainer Volkmann, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Drs. 15/9990) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Hierfür darf ich Herrn Kollegen Volkmann das

Wort erteilen. Herr Kollege Volkmann, wollen Sie Begründung und Aussprache zusammenfassen, oder wollen Sie jetzt nur fünf Minuten sprechen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist etwas ungewöhnlich, dass wir jetzt schon wieder ein Gesetz ändern wollen, das wir erst am 27. November vergangenen Jahres verabschiedet haben und das eine im Übrigen sehr sinnvolle Regelung, nämlich das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, enthält.

(Margarete Bause (GRÜNE): Beim Rauchverbot geht das auch!)

Ich gestehe ganz offen, dass ich etwas übersehen habe. Ich bin mir aber sicher, dass Sie es auch übersehen haben, denn ich unterstelle weder der CSU noch der Staatsregierung, dass sie das, was hier passiert ist, absichtlich getan hat. Sie haben nämlich beschlossen, dass dieses Gesetz am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, mit der gleichzeitigen Folge – –

(Unruhe)

Wer von Ihnen passt jetzt eigentlich auf?

(Franz Schindler (SPD): Wir!)

Ich meine jetzt die Kollegen von der CSU. Spricht noch jemand zu diesem Gesetz? Ich bin jetzt etwas irritiert.

Wenn es dabei bliebe, dass das Gesetz am 1. Juli in Kraft tritt, würde am 30. Juni die bisherige im Bundesgesetz vorgesehene Schutzregelung außer Kraft treten. Wenn wir dabei blieben – vielleicht haben Sie es wirklich nur übersehen –, müssten die Kommunen unmittelbar nach Amtsantritt ihrer Bürgermeister und Stadt- und Gemeinderäte am 2. Mai in der knappen Zeit bis Ende Juni eine Satzung in ihrer Gemeinde oder Stadt erlassen, um das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufrechtzuerhalten. Das ist aber ein unglaublich kurzer Zeitraum. Natürlich können Sie sagen, die Kommunen hätten solche Satzungen schon seit Dezember erlassen können. Jeder, der aber in der Kommunalpolitik verhaftet ist und schon einmal Wahlkampf betrieben hat, weiß, dass es in Wahlkampfzeiten schwierig, bisweilen fast unmöglich ist, solche Regelungen zu erlassen. In den ersten zwei Monaten nach Amtsantritt eines neuen Gemeinderates oder Stadtrates sind die Räte damit befasst, ihre Regularien festzulegen und ihre Ausschüsse zu bilden. In dieser Zeit werden solche Regelungen auch nicht erlassen.

Deshalb bitte ich mit diesem Gesetzentwurf darum, das Inkrafttreten, das für den 1. Juli vorgesehen war, um ein halbes Jahr zu verschieben, damit die Städte und Gemeinden, die betroffen sind, ausreichend Zeit haben, eine neue Satzung im direkten Anschluss an die bisherige Regelung zu erlassen, sodass keine Lücke entsteht.

Ich denke, das wäre sinnvoll und hilfreich für alle Beteiligten. Es fällt niemandem ein Zacken aus der Krone,

wenn er sagt, er hat das übersehen – ich sagedas auch. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie sagen, Sie hätten das absichtlich gemacht.

(Engelbert Kupka (CSU): Wie beim Rauchergesetz!)

Wie beim Rauchergesetz.

Das ist meine Bitte, und ich bitte um Zustimmung bzw. darum, das Thema in den Ausschüssen zu beraten.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin: Frau Kollegin Schorer.

Werter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben deutlich gemacht, wir haben erst am 27. November das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beraten. Es ist nicht üblich, dass man innerhalb so kurzer Zeit schon Änderungen vornimmt.

(Lachen bei der SPD – Margarete Bause (GRÜNE): Ja, das fi nde ich auch!)

Sie haben es gesagt, Herr Kollege Volkmann: Wir haben hier eine bundesgesetzliche Regelung, die wir im Rahmen der Föderalismusreform in Landesrecht umsetzen. Die bundesrechtliche Regelung tritt am 1. Juli 2008 außer Kraft. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt nun überraschenderweise – das muss man wirklich sagen; denn wir haben das Gesetz sehr ausführlich beraten – vor, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes um ein halbes Jahr nach hinten verlegt wird. Auch das Außerkrafttreten soll auf den 31. Dezember 2008 verschoben werden. Begründet wird das damit, dass einige Kommunen derzeit nicht dazu in der Lage sind, das Gesetz umzusetzen und die erforderliche Kommunalsatzung zu erlassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich vertrete mit der CSU-Fraktion die Auffassung, dass Ihr Gesetzentwurf verkennt, dass der Satzungsbeschluss vom Gemeinderat erst dann gefasst werden kann, wenn eine Ermächtigungsgrundlage dafür in Kraft getreten ist, also frühestens ab dem 1. Juli 2008. Vorher kann gar keine Satzung beschlossen werden.

