Besteht damit Einverständnis, dass ich über den Antrag in dieser Form abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Antrag in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist auch hier so beschlossen.
Ich lasse über die Listennummer 32 abstimmen; das ist der Antrag der Abgeordneten Schmidt-Sibeth, Appelt und anderer (SPD), betreffend „Einrichtung einer Clearing-Stelle Mobilfunk“, Drucksache 14/4900.
Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen; ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/6243. Ergänzend hierzu schlage ich vor, die Worte „bis Ende März 2001“ durch die Worte „bis Ende Juni 2001“ zu ersetzen.
Wer dem Antrag in der Fassung des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Kollege Hartenstein. Dann ist auch dieser Antrag so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 33; das ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Irlinger, Goertz und anderer und Fraktion (SPD), betreffend „Notsituation der Landesschule für Gehörlose“, Drucksache 14/4927.
Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschie
dener Änderungen; ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/6155. Die CSU-Fraktion hat beantragt, die Nummer 2 des Antrags für erledigt zu erklären, weil der geforderte Bericht bereits gegeben worden sei. Dementsprechend wäre nur noch über die Nummer 1 des Antrags, die dann mit dem Einleitungssatz verbunden werden müsste, abzustimmen. Besteht damit Einverständnis? – Kein Widerspruch.
Dann lasse ich so abstimmen. Wer dem ersten Teil des Antrags, also ohne die Nummer 2, die für erledigt erklärt wird, in der Fassung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. So beschlossen.
Ich lasse über die Listennummer 54 abstimmen; das ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Dr. Kaiser, Strasser und Fraktion (SPD), betreffend „Deutscher Orden“, Drucksache 14/5322.
Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz eine neue Fassung erhält; ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/5974. Ergänzend hierzu schlage ich vor, den in der Ausschussfassung vorgesehenen Berichtstermin „31.03.2001“ durch „20.04.2001“ zu ersetzen.
Wer dem Antrag in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dieser Antrag so beschlossen.
Gesondert muss über die Listennummer 86 abgestimmt werden, da hierzu vonseiten der CSU-Fraktion ein Änderungsantrag gestellt worden ist. Im einzelnen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Drucksache 14/6269. Zugrunde liegen der Listennummer 86 der Antrag der Abgeordneten Dr. Rabenstein, Odenbach (SPD), betreffend Erhalt der Landesbildstelle Nordbayern in Bayreuth als Außenstelle der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen, Drucksache 14/4950, und der Antrag der Abgeordneten Nadler, König, Nöth und anderer (CSU), betreffend Landesbildstelle Nordbayern, Drucksache 14/5106. Besteht damit Einverständnis, dass ich den Änderungsantrag 14/6269 der Abstimmung zugrunde lege? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen. Wer der Neufassung entsprechend dem Änderungsantrag auf Drucksache 14/6269 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch dies so beschlossen.
zumindest für mich ein Novum. Es wurde nämlich über einen Änderungsantrag abgestimmt, den gestern drei Kollegen der CSU-Fraktion eingereicht haben, und das, nachdem es eine lange Zeit gemeinsame Bemühungen um eine gemeinsame Formulierung des Antrags auf Erhalt der Landesbildstelle Nordbayern gab. Dazu gab es lange Beratungen in den Ausschüssen für Bildung, für Staatshaushalt, für den Öffentlichen Dienst, für Hochschule und Forschung und noch einmal im Bildungsausschuss. Dabei hat man sich auf eine gemeinsame, von allen Fraktionen getragene Formulierung geeinigt. Es wurden jeweils einstimmige Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse – darin waren sich alle einig – sollten Grundlage für diese gemeinsame Abstimmung hier im Plenum sein.
Nun haben drei Kollegen der CSU-Fraktion diese gemeinsame Formulierung in einem Schnellschlag zunichte gemacht, indem sie diese durch einen eigenen Antrag ersetzt haben. Wir wären untergegangen, wenn wir bei dieser Änderung nicht mitgemacht hätten. Ziel dieser Aktion kann für mich nur sein, dass sich diese drei Herren draußen im Lande gerne als die alleinigen Retter der Landesbildstelle Nordbayern feiern lassen möchten. Ich stelle hiermit fest, dass dieses Vorgehen eine Desavouierung aller Abgeordneten und eine Herabwürdigung der gemeinsamen parlamentarischen Arbeit in all den genannten Ausschüssen dargestellt hat.
