Protocol of the Session on May 15, 2002

Das Wort hat Frau Schopper, bitte.

(Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte nichts sagen!)

Dann schließe ich die Aussprache.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3 c

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung Integrierter Leitstellen (Drucksache 14/9395)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär Regensburger, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Kernanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Erreichbarkeit von Rettungsdienst und Feuerwehr für hilfesuchende Bürger spürbar zu verbessern; denn in der täglichen Einsatzpraxis hat sich gezeigt, dass das bisher geübte Alarmierungssystem zwei gravierende Nachteile hat, die im Interesse der Sicherheit der Bürger dringend beseitigt werden müssen.

Erstens bietet die im Rettungsdienst benutzte Rufnummer 1 92 22 nicht die Merkmale, die eine echte Notrufnummer erfüllen muss, wenn sie diesen Namen verdie

nen soll. Vor allem kann die 1 92 22 über das Mobilfunknetz nicht angewählt werden, ohne dass die Vorwahl der jeweiligen Rettungsleitstelle eingegeben wird. In einer Zeit, in der bereits etwa die Hälfte aller Notrufe über Handy abgegeben wird – dieser Trend wird sich sicher fortsetzen –, ist dies ein unhaltbarer Zustand. Wer kennt schon, wenn er beispielsweise auf der Autobahn unterwegs ist und einen Unfall beobachtet, die in dieser Region erforderliche Ortsvorwahl? Als weiterer Mangel kommt hinzu, dass die Benutzung der Rufnummer 1 92 22 gebührenpflichtig ist.

Zweitens ist es nachteilig, dass zu viele und unterschiedliche Stellen an der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst beteiligt sind, obwohl diese sehr häufig gemeinsam zum Einsatz kommen müssen. Die historisch bedingte Zersplitterung der Alarmierungsstrukturen birgt damit die Gefahr von Verzögerungen und von Übermittlungsfehlern in sich. Diese können den Verlust eines Menschenlebens bedeuten, etwa wenn bei einem Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person die Feuerwehr mit dem nötigen Rettungsspreizer nicht gleichzeitig mit dem Rettungswagen alarmiert wird und am Unfallort eintrifft.

Alle diese Nachteile – das ist der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes – können vermieden werden, wenn Rettungsdienst und Feuerwehr die Notrufnummer 112 gemeinsam nutzen und die bisher getrennten Alarmierungsstrukturen von Rettungsdienst und Feuerwehr in integrierten Leitstellen sinnvoll zusammengeführt werden.

Zudem trägt der Gesetzentwurf einem Beschluss der Europäischen Union Rechnung, wonach die Notrufnummer 112 europaweit einheitlich eingeführt werden soll.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

Erstens. Es werden flächendeckend in ganz Bayern Integrierte Leitstellen eingerichtet, die grundsätzlich ausschließlich dafür zuständig sind, die über die Notrufnummer 112 eingehenden Anrufe entgegenzunehmen und dann Feuerwehr und Rettungsdienst zu alarmieren. Mit diesem Konzept der Alarmierung aus einer Hand, das auch der Landesfeuerwehrverband nachhaltig unterstützt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger für den Notfall nur noch eine, noch dazu eine leicht einprägsame, Nummer merken. Die Gefahr von Verzögerungen und Übermittlungsfehlern wird minimiert, da die Zahl der an der Alarmierung beteiligten Stellen auf das absolut Notwendige reduziert wird. Feuerwehreinsatzzentralen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits bestehen, kann durch Verordnung des Innenministeriums eine Zuständigkeit für die Alarmierung der Feuerwehr ausnahmsweise dann belassen werden, wenn diese mit mindestens zwei Disponenten ständig besetzt sind und durch eine wissenschaftliche Untersuchung der Nachweis geführt wurde, dass die Alarmierung ebenso sicher und schnell funktioniert wie die Alarmierung durch eine Integrierte Leitstelle. Die bei einer solchen Konstruktion eventuell entstehende Mehrkosten müssen allerdings vom jeweiligen Rettungszweckverband bzw. dem jeweiligen Landkreis übernommen werden.

Zweitens. Träger der Integrierten Leitstellen sollen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sein, die aus den bestehenden 26 Rettungszweckverbänden gebildet werden. Dazu übertragen die Verbandsmitglieder, also die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden, dem Rettungszweckverband zusätzlich die ihnen obliegenden Aufgaben der Feuerwehralarmierung und passen ihre Verbandsstruktur der geänderten Aufgabenstellung an.

Drittens. Räumlicher Wirkungsbereich der Integrierten Leitstelle soll der Rettungsdienstbereich sein. Pro Rettungsdienstbereich soll es dann nur noch eine Integrierte Leitstelle geben. Dies ist eine sowohl unter fachlichen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gut geeignete Bezugsgröße.

