Wir können nicht nachvollziehen, dass Hundeführerkurse nur in geschlossenen Einrichtungen stattfinden können. Sie haben angekündigt, im Landtag umgehend über die Missstände und deren Aufklärung zu berichten. Wir hoffen auf eine vollständige Aufklärung. Es sind noch sehr viele Fragen offen. Offen ist die Frage, inwieweit es zu diskriminierenden Äußerungen gegenüber Beamtinnen gekommen ist und ob es auch an anderen Orten zu solchen Äußerungen gekommen ist. Weiterhin ist noch nicht aufgeklärt, ob Prostituierte bestellt worden sind und welche Konsequenzen deswegen ergriffen wurden. Die Fragen nach dem Tierschutz sind auch noch nicht geklärt. Berichtet wird, dass Hunde unnötig scharf gemacht würden. Nicht aufgeklärt ist, ob es bisher zu rechtsextremistischen Äußerungen der Ausbilder gekommen ist und ob es im Gebäude nationalsozialistische Symbole gibt. So dürfte das Wort „Pandurenklause“ vermutlich aus der Zeit des Nationalsozialismus kommen. Der Raum dürfte schon damals so benannt worden sein.
(Herbert Ettengruber (CSU): Wie wäre es mit Geschichtsprüfung? – Herbert Fischer (CSU): Heimat- und Sachkunde!)
Ich kenne einige Kasernen, die in dieser Zeit gebaut worden sind. Damals war es durchaus üblich, solche Einrichtungen so zu nennen.
Weiterhin ist nicht aufgeklärt, seit wann die Vorwürfe bestimmten Dienststellen oder dem Innenministerium bekannt sind. Ich kann nicht glauben, dass niemand etwas davon gewusst haben soll. Weiterhin bitten wir dringend aufzuklären, welche Ausbildung die in Herzogau fest angestellten Ausbilder haben sowie diejenigen, die dort gelegentlich unterrichten. Vor allen Dingen wollen wir wissen, was geplant ist, um in Zukunft derartige Vorgänge zu verhindern.
Wie sicher können Sie sein, dass Ähnliches an einer anderen Stelle nicht auch vorkommt? Vor zwei Wochen hätte niemand von uns es für möglich gehalten, dass so etwas in der bayerischen Polizei möglich ist. Jetzt müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es passiert ist. Wir müssen aber fragen, warum niemand nach oben berichtet hat und
warum sich niemand von oben über die Vorgänge informiert hat. Warum ist niemandem bewusst geworden, was dort alles schiefgelaufen ist? Warum musste es erst zu einem anonymen Schreiben kommen, damit erste Änderungen eingeleitet werden? Die Vorfälle zeigen deutlich, dass wir dringend Vertrauenspersonen brauchen, an die sich die Polizeibeamtinnen wenden können. Es darf wirklich nicht so weit kommen, dass sich Beamte gezwungen sehen, aus Angst vor Repressalien anonyme Briefe zu verfassen.
Ich wundere mich ohnehin darüber, dass wir Mitglieder des Innenausschusses häufiger anonyme Briefe vonseiten der Polizei bekommen.
Ich weiß, dass diese Praxis auf anderen Gebieten nicht üblich ist. Wir haben hier wirklich ein Problem, das wir ernst nehmen und bei dem wir uns fragen müssen, warum sich die Beamten nicht anders zu wehren wissen. Deswegen brauchen wir insgesamt Änderungen bei der Führung der Polizei, damit dies nicht wieder vorkommt.
und zwar vor allem dann, wenn man dabei ein schales Gefühl hat und sich Fragen nach der Motivation und den Zielen der anonymen Briefeschreiber eröffnen.
