Protocol of the Session on December 12, 2007

Wir müssen auch hier die Vorgaben des Bundes umsetzen und gleichzeitig die Regelungsaufträge der EU abarbeiten. Aus diesem Grund haben wir auf die Vorlage des EU-Entwurfs gewartet, um das, was die EU vorschreibt, ohne zeitlichen Verzug umsetzen zu können. Es gab zwar eine gewisse zeitliche Verzögerung, Frau Paulig. Aber jetzt hat es Hand und Fuß, jetzt setzen wir die Bundesvorgaben und die EU-Vorgaben in einer Novelle um und haben damit ein Landesrecht, das so rasch umgesetzt wurde wie keines in ganz Europa.

Wir haben folgende Schwerpunkte: Der vorbeugende Hochwasserschutz beginnt vor Ort. Wir wollen die Bevölkerung zeitnah unterrichten. Unser Warn- und Nachrichtendienst soll die Leute rechtzeitig darauf hinweisen, dass Gefahr im Verzug ist. Gleichzeitig wollen wir die Verantwortung des einzelnen Bürgers an dieser Stelle aufzeigen. Wer zum Beispiel Heizöltanks hat und weiß, dass er gefährdet ist, muss sich baulich darum kümmern. Wenn der Staat solche Regelungen machen wollte, müsste er das über die Bauordnung machen, aber nicht im Wassergesetz.

Als Nächstes wollen wir die Überflutung an Gewässern ermitteln. Wir wollen die Überschwemmungsgefahren auch an kleinen Gewässern ermitteln. Dies ist das Kernstück des Gesetzentwurfs über die Ermittlung und Festlegung von Überschwemmungsgebieten. Überall dort, wo der Rückhalt des Hochwassers in der Fläche auch dem Schutz der Bevölkerung dient, wollen wir diese Flächen bestimmen und auch vorläufig sichern. Wir planen die Information der Bevölkerung, damit sich die Leute rechtzeitig darauf einstellen können, in welchem Gebiet sie wohnen.

Wir werden natürlich auch nicht um Nutzungsverbote herumkommen. Wir werden Genehmigungsvorbehalte anordnen müssen. Das wird allerdings von manchen kritisch gesehen, weil das wiederum eine Form der Reglementierung und Bürokratisierung ist. Aber ich glaube, es ist an dieser Stelle nicht anders machbar.

Gleichzeitig kündige ich an, dass wir diese Gefahrenabwehr, genauso wie beim Gesundheitsschutzgesetz, flexibel und mit Augenmaß betreiben werden. Wir wollen, dass es für die, die es betrifft, umsetzbar ist ohne unbillige Härte, zum Beispiel indem wir uns mit Vorschriften auf die Hochwasserabflussbereiche beschränken. Wir wollen nur dort, wo es praktisch keinen Spielraum gibt, wo also durch Bebauung oder landwirtschaftliche Nutzung das Abfließen von Hochwässern behindert ist, eingreifen. Das Gleiche gilt für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Das genau ist der Grund, warum wir den Änderungsantrag ablehnen. Das ist keineswegs ein Wischwaschi, wie Sie behaupten, sondern es ist sinnvoll, die Dinge auf die wirklich gefährdeten Regionen zu beschränken, damit das Ganze für die Bürger leichter umzusetzen ist.

Ich komme zu zwei weiteren Schwerpunkten. Wir wollen mit unserem Gesetz nicht nur das Hochwasser angehen – denken Sie an den Extremsommer 2003 –, sondern auch Niedrigwasser und Dürre. Insbesondere in Wassermangelgebieten wie in Franken, der Oberpfalz oder im Bayerischen Wald wollen wir die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Bevölkerung gezielt erhöhen. Auch dies ist eine Form der Vorsorge und der Anpassung an den Klimawandel. Deshalb ist es auch Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Übrigens ist auch das wiederum etwas – ich will hier keine Sprüche machen –, das Bayern zum Vorreiter in der Bundesrepublik macht.

Wichtig ist auch die Übertragung der Unterhaltung und Ausbaulast der Gewässer zweiter Ordnung. Die Last wird von den Bezirken auf den Freistaat Bayern übertragen. Der Übergang soll aber erst im Jahre 2009 erfolgen, damit die Bezirke die begonnenen Maßnahmen soweit wie möglich nach altem Recht zu Ende führen können.

Ich habe eingangs schon erwähnt, dass die Beratung in relativ großem Konsens erfolgt ist. Sie ist straff und intensiv geführt worden. Deshalb darf ich mich ganz herzlich bei den Ausschüssen bedanken und auch dafür, dass es zu einem breiten Konsens gekommen ist, der notwendig ist, damit die Vorgaben in der Bevölkerung draußen auch wirklich mitgetragen werden.

