Protocol of the Session on December 12, 2007

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (Drs. 15/8802) – Zweite Lesung –

Änderungsantrag der Abg. Christa Naaß, Jürgen Dupper, Monica Lochner-Fischer u. a. (SPD) (Drs. 15/8988)

Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drs. 15/9034)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als Erstem Herrn Kollegen Stöttner das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern legt mit dem Versorgungsfonds den Grundstein für eine nachhaltige Finanzierung der zukünftigen Altersversorgung unserer Beamten. Wir wollen für jeden neu eingestellten Beamten etwas Geld zur Seite legen. Bayern nimmt diese Maßnahme allerdings ernster als andere Länder oder der Bund.

(Christa Naaß (SPD): Das täuscht!)

Wir finanzieren den Versorgungsfonds aus dem Haushalt und daher nachhaltiger und vernünftiger. Hintergrund der Einrichtung des Versorgungsfonds ist, dass steigende Pensionsausgaben drohen. In Zukunft wird ein immer größerer Teil der öffentlichen Ausgaben gebunden sein, und daher wird die politische Handlungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Der aktuelle Versorgungsbericht zeigt, dass die Versorgungsausgaben, die sich im Jahr 2006 auf 3 Milliarden Euro beziffert haben, in den nächsten 45 Jahren voraussichtlich auf über 8 Milliarden Euro ansteigen werden. Ursache dafür ist die starke Personalentwicklung in den letzten 40 Jahren, vor allem in den Bereichen Sicherheit und Bildung. Beide Bereiche zeichnen Bayern in besonderer Weise durch ihre Qualität und durch die Qualität der Beamten aus.

Die Zahl der Versorgungsempfänger wird in den nächsten 25 Jahren um 70 % auf 170 000 steigen. Dadurch wird ein immer größerer Anteil der öffentlichen Ausgaben gebunden sein, und die politische Handlungsfähigkeit wird daher eingeschränkt. Mit dem Versorgungsfonds wollen wir die Zukunft unseres politischen Gestaltungsspielraums und die Zukunft unserer Kinder stärken. Gegenwärtig handelt es sich um eine Umlagefinanzierung. Mit diesem System wollen wir einen neuen Weg begehen und einen Kapitalstock ansammeln. Der erste Schritt hierfür ist die Bildung des Versorgungsfonds. Der Fonds soll für die Mitfinanzierung künftiger Versorgungsausgaben zur Verfügung stehen. Diese Richtung wurde im Jahr 1999 durch die Bildung einer Versorgungsrücklage bereits eingeleitet. Trotzdem würde ohne Einrichtung eines Pensionsfonds der Anteil der Versorgungsausgaben im Haushalt von derzeit knapp 9 % auf 13 % im Jahr 2033 steigen. Dem

gegenüber kann durch Entnahmen aus dem neu zu bildenden Pensionsfonds der Versorgungshaushalt auf circa 12,5 % begrenzt werden. Bayern hat neben dem Bund im vergangenen Jahr diese wichtige Maßnahme ergriffen, allerdings anders als die anderen Länder. Am Beispiel Rheinland-Pfalz merken wir den Unterschied. RheinlandPfalz finanziert den Fonds durch Schulden und legt das Geld in eigenen Landesschuldverschreibungen an. Das wollen wir in Bayern nicht.

Obwohl die SPD im Jahr 1996 bereits einen Antrag gestellt hat, gilt, wie so oft, die alte Haushaltsregel: Erstens: Es muss finanzierbar sein. Zweitens: Es muss der richtige Zeitpunkt gewählt werden. Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen.

Wir wollen mit dem Pensionsfonds etwas Wichtiges erreichen: Wir machen eine Zweckbindung, damit die Investitionen nur für Versorgungsausgaben herangezogen werden können. Der Pensionsfonds ist als offenes Teildeckungsmodell ausgestaltet und wird später nur zweckgebunden zur Mitfinanzierung in späteren Jahren herangezogen. Die CSU-Fraktion, insbesondere aber die Arbeitsgruppe „Pensionsfonds“ im Rahmen der „Zukunftskommission“ hat sich massiv für diese Entwicklung eingesetzt. Hier möchte ich besonders Herrn Kollegen Martin Sailer und die Landtagskollegin und jetzige Staatssekretärin Melanie Huml erwähnen. Beide Kollegen haben die Arbeitsgruppe und den Pensionsfonds hervorragend vorbereitet. Vielen Dank den beiden!

