Protocol of the Session on March 20, 2002

Nach diesen Aussagen und anderen Informationen können wir wieder hoffen, dass es dem Orden gelingen wird, die Krise zu überwinden und seine Arbeit fortzusetzen. Meine Damen und Herren, ich kann dazu nur sagen: Gott sei Dank. Hier geht es schließlich um soziale Einrichtungen, um sozial bedürftige Menschen und um Arbeitsplätze in unserem Land.

Herr Kollege Dr. Kaiser, Sie haben bedauert, dass der Orden als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht in Konkurs gehen könne. Ich sage Ihnen: Wir wollen keinen Konkurs, sondern eine Sanierung und eine Fortsetzung der Arbeit zugunsten der Menschen, die auf diese Arbeit angewiesen sind.

(Beifall bei der CSU)

Ihr parteipolitisches Spektakel ist geeignet, das Vertrauen in die Sanierungsmöglichkeiten zu unterminieren und zu zerstören. Die Menschen, die dort arbeiten, könnten durch den Verlust des Vertrauens der Geschäftspartner in eine Krise gestürzt werden. Sie schaden somit der Sache des Deutschen Ordens. Sie erweisen der Sanierung einen Bärendienst, weil Sie parteipolitische Vorteile in einem Wahlkampf erreichen wollen.

(Beifall bei der CSU)

Was kann überhaupt in diesem Ausschuss untersucht werden? Können dort Managementfehler des Deutschen Ordens oder Fehler seiner Geschäftsführung geprüft werden? – Dies kann gerade nicht untersucht werden, da sich diese Dinge der Prüfungskompetenz des Landtags entziehen.

(Dr. Kaiser (SPD): Sie haben doch den Fragenkatalog! – Maget (SPD): Danach wird doch nicht gefragt!)

Können wir Steuerbehörden in Hessen überprüfen, die über einen langen Zeitraum für den Deutschen Orden zuständig gewesen sind? – Ich erinnere daran, dass Herr Eichel damals Ministerpräsident in Hessen gewesen ist. Der Deutsche Orden hatte seinen Sitz über Jahrzehnte hinweg in Frankfurt. Wir können die hessischen Steuerbehörden nicht überprüfen, weil wir dafür nicht zuständig sind. Meine Damen und Herren, was können wir eigentlich überprüfen? – Wir können prüfen, ob die Verleihung des Statusses „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ an den Deutschen Orden rechtmäßig war. Dabei handelt es sich um Rechtsentscheidungen mit einem geringen Ermessensspielraum. Die Kriterien sind festgelegt. Ist eine Gewähr auf Dauer gegeben, hat die Körperschaft eine gewisse Bedeutung. Dies wurde überprüft. Dem Bayerischen Landtag ist darüber Rechenschaft gegeben worden.

Aus der Zulassung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ergibt sich keine Staatsaufsicht. Der Staat hat keine Aufsicht über diese Körperschaft und keine Möglichkeit, auf wirtschaftliche Entscheidungen einzuwirken. Aus der Anerkennung erwächst für den Staat auch keine Haftungspflicht. Das sind die Tatsachen. Die Einwirkungsmöglichkeiten des Staates waren – abgesehen von steuerlichen Fragen – sehr gering. Dies muss klargestellt werden.

Meine Damen und Herren, Sie versuchen, politisch heiße Luft zu produzieren und Nebelkerzen zu werfen. Sie wollen aus der Anerkennung eine Verantwortung des Staates ableiten. Sie wollen den bayerischen Staat, die Staatsregierung und die Behörden für Managementfehler verantwortlich machen. Obwohl diese Verantwortung

nicht besteht, werden Sie weiterhin versuchen, in der Öffentlichkeit den gegenteiligen Eindruck zu erwecken.

(Beifall bei der CSU)

Die CSU wird in diesem Ausschuss im Rahmen der Prüfungsmöglichkeiten mitwirken. Sie wird aber auch alles tun, damit dieser Ausschuss nicht als Wahlkampfinstrument missbraucht wird. Dies wäre zum Schaden der Menschen, die mit dem Deutschen Orden verbunden sind und ihn als soziale Einrichtung brauchen. Für die Arbeitsplätze und für den Parlamentarismus insgesamt wäre es von Schaden, wenn in diesem Ausschuss nicht sachlich aufgeklärt, sondern Wahlkampf betrieben würde. In diesem Sinne wünsche ich dem Ausschuss eine gute und erfolgreiche Arbeit.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Sprinkart.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Sympathische an Herrn Kollegen Kreuzer ist, dass ich das Rednerpult nicht höherstellen muss, wenn ich nach ihm spreche.

(Maget (SPD): Ist das alles?)

Untersuchungsausschüsse werden oft als „stumpfes Schwert“ der Opposition bezeichnet. In diesem Fall sollte das Schwert nicht zu stumpf sein, da der Untersuchungsausschuss, den wir heute einsetzen, das Zusammenspiel der Staatsregierung und der bayerischen Behörden mit der Nachfolgeorganisation eines mittelalterlichen Ritterordens untersuchen soll.