Ich glaube, dass wir in diesem Gesetz das Menschenmögliche mit Augenmaß leisten und gleichzeitig die Schäden durch Hochwasser oder Dürre für die Menschen in einem vernünftigen Maß begrenzen. Ich bitte Sie aus diesem Grund um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8876 sowie der Änderungsantrag auf Drucksache 15/9152 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/9501 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur Ablehnung vorgeschlagenen Abänderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/9152 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Den Gesetzentwurf 15/8876 empfiehlt der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens den „1. Januar 2008“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die beiden großen Parteien. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Oh Entschuldigung. Das ist mir nicht aufgefallen. Es gibt eine weitere Enthaltung also auch noch bei der CSUFraktion.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Wir führen daher gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie wieder in einfacher Form durchzuführen. – Da ist kein Einspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe den Eindruck, dass Sie immer noch die gestrige Weihnachtsfeier in den Beinen stecken haben.

(Allgemeine Heiterkeit und Zurufe)

Weiteres will ich dazu nicht sagen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Abstimmungsergebnis lautet genauso wie vorher. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung der Polizeiorganisationsreform (Drs. 15/8600) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsanträge der Abg. Christian Meißner und Dr. Jakob Kreidl (CSU) (Drsn. 15/8891 und 15/8892)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Peterke.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Polizeiorganisationsreform schaffen wir die Grundlage für die Vollendung der Polizeireform in Bayern. Lassen Sie mich zu Anfang einen kurzen Blick auf die Geschichte der bayerischen Polizei werfen. Sie ist sehr erfolgreich und hat sie zum Marktführer der inneren Sicherheit gemacht.

1970 bis 1975 erfolgte ein großer Schritt mit der Verstaatlichung der bayerischen Stadtpolizeien in Bayern zu einer einheitlichen Polizei mit den Schutzbereichen und einem vierstufigen Aufbau: Präsidium, Direktion, Inspektion und Abteilung im Ministerium.

Dies war ein Quantensprung, der die Qualität der bayerischen Polizei erheblich verbessert hat. Man könnte sich nun sicherlich die Frage stellen, warum das Erfolgsmodell aus der damaligen Zeit – Schutzbereichsgedanke – heute keine Gültigkeit mehr haben sollte. Nun ist es so, dass sich in über 30 Jahren bei diesem Polizeimodell Veränderungen ergeben haben, dass sich Verantwortungen verlagert und Verwaltungsabläufe verändert und immer mehr aufgebaut haben. Aber auch die Entwicklung der inneren Sicherheit hat sich verändert – das dürfen wir nicht vergessen –, und es sind neue Aufgabenbereiche, neue Bekämpfungsphänomene hinzugekommen. So haben sich uns neue Situationen aufgezeigt, die ein Handeln und eine Veränderung zwingend nach sich gezogen haben.

Deshalb haben wir uns nach der Landtagswahl 2003 nicht nur im Zuge der Verwaltungsreform, sondern auch aus diesen guten und sachlichen Gründen heraus entschlossen, die Polizei auf den Prüfstand zu stellen und neu aufzustellen.

Was waren nun die Ziele dieser Polizeireform? – Die Ziele waren, einerseits die Verwaltungsabläufe deutlich zu straffen und andererseits die Führungsverantwortung neu zu regeln und die Polizei insbesondere nicht nur im Führungsbereich, sondern auch im technischen Bereich deutlich zu modernisieren und an die Entwicklung der Zeit anzupassen. Es galt, damit – um einige Schwerpunkte darzustellen – neue Einsatzmöglichkeiten und

Zuständigkeiten zu schaffen, die ich Ihnen im Einzelnen noch erläutern werde.

Wir haben uns diese Aufgabe in der Tat nicht leicht gemacht; so haben wir auch geprüft, ob wir mit dem damals bewährten vierstufigen Aufbau diese Ziele erreichen könnten. Wir haben dann aber sehr schnell gemeinsam zur Kenntnis nehmen müssen, dass das nicht der Fall ist. Wir mussten neue Wege gehen. Deswegen ist ein Konzept entstanden, das heute seinen gesetzbezogenen Abschluss finden soll.

Wir haben den vierstufigen Aufbau auf drei Stufen reduziert und haben von 56 Führungsdienststellen auf nunmehr 10 Polizeipräsidien reduziert. Damit haben wir eine Situation geschaffen, die der modernen Zeit angepasst ist.