Das ist ein Vertrauensbruch gegenüber all denjenigen, die gemeinsam um diesem Kompromiss gerungen haben. Das ist eine Verwilderung parlamentarischer Sitten und ein beschämender Vorgang.
Ich habe jetzt für diesen Antrag gestimmt, weil es die einzige Möglichkeit war, den Willen von uns allen – –
Wir haben Ihre Zustimmung zu dem Antrag gehabt, und mit dem Änderungsantrag wollten wir die Sache in trockene Tücher bringen. Ich weise es auf das Schärfste zurück, dass – –
Ich erkläre, dass keiner der drei CSU-Kollegen – mich eingeschlossen – diesen Änderungsantrag deswegen eingebracht hat, um nachher erklären zu können, alleiniger Retter der Landesbildstelle zu sein. Ich sage noch einmal: Wer so denkt, handelt gemeinhin auch so. Wir handeln nicht so.
(Beifall bei der CSU – Frau Radermacher (SPD): Wir werden sehen, wie es morgen in der Zeitung steht! – Odenbach (SPD): Schauen Sie sich doch diese Beschlussempfehlung an!)
Frau Zweite Präsidentin Riess: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Tagesordnung weiter. Auf Antrag der Fraktion der CSU soll bei verschiedenen Listennummern über folgende abweichende Voten abgestimmt werden:
Listennummer 15 – Antrag der Abgeordneten LoscherFrühwald, Dr. Gröber, Görlitz und anderer (CSU), betreffend Abgrenzung der Verantwortungsbereiche einer europäischen Lebensmittelbehörde (Drucksache 14/4425) : Votum des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen.
Listennummer 36 – Antrag der Abgeordneten Pschierer, Dinglreiter und anderer (CSU), betreffend Schule und Wirtschaft II (Drucksache 14/4997): Votum des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie.
Listennummer 41 – Antrag der Abgeordneten LoscherFrühwald, Ranner und anderer (CSU), betreffend Imkernachwuchs (Drucksache 14/5038): Votum des mitberatenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport.
Listennummer 85 – Antrag der Abgeordneten Steiger, Narnhammer, Peters und anderer (SPD), betreffend Erhalt der interdisziplinären Frühförderung (Drucksache 14/4912): Votum des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik.
Listennummer 87 – Antrag der Abgeordneten Paulig, Kellner, Schopper und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), betreffend Arzt in Pflegeeinrichtung (Drucksache 14/4989) : Votum des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik.
Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor. Besteht damit Einverständnis, dass ich bei den Listennummern 15, 36, 41, 85 und 87 die Empfehlungen der genannten Ausschüsse, im übrigen die Ausschussfassungen entsprechend § 132 Absätze 3 und 4 der Geschäftsordnung der Abstimmung zugrunde lege? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer hinsichtlich der Listennummern 15, 36, 41, 85 und 87 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in den vorher genannten Ausschüssen und in den übrigen Fällen dem
entsprechenden Abstimmungsverhalten in den jeweils federführenden Ausschüssen bzw. im mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist mitgeteilt worden, dass wir jetzt die Zweiten Lesungen aufrufen können.
eines Zweiten Bayerischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro (2. BayEuroAnpG) (Drucksache 14/4677)
(Hufe (SPD): Wo ist die Staatsregierung? – Freiherr von Rotenhan (CSU): Der Staatssekretär Schmid ist doch da! – Unruhe – Zuruf des Abgeordneten Volkmann (SPD))
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte doch die Plätze einzunehmen und Ruhe zu bewahren. Herr Volkmann, darf ich Sie bitten, Platz zu nehmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/4677 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/6161 zugrunde. Außerdem ist eine von der CSU-Fraktion beantragte Änderung zu berücksichtigen. Danach soll der bisherige § 19 – neuer § 20 – des Gesetzentwurfs, betreffend „Änderung des Reisekostengesetzes“, gestrichen werden. Bei den nachfolgenden Paragrafen ergibt sich dadurch als Folgenänderung eine Paragrafenverschiebung.