Viertens. Die Entscheidung über den Standort und den Betreiber der Integrierten Leitstelle wird, wie es die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls gefordert haben, den Aufgabenträgern vor Ort überlassen. Sie erhalten damit den nötigen Spielraum für die Berücksichtigung lokaler Besonderheiten. Der Zweckverband kann die Integrierte Leitstelle selbst errichten und betreiben. Er kann die Durchführung der Aufgaben aber auch auf ein Verbandsmitglied oder auf einen Dritten übertragen. In Betracht kommen hier insbesondere Gebietskörperschaften mit leistungsfähigen Berufsfeuerwehren oder Hilfsorganisationen, wie beispielsweise das Rote Kreuz.

Fünftens. Den Landkreisen und den kreisfreien Gemeinden wird die Möglichkeit eröffnet, für ihr Gebiet eine oder mehrere Kreiseinsatzzentralen für Feuerwehren einzurichten, wenn sie für bestimmte Fälle eine Einsatzunterstützung ortsnah organisieren wollen. Mit Ausnahme der Alarmierung können diese Einsatzzentralen die Aufgaben der bisherigen Nachalarmierungsstellen für die Unterstützung von Feuerwehreinsätzen übernehmen.

Sechstens. Die Errichtung Integrierter Leitstellen kann nicht in ganz Bayern gleichzeitig flächendeckend verwirklicht werden. Der Gesetzentwurf sieht daher eine zeitlich gestufte Realisierung vor. Sofern dieses Gesetz rechtzeitig beschlossen wird, wollen wir noch in diesem Jahr mit der Planung und Errichtung der ersten Integrierten Leitstellen beginnen, und die Realisierung der weiteren Leitstellen in zwei Projektstufen, die in Jahresabstand folgen sollen, angehen.

Siebtens. Für die technische Ausstattung der 25 Integrierten Leitstellen werden annähernd 40 Millionen e investiert werden müssen. Sie werden zu fast 90% vom Staat übernommen. Diese Summe, meine Damen und Herren Kollegen, veranschaulicht, welches komplexe und umfangreiche Vorhaben sich hinter der Einführung einer einheitlichen Notrufnummer verbirgt. Wer glaubt, es sei hier mit dem Umlegen einiger weniger Schalter getan, irrt sich gewaltig. Die Betriebskosten sollen, je nach Inanspruchnahme der Integrierten Leitstelle, auf die Aufgabenbereiche Feuerwehr und Rettungsdienst verteilt und von den kommunalen Verbandsmitgliedern getragen werden, soweit dies die Feuerwehralarmierung anbelangt. Dies ist gerechtfertigt, weil die Feuerwehralarmierung zu den Pflichtaufgaben der Kommunen im eigenen Wirkungskreis gehört. Bei durchschnittlich vier

Verbandsmitgliedern pro Leitstellenbereich wird sich die Belastung der Landkreise und der kreisfreien Gemeinden in einem vertretbaren Rahmen halten.

Die fachlichen Grundlagen für den vorliegenden Gesetzentwurf wurden im Innenministerium bereits weit vor der förmlichen Verbandsanhörung in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden, insbesondere mit dem Landesfeuerwehrverband, gelegt. Ich möchte den Verbänden sehr herzlich für die intensive kompetente Mitberatung danken, allen voran dem Landesfeuerwehrverband. Dies hat dazu beigetragen, dass das Vorhaben, die einheitliche Notrufnummer 112 und Integrierte Leitstellen in Bayern einzuführen, in der Verbandsanhörung eine breite Zustimmung erfahren hat. Die kommunalen Spitzenverbände haben freilich über das genannte beträchtliche finanzielle Engagement des Staates hinaus, finanzielle Forderungen erhoben. Angesichts der knappen Kassen der Kommunen ist dies zwar verständlich, wie ich meine, aber nicht begründet.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Wort zur Vermittlung des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes sagen. Die KVB hat angekündigt, dass sie ihren Bereitschaftsdienst künftig nicht über diese Integrierten Leitstellen, sondern über drei eigene Call Center für ganz Bayern vermitteln lassen will. Wir halten diesen Schritt für falsch und außerordentlich bedauerlich, da er nicht im Interesse der Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger ist. Wir haben uns deshalb in intensiven Gesprächen mit Vertretern der KVB bemüht, doch noch einen Sinneswandel herbeizuführen. Bislang ist das aber leider nicht gelungen. Bundesrechtlich ist die KVB zu einer Vermittlung des Bereitschaftsdienstes über die Leitstellen nicht verpflichtet. Auch durch Landesrecht kann sie hierzu nicht verpflichtet werden, so sehr man dies auch bedauern mag.

(Leeb (CSU): Die KVB gehört aufgelöst!)

Der Landtag hat sich in Beschlussempfehlungen mit den Stimmen aller Fraktionen dafür ausgesprochen, die einheitliche Notrufnummer schnell einzuführen. In diesem Sinne bitte ich das Parlament um eine konstruktive und zügige Beratung des vorgelegten Gesetzentwurfs.

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt wieder fünf Minuten pro Fraktion. An Wortmeldungen liegt mir die von Frau Schmitt-Bussinger vor.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung bringt heute einen Gesetzentwurf zur Einführung Integrierter Leitstellen ein. Bis zum Jahr 2005, so haben wir gehört, soll das Projekt flächendeckend umgesetzt sein. Bezeichnenderweise hat sich der ursprüngliche Sprachgebrauch in der Form geändert, dass nicht mehr von der Einführung der einheitlichen Notrufnummer gesprochen wird, sondern – wie gesagt – von der Einführung Integrierter Leitstellen. Wenn es nach dem Willen der Kassenärztlichen Vereinigung geht, wird es eine einheitliche Notrufnummer nicht mehr geben. Wir müssen heute deshalb ehrlicherweise bekennen, die einheitliche

Notrufnummer ist nicht mehr zu retten. Eigentlich wollte der Freistaat mit der 112 den Anschluss an die anderen Bundesländer und an den europaweiten Standard finden. Innenminister Dr. Beckstein hat die bisherige bayerische Regelung als unübersichtlich und völlig hinterwäldlerisch bezeichnet. Diese realistische Einschätzung teilen wir.

Meine Damen und Herren, die Einführung der einheitlichen Notrufnummer hat bereits eine quälend lange Geschichte. Seit Ende der siebziger Jahre wird sie in Bayern bereits diskutiert. Mitte der neunziger Jahre gab es einen gemeinsamen Landtagsbeschluss. Heute, im Jahr 2002, findet die erste Lesung statt und erst im Jahr 2005 soll das Projekt abgeschlossen sein. Die sprichwörtliche Schnecke macht hier ihrem Tempo alle Ehre. Es ist nicht akzeptabel, dass die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs so lange Zeit in Anspruch nahm.

(Beifall der Frau Abgeordneten Werner-Muggendor- fer (SPD))

Es ist auch nicht akzeptabel, dass dem Ausscheren der KVB nicht massiver entgegengewirkt wurde.

(Beifall bei der SPD)

Es ist ebenso wenig akzeptabel, dass wichtige Gesichtspunkte, die wir als SPD-Fraktion bereits in den letzten Jahren in den Meinungsprozess einbringen wollten, von der CSU-Fraktion einfach niedergebügelt wurden. Diese Fragen werden deshalb in den nun anstehenden Ausschussberatungen beantwortet und geklärt werden müssen.

Die SPD hält es für unabdingbar, zu klären, ob die Strukturen bei den neu zu schaffenden integrierten Leitstellen den Gegebenheiten vor Ort auch tatsächlich entsprechen. Schauen Sie sich nur die vorgesehene gemeinsame integrierte Leitstelle für Nürnberg, Fürth, Erlangen und die dazu gehörenden Landkreise an. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die dort auftretenden Probleme und Fragen. Des Weiteren müssen gut funktionierende ehrenamtliche Strukturen nach wie vor einbezogen werden. Es muss auch klar sein, dass die Alarmierung im Katastrophenfall nach wie vor eine hoheitliche Aufgabe bleibt. Eine Privatisierung, wie sie als möglich erachtet wird, kommt daher für uns nicht in Frage.

Der Gesetzentwurf geht von Investitionskosten in Höhe von knapp 40 Millionen e und von Betriebskosten in Höhe von 30 Millionen e aus. Die Grundlagen für diese Berechnung stammen aus dem Jahr 1997. Das ist doch wohl keine realistische Basis. Daher ist dringend Nachbesserung erforderlich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit einer Bezuschussung der Baukosten für den Bereich der Feuerwehren in Höhe von 35% können wir uns schon heute nicht einverstanden erklären. Den bayerischen Kommunen gegenüber ist es in höchstem Maße unfair, wenn nur für die Ersterrichtung integrierter Leitstellen und auch nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ staatliche Zuwendungen

gewährt werden. Wir alle wissen, was das heisst. So können Sie den Kommunen nicht das Geld aus der Tasche ziehen.

(Beifall bei der SPD)

Ein grundsätzliches Problem des Gesetzentwurfes besteht darin, dass alle kostenträchtigen Bereiche und die wesentlichen Inhalte durch Rechtsverordnung geregelt werden sollen. Damit müssen wir als Gesetzgeber Entscheidendes dem Gutdünken der Staatsregierung überlassen. Es versteht sich von selbst, dass wir das nicht wollen. Wir werden die Gesetzgebungsaufgabe des Parlaments wahrnehmen und entsprechende Vorschläge zum Gesetzentwurf einbringen.