Eines der wesentlichen Ziele war die berechtigte Forderung, keine Polizeidienststelle, keine Polizeiinspektion, keine Kriminalpolizeiinspektion oder auch Verkehrspolizeiinspektion in der Fläche verloren gehen zu lassen. Die Maßgabe musste also lauten: Die Polizei vor Ort bleibt uneingeschränkt und in voller Stärke für die Bevölkerung vorhanden. Im Rahmen dieser Überlegungen erreichen wir auch das Oberziel, keinerlei Sicherheitsverlust durch die Neuausrichtung der bayerischen Polizei eintreten zu lassen.

Wir haben begonnen, das Konzept in großer Transparenz zu entwickeln. Ich lege großen Wert auf die Tatsache, dass wir nicht über die Köpfe der Polizeiführung und der Polizeiangehörigen hinweg diese Reform aufgebaut haben. Nein, im Gegenteil: Wir haben dies in größtmöglicher Transparenz mit der Polizei, mit den Polizeivertretungen und den Personalräten getan. Auch dies ist einer der Gründe, warum diese Reform bisher, wie ich meine, sehr, sehr gute Ergebnisse aufweist und warum diese Reform auch in der Polizei immer mehr Akzeptanz findet.

Ich möchte an dieser Stelle natürlich besonders allen, die in den Arbeitsgruppen der Polizei mitgearbeitet haben und damit zusätzliche Belastungen auf sich genommen haben, meinen herzlichen Dank aussprechen. Das ist nicht selbstverständlich. Aufgrund dieser Zuarbeit und dieser Mitarbeit heraus war es möglich, Qualität in diese Reform hineinzubringen.

Kernstück, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der neuen gestrafften Polizeiorganisation ist die Einsatzzentrale. Wir hatten bisher insgesamt an allen Polizeipräsidien, an allen Polizeidirektionen – 56 insgesamt – und in einem reduzierten Maß natürlich auch bei den Polizeiinspektionen größere und kleinere Einsatzzentralen in Betrieb, und dies war in der Fortführung so nicht möglich. Wir reduzieren die Einsatzzentralen auf die zehn Führungspräsidien, die nunmehr mit einer ganz ausgezeichneten neuen Technik – der Probelauf und der Evaluationsbericht haben uns das gezeigt – in ganz ausgezeichneter Weise die Einsatzsteuerung, aber auch die Einsatzvorbereitung und Planung sowie die entsprechende Disposition vornehmen können. Selbstverständlich bleibt die Einsatzverantwortung nach wie vor bei der Dienststelle

vor Ort bestehen. Das ist nicht nur ein Kernstück, das ist ein Quantensprung mit modernster Technik, die insbesondere bei den Basisdienststellen zu einer deutlichen und spürbaren Entlastung führt und eigentlich als die wichtigste Umsetzungsmaßnahme zu sehen ist.

Wir sollten auch nicht vergessen, über die Kosten dieser Reform zu reden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Polizei hätte ohne die Reform einen hohen Investitionsbedarf gehabt, wenn wir alle Führungs- und Einsatzdienststellen mit der neuen IuK-Technik und neuen Möglichkeiten hätten ausstatten müsen. Es wäre unter Umständen – nach vorsichtigen Berechnungen – alleine für die IuK-Ausstattung ein Betrag rund 80 Millionen Euro notwendig gewesen. Das wäre nicht darstellbar und aus der jetzigen Erkenntnis heraus auch nicht notwendig gewesen.

Wir investieren in neue Baumaßnahmen, wir investieren massiv in die neue Technik. Der Gesamtumfang von geschätzt rund 80 Millionen Euro für Baumaßnahmen und für die IuK-Ausstattung – da kommen sicher noch Teilbereiche dazu wie Umzugskosten, Trennungsgelder usw. – liegt in einem Rahmen, der vertretbar ist, der aber auch notwendig und nicht überzogen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Zuge dieser Polizeireform werden auch neue Aufgaben aufgebaut, die ich hier grundlegend erwähnen möchte: Mit den Möglichkeiten aus dem Synergiegewinn, der sich bei rund 600 Stellen bewegt, werden rund 420 Stellen der Polizei zugeführt bzw. zusätzlich gegeben, und 180 Stellen sollen noch eingezogen werden. Das ist eine gute Entscheidung. Ich erinnere mich sehr gut an die nicht einfachen Gespräche, die wir auch mit den Polizeivertretungen geführt haben und die einhellig dieses Ergebnis eines moderaten und maßvollen Stelleneinzuges begrüßt haben.

