Herr Kollege Mehrlich, Sie haben in der Sitzung am 4. Dezember berichtet, dass die SPD-Fraktion in Berlin gemeinsam mit den GRÜNEN einen Entschließungsantrag eingereicht habe, der sich gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung wendet. Sie haben auch Ihr Versprechen eingehalten und mir die Drucksache am nächsten Tag auf den Tisch gelegt. Aber ich darf feststellen, dass diese Initiative erst vom 17. Oktober 2001 stammt, also aus einer Zeit, als die Haltung der Staatsregierung und der CSU-Fraktion bereits eindeutig und klar war. Dieser Antrag wurde übrigens erst in der vergangenen Woche im Bundestag behandelt. Ich darf daran erinnern, dass es Staatsminister Dr. Beckstein war, der in der Innenministerkonferenz am 5. Mai 2000 und am 10. Mai 2001 bereits die entsprechenden Initiativen ergriffen hat.
Der rot-grüne Antrag – ich möchte dazu im Einzelnen jetzt nichts ausführen – enthält einige Formulierungen, die einer eingehenden Überprüfung bedürfen. Herr Kollege Mehrlich, da werden Sie mir sicherlich zustimmen. Es wird davon gesprochen, dass eine zeitgemäße Anpassung des Gemeindewirtschaftsrechts in den Gemeindeordnungen zu erfolgen hat. Das ist ein gefährlicher Schritt, der hier angedeutet wird. Das steht in einem nahen Bezug zu dem Liberalisierungsgutachten, das der Bundeswirtschaftsminister in Auftrag gegeben hat.
Ich möchte zusammenfassend feststellen, dass die Haltung von Staatsregierung und CSU-Fraktion stets klar war und für die SPD kein Anlass bestand, die Kommunen durch eine landesweite Kampagne zu verunsichern.
Inwieweit sich der Bundeswirtschaftsminister vom Gutachten distanziert, steht bis zur Stunde nicht fest. Der Bundeswirtschaftsminister hat am Montag eine Rede gehalten und gesagt, auch für die Wasserwirtschaft werde ein stärkerer, den branchenspezifischen Bedingungen Rechnung tragender Wettbewerb gewünscht. Es ist keine klare Distanzierung vom Gutachten erfolgt. In der Presse hat es geheißen, der Bundeswirtschaftsminister verhalte sich vergleichsweise distanziert zu diesem Gutachten. Was im Einzelnen darunter zu verstehen ist, ist mir im Augenblick schleierhaft.
Meine Damen und Herren, der Herr Staatsminister hat das Thema der Sozialversicherungspflicht der Ehrenamtlichen erwähnt. Ich möchte Sie und insbesondere
den Herrn Kollegen Strasser darauf hinweisen, dass am 9. Januar dieses Jahres die Spitzen des Landesfeuerwehrverbandes bei uns zu Gast waren und deutlich gemacht haben, dass die Regelung, die jetzt durch diese steuerrechtliche Maßnahme geschaffen wurde, absolut unzureichend ist.
Der Landesfeuerwehrverband hat uns aufgefordert, weiter tätig zu werden. Wir haben die Leute aufgeklärt und ihnen gesagt, dass diese Entscheidung in Berlin zu treffen sei und dass von Bayern aus alles getan wurde, um diesen unhaltbaren Zustand zu ändern, der das Ehrenamt als abhängige Beschäftigung deklariert und grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterwirft. Diese steuerrechtliche Regelung ist nur eine mit großer Bürokratie verbundene Hilfskrücke. Das geht nur über den Umweg, dass man feststellt, inwieweit von den Feuerwehrdienstkräften eine Ausbildungstätigkeit oder eine Sofortmaßnahme ausgeübt wird. Es ist dankenswerter Weise gelungen, dass das Finanzministerium eine Pauschalierung vorgenommen hat. Aber das alles ist sehr umständlich und trägt dem Grundanliegen der Feuerwehren nicht Rechnung.