Mehr als meist aussagelose Antworten auf die zahlreichen Anfragen unserer Fraktion wird der Untersuchungsausschuss auf jeden Fall an den Tag bringen. Letztendlich hat die Staatsregierung diesen Untersuchungsausschuss provoziert. Das bisherige Verhalten der Staatsregierung weckt bei uns und in der Öffentlichkeit immer wieder Misstrauen. Informationen wurden entweder nur scheibchenweise übermittelt oder ganz verweigert.

Ministerpräsident Dr. Stoiber selbst hat sich in den letzten Jahren in dieser Sache als großer Schweiger profiliert, und das, obwohl unbestritten ist, dass er sich mit einem Empfehlungsschreiben an das Kultusministerium in das Verfahren zur Anerkennung des Deutschen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingemischt hat, und obwohl er selbst Laienbruder in diesem Orden ist. Vielleicht erwartete man sogar gerade von Bruder Edmund eine Empfehlung. Herr Kollege Kreuzer, es ist ein Unterschied, ob Herr Dr. Stoiber die Empfehlung als Privatmann gibt oder auf einem Papier mit Briefkopf des Ministerpräsidenten.

Die Parallelen zur LWS-Affäre liegen auf der Hand: Ministerpräsident Dr. Stoiber schreibt Briefe und spricht Empfehlungen aus. Wenn sich diese Empfehlungen später als falsch erweisen, lehnt er jede Verantwortung

ab. Er nimmt nicht einmal mehr persönlich Stellung, sondern schickt einen Minister vor. Der Ministerpräsident mutierte in der LWS-Affäre ebenso wie im Falle des Deutschen Ordens vom Schreiber zum Schweiger. So gesehen, diskutieren wir heute über einen zweiten – wenn man den LWS-Ausschuss mitzählt, einen dritten – Schreiber-Untersuchungsausschuss.

Aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion sind in diesem Untersuchungsausschuss zwei Punkte besonders zu untersuchen, erstens das Verfahren zur Anerkennung des Deutschen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Kultusministerium. Wie kann es sein, dass eine Organisation, der von der Staatsregierung die so genannte „Gewähr der Dauer“ attestiert wurde, nur zwei Jahre später zahlungsunfähig wird? In seinem Brief vom 19.01.1998 an den damaligen Kultusminister Zehetmair schrieb der Ministerpräsident, dass er „sehr beeindruckt von den Aktivitäten des Deutschen Ordens“ sei. Ich bin neugierig darauf, welche Aktivitäten er damit im Einzelnen meinte.

Wir sind auch beeindruckt von den bisher bekannt gewordenen Aktivitäten des Ordens, genauer gesagt: Wir sind erschüttert, dass Aktivitäten, die der Sanierer Pfeil als hirnrissig bezeichnet hat, in Bayern unter dem Deckmantel einer anerkannten Körperschaft des öffentlichen Rechts möglich waren. Wir sind so beeindruckt, dass wir jetzt genau wissen wollen, welche Aktivitäten der Orden an den Tag gelegt hat und weshalb die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch die Bayerische Staatsregierung möglich war, obwohl nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht alle Zulassungskriterien erfüllt waren.

Der zweite wichtige Punkt ist das Versagen der Staatsregierung im Sanierungsverfahren. Die Staatsregierung gewährte dem Deutschen Orden über die LfA zusammen mit den Gläubigerbanken und der Katholischen Kirche einen Kredit. Der Anteil der LfA betrug 5 Millionen DM, wie Finanzminister Faltlhauser dies in einer Antwort auf eine mündliche Anfrage von Emma Kellner am 11.07. des letzten Jahres bestätigt. Frau Staatsministerin Stewens hat hingegen am 03.07. letzten Jahres im Haushaltsausschuss bestritten, dass bayerische Steuergelder in die Sanierung des Ordens geflossen seien. Diese Aussage lässt sich auf zwei Arten interpretieren: Entweder geht Frau Stewens davon aus, dass die zinsgünstigen Kredite der LfA nicht aus Steuergeldern finanziert werden, oder sie will sagen, dass diese Mittel irgendwohin geflossen sind, nur nicht in die Sanierung des Deutschen Ordens. Diese Ungereimtheiten müssen geklärt werden.

Die Staatsregierung bekundet in Antworten auf Anfragen immer wieder, dass es bei kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts keine staatlichen Kontrollmöglichkeiten gebe und auch kein Einfluss auf das Sanierungsverfahren genommen werden könne. Ich bin davon überzeugt: Sollte das Sanierungsverfahren erfolgreich sein, wofür es inzwischen einige Hinweise gibt, wird das gewiss ein großer Erfolg der Staatsregierung gewesen sein. Bei der Zusage der staatlichen Hilfe hätten aber Bedingungen gestellt werden können. Die Staatsregierung hat dieses Kontrollinstrument jedoch fahrlässig aus

der Hand gegeben. Wie es dazu kommen konnte, muss der Ausschuss klären.

