Protocol of the Session on December 13, 2007

Herr Staatsminister, Sie selbst sagen, dass Bayern davon kaum betroffen sei.

Kommen wir zur Modulation. Herr Minister Miller, laut Ihren Aussagen würde der Vorschlag der EU-Kommission pro Modulationspunkt 6 Millionen Euro ausmachen, die in Bayern von der ersten auf die zweite Säule umgeschichtet werden müssten. Das macht bei einem Anstieg von fünf auf dreizehn 48 Millionen Euro aus, die umgeschichtet werden müssen. Wie der Bayerische Bauernverband auf 90 Millionen kommt, ist mir ein Rätsel. Herr

Staatsminister, ohne Ihnen schmeicheln zu wollen: Ihren Zahlen schenke ich mehr Glauben als denen des Bauernverbandes.

(Thomas Kreuzer (CSU): Wie man es braucht!)

An dieser Stelle eine Anmerkung zum Bayerischen Bauernverband. Als die herausragenden Verhandlungen von Bundeskanzlerin Merkel im Dezember 2005 zu dem Ergebnis führten, dass die Mittel für die zweite Säule für Bayern um 80 Millionen Euro gekürzt wurden, habe ich vom Bauernverband ein halbes Jahr lang gar nichts gehört. Er ging auf Tauchstation. Erst dann ist er langsam zurückgekommen und hat gemeint, da gebe es noch etwas, man müsse aber Kürzungen hinnehmen. Der Widerstand war damals sehr leise, obwohl es um eine ganz andere Summe und um eine echte Kürzung ging. Hier geht es nur um eine Umschichtung.

Sie tun so, als wären die Modulationsmittel, die auf die zweite Säule umgeschichtet werden, für die Bauern verloren. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Letztendlich entscheidet dieses Haus darüber, wohin die Modulationsmittel fl ießen. Wenn wir der Meinung sind, dass die Modulationsmittel zu 100 % unseren Bauern direkt zugute kommen sollen, können wir das auch festlegen. Allerdings wird es eine gewisse Umschichtung innerhalb der Landwirtschaft geben. Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Die Bullenmäster werden verlieren. Wenn wir eine Weideprämie einführen, die Kollege Zeller korrekterweise immer fordert – darin unterstütze ich ihn auch –, werden die Grünlandbauern davon profi tieren. Je kleiner der Grünlandbetrieb ist, desto höher wird der Profi t sein, weil die Grenze von 5000 Euro als Freibetrag gilt. Genau das wollen Sie ganz offensichtlich nicht, meine Damen und Herren. Deswegen wird so ein Popanz aufgebaut, und es wird gesagt, bei Einführung der Modulation gehe den Bauern Geld verloren. Um es noch einmal zu sagen: Das stimmt nicht.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch zu einem anderen Punkt kommen. Minister Miller hat neulich im Ausschuss von einer Raufutterfresser-Prämie gesprochen, die er in der ersten Säule gerne einführen möchte. Ich fand das einen interessanten Vorschlag. Auf meine Frage, wie er sich das vorstellt, habe ich keine Antwort erhalten.

Artikel 69 der EU-Verordnung von 2003 ließe eine solche Förderung aus der ersten Säule im Rahmen eines Vorabzugs zu. Diese Förderung müsste allerdings bundesweit erfolgen. Sie würde dazu führen, dass für die Ackerbauern weniger Mittel zur Verfügung stehen. So, wie Sie gegen die Grünlandprämie gearbeitet haben, kann ich mir schlecht vorstellen, dass Sie sich für eine Maßnahme zulasten der Ackerbauern einsetzen, ganz abgesehen davon, dass es schon fraglich ist, ob diese Forderung bundesweit durchsetzbar ist. Wenn Sie es aber machen, unseren Segen haben Sie dazu. Das kann ich Ihnen sagen.

Natürlich könnten wir die Förderung genauso gut aus der zweiten Säule zahlen. Dann könnten wir in Bayern selber bestimmen, wie wir es organisieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich glaube und hoffe, dass der Quotenausstieg nicht kommen wird, und wir werden auch alles dafür tun, dass er nicht kommen wird. Wenn er aber trotzdem kommt, ist es auch noch offen, ob wir den Quotenausstieg aus der ersten oder zweiten Säule abfedern. Frau Fischer Boel hat vorgeschlagen, es mit dem gleichen Artikel 69 als Vorabzug aus der ersten Säule zu machen. Das wäre auch darstellbar.