Die CSU-Fraktion – das möchte ich abschließend ausführen – hat die Initiative zur Einführung der Videoüberwachung ergriffen. Der Herr Staatsminister hat das erwähnt. Von der Opposition wurde diese Einrichtung immer wieder durch die Behauptung diffamiert, dass eine flächendeckende Videoüberwachung geplant sei. Die SPD hat nun erfreulicherweise von Irsee aus die Botschaft hören lassen, dass der Widerstand aufgegeben werde. Offensichtlich will sie sich jetzt aus der Umarmung der Frau Kollegin Tausendfreund befreien. Ich hoffe, dass das wirklich ernst gemeint ist.
Ich hoffe, dass das wirklich ein Bekenntnis zur Videoüberwachung in dem Sinne ist, wie wir sie geregelt haben. Die SPD hatte schon früher gesagt, sie sei für die Videoüberwachung, und sie hatte auch einen eigenen Gesetzesvorschlag eingereicht. Aber dieser Gesetzesvorschlag war miserabel. Sollte das nun wieder ein Bekenntnis zu diesem Gesetzesvorschlag sein, dann wäre das eine üble Sache.
Meine Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Möglichkeit der Videoüberwachung sehr begrüßt und erklärt hat, dass die Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze durch die Polizei einen Beitrag zur besseren Verbrechensbekämpfung und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung leisten kann. Die Innenminister haben auf Initiative unseres Staatsministers Dr. Günther Beckstein schon im Mai 2000 einen Beschluss formuliert, der lautet:
Die Innenministerkonferenz sieht in dem offenen Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen an Kriminaliätsbrennpunkten im öffentlichem Raum ein geeignetes Mittel, um die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung wirksam zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, die SPD hatte damals einen Gesetzesvorschlag eingereicht, der nur eine Beobachtung und keine Aufzeichnung vorsah. Dies ist eine völlig lückenhafte Regelung. Erst dann, wenn sich durch Beobachtung der Verdacht einer begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden Straftat ergibt, sollte die Aufzeichnung möglich sein. Außerdem wäre die Beobachtung nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne von Artikel 30 Abs. 5 zulässig gewesen. Damit wären Körperverletzungen, Diebstahl und auch Sittlichkeitsdelikte, soweit sie nicht Verbrechen im technischen Sinne sind, nicht darunter gefallen. Ich kann also nur hoffen, dass sich die SPD jetzt zu dem Gesetz, wie es von uns initiiert und verabschiedet worden ist, bekennt.
Herr Staatsminister, Sie haben darauf hingewiesen, dass im Freistaat Bayern Staat und Kommunen auch auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit zusammenarbeiten. Die Innere Sicherheit zu garantieren, ist eine der wichtigsten hoheitlichen Aufgaben. Die gemeinsame Erklärung für mehr Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden vom Dezember 1998 ist von richtungweisender Bedeutung für die Kriminalprävention. Die Videoüberwachung ist Bestandteil dieser Präventionsmaßnahmen.
Wir bedanken uns bei der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere bei Herrn Staatsminister Dr. Günther Beckstein und bei Herrn Staatssekretär Hermann Regensburger, für die in jeder Hinsicht – auch in finanzieller Hinsicht – kommunalfreundliche Politik.
In diesen Dank schließen wir auch den Herrn Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Faltlhauser ein. Für uns ist die Leitlinie maßgebend, die Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber formuliert hat, als er ausführte:
Unsere Kommunen sind die Eckpfeiler unseres demokratischen Staatswesens. Die Leistungen des Freistaates Bayern an seine Kommunen nehmen im Ländervergleich einen Spitzenplatz ein. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen gab es wieder auffällig gehäuft Wohltaten und Gnadenakte von der Staatsregierung für die Kommunen, so wie wir das in Bayern in jedem Wahlkampf gewohnt sind. Das ist das alte herrschaftliche Staatsverständnis: Sie glauben, ein paar Bonbons verteilen zu können und dann wird
alles wieder gut. Aber diese bescheidenen Wohltaten machen erst so richtig deutlich, dass die Staatsregierung keine modernen Konzepte hat, um die Lage der Kommunen und ihrer Einwohner zu verbessern.
Minister Dr. Beckstein hat heute wieder das übliche einfache Muster gestrickt, aber darauf wird in den Kommunen niemand hereinfallen. Dort spürt man täglich die Auswirkungen Ihrer Politik. Da hilft es Ihnen überhaupt nicht, wenn Sie versuchen, den schwarzen Peter für den Ärger, den Ihre Politik macht, der Bundesregierung zuzuschieben.
So unterschiedlich die Verhältnisse in den Städten und Kommunen auch sein mögen – wir kennen diese Verhältnisse sehr gut, weil wir zum großen Teil selber Kommunalparlamenten angehören bzw. wieder für sie kandidieren –, in jeder einzelnen Kommune ist der kommunalpolitische Handlungsspielraum von Jahr zu Jahr kleiner geworden. Wir GRÜNEN wollen den Menschen in den Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum und mehr Entscheidungsfreiheit einräumen. Bayern braucht endlich eine ökologische, moderne und weltoffene Politik.
Die Reform der Gewerbesteuer ist die Voraussetzung für eine zuverlässige und solide Finanzpolitik der Kommunen. Wenn Sie jetzt so tun, als sei Ihr Reformeifer ungeheuer groß, dann frage ich mich: Warum haben Sie diese Reform eigentlich nicht nach der Wiedervereinigung durchgeführt, als Sie auf der politischen Tagesordnung stand und Sie selber noch an der Regierung waren? Außerdem weiß Finanzminister Faltlhauser selbst heute noch nicht, wie die Reform aussehen soll, und warnt gar vor einem Schnellschuss.
Wenn Sie selber keine Konzepte haben, überzeugen Sie niemanden, indem Sie auf die Bundesregierung eindreschen.
Die Steuerreform ist nicht die Ursache für die desolate Situation einer Vielzahl von Gemeinden. Das haben die kommunalen Spitzenverbände bestätigt. Selbst Ministerpräsident Stoiber gibt zu, dass an den Gewerbesteuerausfällen in den Großstädten die Konjunktur schuld ist und nicht Änderungen im Steuerrecht.
Ihre eigenen Ideen und Vorschläge sind doch völlig unausgegoren, Herr Minister. In Ihren bundespolitischen Steuerplänen herrscht völliges Chaos. Jeden Tag gibt es
eine neue politische Kurskorrektur. Aber das Chaos herrscht nicht nur in CSU und CDU, sondern beim Kandidaten Stoiber selbst.
In demselben Atemzug, in dem er die Staatsverschuldung kritisiert, will er für das Vorziehen der Steuerreform mehr Schulden machen. Aber bei Frau Christiansen hat er ja noch mehr durcheinander gebracht, nicht nur das.
Wir sehen in der Reform der Gewerbesteuer auch die große Chance, endlich den unsäglichen Wettbewerb zwischen den Gemeinden um Gewerbeflächen und damit den rasanten Flächenfraß zu stoppen. Mit dem täglichen Verbrauch von 28,6 Hektar für Verkehrs- und Siedlungsflächen ist Bayern bundesweit absolut Spitze.
In der Diskussion um die Gewerbesteuerumlage stehen Sie genauso miserabel da. Sie spielen ein durch und durch scheinheiliges Spiel.
Sie sacken erst die Gelder ein und spielen sich dann als Rächer der Enterbten auf. Ihre Scheinheiligkeit wird allenfalls noch von der SPD übertroffen.
Deshalb werden wir uns bei beiden Anträgen der Stimme enthalten. Wir hatten diese Debatte bereits im Landtag, und wir haben damals alles Wesentliche dazu gesagt. Wir glauben, dieses Schwarze-Peter-Spiel, das Sie jetzt inszenieren, wird den Kommunen überhaupt nichts bringen. Wir bleiben dabei: Bund und Land müssen erhebliche Anstrengungen unternehmen, wenn die Kommunen wieder mehr finanziellen Handlungsspielraum bekommen sollen.