Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen doch in der Lage sein, über einen normalen Antrag ganz normal zu debattieren. Wir dürfen doch nicht aus dem Drumherum die eigentliche Sache machen. Die eigentliche Thematik liegt doch ganz woanders.
Ich lasse über die Zitierungsanträge des Herrn Ministerpräsidenten und des Herrn Innenministers gemeinsam abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Das ist nach meinem Dafürhalten die Mehrheit.
(Biedefeld (SPD): Das ist ein Armutszeugnis! – Frau Naaß (SPD): Da bin ich mir nicht ganz sicher gewesen!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Hammelsprung ist beendet. Es gab 62 Ja-Stimmen und 75 Nein-Stimmen. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Zitierungsantrag abgelehnt.
Wir fahren mit der Aussprache fort. Ich bitte Sie, sich zu diesem Zweck wieder auf die Plätze zu begeben und sich auf das zu konzentrieren, was auf der Tagesordnung steht, nämlich die Diskussion über den Schlussbericht.
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Güller, der Beitrag von Ihnen war typisch für Ihr Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit, wie wir es während des ganzen Untersuchungsausschusses miterlebt haben: Vermutungen statt Beweise, Verleumdungen statt Fakten.
Sie haben in den letzten Tagen behauptet, die CSU sei an Aufklärung nicht interessiert gewesen. Wir hatten in diesem Ausschuss die Mehrheit. Wir haben nicht einen einzigen wesentlichen Beweisantrag abgelehnt. Wir haben nicht eine Frage, die Sie gestellt haben – da waren genug unzulässige dabei –, abgelehnt. Sie haben die Dinge aufklären können.
Im Untersuchungsausschuss des Bundestags hat sich die Opposition beim Bundesverfassungsgericht erstreiten müssen, dass Leute wie Müntefering – Lichtgestalten der SPD – überhaupt vorgeladen wurden.
Das haben wir nicht nötig gehabt. Ich sage Ihnen auch warum: Wir sind nämlich von Anfang an davon ausgegangen, dass hier nichts zu verbergen ist. Das hat sich auch herausgestellt. In Bayern hat sich im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen niemand bestechen lassen.
Nun will ich trotzdem versuchen, zu einigen Fakten zu kommen, die dieser Untersuchungsausschuss zutage gefördert hat.
Lassen Sie mich mit einem Blick auf die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beginnen. Nach Art. 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes ist es die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, Tatbestände, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, für die Berichterstattung an die Vollversammlung des Landtags zu untersuchen. Art. 11 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes bestimmt, dass der Untersuchungsausschuss die durch den Untersuchungsauftrag gebotenen Beweise erhebt und dabei die Strafprozessordnung entsprechend anzuwenden ist. Ähnliches findet sich in Art. 25 der Bayerischen Verfassung.
Somit ist im Wesentlichen nach den für ein Gerichtsverfahren geltenden Grundsätzen vorzugehen. Zu nennen sind hier rechtsstaatliche Prinzipien: die Pflicht zur Objektivität, ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung.
Der Untersuchungsausschuss Schreiber hat gezeigt, dass SPD und GRÜNE Aufgaben und Funktionen eines Untersuchungsausschusses grundlegend missverstehen. Solche Gremien dienen nicht vordringlich der Inszenierung eines parteipolitischen Wahlkampfspektakels ohne Rücksichtnahme auf Fakten oder rechtliche Vorgaben und auch nicht der Diffamierung des politischen Gegners.
SPD und GRÜNE haben den Untersuchungsausschuss im Landtag im Laufe der Zeit immer mehr für ein Politspektakel missbraucht und damit seines tatsächlichen Sinnes und Zweckes beraubt. Sie haben dadurch dem Ansehen des Ausschusses in der Öffentlichkeit geschadet und das Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses insgesamt infrage gestellt.
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die objektive Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses wurde aufgrund seiner für jedermann klar erkennbaren politischen Instrumentalisierung enttäuscht.
SPD und GRÜNE haben damit auch die hervorragende Ermittlungsarbeit der Augsburger Staatsanwaltschaft und der Augsburger Steuerfahndung in ein falsches Licht gerückt. Ich bedauere dies außerordentlich.
Den eindrucksvollsten Beweis für die parteipolitische Inszenierung von rot-grün liefert die Zeugenladung unseres Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber.
Es spricht Bände, dass die SPD einige Tage nachdem sich der Ausschuss Ende April dieses Jahres einvernehmlich auf die endgültige Terminierung und Zeugenliste verständigt hat und bis dato von einer Zeugenladung von Dr. Stoiber nie die Rede war, einen äußerst fadenscheinigen Beweisantrag aus dem Hut zauberte, nur um Edmund Stoiber doch noch vor den Untersuchungsausschuss zu zitieren. Begründet haben Sie dies mit dem Argument, man hätte erst jetzt ein Schreiben des Justizministers an den Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit dem Haftbefehl gegen Karlheinz Schreiber in den Akten gefunden, das der Aufklärung bedürfe. Wer es glaubt, wird selig.