Zu unserer zweiten Forderung, zur Verlängerung der Milchquotenregelung: Sie werden sagen, das machen wir schon. Ich habe allerdings bei Ihnen Zweifel an der Ernsthaftigkeit. Herr Minister Miller, auf der Milchfachtagung am 15. März dieses Jahres in Kempten haben Sie zur Abschaffung der Milchquotenregelung ausgeführt, Sie könnten sich grundsätzlich eine Fortführung der Quotenregelung vorstellen, wenn dies unter realistischen Bedingungen möglich und politisch durchsetzbar wäre. Da kann ich nur sagen: Das war sicher die brutalste Kampfansage, die Agrarkommissarin Fischer Boel in ihrer bisherigen Amtszeit erhalten hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch dazu fordern Sie unter realistischen Bedingungen eine europaweite Kürzung der Quoten um 15 %. Das ist so unrealistisch, wie es nur sein kann. Ich kann es Ihnen vorlesen. Sie haben gesagt, eine der Bedingungen wäre die Kürzung der Milchquote um 15 %. Das heißt, Sie wollen die Milchquote eigentlich gar nicht. Das haben Sie aber gesagt, bevor die Bauern aufgestanden sind und deutlich gemacht haben, sie wollten die Quotenregelung erhalten.

Auch der aktuelle Antrag der CSU-Fraktion zu diesem Thema ist an eine Fülle von Bedingungen geknüpft, die es praktisch unmöglich machen, dass sie die EU-Kommission akzeptiert. Daher glaube ich, dass Ihr Widerstand nicht ernsthaft ist. Ein ernsthafter Widerstand sieht meines Erachtens anders aus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der österreichische Landwirtschaftsminister Pröll hat angekündigt, dass er eine Allianz für eine Verlängerung der Quotenregelung anstrebt. Ich habe noch nicht vernommen, dass Sie ihn dabei unterstützen wollen. Herr Staatsminister, Sie sollten es unserer Meinung nach aber schleunigst tun.

Unsere dritte Forderung lautet, die Empfänger der Subventionen offenzulegen. Die vier Betriebe in Bayern, die mehr als 300 000 Euro bekommen haben, haben wir schon in der Fernsehsendung „quer“ sehen können. Diese Offenlegung ist ein Gebot der politischen Korrektheit. Sie schafft Transparenz. Sie hat ihre Wirkung auch nicht verfehlt. Inzwischen diskutieren wir ganz offen über die Zuschüsse. Früher hat man versucht, das zu verstecken.

Lassen Sie mich zum Schluss noch zu den Cross-Compliance-Maßnahmen kommen. Die EU-Kommission schlägt hierzu eine Vereinfachung vor. Das ist völlig unstrittig.

Kommissarin Fischer Boel sagt aber auch, dass Themen wie Klimaschutz und Wasserbewirtschaftung mit berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig sagt sie auch, dass wir dafür fi nanzielle Anreize schaffen müssen. Wenn Sie es ablehnen, dass wir den Klimaschutz in die CrossCompliance-Maßnahmen aufnehmen und dies über Anreize fördern wollen, frage ich mich, in welcher Zeit Sie leben. Geht die Diskussion über den Klimawandel an Ihnen vorbei?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu den Anträgen: Den Antrag der CSU werden wir ablehnen. Er enthält einige Forderungen wie etwa die, dass wir gegen die Aufstockung der Quote um 2 % sind, die wir unterstützen. Sie lehnen aber die Modulation ab. Das ist ein zentraler Punkt unserer Forderungen, und daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen.