Ich möchte noch einmal deutlich machen, eine gemeindliche Satzung kann erst ab dem 1. Juli 2008 erlassen werden. Es gibt Ausnahmen, wenn Regelungslücken vorhanden sind. Das muss natürlich begründet werden. Ich denke, das werden die Kommunen gegebenenfalls tun.

Ich möchte hier auch anmerken – das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen –, dass bereits im Frühjahr 2007 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden hat, dass die Verbände informiert wurden und dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen diesen

Gesetzentwurf vorhanden waren. Bereits am 30.04.2007 wurde vom Bayerischen Gemeindetag eine Stellungnahme dazu abgegeben.

Im Juni des vergangenen Jahres – fast vor einem Jahr – wurde ein Kabinettsbeschluss gefasst, und die Gemeinden konnten sich darauf einstellen und vorbereiten. Sie wissen auch, Herr Volkmann, dass in vielen Gemeinden Vorbereitungen getroffen wurden, ebenso in den zwei großen Städten in Bayern. Wir haben die Angelegenheit im September des vergangenen Jahres im Innenausschuss ausführlich beraten.

Es gibt ein Jahr Übergangszeit. Ich denke, das Ganze ist nicht neu und man ist nicht unvorbereitet hineingegangen. Die Verwaltung hat genügend Zeit, die Änderung vorzubereiten. Ich kann Ihrem Vorschlag aus diesem Grund nicht zustimmen. Aus sachlichen Gründen kommt für uns eine Verschiebung des Zeitpunkts, zu dem das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft tritt, nicht in Frage. Ich denke, es stiftet nur Verwirrung, wenn wir hier gleich eine Änderung vornehmen.

(Margarete Bause (GRÜNE): Darf ich Sie gleich zitieren, wenn ich zum Nichtraucherschutz spreche?)

Ich habe dazu eine deutliche Meinung. Wir reden jetzt über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Ich denke, in den Gremien stiftet Ihr Vorschlag nur Verwirrung. In den Kommunen können Vorbereitungen getroffen werden. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz hat natürlich nur deswegen nicht zu großen Bedenken der kommunalen Spitzenverbände geführt, weil das Problem im Wesentlichen die wenigen Kommunen betrifft, in denen es große Wohnraumnot gibt. Dieses ist Gott sei Dank in vielen Regionen Bayerns nicht der Fall.

Wir hätten uns in der Tat gewünscht, den Kommunen, die unter großer Wohnraumnot leiden, mehr Kompetenzen und die Möglichkeit zu geben, lokal festzulegen, wann und in welchem Umfang möglicherweise ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erforderlich ist. Wir sehen, dass das jetzige Landesgesetz schwer zu exekutieren ist. Besser wäre es gewesen, den Kommunen von Haus aus mehr Kompetenzen in diesen Fragen zuzugestehen, damit sie auf ihre Situation vor Ort direkt reagieren können.

Ich vermute und sehe, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum die Probleme

leider nicht so löst, wie sie gelöst werden müssten, nämlich grundsätzlich, und kann daher nicht voll zustimmen. Ich empfehle Enthaltung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner – jetzt in der Aussprache –: Herr Kollege Volkmann. Oder hat sich das schon erledigt?

(Rainer Volkmann (SPD): Ein Satz noch, nur ein kurzer Hinweis!)

Bitte.

Nur ein kurzer Hinweis, weil ich Frau Kollegin Schorer sehr schätze und weil ich weiß, dass sie zu den wenigen CSU-Mitgliedern gehört, die belehrungsfähig sind.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich will Sie nicht beleidigen, ich meine das positiv.

Frau Kollegin Schorer, das, was Sie als Begründung gebracht haben, ist in Vielem plausibel, aber ich denke, das ist auch ein guter Grund dafür, dass wir die Angelegenheit im Ausschuss sachgerecht beraten sollten. Sie haben nicht überall recht, vor allem in einem Punkt haben sicher wir recht, nämlich darin, dass die Gemeinden vom 2. Mai bis zum 30. Juni mit anderen Dingen beschäftigt sein werden als mit dem Erlass von Satzungen. Aber lassen Sie uns darüber im Ausschuss reden; vielleicht sind Sie – und mit Ihnen die gesamte Fraktion – da ein wenig beweglicher. Das würde ich uns allen wünschen.

Das Wort hat Herr Staatsminister Herrmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Hohe Haus hat am 27. November das bayerische Zweckentfremdungsgesetz erlassen und damit eine weitere durch die Föderalismusreform gewonnene Kompetenz für die Wohnungspolitik genutzt. Ich entnehme – das darf ich unter Hinweis auf die andere aktuelle Diskussion sagen – den Worten von Herrn Kollegen Volkmann, dass es offensichtlich doch spezielle Gründe dafür geben kann, dass ein Gesetz, das gerade erst im November vom Landtag beschlossen worden ist, nach einem Vierteljahr schon geändert wird.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich denke, das sollten wir angesichts der vom Kollegen Volkmann angeführten Gründe in der Tat sorgfältig bedenken.