Die Fakten sehen ganz anders aus. Die maßgebliche Akte lag dem Untersuchungsausschuss zu diesem Zeitpunkt schon fast ein Jahr lang vor. Darum drängt sich der Eindruck auf, dass dieser Beweisantrag schon geraume Zeit in der Schublade der SPD lag und nun, wenige Monate vor der Bundestagswahl, quasi kurz vor Torschluss, aus dem Ärmel gezaubert wurde. Zudem wäre die Zeugenladung Dr. Stoibers zur Klärung der Angelegenheit überhaupt nicht notwendig gewesen. Es war nämlich schon aus den Akten erkennbar, dass das besagte Schreiben nie ausgelaufen ist. Das hat Justizminister Dr. Weiß Anfang Mai gegenüber dem Untersuchungsausschuss klipp und klar schriftlich bestätigt und im Rahmen seiner Zeugenaussage vor dem Ausschuss noch einmal bekräftigt.
Obwohl dem Untersuchungsausschuss der maßgebliche Briefentwurf seit einem Jahr vorlag, und obwohl es eigentlich auf der Hand lag, dass ein solcher Brief Ministerpräsident Dr. Stoiber nie erreicht hat, haben Sie „Skandal“ gerufen und in den Medien unbewiesene Behauptungen gestreut. Dies lässt nur einen Schluss zu, meine Damen und Herren: Der Zeuge Dr. Stoiber wurde nicht als Ministerpräsident geladen, sondern als Kanzlerkandidat der Union und zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Ein Wahlkampfspektakel war das Ihrerseits.
Besonders dreist und – im Lichte elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze betrachtet – besonders unglaublich war es aber, dass Vorsitzender Güller seine völlig abwegige Äußerung, es stehe im Raum, dass die CSUSpitze unter Strauß käuflich gewesen sei, mit der These zu rechtfertigen versuchte, was nicht bewiesen ist, muss nicht automatisch unwahr sein.
Das ist das Gegenteil von Aufklärung, das ist pure Unterstellung. Der Opposition ist jedes Mittel recht, um die von Schreiber gekochte dünne Suppe aus Kanada weiter am Kochen zu halten.
Hier wird die Methode der SPD offenkundig: Verleumdung statt Beweise. Herr Kollege Güller hat damit in
unverantwortbarer und nicht nachvollziehbarer Weise zu einer Skandalisierung des Verfahrens beigetragen.
Wie allgemein bekannt ist, hat Schreiber aus der Schweiz und aus Kanada mehrere Briefe an den bayerischen Ministerpräsidenten gesandt. Darin brachte er ganz klar zum Ausdruck, dass er vor dem Zugriff der bayerischen Justiz geschützt werden wollte. Dieses zutiefst rechtswidrige Ansinnen des Justizflüchtlings Schreiber wurde vom Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei mehrmals mit allem Nachdruck abgewiesen. In mehreren Antwortschreiben der Staatskanzlei wurde Herr Schreiber eindringlich aufgefordert, sich den zuständigen Justizbehörden zu stellen. Als Schreiber realisierte, dass die bayerische Staatsregierung nicht in seinem Sinne auf das Vermittlungsverfahren einzuwirken bereit war, versuchte er auf äußerst plumpe Weise, dem Ministerpräsidenten zu drohen. So schrieb er etwa im September 2000:
Ich bin schon heute sicher, dass Sie eines Tages bitter bereuen müssen, dass Sie sich der Angelegenheit nicht angenommen haben.
Das ist die Faktenlage. Das ist das Interesse Schreibers. Diese Ausgangslage für die Bewertung der jüngsten Verleumdungen durch Schreiber ist den Vertretern der Opposition im Untersuchungsausschuss sehr wohl bekannt gewesen. Trotzdem setzten sie auf einen Mann, der eigentlich in Untersuchungshaft sitzen müsste, und für den es nur einen Platz geben sollte: die Anklagebank im Landgericht Augsburg.
(Beifall bei der CSU – Güller (SPD): Neben Pfahls! – Kaul (CSU): Eine eigenwillige Kumpanei ist das!)
Schreiber verleumdet Ministerpräsident Dr. Stoiber, weil dieser keinen Einfluss auf das gegen Schreiber gerichtete Ermittlungsverfahren nimmt. Andererseits werfen SPD und Grüne dem Ministerpräsidenten vor, Einfluss genommen zu haben. Dafür zitieren Sie wiederum Schreiber als Zeugen. Das kann ich nur als absurdes Theater bezeichnen.