Beim Antrag der SPD, der in mehrere Punkte aufgegliedert ist, werden wir uns enthalten. Wir werden uns im Wesentlichen deshalb enthalten, weil die SPD in Demut die Abschaffung der Quoten im Jahr 2015 hinnimmt. Das ist nicht unser Stil. Das wollen wir nicht. Wir wollen genau das Gegenteil. Wir wollen mit aller Macht für den Erhalt der Quoten kämpfen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über die Punkte eins bis vier wegen des vierten Punktes enthalten. Die Punkte fünf und sechs können wir dagegen voll unterstützen. Es wäre sehr gut, wenn wir die Mittel der zweiten Säule zusätzlich erhöhen. Sollte der Quotenausstieg wirklich kommen, werden wir für die Abfederung vermutlich Geld brauchen. Vermutlich werden es Mittel aus der zweiten Säule sein, wenn wir das erreichen wollen und wenn wir nicht nur eine Sterbehilfe für die kleinen Milchviehbauern schaffen wollen. Daher ist das geboten. Insgesamt aber werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Es wäre schön, wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Brunner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme auch zu allen drei Anträgen Stellung, weil sie alle dasselbe Ziel verfolgen. Nur der Weg scheint unterschiedlich zu sein.

Zunächst aber ein paar grundsätzliche Ausführungen. „In Brüssel werden die Messer gewetzt“, „Bauern drohen Millionenverluste“. Das sind Überschriften aus Fachzeitschriften. Andererseits lesen wir, dass es keine Reform der Reformen geben wird. Es geht nur um die Beseitigung von Defi ziten und um die Vereinfachung von bestehenden Regeln.

Diese und ähnliche Aussagen haben wir in der Vergangenheit wiederholt von Brüssler Beamten gehört. Es geht nur um eine Gesundheitsprüfung, heißt es. Doch wird der Health Check wirklich nur von kleinen Korrekturen der EU-Agrarpolitik zeugen? – Ein bislang unveröffentlichter Kommissionsentwurf zeigt, dass deutsche und

bayerische Bauern bis 2013 durchaus schmerzhaften Kürzungen ausgesetzt würden, wenn bestimmte Überlegungen realisiert würden.

Offi ziell heißt der Gesundheitscheck „technische Überprüfung“, bei der einer Grundsatzdebatte der bayerischen, deutschen und europäischen Agrarpolitik nicht vorgegriffen wird. Mit ihren Vorschlägen, Direktzahlungen zugunsten von Aufgabenfeldern wie Risikomanagement, Klimawandel, Wassermanagement und Bioenergie umzuschichten, wird die Kommission aber ganz automatisch eine erneute grundsätzliche Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik lostreten. Einen Vorgeschmack davon haben wir schon durch den aktuellen Vorschlag der Kommission bekommen, den Plafond für die Agrarausgaben um 2,2 Milliarden Euro zu senken, um damit das Satellitennavigationssystem „Galileo“ und das Europäische Technologieinstitut zu fi nanzieren. Das hat natürlich eine Symbolwirkung. Ich kann dazu nur sagen: Die Saat von Tony Blair geht auf. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was das gerade für die bayerische Landwirtschaft bedeuten wird, können Sie sich ausmalen. Kenner der Brüssler Szene warnen, dass sich die Bedeutung der gemeinsamen Agrarpolitik zurzeit im freien Fall befi ndet.

Worum geht es bei dem Health Check grundsätzlich? – Da sind drei Bereiche zu berücksichtigen. Erstens, um eine wirksamere und einfache Gestaltung der Betriebsprämienregelung, zweitens um die Umgestaltung von Marktordnungen und drittens darum, Herausforderungen für die Zukunft neu zu justieren, damit sie bewältigt werden können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können relativ gelassen einer weiteren Entkoppelung bei der Betriebsprämienregelung entgegensehen. Deutschland hat da weitgehend entkoppelt. Es wäre nur wünschenswert, wenn alle europäischen Staaten denselben Standard erreichen würden. Wenn es um die Umschichtung von Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung geht, müssen wir natürlich schon unsere besondere Situation im Blickfeld haben. Die Modulation soll jährlich um 2 % auf insgesamt 13 % angehoben werden. Das bedeutet natürlich, dass in der ersten Säule dann weniger Mittel zur Verfügung stehen. Hier wird automatisch die Frage der Glaubwürdigkeit, der Zuverlässigkeit und der Planungssicherheit gestellt. Wir haben 2003 und 2004 eine völlige Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik vorgesetzt bekommen und zugleich die Zusage erhalten, dass diese Rahmenbedingungen bis 2013 Bestand haben. Deswegen darf diese Zwischenbewertung jetzt nicht zu einer Neuausrichtung führen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um Glaubwürdigkeit, auch der europäischen Politik. Deswegen lehnen wir eine Ausweitung der Modulation ab, zumal nur eine Freigrenze von 5000 Euro pro Betrieb zugesichert ist. Man müsste sich dann auch um eine Erhöhung bemühen, um die Auswirkungen auf unsere bayerischen Betriebe nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei der Frage einer Degression oder einer Kappung bin ich durchaus gesprächsbereit, zumal nur 1 % der bayerischen Betriebe betroffen wäre. Uns wird aber immer gesagt, dass das,