Nicht berücksichtigt ist, wie eingangs schon erwähnt, die aktuelle Entwicklung bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Sollte es beim Alleingang der KVB bleiben – Vieles spricht dafür –, muss dies im Gesetz berücksichtigt werden. Leider ist die ursprüngliche Intension, mit einer einheitlichen Notrufnummer eine Alarmierung aus einer Hand zu ermöglichen, schon vor der Einführung zum Scheitern verurteilt. Wir werden die angesprochenen Probleme in der parlamentarischen Beratung ausführlich zur Sprache bringen und dazu entsprechende Änderungsanträge stellen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat Herr Kollege Kreuzer das Wort.

Herr Präsident, Hohes Haus! Die CSU begrüßt den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes und der Einführung der einheitlichen Notrufnummer 112 wird eine wesentliche Verbesserung der Situation von in Not geratenen Menschen in unserem Land erreicht. Die Alarmierung wird für den Betroffenen einfacher. Er braucht nur noch eine Notrufnummer zu wählen. Die Alarmierung wird damit schneller. Der Notruf wird aus einer Hand von sowohl im medizinischen wie auch im feuerwehrtechnischen Bereich qualifiziertem Personal entgegengenommen. Der Notruf kann in Zukunft – das ist auch zu betonen, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger – wirtschaftlicher betrieben werden als heute.

Allerdings darf nicht der Eindruck entstehen, als handle es sich bei diesem Werk um ein einfaches Vorhaben nach dem Motto, wir bräuchten ja nur die 112 auf die bestehenden Rettungseinrichtungen zusammenschalten, womit das Problem gelöst wäre. So ist es eben genau nicht. Wir haben historisch gewachsene, zwischen Feuerwehren und Rettungsdiensten völlig getrennte Alarmierungssysteme. Ein einheitlicher Notruf setzt daher voraus, dass wir diese Alarmierungssysteme zusammenlegen. Wer in Zukunft – egal ob im Bereich des Rettungsdienstes oder im Bereich der Feuerwehren – 112 anwählt, muss auf eine einheitliche Alarmierungsstelle treffen, die alle Maßnahmen in beiden Bereichen veranlassen kann. Wir haben im Moment – davon sollten Sie sich einmal eine Vorstellung machen – in unserem Lande 330 Alarmierungsstellen, 24 Feuerwehreinsatz

zentralen, 186 Polizeidienststellen und 127 Nachalarmierungsstellen. Darüber hinaus gibt es auch noch die Rettungsleitstellen. Alle diese Stellen müssen gemeinsam mit allen interessierten und betroffenen Verbänden und auch mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter einen Hut gebracht werden.

Warum die Einführung des einheitlichen Notrufs notwendig ist, hat Staatssekretär Regensburger dargestellt. Das jetzige System mit der 1 92 22 hat ganz erhebliche Nachteile, die wir auf Dauer nicht in Kauf nehmen können. Ich will das nicht wiederholen, will aber ergänzen, dass auch das bestehende Feuerwehralarmierungssystem Probleme hat. Wenn die Notrufe bei der Polizei auflaufen, erfolgt dort die Erstalarmierung, dann müssen sie an eine Nachalarmierungsstelle weitergeleitet werden. Alles das ist mit der Gefahr des Zeitverlusts und der Gefahr des Informationsverlusts verbunden. Auch das Feuerwehralarmierungssystem ist in weiten Bereichen nicht optimal. Auch hier brauchen wir Verbesserungen. Die Verbände, sowohl das Rote Kreuz als auch der Landesfeuerwehrverband – ich sehe hier Herrn Präsident Köhler vom Roten Kreuz wie auch den Vizepräsidenten des Landesfeuerwehrverbandes –, sind der Auffassung, dass auf diesem Gebiet dringend Handlungsbedarf besteht.

Natürlich haben wir versucht, den Anliegen vor Ort in möglichst großem Umfang Rechnung zu tragen. Wir dürfen aber nicht verkennen, dass wir einen gewissen Standard brauchen. Nach reiflicher Überlegung und nach einer Begutachtung der Situation über Jahre hinweg sind wir zu der Auffassung gekommen, dass die jetzigen Rettungsbezirke die richtige Größe für die Gesamtalarmierung haben. Wir haben dazu ein Gutachten eingeholt, das Ihnen auch zugänglich gemacht wurde. Hätten Sie dieses Buch gelesen, dann hätten Sie mehr Verständnis dafür, dass dieses Verfahren so viel Zeit in Anspruch genommen hat.