Neben der Aufklärung des Verhaltens der Staatsregierung und bayerischer Behörden soll dieser Ausschuss auch vorbeugend tätig werden. Wenn die Untersuchungen des Ausschusses abgeschlossen sind, sollte überlegt werden, wie solche Fehlentwicklungen wie beim Deutschen Orden in Zukunft verhindert werden können. Das Anerkennungsverfahren für Körperschaften des öffentlichen Rechts muss transparenter gestaltet werden. Auch eine Aberkennung der Körperschaftsrechte muss möglich werden. Hier besteht derzeit noch eine Gesetzeslücke. Es kann nicht sein, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im Gesundheitswesen tätig sind und deren Einrichtungen vom Staat und von Krankenkassen mitfinanziert werden, ohne jede Kontrolle agieren.

Zum Schluss möchte ich die Mitglieder der CSU im Untersuchungsausschuss darum bitten, die Aufklärung der Fragen nicht zu behindern und das Mauern der Staatskanzlei nicht auch noch zu unterstützen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf die exakte Aufklärung dieser Fragen, und sie hat ein Recht darauf zu erfahren, für welche Organisation sich der Ministerpräsident kraft seines Amtes einsetzt. – Wir stimmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hof- mann (CSU): Wer hätte das gedacht!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt eine Neufassung des Antrags; ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/8929.

Nach dem Antrag und der Beschlussempfehlung soll der Untersuchungsausschuss aus insgesamt acht Mitgliedern bestehen. Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder, die SPD-Fraktion für zwei Mitglieder und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein weiteres Mitglied. Für jedes Mitglied ist von den jeweils vorschlagsberechtigten Fraktionen ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.

Wer dem Antrag in der vom Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Im Einzelnen wurden von der Fraktion der CSU als Mitglieder benannt Herr Peter Welnhofer, Herr Franz Meyer, Herr Franz Josef Pschierer, Herr Sebastian Freiherr von Rotenhan und Herr Markus Sackmann, als deren Vertreterin bzw. Vertreter Frau Renate Dodell, Herr Herbert Ettengruber, Herr Christian Meißner, Herr Dr. Gerhard Waschler und Herr Georg Winter.

Die SPD-Fraktion hat als Mitglieder Herrn Dr. Heinz Kaiser und Herrn Heiko Schultz benannt, als deren Vertreter

Herrn Wolfgang Vogel sowie Herrn Hans-Ulrich Pfaffmann.

Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN schickt als Mitglied Herrn Adi Sprinkart und als stellvertretendes Mitglied Frau Theresa Schopper in den Ausschuss.

Besteht damit Einverständnis, dass ich über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich gemeinsam abstimmen. Wer mit der Entsendung der vorher genannten Landtagsmitglieder in den Untersuchungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags bestellt die Vollversammlung den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Vorsitzender und Stellvertreter müssen jeweils verschiedenen Fraktionen angehören. Das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden steht nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags der CSU-Fraktion zu. Als Vorsitzenden hat die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Welnhofer vorgeschlagen; als dessen Stellvertreter wurde von der SPDFraktion Herr Kollege Dr. Kaiser benannt.

Ich gehe davon aus, dass wir auch über diese beiden Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Wer mit den Vorschlägen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch dies so beschlossen. Tagesordnungspunkt 8 ist damit erledigt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 11

Bestellung von Mitgliedern des Landesdenkmalrats

Herr Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 21. Januar 2002 mitgeteilt, dass für den vom Landtag am 04.02.1998 bestellten Vertreter der privaten Denkmaleigentümer, Herrn Dieter Gätzschmann, die Amtszeit am 04.02.02 abgelaufen ist. Der Landesverband Bayerischer Haus- und Grundbesitzer hat vorgeschlagen, für die nächsten vier Jahre Herrn Andreas Heisler zu seinem Vertreter im Landesdenkmalrat zu bestellen.

Außerdem wurde mitgeteilt, dass zum gleichen Zeitpunkt auch die Amtszeit für die vom Landtag auf Vorschlag des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestellte Vertreterin Frau Dr. Karin Dengler-Schreiber abgelaufen ist.

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schlägt Frau Dr. Karin Dengler-Schreiber zur Bestellung für eine weitere Periode vor.

Herr Staatsminister Zehetmair hat gebeten, gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes die entsprechenden Beschlüsses des Landtags herbeizuführen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Keine. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die zu bestellenden Mitglieder gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Landesdenkmalrates einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch dies so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordungspunkt 12

Wahl eines stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Das auf Vorschlag der CSU-Fraktion vom Landtag gewählte stellvertretende nichtberufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Herr Dr. Peter Lichtenberger, ist vor kurzem verstorben. Die CSU-Fraktion hat Herrn Dr. Werner Biebel, Generalstaatsanwalt beim Bayerischen Obersten Landesgericht a. D., als dessen Nachfolger zur Wahl vorgeschlagen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Keine. Besteht damit Einverständnis, dass von geheimer Wahl gemäß § 47 Absatz 3 der Geschäftsordnung Abstand genommen wird? – Widerspruch erhebt sich nicht.