was abgeschöpft wird, im jeweiligen Bundesland dann wieder verteilt werden muss. Es ist also schlichtweg ein Trugschluss zu glauben, dass das, was bei den großen Betrieben im Osten Deutschlands eingespart wird, an die kleinen Betriebe in Bayern verteilt werden kann. Das ist schlichtweg Wunschdenken. Jetzt wird gesagt, bei über 100 000 Euro Direktzahlung können wir ohne Probleme um 10 % kürzen, bei Direktzahlungen von über 200 000 um 25 %, bei Direktzahlungen um über 300 000 um 45 %. Das klingt durchaus verführerisch, und ich bin gegenüber dem auch aufgeschlossen.

Ich möchte aber dazu zwei Gesichtspunkte ansprechen. Erstens. Warum hat das Frau Künast nicht getan? Sie hätte 2004 dazu die Möglichkeit gehabt. Sie hat das wohlweislich abgelehnt, weil sie wohl die Strukturen im Osten Deutschlands im Hinterkopf hatte. Zweitens. Das, was vereinbart ist, muss eingehalten werden. Wir als Politiker sind in besonderem Maße verpfl ichtet, dafür zu sorgen, dass zumindest über zehn Jahre lang das gilt, was von Regierungschefs und in Entscheidungsgremien auf höchster Ebene beschlossen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Das sollten wir auch berücksichtigen, zumal dann möglicherweise, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auch andere Pakete von Vereinbarungen aufgeschnürt würden, was nicht im Interesse Bayerns läge. Bitte schneiden wir uns nicht ins eigene Fleisch, indem wir populistisch sagen: Wir kürzen da, wo wir nicht betroffen sind, und hoffen, dass sich dort nichts tut, wo etwas in unserem Interesse festgelegt wurde.

Im Übrigen hat Bayern bei den Zahlungsansprüchen eine absolute Top-Position. Mit 1 123 000 000 sind wir Spitzenreiter. Niedersachsen folgt mit 903 Millionen, und dann geht es stark zurück. Eine zusätzliche Modulation würde uns eine weitere Kürzung von 55 Millionen Euro bringen. Natürlich wäre Bayern, wie vorher schon gesagt, bei einer Kappung durch Degression nur mit einer Million betroffen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der die Staatsregierung auffordert, das, was jetzt für den Gesundheitscheck vorgelegt wurde, einfach zu übernehmen und diese Vorschläge kritiklos umzusetzen, liegt nicht im Interesse der bayerischen Landwirtschaft. Was Sie im dritten Punkt ihres Antrags fordern, die Empfänger der EU-Agrarsubventionen in Bayern offenzulegen, geschieht aufgrund der Transparenzrichtlinie bereits.

Die ersten vier Punkte des SPD-Dringlichkeitsantrags zielen in die richtige Richtung. Es liegt jetzt an Ihnen, bei der Abstimmung darauf zu reagieren. Die ersten vier Punkte dieses Antrags sind nachvollziehbar, und wir können sie mittragen. Im sechsten Punkt fordern Sie aber lapidar: „Unabhängig davon sind die Mittel der 2. Säule wieder anzuheben.“ Das ist lediglich eine Umschreibung für eine höhere Modulation, und deswegen können wir diese Forderung nicht mittragen.

Im Übrigen bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, unserem detaillierten Antrag zuzustimmen, weil wir sehr wohl beides im Blick haben: dass die bayerischen Interessen gewahrt werden, dass eine fl ächendeckende Landbewirtschaftung gesichert werden kann, die Politik glaubwürdig bleibt und unsere Betriebe eine verlässliche Planungsgrundlage bis zum Jahr 2013 sicher haben. Was dann kommt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wissen wir ohnehin nicht.

