Protocol of the Session on December 11, 2007

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es eben gehört: Der Ingenieur/die Ingenieurin ist ein reglementierter Beruf. Das war bisher so. Es braucht eine bestimmte Ausbildungszeit, und um den Titel führen zu dürfen, braucht es die behördliche Anerkennung. Das soll so bleiben. Darauf haben wir uns auch im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie verständigen können.

Eine EU-Richtlinie wird umgesetzt. Bei vielen, vielen Themen gab es weitgehende Zustimmung. Bei einem Paragraphen hatten wir aber keineswegs zugestimmt, nämlich als es darum ging, ob die behördliche Anerkennung an die IHKs sozusagen weitergegeben wird oder ob für diese Anerkennung weiterhin eine Behörde zuständig und verantwortlich bleibt. Wir haben darüber heftig diskutiert. Herr Richter hat insofern auch richtig dargestellt, dass wir mit unserem Ansinnen im federführenden Ausschuss zuerst nicht durchgekommen sind.

(Dr. Ludwig Spaenle (CSU): Dann müsst Ihr eben zu mir kommen!)

Herr Spaenle, ich sage ja auch, dass es unterschiedliche Wege gegeben hätte. Man hätte statt der IHKs die Ingenieurkammer Bau nehmen können; das hätte aufgrund der Thematik auf jeden Fall näher gelegen. Wir hatten aber im Ausschuss dafür plädiert, es bei einer Behörde zu belassen und, wenn es Sinn macht, zu konzentrieren. In der Erläuterung des Wirtschaftsministeriums zu diesem Gesetzentwurf heißt es, dass es Deregulierung sei, wenn man das den IHKs übertrage. Das ist es natürlich nicht.

(Beifall bei der SPD)

Wir alle haben zugestimmt, dass die Regulierung bleiben soll. Allerdings war die Frage: Wer führt diese Regulierung durch? Wir fanden: Was Behörde ist, soll Behörde bleiben; es soll keine Mediatisierung der staatlichen Zuständigkeit vorgenommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Herr Spaenle, Sie haben richtig dazwischen gerufen – es war der Hochschulausschuss, bei dem dann eine gewisse Einsicht stattgefunden hat. Ich gebe auch zu, dass am gleichen Tag zu lesen war, dass vor allem die Präsidenten der Hochschulen, also der Unis und der Fachhochschulen, vehement Einspruch erhoben haben; denn sie sahen durch diese Regelung den Bachelor und Master hinsichtlich des Qualifikationsargumentes gefährdet. Sie wiesen nämlich darauf hin, dass die IHKs den Bachelor Professional vergeben, der lediglich ein Weiterbildungszertifikat ist.

Es ist mehr als irreführend, dass sozusagen ein und dieselbe Institution diese Abschlüsse für Weiterbildungsanstrengungen und zugleich die grundsätzliche Anerkennung eines Hochschulstudiums vergibt. Das war die Einsicht, die im Hochschulausschuss bei der CSU eintrat. Ich habe aber meinen Augen nicht getraut, als ich gelesen habe, dass die CSU dies in den nachfolgenden Ausschüssen wieder zurückgenommen hat. Ich glaube nicht, dass dafür eine gewisse Interessenlage ausschlaggebend gewesen ist; denn die IHKs hatten kein Interesse signalisiert. Offensichtlich dachte man, dass man hier mit dem Kopf durch die Wand müsste. Ich stelle fest, dass nach der heutigen Abstimmung die Bezirksregierung von Schwaben die allein zuständige Behörde für die Anerkennung bleibt. Das ist uns sehr recht.

Ich hätte es aber auch für ganz normal gehalten, wenn Sie unseren Antrag – vielleicht in geänderter Form – aufgenommen hätten. Wir werden aber im Ergebnis akzeptieren, dass sie ihn auch heute wieder ablehnen werden. Das Ergebnis ist schließlich richtig. Darauf kommt es uns an.

(Beifall bei der SPD)

Ich stelle für die weiteren Diskussionen fest: Wie immer wir über die Themen „Deregulierung“ und „Personaleinsparungen“ diskutieren, wir sollten dabei bleiben, dass der Staat und die Behörden die Aufgaben, die ihre Sache sind, wahrnehmen sollten. Aufgaben, die Sache der Wirtschaft sind, sollten von den Wirtschaftsorganisationen

erfüllt werden. In diesem Sinne werden wir heute eine uns zufriedenstellende Abstimmung erleben.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Hallitzky.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Dr. Kronawitter hat alles gesagt, deshalb nur in aller Kürze: Wir haben uns enthalten, weil dies bei der IHK gelandet war. Nachdem Sie sich jetzt zum zweiten Mal bewegt haben und die Zuständigkeit bei der Regierung von Schwaben ansiedeln wollen, können wir diesem Entwurf jetzt zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/8979, der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/9357 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 15/9512.

Ich lasse vorweg über den im endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf der Drucksache 15/9357 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur unveränderten Annahme. Der mitberatende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur stimmt ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/9512.

Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den 1. Januar 2008 einzufügen. Die CSU-Fraktion hat gemäß § 126 Absatz 3 Satz 3 Geschäftsordnung beantragt, das abweichende Votum des mitberatenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur zugrunde zu legen. Der vom Verfassungsausschuss vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens soll beibehalten werden. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Ich lasse so abstimmen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und

Kultur mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, in einfacher Form, damit wir eher zur Weihnachtsfeier kommen. – Es besteht damit Einverständnis.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes und des Dolmetschergesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Vorweg lasse ich über den Antrag auf Listennummer 3 abstimmen:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Dr. Linus Förster, Wolfgang Hoderlein u.a. u. Frakt. (SPD) Darstellung, Erläuterung und Begründung des Operationellen Programms für die EU-Regionalförderung 2007 bis 2013 (Drucksache 15/8300)

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die Zustimmung in einer Neufassung. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/9280. Wer dieser Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann habe ich nur eine Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die beiden anderen Fraktionen sind dafür. Es ist so beschlossen.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Hier müssten alle Hände hochgehen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen. Wir übernehmen diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Abstimmung über die Anträge der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend Vertragsreform in der Europäischen Union – Anforderungen an einen „Reformvertrag“ bzw. an einen „EUGrundlagenvertrag“ (Drs. 15/8848)

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an/vor der Ratifizierung des neuen „EU-Reformvertrages“ bzw. eines neuen „EU-Grundlagenvertrages“ (Drs. 15/8849)

Die Aussprache hierzu hat bereits in der letzten Plenarsitzung stattgefunden. Die Abstimmung über die beiden Anträge konnte allerdings aus Zeitgründen nicht mehr durchgeführt werden.

Ich lasse zunächst über den Antrag auf der Drucksache 15/8848 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist abgelehnt.

Nun lasse ich noch über den Antrag auf Drucksache 15/8849 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt wiederum die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich noch gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt: Die CSU-Fraktion hat mitgeteilt, dass Frau Kollegin Gertraud Goderbauer neues Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sein soll. Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin, auch wenn Sie nicht da sind.

Den nächsten Tagesordnungspunkt kann ich nicht mehr aufrufen, weil dafür die Zeit nicht mehr reicht. Hier geht es um den Gesundheitsschutz, den Schutz vor den Gefahren des Rauchens. Dieser Punkt wird morgen aufgerufen. Liebe Raucherinnen und Raucher, nutzen Sie es heute noch aus.

(Allgemeine Heiterkeit)

Damit schließe ich die heutige Plenarsitzung und wünsche mir, Sie alle bei unserer Weihnachtsfeier zu sehen. Vielen Dank.

(Schluss: 17.08 Uhr)