Mit diesen Stellen bauen wir nunmehr flächendeckend einen Kriminaldauerdienst – KDD – auf in einer Stärke von durchschnittlich 1/15 im Schichtbetrieb. Das ist dort, wo dieser KDD noch nicht existent war, eine ausgezeichnete Entwicklung, ein großer Fortschritt; denn er schafft die Möglichkeit, nunmehr sehr schnell die Polizei zum Tatort zu führen. Er schafft die Möglichkeit, die Polizei wesentlich schneller reagieren zu lassen.

Hinzu kommt – das haben wir aus den bisherigen Umsetzungen der Polizeireform mit deutlicher Freude zur Kenntnis nehmen dürfen –, dass sich durch die neuen Möglichkeiten, die in der Einsatzzentrale stecken, die Einsatzreaktionszeiten bis maximal um neun Minuten verkürzt haben. Die ursprünglichen Befürchtungen, dass es umständlicher werden wird, dass die Führungsspannen zu größeren Zeitverlusten führen, haben sich bisher nicht bestätigt. Ich bin guter Hoffnung, dass dies auch in allen anderen Umsetzungsbereichen künftig so bleiben wird.

Wir schaffen eine Kriminalpolizeiinspektion mit besonderen Aufgaben, die sogenannte KPI Z, bestehend aus bisherigen OK-Dienststellen, die nunmehr insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und im Bereich der Schwerstkriminalität Vorfeldarbeit l und damit wichtige

Beiträge zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität leisten werden. Auch die KIP Z muss natürlich ausgestattet sein und mit entsprechenden Stellen unterlegt werden. Dies ist sicherlich auch durch die Synergiegewinne, die zugeteilt worden sind, sehr gelungen.

Ich habe mir gestern vom Herrn Landespolizeipräsidenten noch einmal die Stellensituation auch in der künftigen Umsetzung des Polizeipräsidiums Oberbayern erläutern lassen. Ich muss ausdrücklich feststellen, dass den Personalanforderungen aus den Präsidien nahezu vollkommen Rechnung getragen werden konnte. Daran sieht man am allerbesten, dass keinerlei Defizite im Zuge der Polizeireform zu befürchten sein werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Grundlagen für eine Restüberführung – ich bitte, mir das Wort zu verzeihen – für eine endgültige Überführung der Bayerischen Grenzpolizei an der Ostgrenze – in Niederbayern, der Oberpfalz und in Oberfranken – in die Landespolizei schaffen. Im Zuge der Grenzöffnung, definitiv zum Jahreswechsel – Schengener Abkommen – wird die Bayerische Grenzpolizei in die Landespolizei überführt. Damit lösen sich die Restbestände der Grenzpolizei auf. Ich möchte hier ausdrücklich meinen Dank sagen und sehr positiv hervorheben, dass auch die sozialen Angelegenheiten der dortigen Polizeiangehörigen und Mitarbeiter sehr, sehr gut gelöst werden konnten und eine hohe, höchste Zustimmung im Bereich der Belegschaft erfahren haben. Das ist ein guter Weg, und dies werden wir im Zuge dessen ebenfalls neu ausrichten.

Abschließend noch zu den sachlichen Inhalten der Hinweis, dass auch das Bayerische Landeskriminalamt – Stichwort Artikel 7 POG – neue Zuständigkeiten im präventiven Bereich, insbesondere in der Terrorabwehr bekommen soll und wird. Damit tragen wir auch der veränderten Strategie zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Rechnung, sodass die Kriminalpolizei in der Fläche eine wesentlich größere Zuständigkeit bekommen wird in der Szenebekämpfung, als dies bisher der Fall war.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass neue Führungsverantwortung natürlich auch neue Führungsqualität erfordert. Führungsqualität setzt eine bestmögliche Ausbildung voraus, aber auch eine größtmögliche Fortbildung und erfordert auch eine entsprechend bessere Dienstpostenbewertung. Dies wird seinen Niederschlag finden; denn wir streben an, künftig die Leiter von Polizeiinspektionen, die Leiter der KPIs, alle Leitungsfunktionen an der Basis in den höheren Dienst einzustufen, selbstverständlich je nach Größenordnung unterschiedlich, das ist ganz klar. Wir werden je nach kriminalgeographischer Grundlage verschiedene Polizeiinspektionen auch mit einem kleineren Einsatzstab ausstatten, damit eine entsprechende Einsatzwahrnehmung vor Ort erfolgen kann.

Insgesamt kann man sagen, dass mit dieser Reform natürlich auch eine noch bessere Bewertung und eine noch bessere Attraktivität des Polizeidienstes einhergeht, sodass ich zusammenfassend feststellen kann: Mit dieser Polizeireform ist die bayerische Polizei hervorragend auf

gestellt und geht in eine gute Zukunft. Wir werden weiterhin Marktführer der inneren Sicherheit bleiben.