Sei es darum, auch ich sehe das Image unserer Polizei durch die anonyme Aktion und insbesondere durch die Medienkampagne beschädigt. Lieber Kollege Gantzer, beinahe hätte ich mich an BSE erinnert. Auch damals hat eine Medienhetzjagd stattgefunden. Deshalb habe ich es für richtig gehalten, dass die verantwortlichen Polizeiführer, die drei Kollegen, die von allen möglichen Paparazzi verfolgt wurden, aus der Schusslinie genommen haben. Von Versetzungen oder sonstigen Veränderungen, welche die sofortigen Reaktionen gewesen sein sollten, kann keine Rede sein.
Ich habe auch etwas gegen Vorverurteilungen, vor allem dann, wenn sie auf der Grundlage von Anonymität erfolgen. Pauschale Verurteilungen vorzunehmen und gleichzeitig massive Forderungen aufzustellen, ist einfach. Das kann man tun. Je deftiger man es tut, umso schöner kommt es heraus und umso besser glaubt man am Ende dazustehen.
Diese Linie kennen wir, wir wollen sie aber nicht. Auch ich bin wie manch anderer Kollege mehrfach von allen möglichen Seiten angerufen worden. Ich habe keine Auskunft gegeben. Ich hätte das Gleiche machen und vielleicht noch etwas pointierter antworten können. Ich tat es aber nicht, weil ich zu dem Zeitpunkt über die wahren Entwicklungen nicht Bescheid wusste. Ich informiere mich erst sauber und ordentlich, bevor ich eine Stellungnahme abgebe.
Trotzdem möchte ich einige Stichpunkte ansprechen, die mir bedeutsam erscheinen und die ich näher erläutern möchte.
Der erste Stichpunkt: Ich persönlich war schon schockiert über die Vorwürfe von Maßnahmen gegen Frauen. Von Demütigungen, Diskriminierungen oder diskriminierenden Darstellungen bis hin zu sexuellen Verletzungen war die Rede. Das hat mich anfangs außerordentlich berührt. Ich habe alle Informationswege genutzt, um schnellstmöglich Aufklärung über die wahren Hintergründe zu bekommen. Jetzt muss ich sagen, dass die Vorwürfe qualifiziert geprüft wurden. Von 14 Polizeidiensthundeführerinnen, die diese Erlebnisse in einem begrenzten Zeitraum offenbar gehabt haben sollen, haben 13 die Vorwürfe nicht bestätigt. Eine Beamtin konnte noch nicht vernommen werden. Vielleicht ist die Vernehmung zwischenzeitlich geschehen. Dabei sind die Beamtinnen nicht nur oberflächlich befragt worden, sondern von einer qualifizierten Staatsanwältin mit einem Leitenden Oberstaatsanwalt im Hintergrund und einer besonderen Ermittlungsgruppe. Deswegen müssen wir heute sagen, dass diese Vorwürfe gegenwärtig nicht mehr aufrechtzuerhalten sind.
Damit ist zumindest für mich einer der Hauptbelastungspunkte entkräftet. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir innerdienstlich der Sache nicht mehr weiter nachgehen werden. Wir werden den Sachverhalt qualifiziert hinterfragen, um endgültig eindeutige Klarheit zu bekommen.
Das hat sich wahrscheinlich in einem alkoholisierten Zustand ereignet und nicht in einem abgeklärten Zustand, wie wir ihn hier haben. Aus einer abgeklärten und neutralisierten Sichtweise müssen wir aber diese Abschlussfeiern unter Alkoholeinfluss bewerten, die nach Dienstende stattfinden und die mit dem eigentlichen Dienst nichts zu tun haben.
Da sage ich eines – passen Sie gut auf –: Das, was hier vorgekommen ist, ist dem Ansehen der Polizei nicht förderlich. Das darf nicht weiter so geschehen. Das ist ganz eindeutig.
Ich danke dem Innenministerium dafür, dass es hier sofort reagiert hat und dass Hundeführertaufen in der Form, wie sie uns bekannt geworden sind, nicht mehr stattfinden werden. Das ist in Ordnung. Ich finde es auch nicht richtig, dass – offensichtlich war das ein einziges Mal, und zwar im Jahr 2001 – eine Striptease-Tänzerin, aus Tschechien oder woher auch immer, aufgetreten sein soll. Das können wir selbstverständlich nicht tolerieren; das ist keine Frage, aber – –
Aber die Welt bricht ansonsten nicht zusammen angesichts eines solchen Vorgangs, der acht Jahre zurückliegt.
