Protocol of the Session on September 28, 2000

Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt Zustimmung. Wer dem Vertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Vertrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Vertrag ist damit zugestimmt worden.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 5

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Abweichend von der grundsätzlichen Regelung, nach welcher der Abstimmung über Anträge, die nicht einzeln beraten werden, die Beschlussempfehlungen der jeweils federführenden Ausschüsse zugrunde zu legen sind, soll auf Antrag der Fraktion der CSU bei der Listennummer 2 – das ist der Antrag der Abgeordneten Paulig, Kellner, Schammann und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend Entwicklung der Hennenhaltung in Bayern, Drucksache 14/3415 – über das Votum des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen abgestimmt werden. Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor.

Besteht damit Einverständnis, dass ich bei der Listennummer 2 die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen und im übrigen die Ausschussfassungen entsprechend § 132 Absätze 3 und 4 der Geschäftsordnung der Abstimmung zugrunde lege? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer hinsichtlich der Listennummer 2 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsver

halten seiner Fraktion im mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen und in den übrigen Fällen dem entsprechenden Abstimmungsverhalten in den jeweils federführenden Ausschüssen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 3)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6 a

Bestellung von Mitgliedern für den Landesdenkmalrat

Herr Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 24. August 2000 mitgeteilt, dass die Amtszeit folgender Vertreter im Landesdenkmalrat zum 17. Oktober 2000 bzw. zum 18. Dezember 2000 auslaufen wird: Vertreter des Bayerischen Städtetags: Herr Erster Bürgermeister Dr. Martin Geiger, Vertreter der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, Landesgruppe Bayern: Herr Prof. Dipl.-Ing. Hermann Scherzer und Vertreter des Bayerischen Landkreistags: Herr Landrat Georg Rosenbauer. Sie wurden von den Institutionen, die sie vertreten, erneut zur Bestellung vorgeschlagen.

Außerdem wurde mitgeteilt, dass der Verband der Bayerischen Bezirke als Nachfolger für Herrn Josef Kirchmeier Herrn stellvertretenden Bezirkstagspräsidenten Josef Mederer benannt hat.

Herr Staatsminister Zehetmair hat gebeten, gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes die entsprechenden Beschlüsse des Landtags herbeizuführen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Besteht Einverständnis damit, dass ich über die zu bestellenden Mitglieder gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich gemeinsam abstimmen. Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6 b

Bestätigung eines Mitglieds für den Landesgesundheitsrat

Frau Staatsministerin für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit hat mit Schreiben vom 23. August 2000 mitgeteilt, dass das nach § 2 des Gesetzes über die Schaffung eines Landesgesundheitsrates vom Sozialverband VdK Bayern e. V. vorgeschlagene Mitglied, Herr Hans Sitzmann, am 24. Februar 2000 verstorben und deshalb für ihn ein neues Mitglied zu berufen ist.

Als Nachfolger wurde für die Vertretung des VdK im Landesgesundheitsrat Herr Dr. Not-Rupprecht Siegel benannt.

Frau Staatsministerin Stamm hat gebeten, die Bestätigung des vorgeschlagenen Mitglieds durch den Landtag herbeizuführen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Entsendung des Herrn Dr. Not-Rupprecht Siegel in den Landesgesundheitsrat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen. Der Landtag bestätigt damit Herrn Dr. Not-Rupprecht Siegel als Mitglied des Landesgesundheitsrats.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 c

Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück und Fraktion (CSU), Maget und Fraktion (SPD), Paulig und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drucksa- che 14/4217)