Ich hoffe, dass die EU zumindest in einem Punkt tatsächlich vorankommt; da hat sie unsere uneingeschränkte Unterstützung. Zu Vereinfachung und Bürokratieabbau sagen wir uneingeschränkt Ja. Wir sind auch vehement dafür, dass nicht weitere Fachbereiche zur CC-Kontrolle kommen. Das führt immer wieder zu berechtigter Kritik in der Praxis.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Lück. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Verlässliche Rahmenbedingungen bis 2013 sind für unsere Landwirtschaft wichtig, um unser Modell der multifunktionalen Landwirtschaft weiter ausbauen bzw. stabilisieren zu können. Deshalb darf der sogenannte Gesundheitscheck nicht zu grundsätzlichen Änderungen der gemeinsamen Agrarpolitik führen, sondern muss sich darauf konzentrieren, unsinnige, praxisferne und bürokratische Vorgaben abzuschaffen.

Nun zur Historie: Schon die Verlängerung der Milchquote bis 2015 zu schaffen, war 2003 ein hartes Stück Arbeit und konnte nur mit schmerzhaften Erhöhungen der Quote und dem massiven Einsatz des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder erreicht werden. Der Ablauf der Milchquote wurde damals auf 2015 festgelegt, um genügend Zeit für den geregelten Ausstieg zu haben. Eine weitere Verlängerung wäre nur zu erreichen, wenn die EU-Kommission einen Antrag auf Verlängerung stellen würde oder die qualifi zierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Verlängerung zu gewinnen wäre. Beides zeichnet sich derzeit absolut nicht ab. Prof. Klaus-Dieter Borchardt, immerhin stellvertretender Chef im Kabinett der EUKommissarin Fischer Boel, hat noch einmal erklärt, dass die Kommission den Antrag nicht stellen werde. Also ist es schlicht Fakt, dass die Quote ablaufen wird. Wir sind nicht Don Quichotte und wollen nicht gegen Windmühlen kämpfen, sondern wir wollen möglichst viel herausholen.

Unseres Erachtens ist es fahrlässig, den Betroffenen Illusionen zu machen, vielmehr müssen wir für die Zeit nach der Milchquote die notwendigen Vorkehrungen treffen. Deswegen muss schnellstens ein Begleitprogamm für die Zeit von 2010 bis 2013 und dann bis 2015 oder erst ab 2013 aufgestellt werden, wenn die Abschmelzung der Quote erfolgen soll. Es muss für unsere Bauern Gewissheit geben, wie der Ausstieg erfolgen kann und was danach geschehen soll. Bis dahin muss unsere Forderung sein: keine weitere Aufstockung der Quote, keine Kürzung der Superabgabe, keine Ausweitung des Quo

tenhandels auf EU-Ebene; denn dieser würde die Quote sinnlos machen.

(Beifall bei der SPD)

Ohne ein Begleitprogramm – das hat Kollege Brunner ausgeführt – droht die Milchproduktion aus den benachteiligten Gebieten abzuwandern. Die Folgen für unsere Kulturlandschaft sind bekannt. Sie würden auch wirtschaftlich ins Kontor schlagen, weil auch der Tourismus betroffen wäre.

Die SPD würde die Degression vorziehen, falls sich die EU mit dem Vorschlag durchsetzt, in der ersten Säule zu kürzen. Unser Standpunkt muss aber nach wie vor sein, dass in der ersten Säule keine Kürzungen vorgenommen werden; wenn aber doch, wäre die Degression gerechter, weil sie für Verteilungsgerechtigkeit sorgt. Es wird von den Großen genommen und an die Kleinen umverteilt. Auch bei der Degression muss darauf geachtet werden, dass wie bei der Entkoppelung der Flächenprämie ein bundesweiter Austausch der Mittel erfolgt. Herr Minister Miller, Sie sind dazu aufgefordert; denn Bayern ist immerhin eines der größten Bundesländer. Sie müssen Ihr Gewicht in die Waagschale werfen. Sie machen das in anderen Bereichen auch. Nur so könnte Bayern eventuell von dem, was bei der Flächenprämie genommen wurde, wieder etwas zurückgewinnen.