Ich sage es noch einmal: Dem Ansehen der Polizei ist dies nicht förderlich, und ich verurteile das auch. Das darf nicht weiter so sein. Aber wir sollten heute aus unserem abgeklärten Blickwinkel heraus nicht heucheln und so tun, als ob dieser Vorgang der gesamten bayerischen Polizei sehr abträglich gewesen wäre.
Zur Tierquälerei. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein Polizeidiensthund wird nicht nur in seinem Alltag, sondern bei besonderen Einsatzlagen ganz besonders gefordert. Damit der Hund diese Leistung erbringen kann, bedarf er einer entsprechend qualifizierten Ausbildung und eines entsprechend qualifizierten Trainings. Ein Polizeihund ist nicht mit einem Schoßhündchen zu vergleichen; er muss gefährliche Situationen bestehen, er muss ruhig bleiben, er muss auch einen Anflug von Gewalt bestehen können, er muss eine gute körperliche, aber auch eine gute psychische Konstitution haben. Deswegen ist es erforderlich, einen Polizeidiensthund auf seine Aufgaben qualifiziert vorzubereiten. Wenn das nicht geschähe, wäre die Gefahr von Tierquälerei angesichts der Gefahren, denen ein Diensthund in einem späteren Einsatz möglicherweise ausgesetzt ist, weitaus eher gegeben.
Sie wollen dagegen die Schließung. Wir sind uns aber darüber einig, dass Herzogau ein qualifizierter Ausbildungsort ist. Das Ausbildungsniveau der Hundeführer genießt allgemein hohe Anerkennung.
Der Innenminister hat insbesondere den Unterbringungsstandard der Diensthunde als sehr, sehr gut bezeichnet. Da hat er recht. Wir werden nunmehr auch das Haus sanieren. Ich denke, wir werden alle zusammenhalten, um die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen, damit das Haus in einen Zustand versetzt wird, der dieser wichtigen Aufgabe angemessen erscheint.
Einen Ombudsmann brauchen wir nicht. Wir brauchen auch keine Beschwerdestelle. Es gibt viele Möglichkeiten, liebe Frau Scharfenberg, Anliegen oder auch Beschwerden auf einem sauberen Weg vorzutragen. Die Palette reicht bis hin zu Parlamentariern, lieber Herr Kollege Schuster, die sicherlich auch vertrauenswürdig sind und eine solche Situation annehmen, bearbeiten und entsprechend weiterleiten können. Da brauchen wir keine Stelle speziell für die Polizei, schon gar nicht für die Hundeschule.
Ich fasse zusammen: Den Antrag der GRÜNEN werden wir aus den genannten und ähnlichen Gründen ablehnen. Der Antrag der SPD ist eigentlich durch den Bericht des Innenministers erledigt.
Ich möchte deutlich Ihre Behauptung, es gebe Vorverurteilungen durch Mitglieder dieses Hauses oder durch Mitglieder der GRÜNEN-Fraktion, zurückweisen. Die Vorwürfe, die geäußert worden sind, sind voll umfänglich durch die Aussagen des Innenministers bestätigt worden. Zu diesen Vorkommnissen, die jeder Außenstehende als erniedrigend und menschenunwürdig bezeichnen würde, ist es gekommen. Herr Peterke, Sie müssen sich wirklich Gedanken darüber machen, warum diese Kritikpunkte nicht gegenüber Berufsverbänden oder der Personalvertretung geäußert worden sind. Ich denke, es wäre gut für die bayerische Polizei, einen wirklichen Neuanfang zu schaffen und ein funktionierendes Beschwerdemanagement innerhalb der bayerischen Polizei einzuführen, damit Kritik auch offen geäußert werden kann.