Erste Lesung –

Wird der Gesetzentwurf von seiten der Antragsteller begründet? – Herr Dr. Bernhard, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktionen im Hohen Hause haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in einigen Punkten eingebracht. Zum einen soll die Stellung der Diätenkommission präzisiert werden. Wir sind im Laufe der Beratungen verschiedentlich darauf gestoßen, dass die Konstruktion, die jetzt im Gesetz vorgesehen ist, dass nämlich der Präsident zu Beginn einer Legislaturperiode einen Bericht über die Diäten etc. gibt, nicht der Wirklichkeit entspricht, sondern dass es häufig Initiativen aus dem Parlament heraus gibt. Das Gesetz ist in der Frage sehr unklar, ob die Diätenkommission in diesen Fällen zu hören ist oder nicht. Wir waren der Meinung, dass eine Präzisierung in der Form sinnvoll ist, dass dann, wenn Änderungen über Leistungen an Abgeordnete nach dem Abgeordnetengesetz vorgesehen sind, in jedem Fall die Diätenkommission vom Präsidenten anzuhören ist.

Zum anderen geht es um die Mitarbeiterentschädigung, über die wir uns schon öfter unterhalten haben, vor allem um die Frage, ob Beschäftigungsverhältnisse mit Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten zulässig sind. Wir haben immer die klare und eindeutige Auffassung vertreten, dass wir solche Beschäftigungsverhältnisse für zulässig und auch für hilfreich halten. Wir haben aber in den Beratungen in unserer interfraktionellen Diätenkommission schließlich die Auffassung vertreten, eine Regelung zu treffen, wonach bestehende Beschäftigungsverhältnisse dieser Art Vertrauensschutz auch über die Legislaturperiode hinaus genießen, dass aber in Zukunft solche Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr begründet werden können. Das ist ein parlamentarischer

Kompromiss, der aber an unserer Beurteilung nichts ändert.

Schließlich geht es um die Anhebung der Kommunikationspauschale. Wir schlagen vor, die Pauschale von 15000 DM auf 20000 DM zu erhöhen, zum einen, weil die Legislaturperiode um ein Jahr länger geworden ist, zum anderen deswegen, weil wir festgestellt haben, dass trotz des geringeren Preises einzelner Geräte die Systeme insgesamt, die man zur Vernetzung braucht, teurer werden. Dann sind noch einige Folgeänderungen und Klarstellungen vorgesehen, die aber nicht bedeutsam sind.

Wir haben über all diese Angelegenheiten mit der Diätenkommission beraten, die gegen dieses Vorgehen, das ich Ihnen genannt habe, keine Einwendungen erhoben hat. Ich denke, dass wir damit in die Ausschussberatungen eintreten können. Wir sind uns im Hohen Hause darin einig, dass das sinnvolle und notwendige Änderungen des Abgeordnetengesetzes sind.

(Beifall bei der CSU)

Das Wort hat Frau Kollegin Köhler, bitte.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mir ist übermittelt worden, dass sich Herr Dr. Bernhard freuen würde, wenn ich dazu kurz Stellung nehme.

(Maget (SPD): Jetzt haben Sie ihn aber erschreckt!)

Wir tragen diesen Gesetzentwurf mit und haben unseren weitergehenden Gesetzentwurf zugunsten dieser Lösung zurückgezogen. In der guten Zusammenarbeit wurde eine vernünftige Lösung gefunden.

(Allgemeiner Beifall)

Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Noch ein kleiner Hinweis auf eine Bitte des Stenografischen Dienstes. Die Niederschriften des zweiten Teils der heutigen Sitzung sind nicht mehr bis Sitzungsende fertig zu stellen, so dass sie den Rednern im Plenarsaal nicht mehr zugestellt werden können. Aus diesem Grund bitte ich die Redner, von den am Rednerpult aufliegenden gelben Formularen Gebrauch zu machen, falls sie die Niederschriften an eine Adresse außerhalb des Hauses zur Korrektur übermittelt haben wollen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 d

Antrag der Staatsregierung

Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes (Drucksache 14/4118)

Erste Lesung –

Wird der Staatsvertrag von seiten der Staatsregierung begründet? – Das ist nicht vorgesehen, auch keine allgemeine Aussprache. Deswegen ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. So beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 e

Antrag der Staatsregierung

Fünfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge