Kommunen sind verpfl ichtet, eine entsprechend qualifi zierte Bedarfsplanung aufzustellen. Dabei gibt es einen Übergangszeitraum bis zum Jahre 2010. Voraussetzung ist, dass in jeder Gemeinde eine konkrete Maßnahmenplanung auf den Tisch gelegt werden muss. Wenn Sie denken, Sie würden durch einen gesetzlich normierten Rechtsanspruch Kindergartenplätze schaffen – wir haben bayernweit fast überall entsprechende Kindergartenplätze –, dann schauen Sie doch bitte auf die Großstädte München und Nürnberg. In diesen Städten fehlen immer noch Kindergartenplätze. Ich bekomme nahezu jeden Monat dringende Hilferufe von Eltern, die für ihre Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren einen Kindergartenplatz benötigen, wobei die großen Städte wie Nürnberg und München trotz Rechtsanspruchs eine ausreichende Versorgung nicht sicherstellen können. Daran merken Sie, dass Sie mit einem gesetzlich normierten Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz so gut wie gar nichts erreichen können. Sie sollten erst einmal mit Ihren Oberbürgermeistern Ude und Maly in München und Nürnberg sprechen. Dann können Sie sehen, wie erfolgreich die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen wären.
Auch das Wunsch- und Wahlrecht ist vor dem Hintergrund einer entsprechenden Rechtsprechung gesetzlich normiert.
Kommunen dürfen nicht die Wünsche der Eltern und ihrer Kinder bei der Bedarfsplanung übergehen. Dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung, nach der sich unsere Kommunen richten müssen. Sie sollten nicht ununterbrochen etwas anderes behaupten.
Abschließend möchte ich sagen: Sie haben auf das Konzept „Zukunft 2020“ hingewiesen. Ich halte das für hervorragend, Frau Kollegin Strohmayr, denn das, was in „Zukunft 2020“ vorgegeben ist, müssen wir – es ist noch Zukunftsmusik – Schritt für Schritt umsetzen. Das sind wir auch unseren Kindern schuldig. – Ich habe den Blick auf die Uhr.
Nun gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Wahnschaffe, Sonnenholzner u. a. u. Frakt. (SPD), betreffend „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Gesundheitsschutz- gesetz – GSG)“, Drucksache 15/10180, bekannt: Mit Ja haben 43 gestimmt, mit Nein haben 79 gestimmt, Stimmenthaltungen 13. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Tagesordnungspunkte kann ich nicht mehr aufrufen, weil nur bis 18.00 Uhr geladen worden ist. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.