(Beifall bei der CSU)

Richtig, die Kollegen machen das neben der normalen Arbeit. Das ist schon lobenswert. Deshalb wird dieser hervorragende Kollege Sailer auch Landrat werden. Frau Huml ist bereits Staatssekretärin.

Die pauschale Zuführung zum Pensionsfonds beträgt jeweils 500 Euro monatlich. Ab dem 01.01.2008 wird dieser Betrag für jeden neu eingestellten Beamten bereitgestellt und einbezahlt. Die CSU-Fraktion hat sich auf Initiative dieser Arbeitsgruppe im Rahmen der „Zukunftskommission“ nachdrücklich dafür eingesetzt, den Aufbau des Kapitalstocks gerade in den Anfangsjahren zusätzlich zu unterstützen. Ab dem Jahr 2008 werden wir bis zum Jahr 2016 eine jährliche Mindestzuführung in Höhe von 35 Millionen Euro in den Fonds einzahlen. Um eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung sicherzustellen, darf die Einrichtung des Pensionsfonds das Ziel des ausgeglichenen Haushalts nicht gefährden. Die Zuführungen sind daher ohne zusätzliche Verschuldung zu finanzieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anlagestrategie sieht wie folgt aus: Die Mittel des Pensionsfonds sind so anzulegen, dass größtmögliche Sicherheit und Rentabilität gewährleistet ist. Diese Anlagerichtlinien sind mit einem Anteil an Aktienanlagen zu organisieren.

Wir wollen einen gemeinsamen Beirat. Deshalb wird für die Versorgungsrücklagen und für den Pensionsfonds ein gemeinsamer Beirat eingerichtet. Dieser Beirat wird mit

Fachleuten aus dem Finanzministerium, Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft, aber auch mit Vertretern des Bayerischen Beamtenbundes besetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entnahmen des Pensionsfonds werden durch die Haushaltsgesetze festgelegt. Die Zeit bis zum Jahr 2023 dient als Ansparphase. Bis dahin sind keine Entnahmen geplant. Nachdem die Entwicklung der Versorgungsausgaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher vorauszusehen ist, wird heute auf die Festlegung konkreter Maßnahmen bei der Entnahme verzichtet. Das muss daher im Einzelnen durch ein neues Gesetz im Jahr 2017 geregelt werden. Zur Kontrolle der Entnahme muss ein Entnahmeplan erstellt werden, der alle zwei Jahre, rechtzeitig vor Aufstellung des Doppelhaushalts, besprochen und überlegt wird.

Der Beirat ist ausdrücklich verpflichtet, zum Entnahmeplan schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wird dann zusammen mit dem Entnahmeplan des Haushaltsausschusses unserem in Bayern einmaligen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin wirklich sehr stolz darauf, dass unsere Beamten mit der Bildung dieser Versorgungsrücklage eine solide Sicherheit für ihre Zukunft im Alter bekommen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, insbesondere Frau Naaß, für die konstruktive Mitarbeit bei diesem Gesetzentwurf. Ganz explizit bedanke ich mich bei drei Personen, die es finanzpolitisch erst möglich gemacht haben, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Ich danke unserem ehemaligen Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser mit seinen fachlich ausgezeichneten Mitarbeitern des Finanzministeriums; ich danke unserem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Manfred Ach, der es möglich gemacht hat, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen konnten. Besonders danke ich aber dem Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Prof. Eykmann, der dieses Gesetz vehement vorangebracht hat. Dir, lieber Walter, einen herzlichen Dank für deine beständige und harte Diskussion im Ausschuss. Das ist hier selten, und deswegen soll es heute auch erwähnt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses bayerische Versorgungsrücklagengesetz trägt die Handschrift der CSU, die nicht nur Entscheidungen von Wahl zu Wahl trifft, sondern auch nachhaltige Entscheidungen zum Vorteil unserer Kinder. Ich bitte Sie daher alle – über die Fraktionen hinweg – darum, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Naaß.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stöttner, Sie haben heute wahnsinnig viel Dank ausgesprochen. Ich bin richtig fasziniert davon.

(Klaus Stöttner (CSU): Das muss auch mal sein!)

Den Dank hätten wir schon vor über zehn Jahren haben können, wenn Sie damals der SPD-Landtagsfraktion gefolgt wären. Bereits am 8. Februar 1996 haben wir einen Pensionsfonds beantragt. Wenn Sie damals unserem Antrag zugestimmt hätten, wären wir jetzt schon zehn oder noch mehr Jahre weiter. Aufgrund der Aussagen des Versorgungsberichts hätten wir Vieles schon früher regeln können. Ich sage aber: besser spät als nie. Wir haben jetzt den Versorgungsfonds gemeinsam auf den Weg gebracht. Wenn Sie unserem qualifizierten Änderungsantrag gefolgt wären, wäre das Gesetz noch besser geworden. Leider hat die Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag das verhindert.

(Beifall bei der SPD)

Mit dem vorgelegten und ausführlich beratenen Gesetzentwurf will die Staatsregierung nun endlich ein Problem lösen, das seit vielen Jahren bekannt und in anderen Ländern schon längst gelöst worden ist, so zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, in Niedersachsen oder beim Bund, auf den Sie auch Bezug genommen haben. Dass Bayern die Problematik der Versorgungslasten ernster nimmt als andere Länder, konnte ich aus Ihren Redebeiträgen nicht entnehmen. Gerade in Rheinland-Pfalz oder beim Bund ist ein anderer Weg gewählt worden. Ich halte diesen Weg persönlich für besser als den Weg, den Bayern gewählt hat, weil Bayern damit nur einen kleinen Teil der Versorgungslasten abdeckt.

(Klaus Stöttner (CSU): Vielleicht neue Schulden?)

Vorrangige Aufgabe des Freistaates ist es, die Versorgung seiner Beamten und Richter zukunftssicher zu machen. Die Pensionen müssen für die Betroffenen berechenbar sein. Ein angemessenes Versorgungsniveau muss garantiert werden, das den Versorgungsempfängern und ihren Hinterbliebenen einen angemessenen Lebensstandard im Alter ermöglicht. Durch die Etatisierung der künftigen Versorgungsausgaben wird außerdem die Kostentransparenz im Haushalt sichergestellt. Man weiß jetzt genau, wie hoch die Pensionsleistungen sind. Vor allem werden die Versorgungsausgaben als Teil der Personalkosten transparent gemacht. Die Kosten für die Versorgung der Beamten können damit leichter mit den Kosten der Versorgung der Tarifbeschäftigten verglichen werden. Ich denke, das ist auch sehr wichtig.

Derzeit werden die Versorgungsausgaben aus dem laufenden Haushalt bezahlt. Im Gegensatz zu den Kommunen wurden bisher keine Rückstellungen gebildet. Bund und Länder haben das über viele Jahre versäumt und waren jetzt ganz erschrocken, als die Versorgungslasten, die zu tragen sind, immer größer geworden sind. Die Zahl der Versorgungsempfänger von derzeit rund 100 000 wird bis zum Jahr 2035 ihren Höchststand mit 169 100 erreicht haben. Sie wird bis dahin um 69,3 % gestiegen sein. Ich meine, diese Zahlen zeigen auf, dass Handlungsbedarf besteht und bestand. Die Versorgungsausgaben sind von 1970 bis heute um 742 % gestiegen. Betragen die Versorgungsausgaben derzeit 3 Milliarden Euro, so werden es im Jahr 2035 um die sieben bis acht

Milliarden Euro sein, je nachdem welches Berechnungsmodell angewandt wird.

Durch das Sondervermögen Versorgungsrücklage des Freistaates Bayern wurden ab dem Jahr 1999 in einem ersten Schritt kleine Rücklagen gebildet, die allerdings durch die Beschäftigten selbst finanziert wurden. Bis zum Ende der Ansparphase im Jahr 2017 werden sich diese Rücklagen nach den derzeitigen Prognosen auf circa 3 Milliarden Euro belaufen. Damit sollen dann die Haushalte ab 2018 über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren entlastet werden. Diese Versorgungsrücklage reicht jedoch nicht aus, um die Haushaltsbelastungen infolge der Versorgungsaufwendungen einzudämmen. Das war seit Jahren bekannt. Jetzt endlich wird gehandelt.

Zur Finanzierung des Fonds haben wir eine grundsätzlich andere Meinung. Diese haben wir auch in den Beratungen kundgetan. Wir sind der Meinung, dass das von der Staatsregierung und der CSU favorisierte Teildeckungsmodell zu kurz greift und nicht konsequent genug ist. Es stellt nur eine Untertunnelung des Pensionsberges dar. Die SPD-Landtagsfraktion orientiert sich am versicherungsmathematischen Modell, das seit 1996 in Rheinland-Pfalz praktiziert wird und nun auch vom Bund übernommen wurde. Wir haben deshalb entsprechende Änderungsvorschläge ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, die von der CSU-Mehrheit dieses Hauses leider nicht akzeptiert und deshalb abgelehnt worden sind. Schade, denn auch der Oberste Rechnungshof ist der Meinung, dass eine höhere Zuführung nötig und möglich sei, um die Versorgungsausgaben ab 2017 wirksamer zu begrenzen, als es in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen ist. Ich zitiere aus dem aktuellen Bericht des Obersten Rechnungshofes, der erst letzte Woche veröffentlicht worden ist:

Der ORH gibt zu bedenken, die aktuellen und in den nächsten Jahren entstehenden finanzpolitischen Handlungsspielräume zu nutzen, um über die Mindestzuführungsbeträge hinaus zusätzliche Beiträge in den Versorgungsfonds einzubringen. Dadurch könnte der Versorgungsfonds in Jahren mit noch geringeren Versorgungslasten ausreichend dotiert werden, um die realen Versorgungsausgaben in den Jahren ab 2017 wirksam zu begrenzen.

So der Oberste Rechnungshof, der doch einen Überblick über den Haushalt hat.

Sie haben die Aufgaben des Beirates angesprochen. Dazu brauche ich weiter nichts mehr zu sagen. Ich spreche nur noch über die Zusammensetzung des Beirates. Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes haben wir uns intensiv mit der Zusammensetzung des Beirats befasst. Ich begrüße es, dass die Mehrheitsfraktion bereit war, in zwei Punkten unserem Antrag zuzustimmen. Das zeigt, dass auch die SPD aus der Opposition heraus manche Maßnahmen voranbringen kann.

Erstens. Künftig wird nach wie vor ein vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgeschlagener

Vertreter der Sozialversicherungsträger dem Beirat angehören, nachdem die Sozialversicherungsträger von dem Sondervermögen Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2017 betroffen sein werden.

Zweitens wurde auf Vorschlag der SPD darauf verzichtet, dass das Finanzministerium zusätzlich eine Sachverständigenpersönlichkeit aus Wirtschaft oder Wissenschaft als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Beirat bestimmen kann. Es reichen bei Weitem die beiden stimmberechtigten Mitglieder aus Wirtschaft oder Wissenschaft, wobei es uns lieber gewesen wäre – das habe ich auch kundgetan –, wenn diese Zahl reduziert worden wäre, damit die Vertreter der Gewerkschaften und Berufsverbände stärker im Beirat vertreten sein könnten. Wie gesagt, zwei Punkte aus unserem Antrag haben Sie aber übernommen.

Kolleginnen und Kollegen, Beihilfeleistungen sind Teil der Versorgungsausgaben. Deswegen war es für uns nicht nachvollziehbar, dass der einzurichtende Pensionsfonds nur für Pensionsleistungen, aber nicht für Beihilfen verwendet werden soll.

Beihilfen sind Teil der Versorgungsausgaben.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Der von der SPD beantragte Versorgungsbericht des Freistaates Bayern liegt nun seit August dieses Jahres vor. Daraus ist unter anderem auch die Entwicklung der Beihilfeleistungen zu ersehen. Lagen die Beihilfeausgaben im Jahr 1990 noch bei 154,4 Millionen Euro, sind sie im Jahr 2006 auf 509,1 Millionen Euro gestiegen – das entspricht einer Steigerung um 229,7 %; die Ausgaben pro Person stiegen von 2081 Euro auf 5051 Euro. Das sind Zahlen, die aufzeigen, dass mit diesem Gesetzentwurf zu kurz gesprungen wird, wenn die Rückstellungen künftig nur für Pensionsausgaben verwendet werden, nicht aber für die Beihilfeleistungen.

Durch das offene Teildeckungsmodell, das Sie anstreben, wird lediglich eine Untertunnelung des Pensionsberges erreicht und damit nur die Spitze des Eisbergs kompensiert. Anders als im Gesetzentwurf vorgeschlagen sollte die Höhe der Zuweisung zur Deckung der künftigen Versorgungsausgaben auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach Prozentsätzen der jeweiligen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder Entgeltbezahlungen bestimmt werden. Das würde Sinn machen – wie gesagt: Rheinland-Pfalz und der Bund machen es auch auf diese Art und Weise.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch erwähnen, dass die massiven Kürzungen bei den Beschäftigten im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform und der Arbeitszeitverlängerung nicht zur Konsolidierung des Haushaltes hätten genutzt werden sollen, sondern man hätte die Einsparungen in den Pensionsfonds einführen können. Dann wäre vielleicht die Akzeptanz der Beschäftigten in Bezug auf die gesamten Verwaltungsreformmaßnahmen etwas größer gewesen.

Abschließend möchte ich feststellen: Mit der Einrichtung eines Pensionsfonds wird endlich ein richtiger und wichtiger Schritt unternommen, um künftigen Versorgungsausgaben zu begegnen. Hier sind wir einer Meinung. Schluss muss nun aber auch mit dem Gejammere ob der angeblich so hohen Personalkostenquote sein, die in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gesetzt, gar nicht so hoch ist. Jeder und jede der heute Beschäftigten wurde vom Freistaat Bayern eingestellt, um vorhandene Aufgaben zu erfüllen. Dass die Beschäftigten im aktiven Dienst etwas kosten, ist klar – dass sie auch im Ruhestand etwas kosten, ist auch klar. Deshalb ist es für uns auch wichtig – das haben Sie auch schon erwähnt –, dass gesetzlich verankert wurde, dass ein anderweitiger Zugriff auf diese Mittel nicht möglich sein und das Geld nicht zum Stopfen von irgendwelchen Haushaltslöchern hergenommen werden darf. In diesem Sinne haben wir uns wieder getroffen. Wir werden die positiven Dinge nicht ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Mütze. Bitte schön, Herr Kollege.

Danke schön, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verrate sicher nichts Neues, wenn ich sage, dass wir die gefundene Lösung der Staatsregierung für den Versorgungsfonds nicht als ausreichend ansehen. Trotzdem halten wir es für richtig, dass überhaupt gehandelt wird, dass endlich gehandelt wird. Mit welcher Begründung haben wir in den letzten Jahrzehnten sonst den Beamtinnen und Beamten geringere Gehälter gezahlt, wenn nicht mit dem Versprechen, ihre Pensionen sind sicher und können auch aus dem Staatshaushalt finanziert werden? Dies ist in den letzten Jahrzehnten – so muss man es sagen –, den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren unterblieben. Ich will auch klarstellen, dass unsere Vorgängerin, die haushaltspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion, hier vor über zehn Jahren noch ausgelacht worden ist, als sie mit dem Thema ankam; man hat gesagt: Das finanzieren wir aus dem Haushalt; das ist doch überhaupt kein Problem. Die Erkenntnis, was zu tun ist, ist also erst in den letzten Jahren gewachsen.

(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Das ist damals nicht gesagt worden, Herr Kollege! So ist es nicht gesagt worden!)